News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. Es sind ja in einen Ländern scheinbar auch Versand und Abholung verboten. Da hat man definitiv keinen Kontakt.
     
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  2. Bezieht sich ja auch aufs Thema Feuerwerk:)
    Deshalb sagte ich, es ist schon ein Unterschied ob über ein Verbot von Feuerwerk oder dem Weihnachtsbaum gesprochen wird.
     
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  4. Bringt aber alles nichts, da faktisch Ausgangssperre ohne zeltlicher Begrenzung.
     
  5. In berlin erst ab Neujahr 2 Uhr...

    Warum eigentlich Pallasstraße? Die Straße sieht auf GoogleMaps wie viele hundert andere Straßen auch aus... mir fielen auf Anhieb 10 andere Straßen ein wo ein Verbot sinnvoller erscheinen würde...
     
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  6. Maske tragen ist erlaubt, Gesundheit kein Problem. Ich trage eine Dräger Halbmaske Xplore 4740 , mit Dräger P3 Schraubfilter.
    Ich habe auch noch eine Dräger Vollmaske Xplore 6300 ebenfalls mit P3 Schraubfilter, kann ich nach Lust und Laune wechseln.
    Mit den Stoffdingern arbeite ich nicht, ich bin Security mit etwa 2000 bis 2500 Kontakten je Arbeitstag, da riskiere ich nichts.
    Meine Masken schützen auch nur mich zu 99,99 %, meine Ausatemluft wird nicht gefiltert.
     
  7. Wie unappetitlich...
     
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  8. Wo hast Du das gelesen, dass in Berlin ab 2 Uhr Ausgangssperre sein soll?
     
  9. Wo steht das genau mit dem Abgabeverbot? Hier Senat beschließt Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Berlin.de geht es nämlich nur um den Verkauf... und ich nehme an bei dem Passus mit den öffentlichen Strassen, Plätzen und Grünanlagen fehlt fehlerhafterweise oder zum absichtlichen verwirren wieder das "belebte" - sonst bräuchten die Ämter soundso diese Orte ja nicht extra ausweisen.
     
  10. #1310 Jenny, 15. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dez. 2020
    Ich war lange Zeit katholisch. Du darfst Weihnachten feiern, weil Du als Christ an Corona nicht stirbst, sondern maximal das ewige Leben bekommst. Da hängst Du dann mit all den Größen auf 'ner Wolke ab, oder brennst mit anderen in der Hölle, aber Du bist definitiv nicht tot.
    Bei den beiden Optionen erschien mir dauerhaft tot zu sein eine bessere Zukunft.

    Ich war neulich (3.Advent) bei meiner Mutter (91). Auf dem Tisch stand ein Adventskranz, drei Kerzen, zum Teil ganz schön runter gebrannt. Der Kranz selbst extrem brennbar und hochgradig trocken. Ich saß da, und habe mir überlegt, was das doch für ein "netter" Brauch ist, offenes Feuer, Wachs als Brandbeschleuniger auf ein leicht entzündliches Komposit aus Zweigen, Kunststoff und Holz zu stellen. Vom agressiven Feinstaub der Kerzen ganz zu schweigen. Hätte die BAM so was genehmigt (feuerfeste Unterlage, Gefahrenhinweis, Abschrankung)? Jesus als Wüstenbeduine hätte sich so was gefährliches jedenfalls nicht ins Zelt gestellt.
     
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  11. Weil dort vorletztes Jahr mit Feuerwerk gekämpft & sich beschmissen wurde von jugendlichen.
     
  12. Irgendwo hier auf den letzten 20 Seiten meine ich...
     
  13. Hoops in Quickborn (Schleswig Holstein) hat auf Facebookseite geschrieben das für Vorbestellte Ware die Abholung möglich ist. Natürlich mit all den Abstandsregeln und ein Zeitfenster kann man dann wohl auch buchen.
     
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  14. Hi,

    hat schon jemand infos wie es mit NRW aussieht? Wir haben einen Garten und würden entsprechend gerne etwas abzündeln, das gehört meines Erachtens auch traditionell dazu, schon um dem furchtbaren Jahr einen Schlusspunkt zu setzen.
    Nur leider haben wir keinerlei Feuerwerksartikel mehr. Meine Bestellung habe ich schon vor Wochen online getätigt und auch bezahlt. Nach genereller Rücksprache mit unserem Rechtserfahrenen in der Familie ist der Verkauf damit ja eigentlich abgeschlossen und hapert nur noch an der Auslieferung. Daher müssen die Artikel eigentlich auch kommen.
    Falls die Regierung wirklich auch alle bereits getätigten Einkäufe rückwirkend verbieten möchte, müssten Sie ja quasi einen Rückkauf der Ware durchführen die wahrscheinlich schon haufenweise an "Gewerbetreibende" ging...
    Mein Onlineshop hat leider noch keine konkrete Info dazu gepostet...jemand anders was gehört? Oder konkret zu NRW?

    VG
     
  15. guck mal hier:


    Gerade in den WDR Nachrichten gehört das gesagt wurde, dass das Abbrennen vor der eigenen Tür erlaubt ist. Das sagt die neue Cornoaschutzverordnung für NRW. Ich habe mir diese auch angesehen, dort ist nur der Verkauf untersagt.
    danke für die Info dann hoffen wir mal das das so bleibt:)

    wurde in dem anderen post gepostet
     
    Minar und Pyroplayergerman gefällt das.
  16. Da bin ich immer noch froh das für Ffo noch die vor wochen beschlossene Regel gilt was das abrennen auf Plätzen angeht.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  17. Morgen wird das neue Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Dann wird sich zeigen, ob Seehofer an der SprengV gefummelt hat
     
  18. Oh echt na bestimmt muss sich ja mit den Beschlüssen Decken da wirds nochmal spannend da wirds und f3er bestimmt an den kragen
     
  19. Wie war das denn mit Haloween, wurde das nicht eingeführt, weil die Karnevnal-Kostüm-Industrie einen Ausfall wegen eines abgesagten Karnerval hatte? Ich denke, wie all unsere europäischen Nachbarn sollten wir einen weiteren Feiertag mit Pyrotechnik fordern.
     
