Also auf jedem Privatgelände, für das eine Zustimmung zum Abbrand von PtG seitens des Eigentümers vorliegt.... (Einschränkungen durch Ausgangsbeschränkungen ausgenommen) So würde ich das mal lesen...
Baden-Württemberg: https://www.stuttgarter-nachrichten...KTUBXUQwCiX-iCpmnFejtbb0OI#Echobox=1608033545
Ich habe ja auch bis zuletzt gehofft , aber irgendwie tun mir all diejenigen gerade Leid, die immer noch fest daran glauben irgendwas zünden zu können , außer vllt diejenigen die ein eigenes Grundstück haben.. Die Onlinebestellungen werden auch nicht an uns ausgeliefert - sie wollen nicht das wir zünden und sie tun auch alles dafür , dass es so sein wird - manche sollten aufwachen und es realisieren - leider .. Da kann auch kein Pyroland , Röder oder sonst wer auch nur irgendwas ausrichten , wir sind einfach eine Minderheit, die man nicht haben will
Sei Dir bei unseren Politikern sicher, die würden das nur zwischen 17 & 18 Uhr erlauben und denen würde rein gar nichts auffallen!
Mit der Angelegenheit bin ich gerade uneins mit meiner Sachbearbeiterin. Es ist meiner Meinung nach der "Besitzer", der so eine Zustimmung erteilen sollte, nicht der "Eigentümer", denn ein Grundstück kann verpachtet oder vermietet sein... Eigentümer und Besitzer können dieselbe Person sein, müssen es aber nicht. Besitzer ist, wer Kraft Vertrages Nutzungsgewalt über die Fläche oder den Raum hat. Weiterhin ist die Frage, ob das Grundstück befriedet ist, also nach außen hin einen Absperrung hat. Wenn das Privstgelände keine Absperrung hat, ist es auch nicht nett, aber ein anderer Sachverhalt (bei dem zum Beispiel kein Hausfriedensbruch vorliegt). Hilft hier jetzt auch nicht viel, aber ich habe auch nur den kleinen Garten hinter der Terrasse...
„Wer soll das bezahlen?“ - Pyroland-Chef sitzt auf 50 .000 Feuerwerks-Paketen fest - Silvester-Drama | Rotenburg (Wümme) Das sollten sich die Verantwortlichen genau durchlesen. Sollten die Entscheidungsträger aus eigener Tasche zahlen und künftig nur noch halbes Gehalt. Man hätte sie alle zumindest ausliefern lassen können und nicht die extra Wurst spielen müssen
Die einzige Möglichkeit ein Verbot an Silvester sauber über die Bühne zu bringen wäre es, das Abbrennen und Kaufen von Feuerwerk spätestens April, bestenfalls Ende Januar an zwei bzw. drei Tagen zu erlauben
Laut der neuen Schutzverordnung heißt es: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten. Meinen die mit anderer Pyrotechnik nunandere Klassen wie P1, oder auch Signalmunition für SSW?
Die neue Verordnung für Niedersachsen ist online: https://www.niedersachsen.de/download/161984 Keine Änderung zum Entwurf. Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
So, Niedersachsen ist komplett raus. Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen untersagt.
Vielleicht sollte man eine extra Religion anmelden...wir huldigen dem Gott @Pyro und Feuerwerk ist halt unser Weihwasser.
Ich habe eben auf der offiziellen FB-Seiten von Herrn Kretschmann (Baden-Württemberg) folgenden Nachrichtenverlauf gefunden: Frage an Hr.K.: Herr Winfried Kretschmann das zünden im öffentlichen Raum ist ja verboten aber auf meinem privat Grundstück darf ich das doch, oder etwa nicht? Antwort von Herr K.: Hallo Bine Be, der Verkauf von Pyrotechnik ist dieses Jahr nicht erlaubt. Illegal erworbene Sprengkörper und Pyrotechnik (z.B. aus Online-Shops im Ausland) ist generell verboten. Vom Abrennen abgelaufener Ware aus dem vergangenen Jahr ist ob der erhöhten Verletzunggefahr dringend abzuraten. - Redaktion Staatsministerium hoffentlich bleibt es bei dieser Ansicht.
Das wissen die Verantwortlichen wahrscheinlich selber nicht. Streichhölzer sind z.B. auch ein pyrotechnisches Erzeugnis...
Einfach nur der reinste Wahnsinn, unsere Politiker haben einfach gar keine Ahnung was dahintersteckt. Die sind alle komplett überfordert und machen daher Fehler über Fehler...und wer muss für diese Fehler bezahlen? Wir, die Händler, die Hersteller, die Bürger, der Spaß, der Brauch....der Brauch!!!!
Niedersachsen...Kannste dir nicht ausdenken. Da versucht jeder noch einen draufzusetzen.."Das miitführen und abbrennen ist untersagt" Da werden echt alle Löcher gestopft die gestopft werden können. Somit kann man noch nichtmal in ein anderes Bundesland ausweichen, weil - du darfst ja nichts mitführen.
Welcher Brauch ?? Feuerwerk wie wir es hier meinen, ist Ende der 1960er Anfang der 1970 schön langsam aufgekommen. Jetzt ist das eher ein blöder Brauch geworden!