News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Danke, Problem ist, dass weiterhin der Großhandel mit drin steht, somit ist der Verkauf von F2 an Geschäftskunden / Kunden mit Gewerbegenehmigung untersagt.
     
  2. BaWü scheint vernünftigerweise zwischen Böllern und Feuerwerk zu unterscheiden.

    Auch wenn es nichts am Sachverhalt insgesamt ändert, trotzdem sehr weise und umsichtig (23.12.2020 um 09:25):


    Darf man an Silvester Feuerwerk zünden?

    Auf Feuerwerk soll an Silvester verzichtet werden. Auf belebten Plätzen und Straßen ist Pyrotechnik komplett verboten. Das gilt auch für Feuerwerke, die öffentlich veranstaltet werden. Wo genau kein Feuerwerk abgeschossen werden darf, bestimmten die Städte.

    Darf man an Silvester böllern? Und kann man Feuerwerk kaufen?

    Für Böller gelten dieselben Regeln wie für Feuerwerke. Nach Angaben der Bundesregierung ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester generell verboten.


    Silvester Regeln BW: Ausgangssperre, Treffen, Feuerwerk – Diese Regeln gelten an Corona-Silvester 2020
     
  3. Ganz druckfisch für Hamburg - F1 erlaubt:

    Update vom Mittwoch, 23. Dezember 2020, 10.40 Uhr: Hamburg

    Nach dem der Hamburger Senat zunächst ein Komplett-Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester erlassen hat, gibt es nun eine Ausnahme.

    Zunächst waren explizit nur Kleinstfeuerwerk wie Tischfeuerwerk und Wunderkerzen bis 30 Zentimeter von dem Verbot ausgenommen. Jetzt ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 komplett erlaubt.

    Dazu heißt es in der Eindämmungs-Verordnung des Hamburger Senats unter dem Paragraf 4f Absatz 2: „Das Verbot gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 im Sinne des § 3a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Sprengstoffgesetzes“. Darunter fallen unter anderem Minivulkane, Knatter-Bälle und Feuerringe.

    Corona und Silvester: Hamburger Senat erlaubt Kategorie-F1-Feuerwerk | Hamburg

    Ok liebe Hamburger - MV grüßt und unterstützt euch mit F1 :)
     
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  4. Das ist nur eine Reaktion auf die laufende Klage. Hoffe das Gericht, lässt sich davon nicht beeinflussen. Nach wie vor vollkommen unverhältnismäßig.
     
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  5. Nicht das Land, sondern die Presse. Lies dir mal die Verordnung durch. Da steht "Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten."

    Also unterscheidet das Land nicht mal zwischen einer F2-Rakete und einem Streichholz...
     
  6. Also bei F1 Feuerwerk kann schon was passieren bei richtiger Anwendung. Ein Kind was einen Geysir Klaiber A in 1m Sicherheitsabstand zündet könnte schon was abbekommen.
     
  7. CE Zeichen reicht auch aus - F2 versteht sich von selbst.
    Polen Rückkehrer aus Meck-Pomm leider 10 Tage Quarantäne.

    Leider achten die Meisten nicht auf F2 und CE - Einer der Folgen könnte leider sein - "Give you Five" ist vorbei.
     
  8. Streichhölzer sind keine PTG
     
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  9. Ok, dann eben immerhin schon mal die Presse - Hast ja auch nicht überall.
    Genau deshalb finde ich ja, dass sie unterscheiden:

    Pyrotechnische Gegenstände = Feuerwerk + Böller
    Feuerwerk = Pyrotechnik mit Licht- und ggf. Knalleffekt
    Böller = Pyrotechnik nur mit Knalleffekt ohne Licht
     
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  10. Das stimmt. Was in dem Artikel aber auch irreführend ist, ist die Aussage, dass das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten Orten und Plätzen verboten sei. Es ist in BW im kompletten öffentlichen Raum verboten.
     
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  11. Wenn man dem so glauben schenken darf, was da so drinne steht, dann würde die Lage ja ganz okay aussehen, und das bundesweit - solange man auf einem Privatgrundstück zündet.

    Damit wäre man - solange man sich auf Privatgrund befindet (ich hoffe ein gemeinsam genutzter Garten mehrerer Parteien reicht da aus - ist ja kein öffentlicher Grund) - ja wirklich safe und braucht sich auch keine Gedanken über mögliche Bußgelder machen.

    Auch das hier finde ich nicht unwichtig (gilt das auch für ein eventuelles Mitführverbot???)

