News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Naja ganz ehrlich?

    Warum sind wir in der aktuellen Situation? Weil den Lockdown light viele nicht interessiert hat, Kontaktbeschränkung? Für andere, nicht für mich, war viel das Motto, oder auch das richtige Maskentragen.

    Gefördert durch die Politik, die noch immer vielerorts an Weihnachstlockerungen festhält.

    Ich bin gestern mit meiner Familie spazieren gegangen, kamen am Marktplatz vorbei als gerade abgebaut wurde, was sehe ich? Bratwurststand an dem Bratwürste "To go" verkauft wurden, allerdings nicht eingepackt für den Verzehr weiter entfernt, sondern nur in der Serviette.

    Ganz klarer Verstoß gegen die örtlichen Bestimmungen, keinen interessiert es.

    Aber Feuerwerk ist böse....
     
    FeuerwerksVerrückt und mfxmfx gefällt das.
  2. Mittlerweile blicke ich in dem ganzen Wirrwarr nicht mehr durch.

    Ich hab mich schon darauf eingestellt, dass es kein Feuerwerksverkauf dieses Jahr mehr geben wird. Ich habe ich auch schon darauf eingestellt, dass mein Feuerwerk dieses Jahr wesentlich kleiner ausfallen wird (nur ein paar Vulkane und Klasse 1 Zeugs). Auch kann ich damit leben, wenn meine Bestellware von Röder und der Vitrine nicht ausgeliefert werden darf. Zum Zünden hätte ich noch ein paar Reste und die vorbereitete Kiste für das ausgefallenen Röder-Resteschießen habe ich auch noch.

    Was mich eher frustrieren lässt ist, ob ich überhaupt Feuerwerk im eigenen Garten machen darf. Wie ich schon vorher hier geschrieben habe, hat der Main-Kinzig-Kreis ein Feuerwerksverbot verhängt hat. Aber gilt das auch auf meinem Privatgrund?

    Einige Forianer haben auf meine Fragen geantwortet (Danke hierfür), es heißt einmal ich darf und wieder nein ich darf nicht. Wieder dies Ungewissheit. Ich habe den Main-Kinzig-Kreis hierzu angeschrieben, mal sehen was die antworten.

    In Niedersachsen wurde das Feuerwerksverbot aufgehoben auch hier heißt es in einigen Threads (oder wie das auch immer heißt) das es dann auch für andere Länder gilt. Dann heißt es wieder nein, es muss in jedem Bundesland geklagt werden. Weiß einer, ob es schon Klagen für Hessen gibt? Gibt es hier noch Hoffnung?

    Entschuldigung, wenn ich vielleicht einiges nicht verstehe, ich habe mit dem ganzen juristischen Kram nichts am Hut.

    Das einzige was mir im Moment noch Hoffnung macht und mir den ganzen Frust etwas abmildert ist, dass es nächstes Jahr (hoffentlich) wieder ein normales Silvester geben wird. Ich habe Hoffnung, dass Röder wieder ein Resteschießen veranstaltet (oder sogar 2). Hoffentlich überstehen Röder, alle anderen Shopbetreiber, Firmen und alle anderen in der Feuerwerksbranche tätigen Menschen das ganze Chaos und können weiter machen.

    Ich hoffe auch darauf, dass meine bestellt Ware eingelagert werden kann, denn selbst wenn ich sie bekommen würde kann ich sie (sehr wahrscheinlich) nicht abfeuern und einlagern bei mir ist schwierig.

    Das musste ich jetzt einmal loswerden, diese ganz Ungewissheit lässt einen einfach zermürben.
     
    Kooikerfreund, böllerfan und 3112 gefällt das.
  3. Naja entweder bezieht sich das von dir angesprochene Verbot auf öffentliche Plätze und Straßen, an denen du wohnst. Dann hat das allerdings nichts mit deinem Privatgrund zu tun. Oder es handelt sich um großflächige Feuerwerksverbotszonen, die wie im Fall von beispielweise Nürnberg für das ganze Stadtgebiet inklusive Privatgelände gilt. Die Stadt ist hier der richtige Ansprechpartner. Ich hätte denen auch erstmal geschrieben.
     
    Katzenschreck gefällt das.
  4. Zumal gerade wir Pyros doch merken sollten, dass an dem Ermächtigungsschwurbel doch irgendwo etwas dran ist. Wir sehen hier gerade wie am völliger Logik und Faktenlage vorbei, unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes und der Gesundheit der Bevölkerung (da muss man schon schräg sein wenn man das nicht gesichert sehen will) Verordnungen erlassen werden. Das sind so Dinge weshalb sich Menschen mit Wasserwerfern traktieren ließen.

    Ich kann den Aluhüten und Schwurblern auch nichts abgewinnen, aber mittlerweile kann ich ihre Befürchtungen doch ein wenig nachvollziehen.

