News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Ich denke das die wirklich keinen Bezug zur Realität haben, so traurig das auch ist....
     
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  2. #4102 Kooikerfreund, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Was wäre das eine Befriedigung wenn das Verkaufsverbot noch außer Kraft gesetzt wird. Wie auch immer, Vertrauen in die Politik hab ich keins mehr und das wird sich vor September auch nicht mehr ändern. Wobei, bei dem was da auf dem Zettel zur Auswahl stehen wird, danach wohl auch nicht.
     
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  3. Diese Personen machen es nur, weil sie selbst zu tiefst unglücklich, unzufrieden und deprimiert sind.

    Mein Motto:

    Was andere Menschen über mich denken...

    Das geht mich einen Sch***-Dreck an!
    Was Sie denken ist doch nicht meins, das ist deren Problem!!
    Das was irgendjemand über mich sagt, über mich denkt, über mich schreibt, sagt doch mehr über diese Person aus als über Mich.

    Darüber denk mal nach..
     
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  4. @Pfälzer Na, das sollte doch eigentlich noch funktionieren?!? - F1 ist in der Änderung der SprengV nicht mit eingeschlossen - also kein Überlassungsverbot von Seiten des Bundes. Und RLP steht doch nach meinem aktuellen Stand noch recht liberal da gerade. Woher nimmst du deine Einschränkung? Gerne aufklären wenn ich da falsch liege, tangiert mich schließlich auch... :bye:

    Rein technisch komme ich aktuell bei einem großen Händler im Silverstershop mit F1 im Warenkorb zumindest mal noch bis an die Kasse... Und Donnerstag Abend ging es definitiv noch über die Kasse hinaus... ;)
     
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  5. #4105 Klugiful, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Heute Mittag stand ich am Gartenzaun meiner Nachbarin - Etwa 75 bis 80 Jahre Jung!! Sie meinte:" junger Mann was ist dieses Jahr mit Ihrem Feuerwerk?" Ich sagte, dass ich ja nichts kaufen kann und daher auf Reste zurückgreifen werde. Sie sagte: " Ich habe noch eine Batterie mit 20 Schuss und ein paar Raketen im Keller gefunden. Wir werden die Siedlung schon zum leuchten bringen."
    Das hat mich so unglaublich berührt. Ich weiß, dass die gute Frau seit ich denken kann sehr Feuerwerksbegeistert ist, aber so eine Aussage macht mir einfach nur Mut. Ich bin also nicht alleine um 12 Uhr im Garten :good:
     
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  6. @TOMQX

    In der Verordnung von RLP steht, dass jeglicher Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen untersagt ist. Nach meiner Sicht, müsste dagegen erst geklagt werden.

    Das Zünden von F1 ist aber erlaubt. Alles andere nur auf privatem Grundstück. Welches ich leider nicht zur Verfügung habe.
     
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  7. #4107 Bruno86, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Das wäre natürlich der Jackpot:):):)

    Allerdings bin ich schon sehr zufrieden damit das es unter anderem in NRW kein Abbrennverbot gibt.

    Zumindest Aktuell nicht......wer weiß wie das morgen sein wird......... die scheinen alle im Moment echt starke Stimmungsschwankungen zu haben....


    Möchte eigentlich nur in Ruhe ein paar Artikel verschiessen, mehr erwarte ich gar nicht.

    Reste habe ich leider keine...

    Daher widme ich mich voll und ganz der Pyromunition was ja auch so oder so erlaubt ist....jedoch im Falle einse Abbrennverbots könnte das schiessen mit PM1 auch zu Problemen führen......

    Ich weiß zwar das ich am Ende recht bekommen werde, zumindest zu99%....aber darum geht es nicht....wie gesagt ich möchte Silvester Ruhe haben und mein bischen Feuerwerk geniessen......da möchte ich keine mecker Nachbarn, keine Polizei oder sostiges......einfach nur meine Ruhe.

    Irgendwie habe ich aber auch noch ein kleines bischen Hoffnung auf ein Verkauf von Feuerwerk diese Jahr........wäre durchaus noch möglich........wie schnell sich das Blatt wenden kann haben wir ja gesehen.......

    Und so wie die uns die letzten Tage auf den Nerven rumgetrampelt sind hätten wir uns das allemal verdient....
     
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  8. Selbst die älteren Damen die das ganze Jahr wegen jedem sch...... meckern haben kein Verständnis für ein Silvester ohne Feuerwerk....

    Und das will wirklich was heißen...;)
     
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  9. Oha, dass stimmt wohl.:applause: In der CoBeLVO steht tatsächlich 'jedweder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen....'.

    Aber halt, jetzt kommt´s auch wieder aus den Tiefen der grauen Zellen, da war doch noch was mit Airbags und Zündhölzern und so... :crash:Dann hab ich wohl am Donnerstag einen Rechtsbruch begangen, und Oma Erna beim Kauf von Streichhölzern im Edeka auch... ;)

    Upsi... :p
     
  10. In der Tat.................die Niederlande waren das Land von dem ich ein totales Verbot am letzten erwartet
    hätte.....