    Aber naja, ist trotzdem die Frage wie es am Ende von der Polizei ausgelegt wird bzw. welche Anweisungen die Beamten bekommen.
     
  12. Man merkt hier richtig wie aufgeheizt die Stimmung ist und alle darauf hinfiebern endlich eine Meldung zu gekippten Überlassensverbot zu lesen.

    Das ist wie bei einem Drahtseil das immer und immer mehr gespannt wird. Fürchterlich diese Spannung.
     
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  13. Ok, das stimmt leider + eine elende Ausgangssperre von 20.00 - 5.00 Uhr habt ihr in BaWü ja auch noch :confused:.
     
    motorbreath gefällt das.
  14. Potsdam hat ernst gemacht. Verbot im gesamten Stadtgebiet von F2, Strafe bis 25.000 Euro
    Sonderamtsblatt 28/2020
     

  15. Im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam,


    d.h. auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist

    die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der

    Kategorien F2 zum Jahreswechsel untersagt. Dies gilt am

    31.12.2020 ab 0:00 Uhr bis 01.01.2021, 24:00 Uhr. Pyrotechnische

    Gegenstände der Kategorie F1 (sog. Kleinstund

    Jugendfeuerwerk), wie z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen

    und Tischfeuerwerk sind von der Untersagung nicht

    umfasst.




    Zünden von F2 auf nicht öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen bleibt erlaubt nach meinem Leseverständnis
     
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  16. Hallo Pyros,
    ick bin neu hier. Finde dieses Forum nicht schlecht, wobei ich feststellen muss das auch hioer einiges falsch geschrieben wird wie in Foren auch. Naja egal.

    Ich komme zwar aus Ost Berlin aber werde zu Silvester mich in Berlin Neuenhagen aufhalten (im Garten).
    Darum habe ich gestern Abend mal eine Mail mit einer Anfrage zum Thema an meine zuständige Stelle geschickt.
    Habe sogar schon eine Antwort bekommen die ich hier als Foto bringe.Stand heute und jetzt kann ich mein Feuerwerk schießen was mich persönlich sehr freut. Werde somit auf dem Gründstück und auch davor zünden.

    Pyro Märkisch Oderland (MOL).jpg
     
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  17. Quasi genau wie in Meck-Pomm.

    Die Höchststrafe ist aber mächtig gewaltig. Mein lieber Mann. Was habt ihr in Potsdam für Mindestlöhne - 40 EUR/Stunde;)?
     
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  18. Musst ja nicht warten. Mach was in der Zwischezeit! Ich habe mich vorhin mit 4 Blink-Taschenlampen in einen dunklen Raum gesetzt, um das Kölner Modell zu probieren und was soll ich sagen? (Kein Schweiss) Ich denke die Selbstmordrate wird Silvester in Köln besondes hoch sein. Oder geh raus spazieren.
     
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  19. Ja sehe ich auch so. leider ist mein kleiner garten an der wohnung nicht groß genug. 6 m vom haus entfernt ist mir zu nah. aber der innenhof dürfte ja privatgrund sein, da is etwas platz
     
  20. Chip-Artikel....
    Für SH wird da meines Erachtens der derzeitige Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben....
     
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  21. aber netto :p
     
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  22. Das deckt sich mit dem Bericht, den ich weiter vorne gepostet hatte.

    Im Bericht erklärt u.a. die Neubrandenburger Wohnungs GmbH:

    "...demzufolge obliegt es uns nicht, ein sogenanntes "Böllerverbot" auf unseren Grundstücken anzuordnen."

    Der Innenhof der Plattenbausiedlung gehört nämlich nicht zu den öffentlichen Plätzen, sondern eben der Wohnungs GmbH.

    Silvester: Feuerwerk trotz Böllerverbot?

    Da sollte sich auch was für andere Städte draus machen lassen;).
     
  23. Nicht immer nach der Höchststrafe schauen. Die kommt eigentlich nie zur Anwendung. Da müsste jemand schon komplett unbelehrbar sein und sich fünf-, sechs-, siebenmal erwischen lassen.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  24. Boar, was für ein Chip Artikel ? Bitte bitte bitte, gebt doch gleich nen Link mit dazu, wie oft denn noch.

    Das ist doch nicht schwer, so stand es beim NDR, gestern.

    Silvester 2020: Das Feuerwerk fällt

    • Schleswig-Holstein untersagt, Feuerwerk auf Straßen und Plätzen zu zünden, auf denen "mit verstärktem Personenaufkommen" zu rechnen ist.
     
    Tornado Blitzschlag gefällt das.
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