News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Mal eine ganz andere Frage, auch wenn Sie vermutlich hier nicht so gerne gelesen wird:

    Wenn ich meine bestellte und bezahlte und somit vorfinanzierte Ware bei einem Händler einlagern lasse (um damit eine Stornierung zu verhindern), ist diese Ware dann mein Eigentum und muss diese Ware im Falle einer Insolvenz des Händlers an mich herausgegeben werden oder fällt solche Ware in die Insolvenzmasse?

    Alles was recht ist, aber Insolvenzen von Händlern sind nun nicht so sehr unwahrscheinlich... und wie soll bei einer Insolvenz (im Januar oder Februar z.B.) mit der Ware verfahren werden? Eine Überlassung wäre ja frühestens wieder zum Jahreswechsel 2021 möglich...

    Es tut mit leid für die Händler, dennoch ist der eigene Hintern eben näher dran....
     
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  2. Warum soll das nicht Bestand haben?

    Österreich ist nicht weit entfernt, in Wien gilt DAS schon lange zu Silvester.
     
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  3. Sehr wahrscheinlich. Sicher wird hier und da was unter der Hand verkauft werden aber öffentlich wird es sicher kein Händler wagen das Verbot einfach zu ignorieren.

    Das ist ohne rechtliches Fachwissen kaum abschätzbar.

    Das weiss im Moment keiner und Spekulation bringt bevor die Entscheidung des BMI vorliegt gar nichts.
     
  4. Mit sowas macht man keine Späße ;) Nacher kommen die Politiker auch und sagen: War doch nur Spaß :confused::rolleyes:
     
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  5. Und wenn dann Dein Händler Deine Ware unerlaubt anzündet?

    Feuerwerk ist ja schließlich ausnahmslos zum Anzünden gedacht.

    Die Spekulationen werden immer sagenhafter. Ich sage jetzt schon voraus:

    KEIN Händler wird in die Inslvenz schlittern. Eher schon die Kartoffelbauern.

    In Österreich gibt´s z. B. ein Almgasthaus wo der Zulieferer 60t Pommes gefroren liegen hat. Allein die Strompreise für ein Jahr Kühlung fressen Den auf. Hält sich das Zeug bis in die nächste Saison, kauft DER und Andere nächstes Jahr keine Kartoffel.
     
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  6. Ich weiß nicht wie Du auf diesen abenteuerlichen Vergleich kommst, aber wenn dann solltest Du von ein paar tausend Tonnen ausgehen die alle in eine kleine Kühltruhe sollen.
    Erstens wäre das vollkommen unmöglich ind zweitens wäre der Wirt lange insolvent.
     
  7. Sagt Mal . Wie sollen denn Rückabwicklungen laufen wenn du in Niedersachsen ab morgen keiner Pyrotechnik transportieren darfst ?
     
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  8. Das Schwarzpulver ist dann nicht mehr für den Verzehr geeignet.
     
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  9. Ohne Pyromunition im Lauf ist das Abschießen von Platzpatronen als ungebührliche Lärmerregung und damit als widerrechtliche Verwendung verboten.
     
  10. Und was wenn einer Rückabwicklung und Transport durch Niedersachsen macht . Was ist denn mit den Airbags in den Autos. Die müssen wir wohl auch ausbauen was ?
     
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  11. So wird es wohl auch sein....nach HH, nun Niedersachen. Da kommen noch mehr....
     
  12. Das ist, gelinde gesagt, Blödsinn. Welcher Kunde, für den bereits bezahlte Ware eingelagert ist, bestellt in brauchbarem Umfang in 2021 neu? Womit macht der Händler seinen Umsatz in 2021 und woraus deckt der Händler seine Fixkosten (Lager / Bunker usw. usw.)?

    Ein Jahr keine Auslieferung = ein Jahr keinen Absatz oder Umsatz... hat er dem Umsatz dieses Jahr gemacht weil alle Kunden einlagern und nicht stornieren wird er nächstes Jahr keinen machen....
     
  13. :DKomme gerade von der Pyrounion in Kirchheim unter Teck (BW) zurück.

    Wer von euch noch Pyrotechnik braucht:D kann bei Tony heute noch einkaufen.

