News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Kann das so bestätigen, auch von einem heftigen Motorradunfall. Pflegekräfte sind alle ohne Ausnahme trotz mieser Bedingungen und mieser Bezahlung einfach Engel, bei Ärzten gibt es viele selbstverliebte Egoisten. Da war mein Bild differenziert.
     
  2. Meine Frau hat jahrelang in der Handchirugie eines Hamburger Krankenhauses gearbeitet.

    Wenn welche mit Verletzungen kamen, dann meistens mit solchen die ambulant behandelt wurden. Danach sind die Leute nach Hause geschickt worden.

    Stationär mussten überwiegend Alkoholleichen und Opfer von Schlägereien behandelt werden. Chaotische Zustände wie in einem Kriegslazarett mit Massen an verstümmelten Bölleropfern gab es nie.
     
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  3. Fire passt besser als Hyper Hyper ;)



    https://www.youtube.com/watch?v=r32LcBqiv7I



    Sehr gut! ;) Ich drücke euch die Daumen.

    Die Zustände in Altenheimen sind schon mindestens seit über 20 Jahren so. Eine Ex-Freundin berichtete mir mal, das es Mitte der 90iger schon katastrophal war. Wichtige Arbeit, die nicht geschätzt wird (außer Scheinwertschätzung für 5 Minuten, um die Masse zu blenden).
     
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  4. Einen Wunderschönen guten Morgen.
    Und fröhliche Weihnachten wünsche ich euch allen.
    Heute Morgen habe ich mich dazu entschieden mich zu registrieren einige Zeit verfolge ich das Treiben im Forum schon.

    ich bin auch verrückt nach Feuerwerk und sehr enttäuscht was die aktuelle Lage betrifft.

    Die Hoffnung stirbt natürlich zuletzt zwecks unseren Online Bestellungen.... aber es sind natürlich schon einige die Ihr Geld zurück bekommen haben und die Bestellung gekennzelt wurde .

    mir geht es wie vielen ich hab mein Pulver letztes Jahr ordentlich verschossen obwohl ich bei mir zu Hause im Garten hinter dem Haus Platz habe ohne Ende bliebt der Himmel Ohne Erleuchtung.

    Grüße aus dem schönen Freiburg im Breisgau und bliebt sauber und Gesund.
     
  5. Hi Pode,

    erstmal herzlich willkommen!

    Ich verstehe Deine Argumentation, dies wird allerdings im jetzigen Rechtsstreit nichts bringen, für die Schadenersatzklagen aber gewiss ein wesentlicher Faktor sein. Das GG sieht ja für den Seuchenfall Einschränkungen ausdrücklich vor, deswegen ist es für die Entscheidung nach meinem Gefühl nicht so wichtig. Für das Geld später schon.

    Naja, warten wir es ab. Für Lieferungen wird egal was passiert wohl eh keine Zeit mehr sein.

    Liebe Grüße

    GoldDragon
     
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  6. Auf Bundesebene wird es den nicht geben, da der Bund dafür nicht zuständig ist. Entsprechende Bußgelder erlassen die Länder.
    Aktuell ist mir da auch nur Berlin bekannt, wo es wohl bei 500€ losgehen soll, was absolut unverhältnismäßig ist.

    Edit: BW hat das auch schon im Bußgeldkatalog. Der Bußgeldrahmen ist 50-1000€, der Regelsatz liegt bei 100€.
     
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  7. Potsdam hst kein minimum für Bußgeld angegeben, nur der Satz " bis zu 25.000 Euro" steht in der Verordnung
     
  8. Es gibt in Bayern reichlich Shops, am besten anrufen und fragen. Ich denke keiner wird was dagegen haben Umsatz zu erwirtschaften, und wenn du ein Berechtigung zum kauf hast werden die auch verkaufen
     
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  9. das unschöne an der ganzen Sache ist das natürlich weniger Verletzte dieses Jshr an Sylvester zu beklagen sein werden. Und alle Feuerwerksgegner können dann schwören das es an dem Verbot lag.... super Vorlage für weitere Verbote.
    Das es in Wahrheit aber daran liegen wird das keine Raketen, Böller, Batterien quer in überfüllten Altstädten etc. gezündet wurden weil einfach die Ansammlungen und Alkoholexzesse nicht da sein werden wird keiner wahrhaben wollen....
    Ich kann nur sagen, in Düsseldorf würde ich an einem normalen Sylvester niemals in die Altstadt oder an den Burgplatz gehen...

    daher müsste es eigentlich so sein; zündet nix und verletzt euch ordentlich beim zu Hause sein o_O und Dinner vor One gucken

    ... Nein ich haue natürlich raus was da ist :)
     
  10. Ich denke eher das die Verletzten Zahlen deutlich höher liegen werden, da sich wahrscheinlich in den bekannten Brennpunkten die Leute mit illegalem Zeugs versorgen werden, ebenso vermute ich das dadurch auch Rettungskräfte noch häufiger und schwerer attackiert werden...
     
