News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Richtig für die Feiertage wurden Ausnahmen/Lockerungen der Ausgangsbeschränkung gemacht. Ist seit dem 16.12 , aber schon so in Kraft. Ich hatte nur etwas Bammel, dass es bei uns zum Abbrenverbot im öffentlichen Raum kommt.
     
  2. #7552 motorbreath, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Aus Trotz eine bewusste und völlig sinnlose Ruhestörung zu begehen, zeugt natürlich von extremer geistiger Reife...
     
  3. Hauptsache die Leute gehen im Harz Rodeln.......
     
  4. Naja aber da die normalen Beschränkungen in Kraft bleiben wäre ohne Grund doch kein raus gehen möglich oder ?
     
  5. "Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird lediglich dringend abgeraten, die Landesregierung ruft außerdem dazu auf, in diesem Jahr Silvester ruhiger zu feiern. Das private Silvester-Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück oder in Anwohnerstraßen ist aber grundsätzlich erlaubt."

    Das ist in Berlin und Brandenburg an Silvester verboten
     
  6. Ausgangsbeschränkungen
    Das Betreten des öffentlichen Raums ist in Brandenburg nur noch mit einem triftigen Grund erlaubt. Als mögliche Gründe hat die Landesregierung etwa Behördengänge, die Betreuung pflegebedürftiger Personen, den Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie die Bewegung an der frischen Luft genannt. Weihnachts- oder Jahrmärkte sowie Glühweinstände sind bis einschließlich 10. Januar verboten.


    Diese bleibt auch Silvester in Kraft, lediglich die Nacht Sperre wurde gelockert, kannst also auch nachts wegen Sport raus
     
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  7. Nur Musik hören , mit Alkohol ohne Party , das ist doch Geil. So wollen es doch alle .
    Böllerlos aber....... Saufen morgens mittags abends wir wollen saufen hauptsache Alkohol.
     
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  8. Das Zünden auf Anwohner/Anliegerstraßen bleibt erlaubt.
     

    Anhänge:

  9. Selbes Spiel in Potsdam
    Ich hätt nen kleinen Garten.
    Aber das ist mir Windmäßig doch zu nah am Haus... äußerter punkt zum zünden wären ca 8.50m vom Haus weg...

    Aber hab n nettes Angebot eines Mitforianers, bei ihm auf dem Großen Gründstück zu zünden. Super lieb.

    Wir haben zwar noch ne private wiese von den Häusern hinterm Garten, aber da ruft bestimmt jemand sie Polizei... Hab zwar die Ausgefruckte Verordnung, die nur Öffentliche Straßen, Plätze und Wege beinhaltet, doch will ich jegliche Diskussion gern vermeiden
     
  10. Na klar, da gibt's doch Harzer Knaller.
     
  11. Das kann man aber auch miss verstehen.

    Das zünden auf Anwohner bleibt erlaubt.
     
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  12. Verbietet das Böllern – für alle Zeiten!

    Gleiches Schema wie immer... was soll man dazu noch sagen? Der gute alte Herr Peter, haben wir von dem nicht schonmal sowas gehört?
    Drei Viertel der Deutschen, sagt er. Als ich dann sah, dass er sich auf die YouGov-Umfrage bezog, bin ich fast vom Stuhl gekippt vor lachen. Millionen anderer Dinge kann man also an Silvester machen, nun ja, die kann ich auch die restlichen 364 Tage machen, Feuerwerk aber nicht.
    Vielen Menschen würde es an Silvester ohne Feuerwerk besser gehen, stimmt, allerdings auch vielen schlechter!
    Was die Tiere angeht, kann mir einer mal die Frage endlich beantworten, was Tiere im Sommer machen, wenn es gewittert? Grrr...:mad::mad:


    Fazit: Artikel links liegen lassen und gar nicht weiter beachten.
     
