News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.


  1. Und mit was möchte nun pyroland versenden ? Ja pyroland und Feuerwerkshop halten alle hin bis 28.12 :(
     
  2. Pyroland versendet mit Flexpress. Falls das Verbot unwahrscheinlichicherweise gekippt werden sollte, wäre Pyroland mit der einzige Shop, der es schafft auszuliefern, da die Pakete sowieso immer erst einen Tag vorm Verkaufsstart abgeholt werden.
     
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  3. Ah ok letztes Jahr sind sie mit go gekommen.. ich verstehe aber wirklich nicht wieso sie die Kunden so hin halten.. andere Shops haben doch auch schon aufgegeben :(
     
  4. Ich hatte auch mal kurz daran gedacht das die es nur in der Öffentlichkeit verbieten. Stand ja noch so vor kurzem auf darmstadt.de

    Aber es ist einfach untersagt: Das Corona-Update für Südhessen/Rhein-Neckar

    Ja, das mit von Eberstadt bis nach Pfungstadt ist schon hart. Alles hier um Darmstadt hat eine Ausgangssperre, nur Darmstadt nicht.

    In FFM ist es bis auf die meist üblichen Plätzen erlaubt, verstehe ich nicht wirklich...
     
  5. Vermute das sie noch keine 100% Klarheit haben (Urteil eigener Klage sowie vom Versandpartner).
    Solang man den Versand noch Händeln könnte würde ich auch nicht vorzeitig aufgeben wollen.

    Pyroland gehörte schon immer zu denen die am längsten Bestellungen annehmen.
    Ihnen traue ich durchaus zu es auch auf den letzten Drücker noch rausschicken zu können.
     
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  6. Alles klar ja das würde Sinn ergeben.. wenn sie vorm bvvg gescheitert sind wohin geht dann jetzt die nächste Klage? Nach Karlsruhe oder wohin? Danke euch für die Antworten
     
  7. Wohin auch immer, ich denke dann wäre es endgültig zu spät.

    Ich gebe dem ganzen generell nur noch eine sehr kleine Chance und würde jedem Raten sich mit alternativen zu befassen/abzufinden.
    Dann kann es nur noch besser werden. :shutup:
     
  8. Aber das es auch auf Privatem Grundstück erlaubt oder nicht erlaubt ist steht nirgends!?
    Das machen die doch extra, ich lege das so aus , das im gesamten Öffentlichen Stadtgebiet es Verboten ist.
    Später wird dann seitens der Stadt gesagt, das auf Privatem Grundstück verboten ist haben wir nicht gesagt.
    Bei den Offenbachern steht explizit dabei auch auf Privatem Grund!?
    Dieses Jahr wird es viele viele Diskussionen in der Silvesternacht in ganz Deutschland geben!
     
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  9. Solange man die relevanten Verordnungen/Verfühgungen als Grundlage nimmt und nicht irgendwelche dahergeschwurbelten Medienberichte gibt es eigentlich nirgendwo groß etwas zu diskutieren.
     
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  10. bzgl. berlin steht wiederum :

    Es gilt für Silvesterfeuerwerk in Berlin kein allgemeines Verbot. Familien können also im Garten oder vor der Haustür Raketen in den Himmel steigen lassen oder Knaller zünden. Dies ist für Feuerwerk der Klasse 2 nur am 31. Dezember und 01. Januar erlaubt. In einigen Bezirken ist die Erlaubnis weiter eingegrenzt auf den Zeitraum zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr und dem 01. Januar, 07 Uhr.


    das steht auf der website berlin.de .... also kann ich ja vor die haustür und zünden und muss mir nicht zwangsläufig ein privatgrundstück bei freunden suchen !?


    da sieht doch echt keiner mehr durch....
     
  11. So sieht es aus. Auch die Versanddienstleister brauchen mal Klarheit, zwecks Personalplanung und Vorhaltung. Oder glaubt ihr am 28. schnippen alle Händler und die Versender stehen dann parat ?
     
  12. Bin mir nicht zu 100 Prozent sicher. Aber ich bin mir sicher das die ganze Verwirrung extra fabriziert wird.
    Ich hatte das selbst im näheren Umfeld das jemand zu mir kam und sagte zünden wäre verboten, sogar in ganz Deutschland.

    Eine gute Taktik der Hasser, umso mehr verunsichert sind, umso weniger zünden.

    Ich habe gesehen das die Zahlen in FFM weitaus höher sind als hier. Gerade in Frankfurt habe da auch mal gefeiert) herrscht an Silvester ein extremer Zustand.