  11. ich kann ja viele Sachen verstehen, aber, hier wird sich viel zu sehr auf das Verkaufsverbots eingeschossen!

    Provokante frage, was würde es vielen Endverbrauchern bringen wenn die Händler verkaufen dürften ?

    Nichts, aber auch gar nichts!!

    In sehr vielen Bundesländern, Städten oder kommunen gibt es ein Abbrennverbot für Kat 2 oder sogar für jegliche Art von Pyrotechnik!

    Zuallererst müssten diese Abbrennverbote kassiert werden, aber geklagt wird eigentlich fast nur gegen das Verkaufsverbot. Bringt meiner Meinung nach nicht viel da es auf Bundesebene entschieden und auch im Sprengstoffgesetz für 2020 geändert wurde!
    In Einzelfällen hat eine Klage gegen das Abbrennverbot Erfolg gehabt.
    Die Reaktion sieht dann so aus, die Städte oder Kommunen wollen nachbessern und das Verbot wieder herstellen! Es müssten viel mehr gegen die Abbrennverbote klagen, haben aber oft nicht die Finanziellen Möglichkeiten dazu.
    Die, die finanzielle Möglichkeiten haben, wie zb. Händler, die klagen fast nur gegen das Verkaufsverbot.
    Wie schon erwähnt, was bringt es dem Endverbraucher wenn er ware bekommen sollte aber keine legale Möglichkeit hat sie zu verwenden!

    Meiner Meinung nach wird sich das auch dieses Jahr nicht mehr ändern, dazu sind die schlauen Bürokraten zu hinterlistig!!
    Wartet ab was da nach Weihnachten noch alles kommt.
    Viele Kommunen und Städte warten so lange mit dem veröffentlichen der neuen Regelungen so das man überhaupt nicht mehr zeitnah reagieren kann!!

    Die armen beamten müssen über die Feiertage an den neuen Verordnungen schuften und haben nicht frei, nur damit ihre Bosse sich an Silvester ins Knie lachen können das sie es geschafft haben ihre eigene Bevölkerung zu veräppeln!!

    Ich mache für mich das beste aus dem ganzen wirr warr!

    Ich komme aus Nürnberg und kann sehr gut zwischen den Zeilen lesen!
    Ich habe für mich die beste Lösung gefunden.

    Kat F2 nicht erlaubt!

    Ja und, F1, P1, PM1(Privatgrund) nicht explizit verboten bzw. erlaubt, ergo halte ich es wie Rammstein, FEUER FREI!!!!

    Das was ich jetzt schreibe liegt mir wortwörtlich sehr am Herzen!!

    Das die Kliniken Ressourcen frei halten ist sehr gut und weitsichtig.

    Ich verstehe sogar die Äußerungen das sie die Kapazitäten in den Kliniken wegen dem Virus so klein wie möglich halten wollen.
    Es kann immer zu Notfällen kommen wo schnell Platz oder Personal gebraucht wird.
    Es wird in den Medien viel übertrieben aber eben auch nicht alles!

    Ich habe es am eigenen Leib erfahren wie es dort teilweise zugeht.

    Und wenn ich ganz ehrlich bin, ich bin froh das mir die Geschichte jetzt passiert ist und nicht an Silvester!
    Wer weiß, vielleicht wäre ich da nicht mehr da!!
    Kurze Erklärung, ich hatte vor einer Woche einen Herzinfarkt und war froh das Intensivplätze im Klinikum frei waren!!!

    Aber um mich vollständig zu verstehen warum ich das alles jetzt geschrieben habe.
    Als ich am 23.12. aus der Klinik entlassen wurde, ja was meint ihr wohl wo ich zuerst hin gegangen bin,....., in die Norma mich mit Kat1 eindecken!!
    Ja ich bin ein verrückter und werde oft schief angesehen, aber das ist mir vollkommen egal!!
    Ich versuche das beste aus dem ganzen Mist zu machen!!

    Jetzt übertreibe ich ein wenig!
    Selbst wenn ich an Silvester mit dem Rollstuhl im Garten sitzen müsste lasse ich mir das Ballern nicht komplett verbieten!!!