    Schräge Zeiten brechen an. Das sollte man mal ansprechen dürfen ohne gleich in eine komische Ecke gestellt zu werden.
     
    boom_bamm12, Freakiii, Tibola und 19 anderen gefällt das.
  5. Nein, er ist stink normaler Polizeimeister. Das sind auch keine Insiderinformationen sondern seine objektive Vermutung. Aber mal ehrlich... Glaubst du, daß der Corona Spuk nächstes Jahr vorbei ist? Kommt doch jetzt schon COVID21 aus England. So schnell wie dieses Jahr in der Verordnung 2020 drin stand, wird dann 2021, 2022 usw. drinstehen. Ging doch jetzt auch ganz einfach und unproblematisch.

    Ich habe mal irgendwo hier im Forum gelesen, daß die 15mm Knallpatronen wegen den RAF Anschlägen verboten wurden, da man aus ihnen wunderbar Sprengsätze bauen kann. Weiß zwar nicht, welcher Terrorist sich hinsetzt und tausenden Hülsen aufpult aber laut Youtube Videos kann man BKS wohl schon Fassweise kaufen...
     
    Bruno86, Tibola und Quinzy gefällt das.
  6. Beim IfsG von einem Ermächtigungsgesetz zu sprechen finde ich persönlich eine Spur zu krass. Wir sind ja nun ein paar Jahrzehnte weiter. Allerdings kann man nicht in Abrede stellen, das manch einer dieses nutzt um eigene Interessen durchzusetzen.
    Ich halte es für mich persönlich eher frei dem Motto:

    Willst du den wahren Charakter eines Menschen erkennen, so gibt ihm Macht.

    Ich werde das beim nächsten Gang zur Wahlurne berücksichtigen.

    Nur welche Partei es wird weiß ich noch nicht.

    Momentan sind die aktuellen Parteien im Bundestag für mich nichts anderes als Einheitsbrei in verschiedenen Farben.

    Ich unterstütze hier bei mir im Ort im Landkreis im Bundesland und auf Bundesebene viele Vorhaben, aber auf Silvesterzündelei ist mir dieses Jahr gehörig die Lust vergangen. Keine Lust direkt zum Jahreswechsel angepampt zu werden und unnütze Diskussionen zu führen. Ich will entspannt ins neue Jahr kommen und nicht genervt.
     
    Fireworksfreak und ViSa gefällt das.
  7. Wann könnte das verkaufsverbot gekippt werden?
     
  8. Montags bis Sonntags
     
  9. Also weiß man da immernoch nichts genaueres
     
  10. Hallo Freunde der schnellen und flüchtigen Unterhaltung, ich lese hier schon seid Jahren mit wachsender Begeisterung... hoffe natürlich,wie viele Verbraucher auch, das die Verordnung gekippt wird und ich meine Palette abholen darf...

    zur Lage der Nation möchte ich natürlich auch den ein oder anderen Denkanstoß geben...

    Ich bin seit über 25 Jahren Krankenpfleger und Pyro begeistert soweit wie ich denken kann...
    habe 3 Jahre in der Handchirurgie gearbeitet und weitere 17Jahre auf mehreren Intensivstationen, incl.15 Jahre in einem Berliner Brandverletztenzentrum....

    JA die HANDCHIRURGIE hat immer gut zu tun, sie operieren in 2-3 OP Sälen gern für mehrere Tage bis alle Finger und Hände wie der da sind wo sie hingehören, aber wirklich intensivpflichtig sind die wenigste Patienten. Im Verbrennungszentrum, man glaubt es kaum, ist es recht ruhig. Die Rettungsstelle hat dort mit kleineren Brandwunden deutlich mehr zu tun und den diensthabenden Plastischen Chirurgen beneidete da wirklich niemand um ihre Jobs.
    Die wirklich großflächig und tiefen Verbrennungen kommen meist erst im neuen Jahr, wenn der Alkoholspiegel nachlässt und die Wunden komisch aussehen und riechen. Meist sind die Verbrennungen so tief das auch die Nerven geschädigt sind und "was nicht weh tut kann nicht so schlimm sein".
    Ich frag mich auch bis zum heutigen Tag, wie Man:bad: schafft das eine Rakete in das Hosenbein einer Jeans fliegt?
    Kurzum die meisten Unfälle entstehen durch Alkohol und unsachgemäßen Gebrauch egal mit welcher Pyrotechnik.

    Ich persönlich bin der Meinung das bei jedem Pyrotechnischen Unfall im Krankenhaus sowohl ein Blutalkoholspiegel abgenommen wird und Verbrennungsrückstande kriminaltechnisch untersucht werden sollten. Wie beim Autofahren auch, sollte hier eine 0% Grenze gelten und wer erwischt wird Zahlt hohe Strafen, bzw. sollten sich die Krankenkassen weigern beim Einsatz von illegealer Pyrotechnik die Krankenhauskosten zu übernehmen, so das derjenige dafür selbst aufkommen muss... ich denke dies würde schnell zum umdenken führen, wenn die ersten Rechnungen im 5 oder 6stelligen Bereich bekommen.
     