    So kann man sich täuschen...................und wir sind nicht weit davon entfernt es ihnen gleich zu tun...

    Ich glaube immer noch an ein Wunder, die letzten Tage haben ja gezeigt wie schnell sich das Blatt wieder wenden kann...
     
  11. Das ist genau der selbe Blödsinn den auch Niedersachsen produziert hatte. Die Frage ist nur noch ob sich RLP auch der Peinlichkeit preisgibt überall von offizieller Seite behaupten zu lassen Wunderkerzen bzw. F1 wäre erlaubt sonst bleibt der Pokal für amtliche Inkompetenz leider bei Niedersachsen.
     
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  12. #4112 Pfälzer, 19. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2020
    Jab, die denken einfach nicht nach, was sie da verzapften. Klar, die sind auch in einer scheis Situation, aber solche unüberlegte Schnellschüsse, bringen uns auch nicht weiter.

    Hab heute mal den OB meiner Stadt angeschrieben. Der ist schließlich von einer anderen Partei, als die sehr geehrte Frau Dreyer. Vlt, stellt er mir ja ein privates Grundstück zur Verfügung ;)
     
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  13. Wobei Niedersachsen mit dem desaströs begründeten Abbrennverbot wohl die unangefochtene N°1 bei der amtlichen Inkompetenz bleibt... :confused:

    Bei allem Verständnis für die Situation der Politikern frage ich mich dann aber doch, wohin meine Steuergelder fließen, wenn für so einfache juristische Fleißarbeiten scheinbar kein geeignetes Personal vorhanden ist... o_O

    Ich drücke die Daumen... :good:
     
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  14. Das OLG kann aber keine Bundesverordnung kippen und auch nichts, was gar nicht Gegenstand der Normenkontrollklage war, insofern ist das ein Fingerzeig, aber nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht wird über das Abgabeverbot entscheiden und dies sicherlich sehr kurzfristig tun.

    Böllerverbote müssen pro Bundesland weggeklagt werden.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
  15. Ums nochmal klarzustellen: Im Ausgangspost hörte es sich so an, als hätten die Beamten aus eigenem Antrieb gehandelt und währen von der übereifrigen, dienstbeflissenen Sorte, die wirklich glaubt sie würden dadurch die Welt verbessern. In dem Fall hätte ich ihnen so geantwortet, damit sie mal was zum drüber Nachdenken haben.
    Hätte ich gemerkt das sie das selber nicht gerne machen wollen und sich sichtlich unwohl in ihrer Haut fühlen, dann natürlich nicht. Soviel kann ich schon unterscheiden.
     
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  16. Hi Minos,

    die sind schon noch liberal, sehr sogar. Aber Corona wütet schlimm und jeder weitere Entwicklungsschritt zu mehr Infizierten wäre eine Katastrophe. Auch Deutschland wird ja bald niemand mehr aus den Niederlanden aufnehmen können, in Kriegs- und Katastrophenzeiten, denken Menschen um.

    Da ja auch immer auf unsere Politik geschimpft wird, schaut Euch mal an, was woanders los ist. Da geht es uns ja noch glänzend. Es ist eine seit der Spanischen Grippe nicht gekannte Situation in Europa und den Amerikas.

    Sobald wir genug Impfstoff für alle haben, wird die Party nachgeholt. Dreifach. Auch in den Niederlanden.

    Aber das ist natürlich off topic und Du kannst es wieder löschen :).

    LG

    GoldDragon
     
  17. Doch genau so ist es, die Ausgangsbeschränkung wurde zum Beispiel vom Bayerischen Verfassungshof gestern bestätigt und als relevante Maßnahme gesehen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun: Ausgangsperre als Mittel zur Kontaktminimierung ist nachvollziehbar für Gerichte (hat ja auch eine Logik). Unter den Bedingungen, ist dann aber das Abbrennen von Feuerwerk zu Hause wiederum nicht zu beanstanden, weil Verletzungen nicht belegt werden können und durch die Ausgangssperre Ansammlungen vermieden werden. So oder so ähnlich könnte ein Gericht argumentieren.

    Ist alles zwar kompliziert, greift aber schon logisch ineinander.
     
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  18. Die meinen damit: derzeit unzutreffend. Sobald das Bundesverwaltungsgericht drauf geschaut hat, sind wir schlauer.
     
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  19. Achso Mädels, nicht immer jammern von wegen die Zeit wird zu knapp. Die wird nämlich nicht zu knapp, ab 22. Dezember sind erst Eilklagen möglich, weil erst da im Bundesanzeiger dass Ding rechtswirksamkeit erlangt.

    Wenn dann Klagen eingehen müssen die hoppi hoppi machen, die Arbeiten auch an Wochenenden und Feiertagen, die müssen sogar sehr hoppi hoppi machen weil das Ding im Zweifel noch nach Karlsruhe geht.