    Lasst euch nicht unterkriegen und genießt unser Hobby so gut es den geht!!

    Und jetzt muss ich mich wieder ausruhen, war sehr anstrengend das alles zu schreiben.

    Euch allen noch schöne Feiertage und die, die es dürfen, gut Schuss!!
     
  12. wo steht das?
     
  13. Im Endeffekt können beide Szenarien dazu führen, die Vorlage für weitere Verbote zu liefern...
    Sollten weniger Verletzte durch Feuerwerk zu verzeichnen sein, heißt es: super, war die richtige Entscheidung, kann man für die Zukunft so beibehalten. Wenn die Verletztenzahlen durch illegale Ware tatsächlich höher ausfallen sollten, wird da sicher nicht unterschieden, wodurch genau die Unfälle passiert sind, sind halt dann pauschal "Bölleropfer". Auch dann kann man sagen: in Zukunft lieber ganz weg damit.
    Wenn man es negativ auslegen will, findet man immer Gründe, es sich so hinzubiegen, dass es für weitere Verbote passt... einmal wird halt die Umweltkuh durchs Dorf getrieben, das nächste Mal die Verletztenkuh. Frei nach dem Motto: was nicht passt, wird passend gemacht.
     
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  14. Silvester in Corona-Zeiten: Was in Berlin möglich ist

    dort steht es, also ausdrucken und mitführen, du hattest keine andere info, und so wurde es von der stadt berlin veröffentlicht :p
     
  15. Haha... er hat Sylvester geschrieben...haha :p Gleich bei Facebook posten....

    Besinnliche Weihnachtsfeiertage übrigens auch von mir!
     
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  16. Und das Ordnungsamt hält Dir dann diesen Wisch vor die Nase (Auszug):
    (....)
    Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.
    (...)

    Mal wieder typisch Berlin. 2 Ämter = 3 Meinungen
     
  17. Hi. Nein. Also der Rechtsweg ist:

    Verwaltungsgericht Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin,
    Bundesverfassungsgericht Karlsruhe,

    Persönlich dachte ich auch erst Leipzig, aber den Zahn hatten uns unsere Verwaltungsrechtler gezogen. :D

    Viele Grüße
     

  18. dann sollen sie das tun, dann sage ich halt: ich bewege mich an der frischen luft, aufgrund meiner erkrankung und der erkrankung meines sohnes, muss ich und mein sohn so oft wie möglich an die frische luft.

    warten wir einfach ab wie sich das ganze entwickelt...
     
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  19. Spezialeffekte Kerschensteiner - da werden sie geholfen :good:
     
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  20. Vielen Dank :) . Der Seuchenfall den du erwähnst tritt in Art 11 Abs. 2 GG auf. Beginnend mit den Worten „dieses Recht“. Mit diesem Recht wird die Freizügigkeit gemeint. Anwendbar auf den Vertrauensschutz ist es daher nicht. Natürlich hast du recht, dass diese rechtliche Auffassung nicht die schnelle Lösung bringt (dass wir Feuerwerk kaufen dürfen ).

    Ich sehe hier jedoch ein riesiges Problem. Aktuell versuchen ja viele Pyros auf Gewerbescheine usw. auszuweichen. Bemerkt wird allerdings nicht, dass diese aktuelle Situation durchaus „langfristig“ eintreten kann. Sprich nächstes Jahr geht es weiter, da man endlich das langersehnte Verbot ausgesprochen hat. Das Eis ist nun gebrochen....Jetzt fällt es der Regierung viel leichter im nächsten Jahr eine Wiederholung anzustreben
     
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  21. #6296 Lutzmannrollerfahren, 25. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2020
    Kleiner Tipp am Rande:

    Es ist verständlicherweise absolut ärgerlich, wenn man als Feuerwerksbegeisterter dieses Jahr nicht an Feuerwerk durch das Verkaufsverbot gelangt.

    Mir ist in letzter Zeit aufgefallen das man verständlicherweise in diesem Jahr vermehrt anfragen von meist "neu registrierten" Mitgliedern erhält, welche noch Feuerwerk brauchen und nicht selten durch bemitleidenswerte Geschichten nahezu einen dazu bewegen demjenigen was zu überlassen. Hier sei gesagt, lasst euch hier bitte nicht zu etwas hinreißen, was gesetzlich untersagt ist und am Ende Ärger einbringt.

    Hier im Forum sind nicht nur Feuerwerksbegeisterte unterwegs und ich möchte nicht, das in den nächsten Tagen z.B. Berichte in den Qualitätsmedien erscheinen, die das Forum in ein schlechtes Licht rücken.