    PyroProGER, Stimpy01, Tibola und 30 anderen gefällt das.
  11. Wartet ab was die Klagen bringen. Ich gehe davon aus dass es vor mitte nächster Woche keine großartigen Neuigkeiten geben wird.
    Falls jemand doch näheres weiß, würde ich mir die Glaskugel desjenigen gerne für ein paar Lottoscheine ausleihen. :cool:
     
    Tibola, Holly1988, TinOnFire und 2 anderen gefällt das.
  12. Übernimmt der Herr Funke dann auch eventuelle Bussgelder?
     
    PapaDigi_08 und _bsvag_ gefällt das.
  13. Musst mal fragen
     
  14. Das ist auch das Einzige, was im Bezug auf die Pandemie Sinn macht... und da An- und Versammlungsverbote eh vorherrschen, ist eine weitere Einschränkung mMn nicht angemessen... Am Ende werde ich mich aber an das halten müssen was geht. Jedoch nicht ohne Protest durch E-Mails an Bund und Land...
     
    Tibola, PapaDigi_08 und mfxmfx gefällt das.
  15. Wie bereits von anderen geschrieben verbietet Offenbach "lediglich" den Abbrand auf öffentlichem Gelände. Der exakte Wortlaut für MKK war bei meiner Recherche nicht auffindbar.

    Generell dürften derartige Regelungen nicht tragfähig sein. In den genannten Fällen im doppelten Sinn. Einmal ermächtigt die Hessische Coronaverordnung die "zuständigen Stellen" was meiner Meinung nach die Kommunen wären und zweitens bezieht sich die Ermächtigung nur auf "publikumsträchtige Orte". Ein Kreis dessen Gebiet ausschließlich aus publikumsträchtigen Orten besteht möge man mir zeigen... Allerdings hilft das alles nichts solange sich nicht jemand findet der bereit ist zu klagen.
     
  16. Nicht nur Offenbach Stadt, sonder auch der ganze Landkreis Offenbach ist das zünden von Feuerwerk dieses Jahr nicht erlaubt im öffentlichen Raum :(
    Vom privaten Grundstück steht in dem Schrieb leider nichts drinnen.
     
  17. Mitnichten. Mir ging es auch mehr um so, mit Verlaub, Scheisshausparolen. Also ganz allgemein. Als ob nicht jeder wüsste wo er tatsächlich für solche wie die angegebenen Zwecke zu gebrauchende Ware her bekommen kann heutzutage. Da stellt sich keiner, der es ernst meint hin und fummelt die nötigen Massen an F2 Ware auseinander. Soweit denken die da oben schon mit.
     
    GoldDragon gefällt das.
  18. Laut unserem ordungsamt Waghäusel Kreis Karlsruhe
    .
    Feuerwerk ist lediglich auf Privatgrundstücken erlaubt. Der Verkauf wird verboten. Wir raten aufgrund der Unfallgefahr dringend davon ab, Feuerwerk zu zünden. Evt. kann im Krankenhaus bei Verletzungen aufgrund der Auslastung keine Behandlung gewährleistet werden!
    Man darf nicht vor das Hoftor.
    Aber wenn man kein hoftor hat
     
  19. Leider? Es wird nie etwas explizit erlaubt es sei denn es stellt eine Ausnahmeregelung. Privatgrund ist mit dem Wortlaut eindeutig erlaubt. Da gibt es keinerlei Zweifel :)
     
    okean123 gefällt das.
  20. Die wollen halt jegliche pyromanische Anwandlungen im Ansatz ersticken, indem sie maximal verunsichern. Die Gemeinde GG ist wenigstens so sachlich und teilt mit, dass Dein Privatgrundstück vom Abbrennen ausgenommen ist, wenn es auch nicht gerne gesehen wird wegen blablablaaa. Für mich gilt das auch anderswo - und sollte doch einer mit einer Anzeige drohen, wäre sie erfolgreich anfechtbar.
     
  21. Also die Gesetzesänderung wurde ganz normal im Bundestag und -rat beschlossen. Vielleicht in einem beschleunigten Verfahren, mehr aber auch nicht. Und was das Einverständnis der Bevölkerung angeht: erstens haben wir eine repräsentative Demokratie und zweitens behaupte ich, dass die Mehrheit nicht gegen diese Änderung war.
    Und grundsätzlich hat sich eigentlich nichts geändert. Maßnahmen hätten die Länder auch ohne diese Änderung beschließen können. Stichwort Mehrheitsverhältnisse.
     
  22. Ich hatte keine Zeit die neuen Seiten zu lesen, aber mir ist hierzu noch was eingefallen:

    Und Niedersachsen, Hamburg, Dresden,...?
    Das sind die Revoluzzer, die sich den Sprengstoff für später verwahren?

    Sicher das der Mann dich nicht ein wenig auf den Arm nehmen wollte?
     
    DirtyHenri gefällt das.
  23. ...ist bei mir im Kreis ähnlich mit der Verordnung. Privates Grundstück ja oder nein!?! Unter Punkt f steht: Jede Verwendung von Pyrotechnik zu nichtgewerblichen Zwecken ist untersagt.

    finde ich sehr schwammig. Zudem bei uns eh eine Ausgangsperre ab 21Uhr gilt.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden