Bestimmung Verlängerung des 27er Probleme

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Markus 1977, 23. Jan. 2023.

  1. Guten Morgen
    Bei uns Stadt in BW war der 27er immer gut zu bekommen ohne grosse Auflagen, Mitarbeiter sehr freundlich und hilfsbereit .habe meinen Schein seit 2020 es ist F1-F3 eingetragen (also auch F2) .
    Leider hat jetzt der Amtsleiter gewechselt und bei einem Bekannten wurde jetzt beim Verlängern des Scheins der Passus mit F2 hinzugegügt und ihm eine Frist zur Fachkunde gesetzt .
    Meine Frage an die Profis darf ein béstehender Schein bei der Verlängerung einfach geändert werden ,und welche Fachkunde muss ich machen um den Eintrag Unter §20 Absatz 4 zu bekommen .
    Bin seit 25 Jahren beim THW und habe einen Gefahrgutschein das wird aber nicht reichen oder ?
    ich möchte alles richtig machen
    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. Wie lautet denn diese vom SB erfundene "Vorgabe" zur Nachweiserbringung innerhalb dieser erfundenen "Frist"

    Allgemeingültig und gestützt auf Gesetz ist dieser Amtssenf nämlich nicht und das bestehende Gesetz mit der eindeutig nicht notwendigen Pflicht des Fachkundenachweises besteht auch weiterhin, auch innerhalb der Schreibtischbubble dieses regulierungsgeilen SB.

    Vielleicht benötigt er ein eindeutiges punktefreies reinschreiben mit der entsprechenden Erinnerung an das Gesetz und zugleich einen freundlichen Hinweis darauf dass jedweder versuch von willkürlich eingeführten Passagen mit Hinweis auf aktuell gültiges Gesetz abgelehnt wird und innerhalb einer 3-Wochenfrist Rechtschutz, sowie die höhere Ebene des SB auf den Tatbestand einer selbstjustiz seitens des SB aufgeklärt wird.

    Schluss jetzt mit willkür, es reicht. Der Kindergarten braucht mal wieder eine Grundbelehrung auf seine eigentliche Aufgabe. Die nicht in Erziehung, sondern der Hilfe zur Abwicklung dient.

    Denn Staatsdienst ist Dienst am Bürger.
     
  3. Widerspruch gegen die Änderung einlegen und freundlich nach der Gesetzesgrundlage für eine F3 Fachkunde fragen sowie um Benennung eines Lehrgangsanbieters in Deutschland bitten.

    Ansonsten halt Rechtsschutz, Anwalt und Klage.
     
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  4. Vielen Dank für deine gute Antwort ,bei mir ist es erst in 2 Jahren soweit ,ich werde auf jeden fall mit einem Anwalt vorgehen ,ich lasse mir auch nichts mehr gefallen falls es negativ verläuft(Verlängerung ) ich gehe auf jeden Fall selber hin zur Verlängerung ordentlich angezogen usw

    Es geht um die F2+ das wurde versagt und das wurde eingefügt beim Verlängern
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  5. Cool, anwaltliches Schreiben das gültigem Gesetz keine Fachkunde notwendig ist - Nachweis erbracht. :)
    Manchmal kann man es sich so einfach machen......
     
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  6. Leider ist es nicht so einfach....
    Faktisch ist eine Fachkunde für PTGs nach §20 Abs. 4 erforderlich....
    Hier hatte ich dazu schon mal was geschrieben.
     
    Mr. Botte, Oggel, TIE Fighter und 7 anderen gefällt das.
  7. Danke ich gebe das mal so weiter
     
  8. Jetzt mal Stop!
    Bei Verlängerung KANN geändert werden. Ist so. Nicht schön aber auch nicht zu ändern.
    Außerdem geht es bei der geforderten Fachkunde um den 20er § - also auch rechtens.

    Ich bin wirklich kein Fan von SB's aber in dem Fall ist das nicht zu ändern.

    Nochmal: Nicht schön aber rechtssicher.

    Deswegen an alle Beteiligten - erst Zusammenhang komplett erfassen, dann quer schießen. ;) Hier würde sich der User unheimlich lächerlich machen. Muss ja nicht sein.