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  13. Da ich sowieso nur F1 habe wird es mich nicht betreffen, aber wenn ich F2 und mein Silvester bereits damit verplant hätte, würde ich, ganz ehrlich das jetzt so beibahalten wie ich es mit den Verordnungen, die gestern noch aktuell waren geplant hätte. Wenn mich die Polizei erwischt würde ich einfach sagen, ich weiss nichts von der neuerlichen Änderung und habe im besten Wissen gehandelt.
    Bin ich denn verpflichtet, alle 5 Minuten zu recherchieren, ob irgendein Poltiker die Regeln von vorhin wegen einem quersitzenden Hirnfurz schon wieder geändert hat?
    Wenn die Verwirrung sowieso schon maximal ist, warum sollte ich das nicht zu meinen Gunsten nutzen, macht die andere Seite ja auch.
    Blöd stellen ist immer gut.
     
  14. Was bringt es an einem Ort zünden zu dürfen den man legal nicht erreichen kann? Wenn es eine Ausgangssperre gibt ist eine Zünderlaubnis im öffentlichen Raum höchstens bis zur lokalen Sperrstunde nützlich. Klar ob jetzt Feuerwerk zünden wirklich kein gewichtiger Grund ist wurde noch nicht abschließend geklärt aber zumindest die offizielle Version behauptet, daß es keiner sei und dementsprechend kann nach Sperrstunde auf öffentlichem Grund zünden eben mindestens mal temporär in Ärger ausarten...
     

  15. In Dubio Pro Reo.
    Im Zweifel für den Angeklagten.
    Also da die Sache mit Privatgrund nun mehrfach gekippt wurde, im Falle eines Bußgeldbescheides widersprechen und die entsprechenden Urteile zur Begründung aufführen.
    Denn Du hälst dich ja an das IfSG
     
  16. Zum verlassen des eigenen Grund un Boden gibts genug Gründe.
    Das Abbrennen ist dsnn ne Nebentätigkeit
     
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  17. Hier muss zwischen den verschiedenem Arten der Ausgangsbeschränkungen unterschieden werden. Spätestens bei der nach-x-uhr-zuhause Variante würde ich mir seitens der Ordnungsbehörden nicht allzuviel Kulanz erhoffen.
     
  18. Ist euch bei dem ganzen hin und her eigentlich aufgefallen, dass wir dieses Jahr einen ganzen Tag länger auf Silvester warten müssen/mussten:eek:
    Nicht das es mich in dem Jahr stören würde...:confused:
     
    Athlon 63 gefällt das.
  19. Ja gut, das versteht sich ja von selbst. Aber solang alles im Rahmen bleibt, geht das.
    Und wichtig ist, ob es eine AusgangsBESCHRÄNKUNG oder eine AusgangsSPERRE gibt.
    Ist ja von Kuhkaff Zu Kuhkaff unterschiedlich
     
  20. Finde ich ziemlich mutig von dir für ein derartiges Vorgehen die Verantwortung zu übernehmen. Klar, kann klappen aber bist du dir echt so sicher, daß du das pauschal ohne Warnung wenigstens bezüglich der Restunsicherheit empfehlen kannst? Vom Stress jetzt mal ganz abgesehen.
     
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  21. Ein Grund mehr auf Pauschalisierungen zu verzichten.

    Naja, ich bin mal wieder raus hier. Fröhliches Facebook weiterhin allerseits... :wall:
     
  22. Ich äußere ja damit nur MEINE Auffassung, und empfehle es niemandem.
    Falls jemand im Falle eines BG-Bescheides sagt, Aber der Mechaniker1991 ausm Forum hat gesagt...
    Ja dann lachen die Ordnungshüter und auch ich, falls es dann hier gepostet wird, aus:rofl:

    Im Endeffekt muss jeder für sich selbst entscheiden.
     
  23. Geht mir genauso. Ich schaue morgen noch ein paar mal auf die Webseiten unseres Bundeslandes, des Kreises und der Kommune - und damit hat sichs. Glücklicherweise scheint hier hier in SH noch ein wenig der nordisch kühle Kopf Vorrang zu haben und es ist recht wenig eingeschränkt. Im etwas eng bebauten Wohngebiet werde ich die Funke SB1 17B "stecken lassen" - oder einfach auf einen abendlichen Spaziergang zu einer Art "Feldweg" mitnehmen, der passender weise auch "Bummerei" heißt. Wird wohl seinen Grund haben, der Name :)
     
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