News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Problem dürfte doch sein das ein Verstoß egal ist wenn es nur die Corona-Verordnung ist, sollte tatsächlich das Sprengstoffgesetz geändert sein sieht es ja anders aus.
    Wegen dem Corona-Verordnungen würde ich mir keine Gedanken machen, das Bußgeld gibts bei Einspruch ziemlich sicher zurück bzw. muss man nicht zahlen. Ausgangssperre ist sowieso egal, denn überall steht das man mit triftigen Grund raus kann. Und im Zweifel muss das Gericht beweisen das es kein triftiger Grund war, was unmöglich ist.
    Da wurde nämlich schon im Frühjahr eine Klage abgewiesen wo jemand geklagt hatte das er wegen Ausgangssperre etwas nicht machen durfte. Diese Klage wurde abgewiesen mit der Begründung er dürfe doch alles machen da er mit triftigen Grund rausgehen kann. Und er bestimmt ja selbst was für ihn ein triftiger Grund ist.
    Demnach bedeutet Ausgangssperre faktisch gar nichts!
     
  2. Die Wahrscheinlichkeit andere zu gefährden ist aber sehr gering da diese Masken den Träger nahezu vollständig vor einer Infektion über die Atemwege schützen, ergo der Träger auch niemanden ansteckt wenn er sich sorgfältig ans Tragen und an alle Regeln hält ;)
    Allemal besser als diese windigen Stoffdinger oder Einwegmasken!
     
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  3. Was soll denn nächstes ja an der SprengV geändert werden? Gibt es da schon Annahmen dazu?
     
  4. N
    Na wenn wie von Denntron vermutet der Minister Seehofer das Bundesgesetzblatt in richtung SprengV ändern will gnade uns gott.:(
     
  5. #1330 PapaDigi_08, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    NOPE: Feuerwerk könnte ebenso vor den Schops im Freien verkauft werden. Oder wie es z.B bei Lidl vorgesehen war, Online Reservierung - Abholung im gesonderten Bereich ggf. Outdoor.

    Ich sehe einen anderen Unterschied:

    Weihnachtsbaum: Verkauf im Freien - Versammlung Indoor. Spreader Event.

    Feuerwerk: Verkauf im Raum bzw. auch im Freien - Gebrauch Outdoor. Non Spreader Event.

    Sehr geehrte Politiker: Überdenkt das Ganze bitte Genau, und entscheidet dann verhältnismäßig !!!
     
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  6. Der Sinn der Maskenpflicht wird damit eigentlich ad absurdum geführt.
    Denn mann soll ja andere schützen indem man Mund und Nase bedeckt.
    Darum sind solche Masken zb auch bei der Lufthansa nicht erlaubt wenn mich nicht alles täuscht.
    Sicher, für dich die bessere Wahl. Aber so lange nicht jeder die Chance hat solche guten Masken zu tragen, sei es weil nicht verfügbar oder zu teuer, so lange ist es anderen gegenüber eigentlich nicht ok. Da erzielen Leute die sagen ich brauche gar keine Maske weil ich keine Angst vor dem Virus habe und was anderen passiert mir egal, gefährdungstechnisch keinen schlimmeren Effekt.
    Entweder alle haben so gute Masken so dass alle gleich geschützt sind durch den Vorgang des Einatmens oder keiner und dann sind alle gleich schlecht geschützt in dem sie nur beim Ausatmen ausfiltern.
    Aber bitte nicht falsch verstehen, werfe dir das in keinster Weise vor, ist eher eine Art Lücke die da vorliegt.
     
  7. Genau, die Vollmaske hatte ich im Frühjahr noch gekauft, weil eventuelle Infektionen über die Augen im Raum standen.
    Mir macht das Maske tragen auch nichts aus, bei der Bundeswehr habe ich mit schlechteren Masken 4 Jahre von 1978 bis 1982 als ABC Abwehrtruppsoldat gearbeitet.
    Die Vollmaske trage ich wenn Anspucken zu erwarten ist, hängt von der Klientel ab. In dem Security Job hat man ja alles.
     
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  8. Andere interessieren mich nicht, ich arbeite für Mindestlohn 9,35 Euro und muß meine Schutzausrüstung selber zahlen. Beide Masken und Filter für ein Jahr etwa 500 Euro.
    Interessiert mich nicht was andere haben oder nicht. Ich sterbe nicht für Mindestlohn.
     
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  9. Einfach am Ende des von dir verlinkten Beitrages auf "Sie finden die Komplette Verordnung unter" schauen bzw. hier klicken. Dort steht dann im §14 Absatz 3:
     
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  10. Das war es wohl für Berlin....

    Kontaktbeschränkung, Aufenthalt im öffentlichen Raum (1) Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten. Dies gilt insbesondere für Personen, die Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Ro- 5 bert Koch-Instituts aufweisen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind angehalten, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.


    Demnach kann man nur noch aus triftigen Grund raus, eine Zeitangabe steht dort nicht, somit besteht dies wohl dauerhaft...korrigiert mich wenn ich falsch liege.
     
  11. :rolleyes: denk bei dem Schrott an die Tragenzeiten ... bzw. immer schön Pause machen damit das Wasser aus der Lunge kann :sneaky:
     
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  12. Triftiger Grund ist für mich das ausüben meiner Freiheitsrechte am Silvesterabend, indem ich PtG zünde. Dies begründet sich im einhalten der AHA-Regeln, sowie der Kontaktbeschränkungen. De-facto halte ich mich an die vorgaben.
     
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  13. Wenn die Alternative ist ein Jahr lang kiloweise Gefahrgut im Keller stehen zu haben, wäre Feuerwerk für mich aber mal sowas von ein triftiger Grund. Kann mir vorstellen, dass Gerichte das ähnlich sehen. Ist auf jeden Fall triftiger als mit Wauwau nochmal spazieren zu gehen.
     
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  14. Ist kein Problem, Tragezeiten für die gummifutt bei der Bundeswehr haben damals auch niemanden interessiert.
    Man schafft es oder man stirbt, war normal. Sind einige gestorben, meist an CN Gas Einwirkungen.
    Darum wurde CN nach meiner Zeit verboten, zuviel Todesfälle.
    Wir haben noch um Raucherlaubnis in der CN Gaskammer gefragt, die Weicheier danach nicht mehr.
     
  15. Wenn ich folgendes richtig deute, gilt das am 31.12.2020 bis 2.1.2021 nicht(da einschließlich 1. Januar).
    sowie
     
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  16. Glaubt ihr noch an die beendigung des verkaufsverbot?
     
  17. wenn wir das wüssten ... ich denke schon das noch sachen gekippt werden. nur wann ? und welche ?
    letztendlich wird es unterm strich eben auch nicht mehr viel bringen wenn dann was weiss ich 3 tage vor silvester der verkaufsstop zb gekippt wird.
    ich bekomme glücklicherweise durch einen freund mit gewebeschein heute meine ware allerdings ... was bringt sie mir wenn in NDS das abbrennen aller kategorien komplett verboten wird?
     
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  18. Pyroland Bestellungen bereit zum ausliefern.
    Wir hoffen weiter ...
     
  19. Definitiv Nein
     
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  20. ja, da hast du recht, habe es auch nochmal nachgelesen.

    vllt stehts dann im amtsblatt nochmal ausführlicher....danke dir !
     
  21. #1346 Phantomsirup, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Nicht wenn es Entschädigungen gibt... ist dann sicherlich doch bequemer als Klagen mit ungewissem Ausgang.
    .
     
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  22. Gibt es eigentlich schon was neues für Sachsen?
     
  23. Gerechte Entschädigungen dann aber nur für die drei großen. Denen ist doch Wurst ob die Fachhändler aussterben, in den Regalen von denen landet doch sowieso kaum Discounterware.
     
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  24. #1349 Mulchhüpfer, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Laut Berliner Senat 14.12. zählt zu "triftigen Gründen" auch das aufsuchen einer Kirche um zum Gottesdienst zu gehen. Also mal ehrlich, wenn sowas "triftig" ist, dann wird es sehr schwierig zu begründen sein, warum Feuerwerk abbrennen als traditioneller Jahresabschluss nicht triftig sei. Das hat den Ursprung schließlich auch im "Böse Geister vertreiben". Im Zweifelsfall gehört man dann also der "Glaubensrichtung Pyrotechnikus" an oder was weiß ich. Und eine Pyro-Freiluft-Kirche ist allemal besser belüftet als die muffigen Altbauten des Klerus :)
     
  25. Es ist echt erstaunlich was manche hier von sich geben,von anderen toleranz und was weiss ich was fordern aber selbst einen scheissdreck besser sein!
    Habs an anderer Stelle schon erwähnt,auch andere mussten dieses Jahr verzichten,ich nehme als Beispiel wieder meine Kids (8&10) her,seit Monaten kein Fußball,kein Turnen,keine Jugendfeuerwehr,kein regelmäßig Freunde treffen,im Sommer kein Freibad,...aber die jammern nicht so sehr wie manche hier und btw den selben Gesetzestext zigfach zu posten und zu zerlegen bringt auch nichts mehr!
    Ich selbst bin gern ins Stadion gegangen hab bei der Feuerwehr einmal in der Woche ein paar Bier getrunken oder bin mit der Family schön Essen gegangen,das alles geht seit Monaten nicht mehr,ja shit happens aber sich in Selbstmitleid zu ertränken bringt auch nichts!
    Oft frage ich mich wirklich ob alle hier echt nur das Feuerwerk haben und ohne nicht leben können,dann würde ich mir mal Gedanken machen,ernsthaft!
    justmy2cents ...
     
    passi_g, x.pyro1995, maxxx und 14 anderen gefällt das.
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