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  20. Als ich eben nur Arbeit fuhr, sagten sie zum Thema Lockdown in WDR2 (NRW), dass zwar der Verkauf von PtG verboten sei, das Zünden von bestehenden Resten hingegen nicht. Sofern man sich dabei nicht auf definierten, publikumsträchtigen Bereichen befindet.
    Vor der eigenen Haustür also ja.

    Aber dennoch warte ich heute und morgen noch auf eine eventuelle PK seitens dem Laschet-Fähnchen ab.
     
  21. #1321 tabsi, 15. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dez. 2020
    Ich bin Lokführer in Schleswig Holstein, wer nicht live gesehen hat wird es nicht glauben, Menschen dicht an dicht in einem kleinen Triebwagen, von Abstand keine Rede, wer bleibt auch schon freiwilg im Regen stehen und wartet auf den nächsten Zug. Und wenn kein Feuerwerksverkauf, dann doch bitte auch den Alk aus den Regalen nehmen. Die meisten Menschen verstehen nur nicht das Lebensmittelmärkte offen bleiben, gestern im Penny war die Hölle los. Eine Kasse auf und 30 Leute schon alleine in der Schlange, Assi von Nebenan natürlich ohne Maske für seine drei Dosen Holsten, wer soll das Regeln ? Die Verkäuferinnen ? Die sind eh nur 1- 1 besetzt. Heißt einer räumt den Laden auf, einer an der Kasse, da sind nicht mehr Angestellte in so einem kleinen Penny oder Netto,jedenfalls Nachmittags nicht. Und wenn beide Kassen dann doch besetzt sind, klaut Meister Assi den Laden leer. Die haben da schon fast täglich Übergriffe ! Security scheint den Unternehmen zu teuer zu sein. Meiner Frau bei Netto geht es auch nicht anders, den ganzen Tag mit Maske arbeiten, dann kommt Herr Vollhonk ohne Maske und fängt noch das Pöbbeln an, wenn er darauf hin gewiesen wird. Meine Hochachtung geht erstmal an alle im Lebensmittelmarkt, da wird ab Donnerstag der Bär tanzen, weil eben nix anderes mehr auf hat. Ich bin nur froh das ich bis zum 7 Januar Urlaub habe und mir das alles nicht antun muss.
     
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  22. #1322 Xoxxel, 15. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dez. 2020
    Was Bestellungen und die Lieferung betrifft sehe ich aktuell keine Gefahr.
    Bin aber kein Profi in Sachen Gesetze.

    Rechtlich gesehen wurde der Vertrag geschlossen in dem wir dem Shopbetreiber per Willenserklärung mitgeteilt haben das wir Produkt A kaufen möchten. Der Shopbetreiber kann daraufhin zustimmen und uns auffordern das Geschäft abzuschließen in dem wir die vorher genannten Produkte der Willenserklärung bezahlen.

    Willenserklärung Kunde: ich kaufe Produkt A für X Euro und Sie bewahren es solange auf bis Sie es verschicken können/dürfen (alternative 27er o.ä kennt jeder)
    Willenserklärung Shop: für den genannten Preis werde ich dir das Produkt A verkaufen, aufbewahren und zum Jahresende hin per Spediteur zu schicken, da wir diese Produkte nur zum Ende des Jahres rausgeben dürfen. Wenn Sie aber einen bestimmten Nachweis liefern das Sie die Berechtigung haben das man Ihnen solche Produkte auch schon eher zusenden darf, müssen Sie nicht warten bis Sie ihr Besitz erhalten, solange werden wir für Sie Ihren Besitz aufbewahren
    Wenn Sie damit einverstanden sind "unterschreiben" Sie den Vertrag in dem Sie die o.g Ware bezahlen.


    Wichtig ist es wie alles formuliert wurde, denn eine Bestellbestätigung ist nicht immer eine Annahmeerklärung (die ein Kaufvertrag zur Folge hätte)
    Daher sind auch oft die AGB wichtig.

    Edit:// natürlich bei Bestellungen vor der Verordnung.
    Edit2:// und Rückabwickeln können die auch nicht so einfach. (Glaube ich)
    Und per Verordnung wurde nur ein Verkauf verboten welches ab 16.12. besteht.
    Nicht aber noch offene Vertragspflichten ausführen.

    Bin kein Anwalt im Handelsrecht. Ist nur meine Meinung und Erfahrung.

    Aber das kann man auch alles nachlesen wann zu welchen Bedingungen Verträge abgeschlossen werden.

    Überseht mal die rudimentären Sätze, kein Lust am Handy darauf zu achten, Hauptsache man versteht es
     
  23. Ja leider ich bin auch MEGA enttäuscht, über ihre Pläne:

    Schwesigs Plan: Nur ein Besucher pro Haushalt, kein Feuerwerk zu Silvester

    Hätte ich von der nicht gedacht. FAIL hoch 20 :mad:
     
  24. Dir ist schon bewusst du du mit so einer Maske andere Leute gefährdest?
    Die hat ein Auslass Ventil zum autsamen.
    Sprich die Luft die du ausatmest geht ungefiltert raus.
     
  25. Ja klar habe ich doch geschrieben, was gibt es daran nicht zu verstehen?
     
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