    Edit: Gedoppelt mit @PyroWolle :rolleyes:
     
    Mittelalter, Mr. Botte, Oggel und 11 anderen gefällt das.
  9. Mich würde interessieren, wie die Fachkunde nachgewiesen werden kann. Vielleicht kann ja die Behörde einen entsprechenden Lehrgang benennen….

    Ich kenne nämlich außer dem Lehrgang für GroßFeuerwerke keinen geeigneten. Und der ist dafür dezent übertrieben
     
  10. Und da haben wir das Problem. ;)
    Durch den etwas schwachsinnigen Umgang des Gesetzgebers mit F3, kommt es zu dem Problem. Die Fachkunde wäre in dem Fall die gleiche, wie für den großen Schein... :eek:
     
    Mr. Botte gefällt das.
  11. Mir ist das Problem bekannt. Deshalb ja vielleicht bei der Behörde mal diese Rückfrage stellen und damit den Widerspruch auch augenscheinlich machen.
    Oder auf die Notwendigkeit zur Einführung eines neuen Kurses hinweisen.
     
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  12. #12 Markus 1977, 23. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 23. Jan. 2023
    Nein es geht um den 27er F3 und F2 oder wie meinst du dasmit §20 Condomino ? der Kollege hat einen ganz normalen 27er nicht gewerblich und wollte den Verlängern dann haben sie wie oben das mit § 20 reingeschrieben
     
  13. war bei mir ( gleicher Landkreis ) genau so , für f2 Gegenstände die unter diesen Passus fallen kann sehr wohl fachkunde verlangt werden ( für f3 nicht ), die Freundliche Sachbearbeiterin meinte auch das sie’s nicht versteht wieso das so gemacht werden soll , aber die Vorgabe ist halt so
     
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  14. ja aber wenn ich den schein sohabe das F2 frei ist weshalb dann die Nachträgliche Änderung ?die Gesetzeslage ist doch schon länger so ?
     
  15. Der 27er Schein für Pyrotechnik ist in D "nicht gewollt" und wird sogar (siehe a.a.Stelle) offiziell als Gesetzeslücke benannt. In den 50er-70er Jahren wurden einige F3 Artikel in D angeboten. Der Schein war damals reine Formsache, obwohl ich niemanden kenne der einen besaß. Ende der 80er/Anfang der 90er wurden überhaupt keine F3 Artikel mehr angeboten, sie sind sang und klanglos verschwunden. Erst durch die EC Gesetzesänderungen wurden dann mehr und mehr F3 Artikel eingeführt, die in anderen Ländern Europas ja von jedermann, frei ab 18, erworben werden können. In D ist dies politisch aber nicht gewollt. Also ist man diebezüglich auf die Ansichten des verantwortlichen Beamten angewiesen. Deshalb wird diese Angelegenheit so unterschiedlich behandelt.Es kommt auf die Einstellung des verntwortlichen Behördenmanns an.
     
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  16. Da das wie es aussieht eine Vorgabe ist sollte mann wenn dann auf die zugehen, die diese Vorgaben machen und nicht auf die Sachbearbeiter. Die können ja nichts an der Vorgabe machen.
     
  17. #17 Farben im Himmel, 23. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 23. Jan. 2023
    Das ist völlig rechtmäßig was da gemacht wurde. Falsch sind die "kleinen 27er" bei denen diese Einschränkung fehlt.
    Für F3 ist keine Fachkunde notwendig, allerdings für die F2+ Artikel im §20 Abs IV

    Das ist der berühmte Schwachsinn wo man 200g Raketen in F3 kaufen darf, aber keine 75g in F2.

    Wurde bei meinem Kumpel beim verlängern genau so gemacht, auch wenn ich andere kenne wo das nicht drin steht bzw beim verlängern nicht gemacht wurde.

    Also am Ende passiert gar nichts wenn er keine Fachkunde vorweist, nur das dann eben keine F2+ Artikel mehr gekauft und verwendet werden dürfen. Der Schein bleibt für "Standard F2" und F3 trotzdem gültig.

    PS: Finde allerdings den Text nicht wo das steht das für diese "F2+ Artikel" im §20 Abs IV die Fachkunde benötigt wird ? Hat das jemand parat ?
     
    Mr. Botte gefällt das.
  18. Natürlich , die Dame hatte mich extra angerufen um mir das mitzuteilen ( also das es eingetragen wird) , was ich sehr nett fand , und dann haben wir noch ein bisschen geplaudert , und über die Umstände warum es jetzt auf einmal durchgesetzt wird geredet. Die Frist wurde extra eingefügt das man genügend Zeit hat , besagte Artikel noch zu verwenden . Wurde aber wohl so auf einer Konferenz der ganzen Zuständigen Abteilungsleiter so abgestimmt , denen wäre es wohl auch lieber wenn man für den Schein zumindest einen kleinen ,,Lehrgang“ machen müsste , da die Anträge wohl deutlich zugelegt haben
     
  19. Ja aber dann für F3 das mit F2+ bringt ja keinen weiter oder vor was haben die Angst ?
     
  20. Mich würde mal interessieren, wie viele Artikel es tatsächlich betrifft, die dort ausgeschlossen werden. Weiß das einer zufällig ?
     
  21. Den Text gibt es nicht.

    Der Punkt ist, dass für Kategorie F3 explizit im Gesetz steht, dass dafür zwar eine Erlaubnis, aber keine Fachkunde notwendig ist.
    § 20 Abs 4 sagt aus, dass für gewisse PtG der Kategorie F2 eine Erlaubnis notwendig ist, die Vorgabe, dass keine Fachkunde notwendig ist, fehlt aber.
    Ergo: Fachkunde für Erlaubnis notwendig (Lesart Behörden). Fachkunde für ausschließlich genau diese PtG gibt es aber nicht, sondern eben nur die "große".
    Die Intention des Gesetzgebers war wohl, dass diese Artikel, genau wie F3 nicht im Supermarkt liegen und für jeden in der breiten Masse verfügbar sind. Als Erlaubnisinhaber ist man aktenkundig und die betreffenden PtG müssen im Fachhandel bezogen werden, somit wurde das Ziel erreicht.
    Problem:
    Ich denke man hat einfach vergessen, den Text ( keine Fachkunde notwendig) wie bei F3 ins Gesetz zu schreiben. Ist nun aber so und führt zu dieser schwachsinnigen Regelung.

    Die Vorgehensweise der Behörde im Fall des TE ist schade, aber korrekt.
     
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  22. Danke für die Info und Ausführung :)
     
  23. Ja aber es fällt dann trotzdem unter Willkür laut einem befreundeten Anwalt die dürfen sowas nicht für alle Entscheiden ,wenn im Einzelfall wegen irgendwelchen Problemen etwas versagt wird ist es rechtens ,so aber nicht
     
  24. Wieso Gesetzeslücke?
    In der Gesetzesbegründung wurde auf die nicht notwendige Fachkunde bzgl F3 eingegangen. Mit der Begründung, dass die Handhabung die gleiche ist wie bei F2 und nur die Satzmengen höher sind.

    Dies trifft ja noch immer zu und wurde deshalb nie geändert.

    Die Gesetzeslücke liegt vielmehr bei den Artikeln gem. § 20 Abs. 4.
    Diese sollten den Erlaubnisscheininhabern vorbehalten bleiben, damit diese eben nicht jeder verwenden kann. Analog zu F3, da auch hier nur mit Erlaubnis.

    Aber warum bei diesen Artikeln die Fachkunde notwendig sein soll, wird schlicht gar nicht erwähnt.
     
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  25. Die entsprechende Norm ist §4 Abs. 4 der 1. SprengV.

    Hier wird ausgeführt, dass für Gegenstände der Kategorie 3 der §8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a SprengG nicht anzuwenden ist. Dieser § besagt, dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn die erforderliche Fachkunde nicht nachgewiesen wird. Durch die Nichtanwendbarkeit ergibt sich, dass auch keine Fachkunde nachgewiesen werden muss.

    Die Gesetzesbegründung geht auf das „Warum“ sogar explizit drauf ein!

    Leider erwähnt §4 Abs. 4 der 1.SprengV lediglich Kat 3 und nicht auch noch die Gegenstände § 20 Abs. 4.

    mA nach wurde es bei der Einführung von §20 Abs. 4 schlicht vergessen den §4 Abs. 4 zu ergänzen.

    Denn hätte man Fachkunde für F3 und die Gegenstände §20 Abs. 4 gewollt, hätte man den §4 Abs. 4 der 1.SprengV einfach gestrichen.
     
    Strobe gefällt das.
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