Wie sieht das nun aber mit PM I/II aus? Denn diese wurden ja auch in P1 zugelassen. Denn es ist kein Feuerwerkskörper sondern Munition. Müsste da doch weiterhin erhalten bleiben, auch wenn PM I der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Und wie mein Vorredner schon schrieb, ja war es leider. Aus solch einem Grund habe ich mich u.a. auch zum 27er entschieden.
Kein Datum, keine Referenz....offizielle Blätter sehen in meinen Augen anders aus. Oder ein Entwurf ?
Habe mir jetzt 2 mal das Bürokraten geschwafel durchgelesen. Wars das jetzt mit P1? Oder was falsch verstanden ?
Chemicals legislation - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs - European Commission "Pyrotechnic articles" aufklappen - und unter "Guidance documents of the group of experts" steht das Dokument als Download zur Verfügung.
Früher ging es auch ohne Klamotten, abwechslungsreichem Essen, Klamotten, ganz ohne Pyrotechnik und und und. Und jetzt? Sollen wir wieder Schritte zurück machen?
Da PMI/PMII eine rein deutsche Eigenart ist, wird sich da nichts ändern. Völlig egal in welche Kategorie die auf EU-Ebene eingestuft werden. So lange die Verwendung darin besteht, diese Artikel aus einer SSW zu verschießen fallen die in D unters WaffG und müssen entsprechend eine PM-Zulassung haben. Und wenn sie die PM-Zulassung haben, gilt hier entsprechend Verwendung wie bisher. Davon aber mal abzusehen, wüsste ich auch keine F-Kategorie wo die eingestuft werden könnten, wenn der Verwendungszweck darin besteht die aus einer SSW zu verschießen. Daher werden die wohl weiterhin auf EU-Ebene CE-P1 bekommen. Wenn Verladeartikel, dann natürlich weiterhin F4.
Soweit ich das nun durchgelesen habe ist der Satz, welcher im Dokument alles zusammenfasst, dieser hier: Und ein Feuerwerkskörper wird so definiert: Hersteller von PTGs der Kat. P1 sollen nun den Zweck der "sonstigen Pyrotechnischen Artikel" belegen müssen, da unter Nummer 2, Absatz 4 b) damit Argumentiert wird das Hersteller gewisse P1 Artikel nur als P1 einstufen um eine maximale Schalldruckpegelbegrenzung zu umgehen. Außerdem sollen auf den Verpackungen von P1 keine Informationen draufgedruckt werden die den Anschein auf eine Verwendung zu Unterhaltungszwecken haben. Also Tannenwald Cover Ade. Für mich jedoch aber etwas Schwammig formuliert, so richtig ein Verbot ist das nun nicht. Jedoch wird es hiermit Herstellern sehr schwer gemacht ihre P1 Produkte so weiter zu vertreiben wie sie momentan aussehen.
Kann man so interpretieren. Sicher bin Ich mir da nicht. Aber das ist ja auch kein Gesetz bzw. keine Richtlinie, dass ist nur eine Publikation von einem Expertein/Berater Team so wie Ich das verstanden habe.
Es ist nicht verbindlich ja. Aber Deutschland, das sicherlich stark daran beteiligt war(Vermutung von mir) ,wird diese Empfehlungen sicherlich liebend gerne anwenden.
Sehe ich auch so. Es handelt sich um Empfehlungen einer EU-Kommission. Die Behörde, die zu erlassenden Richtlinien überwachen soll, muss auch noch definiert werden. Also im Grunde kein neuer Stand zu P1. Trotzdem danke fürs Zeigen und interessant, das Vorhaben einmal en detail zu lesen. Dann gibt's eben P1 ohne verkaufsfördernde Illustration. Meine Tannenwald-Schinken wachsen dann wohl im Wert.
Das war doch klar das dass so kommen wird bzw in so eine Richtung gehen wird. Ich meine 100 mal Mikrofontest ist halt auch unglaubwürdig
Das sich bisher niemand darüber echauffiert hat das der Thread Titel so nichtssagend ist, wundert mich mehr als die Meldung an sich...
Das ist offiziell, wurde heute vom VPI in der deutschen Version weitergegeben. https://shop.roeder-feuerwerk.de/me...ohmEEGZcRgAcUKZSgyOgj1n_x5pMcVdSnpvJEZhRDlTKc