Bestimmung Versand Brückenzünder / Anzündlitzen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von tirsales, 10. Februar 2006.

  1. Hallo,

    mich würde nur interessieren, welche Bedingungen für den Versand von (BAM-geprüfter) Anzündlitze und Brückenzündern gelten. Soweit ich weiß (kann mich aber auch gut täuschen), sind Litzen doch 1.4G und Brückenzünder 1.4S, oder? Entsprechend müsste der Versand doch in den entsprechenden Kartons als Gefahrgut erfolgen, oder bringe ich hier wieder was durcheinander? (Zumindest habe ich bei meinen Recherchen keine Ausnahmen für Anzündmittel gefunden.)
    (Die Frage ergibt sich aus meiner Neugier: Ich habe heute von einem Shop Litze und E-Zünder geliefert bekommen, und mich hat der Versand über UPS, ohne Gefahrgut-Deklaration / 1.4G / 1.4S / etc - Aufkleber auf dem Karton gewundert ... )

    Grüsse

    Sebastian
     
  2. Die Dinger sind Gefahrgut und hätten mit DPD oder TNT versandt werden müssen. Meines Wissens macht DPD 1.4S, TNT S und G.

    Der undeklarierte Versand ist unseriös und mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
     
  3. Dumme, aber ernstgemeinte Frage: Ist ein gängiger E-Zünder ein pyrotechnischer Gegenstand?? oder ist es einfach nur ein Kabel was bei Stromanschluss einen Kurzschluss auslöst der eine leicht brennbare Masse kurzzeitig entzündet?
     
  4. Ein (An-)Zünder ist ein pyrotechnisches Anzündmittel, und nach Gleichstellung von Anzündmitteln und pyrotechnichen Gegenständen (SprengG), ebenfalls ein pyrotechnischer Gegenstand, der in der Regel in die Lager-Kategorie 1.4S fällt (wenn er BAM-zugelassen ist).

    Gruß Knallrömer
     
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