    Also wie gesagt, die Zeit ist nicht knapp da die Gerichte auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. (Was sowas betrifft)
     
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  20. Na ich hoffe das Beste. Ansonsten hab ich mich damit abgefunden es dieses Jahr mit Kat1 zu versuchen . Wenn das durch geht, könnte man seine Abholbestellung vom Fachhändler bekommen ?
     
  21. Die Email hab ich gestern Abend von Pyrostern erhalten:
     
  22. Liebe Kunden,

    wir möchten gerne ein kurzes Update zur aktuellen Situation geben.
    Ist leider etwas später geworden heute, aber es ist wirklich einfach ein Ausnahmejahr, und unheimlich viel zu regeln.

    Heute wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass die Einschränkungen bezüglich des Feuerwerks in Niedersachsen aufzuheben sind.
    Ihr dürft also grundsätzlich abbrennen; wir dürfen grundsätzlich verkaufen.
    So weit, so Gut.

    Fraglich ist zur Zeit noch, ob wir die Ware tatsächlich ausliefern dürfen.
    Durch eine Änderung des § 22 der 1. SprengV ist eine Überlassung nämlich aktuell nicht möglich.
    Bedeutet nach derzeitigem Stand dürften wir nicht ausliefern, wenn alles so bleibt.

    Eine vermutlich verbindliche Aussage hierzu wird es wohl erst Monat, oder Dienstag geben können.

    Wir sprechen weiterhin mit Anwälten, Behörden und auch mit befreundeten Händlern.
    Eine vermutlich verbindliche Aussage hierzu wird es wohl erst Monat, oder Dienstag, geben können.

    Wir möchten Euch allerdings nicht hinhalten und kommen deshalb wieder auf die von uns in Aussicht gestellten Lösungen im Falle eines Auslieferungsverbotes zurück:

    1. Ihr könnt Eure Bestellung kostenfrei bis zum nächsten Silvester bei uns Einlagern

    2. Ihr storniert Eure Bestellung, und wir zahlen Euch den Betrag selbstverständlich zurück

    3. Ihr erhaltet für unseren Shop einen Gutschein

    Wir garantieren nach wie vor, dass diese Lösungen definitiv zur Verfügung stehen werden.

    Zur Zeit sind die rechtlichen Mittel noch nicht vollständig ausgeschöpft, und wir sind weiterhin für Euch am Ball.
    Wir kämpfen natürlich weiter darum, dass alle Bestellungen – wie vereinbart – ausgeliefert werden können und dürfen.

    Nächster Mittwoche wäre allerdings für uns auch eine selbst gesetzte Deadline.

    Sollte sich bis dahin keine Klärung bzw. Auflösung herbeiführen lassen, würden wir Euch um eine Wahl aus den o. g. drei Möglichkeiten bitten.
    Wir würden Eure gewählte Lösung dann zeitnah für Euch umsetzen.

    Wir bitten nochmals zeitliche Verzögerungen zu entschuldigen und bedanken uns für Eure Geduld.


    Viele Grüße sendet Euch

    Euer PyroStern – Feuerwerk Team
     
  23. Nach meiner Kenntnis liegt die Klage schon vor, hat mich allerdings auch gewundert, dass man gegen eine Norm vorab klagen kann. Naja, die Anwälte werden es wissen. Ich denke wir wissen es allerspätestens Mittwoch. Und dann raucht die Logistik, das wird ein knappes Rennen....in Niederaula :rofl:
     
  24. @Andreas120001 Schade, denn ich denke bis Mittwoch wird es noch keine endgültige Gerichtliche Entscheidung geben. Ich rechne da eher über die Feiertage damit.
     
  25. Moin!

    Ich weiß nicht, ob das Thema schonmal hier aufkam, weil ich es nicht geschafft habe jede einzelne Seite nachzuholen zu lesen. Falls ja, sorry.


    Aber ich habe jetzt nur mal als Beispiel auf das Stadtportal von Hamburg in den Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung geschaut.


    Corona: Bußgeldkatalog zu Verstößen



    Dort Steht unter Anderem:


    § 4f Absatz 1 Satz 1


    Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sind unzulässig.


    Bei Nichtbeachtung des normierten Verbotes drohen 1.000 - 5.000€


    für die "Person, die Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen abgibt oder verkauft oder Betriebsinhaberin, Betriebsinhaber (bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.)“


    Meine Frage, würde dies jeweils dann pro Verstoß, also quasi für jede einzelne Übergabe gelten, oder wird da der Verstoß im Allgemeinen betrachtet?


    Das wäre dann ja durchaus etwas was man als Händler in Betracht ziehen könnte, bevor eine Insolvenz oder dergleichen droht.



    Vielleicht versuch ich mich aber auch nur an einen Strohhalm zu klammern, der gar nicht da ist ;)
     
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