    Im Kreis Darmstadt-Dieburg liegt die Inzidenz bei 165, wenn es so noch 4 Tage weitergeht, verfällt eure Ausgangssperre wieder.
     
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  13. Das ist nicht korrekt. Die erste Bewertung der 5-Tage unter 200 Marke läuft ab dem 04.01. Denn seit gestern sind die kassenärztlichen Labore/Testzentren geschlossen wegen Weihnachten (Find ich schon irgendwie krass). Eine korrekte Bewertung kann deshalb aktuell nicht stattfinden. So auch nachzulesen in der aktuell geltenden Verordnung.

    Die eingereichte Klage hier im Landkreis (denn aktuell verboten global "Feuerwerk" also alle Klassen, sowie im gesamten öffentlichen Bereich bei eher ländlich geprägter Infrastruktur) hat eine Frist zum 28.12. Dann werden wir wissen wo wir stehen.
     
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  14. #6215 lotusXback, 24. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dez. 2020
    yep meine Kollegin meinte die sie als Kind in den 70 er im Jahr die kleinen Knaller kaufen konnte , also Lady Cracker

    die hießen damals Pfennigschwärmer
     
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  15. Ab dem 04.01. ohje...

    PS. Mein Tausendster Beitrag ist fertig :D
     
  16. Lies die Verordnung/Verfühgung für Berlin. Wenn es tatsächlich keine Abbrandbeschränkung für den öffentlichen Grund vor deiner Tür gibt (Berlin hat ja grundsätzlich so seine Verbotszonen) dann bleibt höchstens eine mögliche Ausgangssperre die dich (zumindest nach der soweit ich weiss ungeprüften Rechtsauffassung mancher Politiker/Beamter) daran hindern könnte vor die Tür zu gehen. Irgendwelche überregionalen Faustregeln kann man dieses Jahr simpel und einfach vergessen.
     
  17. Genau. Also frühestens ab dem 08.01. ist die nächtliche Ausgangssperre hier aufgehoben.
     
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  18. Ein großteil der Verwirrung entsteht dadurch, daß sich Leute auf die Sinnhaftigkeit von Medienberichten verlassen. Selbst die offiziellen FAQs/Erklärungen der betreffenden Gebiete verdrehen zum Teil die Tatsachen. Wenn man vernünftige Informationen haben will sollte man sich einfach die relevanten Regelungen raussuchen und schauen was da drin steht.
     
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  19. Ich hab mal eine andere Frage. Nehmen wir an jemand wohnt in direkter Feldrandlage. Sein Grundstück grenzt direkt an das Feld eines Landwirtes an. Es besteht ein gültiges Abbrandverbot von Feuerwerk im öffentlichen Raum und zusätzlich eine Ausgangssperre von 21:00 - 05:00. Das Forumsmitglied packt sich nun um 0:00 seine vorbereiteten Bretter, marschiert von seinem Grundstück direkt auf den Acker des Landwirts und zündet anschließend elektrisch sein Feuerwerk.

    Was liegt hier jetzt überhaupt für ein "Tatbestand" vor? Ich mein die Person hat weder den öffentlichen Raum nach 21:00 betreten noch ein Feuerwerk im öffentlichen Raum abgebrannt. Hausfriedensbruch kann es ja auch nicht sein, schließlich ist der Acker des Landwirtes nicht befriedet.

    Was denkt ihr?
     
  20. Weiß jemand ob noch irgendwo Zeugs verkauft wird an Gewerbetreibende?
     
  21. Genau, haben das ganz geschickt eingefädelt in LADADI!
    Die Verwirrungstaktik ist auch klasse.
    Ich freue mich jedenfalls schon wenn das Ordnungsamt kommen sollte, bzw. Werde ich das wohl garnicht hinter dem Haus mitbekommen, bei meinen ganzen SSWs die ich Testen muss. Das wird gewaltig rumsen.
    Mir graust es nur die Tage danach, bin mal gespannt wie viel PM1 Hülsen in der Dachrinne liegen! :cool:
     
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  22. Glaub Ausgangssperre ist definiert über verlassen des Wohnraumes, und nicht über betreten des öffentlichen Raumes. Somit eigentlich ein Verstoß.

    Edit: Ich mach mir bis Montag erstmal keine Gedanken, wer weiß ob da nicht noch nachgesetzt wird. Die gute alte Salamitaktik.
     
  23. Ah. Also muss besagtes Forumsmitglied seine Bretter vor 21:00 aufs Feld schleppen und nach 05:00 wieder einsammeln :p
     
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