    Wichtig: F1, P1 und T1 kann man ab 18 Jahre ohne einen 27er oder Gewerbeschein mitnehmen.

    F2 nur mit 27er oder Geberbeschein (Gewerbe ist egal).

    Wichtig. Morgen hat er geschlossen, da noch nicht glar ist ob noch Feuerwerk mit Geberbeschein oder (27er) verkauft werden darf. Kann euch auch leider nicht sagen ob F1, P1, T1 ab Morgen noch verkauft werden darf

    Leider ist auch noch nicht geklärt, wenn man Online (nicht bei Pyrounion), also Z.B. bei Röder Feuerwerk, Pyroweb.de und anderen Onlinehändler bestellt hat, der Versand überhaupt erlaubt ist. Betrifft mich leider auch :mad:.

    Leider müssen wird da noch auf die Entscheidungen unser Intelligenten Politiker/-in warten.
    Schade das ich nicht der Nachbar von unserem Herrn... Landesvater von BW bin. Hätte Ihn gerne den ganzen Abend mit Salute gegrüßt ;)

    Zwei Bilder über meinen Einkauf bei Pyrounion in Kirchheim unter Teck.


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  15. #1616 bjofl, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020
    Woher nimmst du diese Gewissheit? Ich glaube, da geht vielen grad der Arsch auf Grundeis. Wo sollen denn die ganzen Pakete hin, die nicht geliefert werden dürfen? Das sind zusätzliche Kosten für neue Lagermöglichkeiten fällig. Zudem müssen viele Geschäfte rück abgewickelt werden, d. h. ein Großteil der geplanten Jahreseinnahmen fallen aus. Projekte für die nächsten Jahre sind aber schon beauftragt und müssen finanziert werden.
     
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  16. Laut FB Seite des sächsischen Sozialministeriums (zuständig für die Corona Schutzverordnung)

    Verkauf sogar nur auf F2 beschränkt.
     

    Anhänge:

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  17. Verstehe ich das richtig in Hessen gibt es keine spezielle Einschränkung für Pyrotechnik und theoretisch ist eine Abholung erlaubt, da Herr Bouffier das auch noch betont hat, das Abholungen in Einzelhandel erlaubt sind.

    https://www.hessen.de/sites/default...riebsbeschraenkungsverordnung_stand_16.12.pdf

    Bezüglich Silvester nur dieser Paragraph

    § 6b
    Sonderregelungen für den Jahreswechsel
    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist unter-
    sagt. Die von Satz 1 erfassten Orte werden von den örtlich zuständigen Behörden bestimmt.

    Also nur wenn der Kreis über 200 Inzidenz ist dadurch gibt es dann eine Ausgangsbeschränkung.

    Ich hoffe die Abholung klappt und das BMI verbietet nicht auf Bundesebene.
     
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  18. Na dann lies mal genau. ZULIEFERER! nicht WIRT !
     
  19. Diese ist rechtmäßig deine und darf nicht in die Insolvenzmasse reingenommen werden.
     
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  20. Ich habe mich jetzt mal schriftlich an das Innenministerium gewandt. Mal schauen ob da zeitnah eine Rückmeldung kommt.
     
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  21. Ich hätte damit bis auf das inkraft treten der Maßnahmen gewartet.
    Veileicht kommen die jetzt auf die Idee das überlassen auch zu verbieten.
     
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  22. Habe eben eine Mail von Overnite bekommen, dass meine Röder Bestellung am 17. geliefert werden soll. Ist zwar eine Ganzjahresbestellung, aber der Liefertermin liegt ja auch schon im Lockdown. Denke das lässt hoffen...
     
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  23. Hm mir ist gerade so etwas in den Kopf gekommen.
    Kennt sich jemand genauer mit den Gesetzen aus?

    Ich wohne an der Grenze zu Tschechien, wäre es rein theoretisch möglich dort hinzufahren und CE zertifiziertes inklusive BAM versehenes KAT 2 Feuerwerk zu kaufen und mit nach Hause zu befördern? :sneaky:
    Oder wird dann zwecks der Verzollung und den Transport gemeckert?
     
  24. Und was ist mit abbrennen?
     
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