News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Bitte um eine Schweigeminute für den Sack Reis, der in China gerade umgefallen ist.;)
    Oh mann, das bei dir ist privat und geht niemanden was an.
     
  2. Dache, ich guck mal nach was denn so in unserem Mitteilungsblatt steht?! ( ba wü ):rolleyes:

    Silvester:
    Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
    Der Verordnungsgeber hat ein Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum erlassen, das heißt auf allen städtischen Grünflächen, Plätzen, Spielplätzen und Parkplätzen und Straßen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten!
    Falls Restbestände von Feuerwerkskörpern aus den Vorjahren vorhanden sind, dürfen diese nicht mehr verwendet werden da diese den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entsprechen.
    Sofern ein Feuerwehreinsatz aufgrund eines abgebrannten Feuerwerkskörpers notwendig wird, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

    Wie gut, dass die wenigstens wissen, dass meine Reste aus den Vorjahren nicht mehr sicher sind. :rolleyes:
    Ich hätte die jetzt einfach so wie jedes Jahr an Silvester verwendet. :oops::eek:

    Dann werde ich die Reste an Silvester eben vernichten. :p Natürlich nur im eigenen Garten! ;)

    :wall::narr:

    Frohe Weihnachten euch allen!
     
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  3. Krass, wie knallhart gelogen wird...okay, ist ja seit März normal...
     
  4. Ich dachte In Belgien sei auch seid ca 2 Wochen der Verkauf komplett verboten.
    Aber scheinbar bis gestern immer noch nicht :cool::sneaky:
     

    Anhänge:

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  5. Wie kommst darauf?
    Die haben doch auch ständig mit click&collect geworben.
    Selbst Funke hat hier nochmal darauf hingewiesen. (Zena)
     
  6. Strategie: Maximale Verunsicherung. Das ist echt schon perfide, was da abgeht. Manchmal wünsche ich mir, den Verantwortlichen dafür abseits ihrer Schreibtische draußen zu begegnen, um ihnen meine Meinung zu geigen.
     
  7. WTF ... Ist das eine regionale Information oder für komplett BW?
     
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  8. Ist wohl an mir vorbei gegangen :oops:
     
  9. Das ist halt echt dreist. Im offiziellen Beschluss von Bawü steht, dass davon lediglich abgeraten wird. Keine Rede von "darf nicht" So eine unverschämte Lüge.
    Ich sag es ja immer wieder in 7 Tagen wir auf dem Privatgrund erst recht aus allen Rohren gezündet.
     

  10. Städte die so einen Blödsinn verbreiten sollten die gesamte Ware, die dieses Jahr im Stadtgebiet von den Fachhändlern und Discountern nicht verkauf werden durfte bezahlen müssen.
    Macht ja auch nur Sinn, wenn das ja alles nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entspricht.
    Tut mir leid, aber da könnte ich als Pyrotechniker mit Fachhandel echt kotzen wenn ich so viel Falschinformation in einem offiziellen Blatt lesen muss...
     
  11. Welche Stadt?
    Sofort anschreiben und auf Korrektur pochen!

    Die dauerverblödeten "Ab 18Uhr-Feuerwerksgegner" werden durch sowas nur noch bestärkt. :mad:
     
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  12. ...und sehen sich auch dann noch im Recht wenn die Feuerwehr wegen einem F1 Vulkan anrückt. Wenn das dann immernoch so im offiziellen Blatt steht gehen die Diskussionen erst recht los wer wann was durfte und was bezahlen soll.
    Daher auf jeden Fall versuchen vorher klarzustellen wie es Saul bereits sagte.
     
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  13. Screenshot_20201224-104257_Instagram.jpg

    Pyroland hat noch nicht aufgegeben.
     
  14. Wenn alle ihre Raritätensammlungen am 31.12. durch Zünden etwas verkleinern, dann sieht es auf den Straßen aus wie vor 40 oder 50 Jahren! Und wir haben denen ein Schnippchen geschlagen!!:phantastic::crazy::haehae::haehae::haehae:
    Laß schnipseln!
     
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  15. Kann gut möglich sein, dass sie eine extra Klage eingereicht haben mit eventeull einer anderen Begründung und bisher keine Antwort vom Gericht bekommen haben
     
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  17. Die Damen und Herr*innen vom Amt mit Feuerwerksallergie haben sich doch längst in ihren Weihnachtsurlaub verabschiedet. Die lachen nur, wenn sie am 4. Januar wieder kommen und verschieben die E-Mail sofort in den Papierkorb.
    Das ist schlichtweg eine Sauerei, was da passiert.
    Der Normalbürger liest das und hält es für rechtens.
    Wenn dann die gut informierte Pyro-Gemeinde ihr tatsächliches Recht in Anspruch nimmt, muss man mindestens mit vermehrter Kritik, bis hin zu Einsätzen der Ordnungsbeamten rechnen.
    Perfide, perfide.
    Wenn das kein Kalkül ist.
    Das hat Tragweite!
     
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  18. Irgendwo beim (Ordnungs?)-Amt muss doch wohl noch wer sitzen?

    Das es überhaupt zu so etwas kommen kann.. haben die nicht eine gewisse Pflicht für ordentliche rechtskräftige Aushänge?
    Und wenn die Stadt im Nachhinein eine Strafzahlung ans Land abdrückt. Das kann doch nicht angehen. :confused:
     
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  19. #6095 Alter Knaller, 24. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2020
    Das ist jetzt kein Blödsinn... die Nachbarn waren gerade bei mir.. die Kinder heulen weil es dieses Jahr kein Feuerwerk gibt.... ich konnte sie beruhigen... es wird dieses Jahr größer als die letzten Jahre!!!!!!!!!!!!!!!! dank Bevorratung für schlechte Zeiten....
     
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  20. Gemäß $ 2 Nr. 14 der Berliner "Infektionsmaßnahmenschutzverordnung", Bewegung im Freien, darfst Du JEDERZEIT raus! Und die Kombination von zwei erlaubten Tätigkeiten (Bewegung im Freien UND Feuerwerk abbrennen) machts nicht rechtswidrig. Außerdem sind die "triftigen Gründe" nicht abschließend aufgezählt!! Also laß schnipseln!!!!!!
     
  21. SO muß das, SO wird das! Laßt schnipseln!!!!!!
     
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  22. Anhänge:

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  23. Hab ichs verpasst oder ist bisher keine Begründung öffentlich, warum die Klage abgelehnt wurde?
     
  24. Oh man was eine Farce...

    Mir bleibt nur F1 für die Kinder, (Reste hab ich keine) optional könnte ich noch Funke A und ein paar Stobes bekommen (P1 und T1), aber ich bin kein Böller Fan, also würde das auch nicht richtig Spaß machen.

    Alles irgendwie deprimierend...
     
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