News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Mir kommt das ehr wie Werbung für die Märkte vor seid dem Verbot damit später wieder von den vielen verletzten nach silvester geredet werden kann. Denn woher die Verletzung kommt fragt dann keiner.
     
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  2. Ich hab gerade in einer WhatsApp-Gruppe gelesen, dass Weco Insolvenz angemeldet hätte. Das glaub ich selbst überhaupt nicht zumal der das angeblich nur von Insidern erfahren hat aber nirgends was dazu steht, aber kann das jemand bestätigen?
     
  3. #4454 PapaDigi_08, 20. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2020
    Nein. Das einzige was der VPI mit seinem gebügelten Hemd gesag hat ist:

    13.12.2020 | Pressemitteilung |

    Ratingen, 13.12.2020. Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des VPI, zu den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern zum Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk:

    „Das am heutigen Tage ausgesprochene Verkaufsverbot wird die Branche hart treffen, im Zweifel droht nun die Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs. Wir fordern den vollumfänglichen Ausgleich der dadurch entstehenden Umsatzverluste....

    Wein, Heul, Wein - aber keine Gegenwehr....

    Bin schwer enttäuscht, zumal WECO in den letzten Jahren echt super Discounter Batterien rausgebracht hat.

    "VPI"
     
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  4. Wie ist das eigentlich wenn das Verkaufsverbot gekippt wird und der Einzelhandel dann trotzdem nichts verkauft wegen den nonfood Auflagen. Hat dann Weco überhaupt Anspruch auf Schadenersatz? Das Problem ist ja das alles auf Kommission läuft im Einzelhandel.
     
  5. Da sehe ich nichts von WECO Gegenwehr, und es ist auch wieder so ein elendig alter Beitrag der einen aktuellen Datumsstempel hat.

    Das kommt daher, dass der Datumsstempel erneuert wird, wenn irgend jemand eine neuen Artikel über Frösche schreibt, die im Dunkeln knallen.
     
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  6. Die Begründung würde ich ja gerne mal hören. Aktuell gilt immer noch §22 1.SprengV, und selbst wenn die Änderung vom Bundesrat durch ist, sind Erlaubnisscheininhaber nach §27 vom Verkaufsverbot ausgenommen.
    Aus welchem Bundesland kommst du?
     
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  7. Wenn es lediglich "Werbung" wäre, würden die nicht noch die Auffassung des Arztes mit rein nehmen. Auch wenn es sich hier um die Welt handelt, muss man nicht automatisch vom schlimmsten ausgehen. ;) Schau dir mal beispielsweise den netten RTL Korrespondenten an, der frei Schnauze das sagt was viele tatsächlich denken.
     
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  8. Guten Morgen Herr Preil - bitte nicht persönlich nehmen.
    Verkaufsverbot in der aktuellen Fassung lautet für die gesamte BRD so:

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.


    Die Änderung ist rot markiert - Es sind genau 7 Worte und 1 Zahl.
    Der Rest bleibt unberührt.

    Nicht überlassen werden ist der Tenor - damit ist alles gesagt,
    Die Ausnahmen bleiben.
     
    LorenorZorro gefällt das.
  9. Erwartet ihr wirklich dass VpI , Weco und Co ihre Strategie direkt mit euch oder der Presse teilt ?
    Da kannst ja gleich für deinen Feind rote Kreuze an lebenswichtige Organe machen .
     
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  10. Ein Gewerbetreibender ist kein Verbraucher und dementsprechend überhaupt nicht davon betroffen.
     
  11. Da hast du nicht ganz unrecht.
    Ich hoffe das die noch eine Plan B haben, so wie Hamilton im Mercedes.

    Der gewinnt ja auch immer.
     
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  12. "Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten" oä hätte es schon sein dürfen.
     
    Dabon, x.pyro1995, Feuerarbeiter und 3 anderen gefällt das.
  13. Von denen kommt nichts mehr.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmal mein frei erfundes Telefonat zitieren:

    Anruf vom Discounter bei WECO (frei erfunden):

    Discounter sagt:
    "Hallo WECO, seht zu, dass ihr eure Container von unserem Gehöft holt. Der Verkauf wurde gesetzlich verboten. Aber zz - ziemlich zügig. Wir brauchen den Platz für 3,- Euro Champagner, der aus Tischbeize und Farbe gemischt ist - MHD beachten."

    WECO sagt:
    "Ok ist gut du großer weiser Discounter - Das lohnt sich. Danke dass wir immer euer Geschäftspartner sein durften, und ihr uns von eurer Wurstmarge was abgegeben habt."