    Das ganze ist nicht böse gemeint gegenüber neu registrierten Mitgliedern;).
    Ich freue mich über neu registrierte Mitglieder, die auch spaß und freude an Feuerwerk haben und sich dazu bewegt haben sich hier anzumelden um sich zu informieren oder ihr Wissen mit einzubringen:).
     
  22. Du hast zu 100% recht. Während einer sogenannten Ausgangsbeschränkung darfst du immer an die frische Luft. Dies reicht vollkommen als Grund aus um das eigene Grundstück verlassen zu dürfen.

    Habe mich anwaltlich beraten lassen. Der versicherte mir, dass das Zünden von Feuerwerk im Rahmen eines Spaziergangs erlaubt ist. Wenn die Ausgangssperre beginnt muss man allerdings auf dem Privatgrund weiter zünden.
    Er hat mich natürlich darauf hingewiesen, dass die Städte/Kommunen zusätzliche Einschränkungen machen können.

    Man muss nur eins wissen: ist das Zünden von Feuerwerk in meinem Bundesland/Stadt/Kommune etc. im kompletten öffentlichen Bereich verboten? Oder nur teilweise? Vielleicht gibt es gar keine Einschränkungen für den öffentlichen Raum an deinem Standort.

    Lasst euch nicht von irgendwelchen Leuten hier verunsichern. Es sind hier im Forum viele unterwegs, die euch vom Zünden von Feuerwerk abhalten wollen. Vielleicht aus Neid, Frust etc.
    Wer im Besitz von Feuerwerk ist, darf auch zünden. Auch im Freien, unter Berücksichtigung der Verbotszonen für den eigenen Standort. Nur während einer Ausgangssperre ist es nur auf dem Privatgrundstück erlaubt.

    Wer euch was anderes erzählt, kennt sich nicht aus oder möchte euch bewusst verunsichern.

    PS: wer denkt, dass Feuerwerk zünden im Rahmen eines Spaziergangs während einer Ausgangsbeschränkung nicht erlaubt ist, der will euch auch erzählen, dass es während einer Ausgangsbeschränkung auch verboten ist im Rahmen eines Spaziergangs etwas zu speisen oder zu trinken oder Kaugummi zu kauen.
    Glaube nicht, dass Kaugummi kauen einen triftigen Grund darstellt um das eigene Grundstück zu verlassen. Trotzdem darf ich während eines Spaziergangs Kaugummi kauen oder essen/trinken.
    Mich könnt ihr nicht mehr verunsichern.

    Man darf im Rahmen eines Spaziergangs Feuerwerk zünden unter Einhaltung der geltenden Regelungen für den Standort PUNKT
     
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  23. Hallo Pyro Freunde

    Habe mich jetzt extra angemeldet, nachdem ich bis jetzt nur fleissig mitgelesen habe. Habe auch schon die Forum Suche zum Thema Vollmacht benutzt und bin da leider auf widersprüchliche Infos gestoßen. Deswegen hoffe ich, jemand kann mir meine Frage beantworten:

    Ich habe im November meine Bestellung bei Pyroland abgegeben. Wenn ich jetzt noch eine Vollmacht von einem Freund mit Gewerbeschein nachreiche, darf ich dann meine Bestellung abholen? Oder dürfen sie sogar liefern? Wenn ja, wie hat so eine Vollmacht auszusehen?

    Und wie realistisch ist es, dass jetzt so kurz vor knapp das noch klappt? Ich denke eigentlich sollte Pyroland doch froh sein über jede Bestellung die noch erfolgreich abgewickelt werden kann.


    Vielen Dank schonmal für jede Antwort
     
    PyroRob02 gefällt das.
  24. Die Bestellung muss auf den Namen des Gewerbetreibenden laufen .
     
    motorbreath gefällt das.
  25. Mal eine konkrete Aussage von Herr Olaf Scholz....
    Die Branche wird also vorsätzlich zu Boden gerungen....

    Aber die Silvesterböller, die nicht verkauft werden, die werden Sie jetzt nicht auch noch aufkaufen, für einen dreistelligen Millionenbetrag?

    Nein. Dazu könnte ich Ihnen einen längeren Vortrag halten, wie das Problem genau zu verstehen ist. Daraus entnehmen Sie, dass wir keineswegs Entscheidungen aus dem Bauch heraus treffen, sondern genau überlegen.


    Stammt aus einem Interview, auf NTV zu finden.
     
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