    Discounter sagt:
    "Ja besser is das du"
     
    044Oliver gefällt das.
  14. Man könnte auch eine andere Strategie sich dahinter ausmalen.... Wenn die Öffentlichkeit denkt, dass keine Gegenwehr kommt... Dann sammelt sie auch keine Argumente mehr gegen feuerwerk. Den Überraschungsmoment einfach nutzen.


    Aber das bleibt eher Wunschdenken
     
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  15. Was soll denn da jetzt noch am Bundesgesetz geändert werden können? Ich denke das ist konform zustande gekommen, somit auch nicht mehr abwendbar.
    Die Besteller, welche ihre Ware vor Inkrafttreten des Gesetzes bezahlt haben, könnten eventuell noch eine Chance haben, wobei das Wort ABGABEVERBOT ja auch eher dagegen spricht.
    Jedenfalls hab ich das so verstanden, mit meiner geringen Juristendeutschkenntnis ;)

    Abbrennen in nicht öffentlichen Bereichen und ausserhalb von ausgewiesenen Verbotszonen ja, F1 /P1/T1 kaufen auch möglich. Einfuhr nach Deutschland von F2 auch möglich, soweit entsprechendes Landesgesetz im Grenzübertrittbereichs beachtet wird (z.B. Ausgangssperre, oder Quarantäne).

    Das sind meinem Verständnis nach die aktuellen Möglichkeiten
     
  16. Dieses Überlassungsverbot kann noch gekippt werden. Die einzige Hoffnung. Würde das gekippt werden, dann würde es zum Silvester feuerwerk eigentlich gar keine Einschränkungen mehr geben (im vergleich zu sonst, unter Beachtung von Abstand etc)

    Und die Begründung, womit das Verbot in Niedersachsen gekippt wurde, macht echt Hoffnung.
     
  17. Es ist keine Gesetzesänderung !!!!!!!!!!!!!! sondern eine Verordnung, die gändert wurde !!!!!!!!!!!!!

    Eine Gesetzänderung muss durch 3. Bundestagslesungen !!!!!!!!!!!!!

    Und Jaaa, eine Verordnung ist dementsprechend einfacher zu kippen.
    Sie muss nur per Eilverfahren durch Leipzig - Bundesverwaltungsgericht, und kann dann direkt nach Karlruhe - Bundesverfassungsgericht.

    Alle anderen Überlegungen sind obsolet !!!!!!!!!!!!!!!!!

    Pinn das doch mal bitte einer irgendwo an.
     
    okean123, Silvesterfreak und xFlumpi gefällt das.
  18. Der Gedanke kam mir auch schon, man will eventuell gar nicht zu viel Wirbel veranstalten und lieber in den sauren Apfel beißen und die Lage so akzeptieren, um nicht noch mehr schlechte Presse, oder Anfeindungen auf Feuerwerk allgemein zu ziehen.
    Z.B. wäre es ja möglich Weco und Co als gefühlskalt hinzustellen, "Krankenhäuser überlastet, Feuerwerksfirma will trotz Rekordintensivbetten und hohen Todeszahlen nicht auf Gewinne verzichten". Könnte mir sowas durchaus vorstellen.

    Auch eine Strategie, die man akzeptieren kann.
     
    Extremfireworks96, DoppelBlitz und Tibola gefällt das.
  19. Würde nicht sogar Leipzig reichen? Die würden ja im Grunde die Verordnung schon außer Kraft setzen... Wenn der Bund Einspruch einlegt, dann ist es zeitlich viel zu spät denke ich :p
     
    okean123, GoldDragon und PapaDigi_08 gefällt das.
  20. Gehe ich mit dir mit. Leipzig sollte reichen.
     
    PyroMarv02 gefällt das.
  21. Das wäre auch möglich. Aber...der Geschäftsführer muss ja jeden Schaden abwenden, das ist seine Aufgabe. Er muss ja zwingend rechtliche Schritte prüfen, ansonsten läuft er Gefahr seinen Job zu verlieren. Der finanzielle Schaden, der zu einer Insolvenz führen kann, ist für eine Firma doch größer als ihr Image Verlust
     
  22. Ok, ich denke ich habe zu wenig Ahnung von der Juristischen Sache. Ich lese lieber nur noch mit.

    Trotzdem, schön dass es noch einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt.
     
    Tibola, PapaDigi_08 und PyroMarv02 gefällt das.
  23. Naja, selbst wenn ein Verkaufsverbot gekippt wird dürfen Supermärkte ja nur Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen, also trotzdem kein Feuerwerk. Da haben Weco, Nico und Comet eben andere Probleme als der Fachhandel.
     
    Skunk gefällt das.
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