Pyrotechniker Versicherung beim Transport von Kleinmengen!

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Psychorosi, 12. Januar 2011.

  1. Hallo!

    Ich hab den 27er und hab eine Frage zum Thema Transport!

    Wie / Wo bin ich versichert wenn ich mit Gefahrgut Kleinmenge unter 20kg unterwegs bin?

    Läuft das über meine KFZ Haftpflicht? Oder auch über die des BVPKs, letzteres glaub ich eher nicht!


    gruß

    Daniel
     
  2. Da schließe ich mich gleich mal an...
    Habe den §7er, versichert sind die Feuerwerke selbst sowie der Bunker.
    Aber beim Transport???
    Muss gleich nochmal in der Versicherungspolice nachlesen, werde dann berichten!


    So, also in meiner Betriebshaftpflichtversicherung sind eingeschlossen:
    -Veranstaltungstechnik
    -Bühnenpyrotechnik
    -Durchführung von Feuerwerken der Klassen I-IV im Freien
    -Besitz eines Lagerbunkers

    NICHT versichert sind:
    -Herstellung, Veränderung, Wiedergewinnung explosionsgefährlicher Stoffe
    -Durchführung von Sprengungen
    -Durchführung von Filmfeuerwerken
    -Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Kampfmittelbeseitigung
     
  3. Ja Feuerwerke sollen über den BVPK laufen, der Bunker selber wird wohl vom Betreiber versichert! Bleibt noch der Transport?

    In meiner Haftprlicht des Fahrzeugs steht schonmal nix von Gefahrgut!


    PS: Das läuft dann wohl doch über die BVPK Versicherung, das wusst ich auch nicht!

    gruß
     
  4. Der Transport ist ja via ADR geregelt und mit der Punkteregelung festgelegt. Somit gibt es eine Gesetzesgrundlage.
    Jetzt kann man zur Durchführung eines Feuerwerkes auch die Verbringung zählen. Wie das aber die einzelnen Versicherer sehen ist fraglich. Meinen Gefahrgutanhänger hat die Versicherung ohne zu murren versichert. Beim Zugfahrzeug weiß ich aber aus Erfahrung, dass sich einige Versicherer zickig anstellen.
    Es kann also nicht schaden, wenn man die Versicherung informiert und sich absegnen lässt, wer im Falle eines Schadens beim Verbringen in der Pflicht steht.

    Da stelle ich mir die Konstellation vor, dass die Betriebshaftpflicht (adequat BVPK Versicherer) für Fremdschäden aufkommt, da das Verbringen zum technischen Ablauf eines FWK´s gehört, aber z.B. der Versicherer des Fahrzeuges im Schadensfall die Haftung für eine Vollkasko ausschließt.
     
  5. Hallo Daniel,
    ich denke, wenn Du als 27er ptg`s im Rahmen der 1000 Pkt. Regelung verbringst und alles ordnungsgemäß gesichert ist und sonst alles stimmt (Feuerlöscher, Unterlegkeile, Warnweste, Taschenlampe....) machst Du ja nichts illegales. Das ist doch das selbe, ob Du ne Gasflasche zum Grillen beim Baumarkt holst, den die fällt ebenfalls unter ADR. Da müsste eigentlich die Haftpflicht des KFZ für Fremdschäden ganz normal aufkommen. Denke ich
    Gruß
     
  6. So würde ich das auch sehen.

    Gasbuddl fürs Grillen und nen 20L Kanister mit Sprit fürn Rasenmäher im Kofferraum... das ist ja schon fast Normalität. Und ich wüsste keinen der da irgendwie rummacht. Solang die 1000Punkte Regelung passt, ist da denke ich nix zu beanstanden.
     
  7. "ich denke..." und "Ich wüßte nicht..." sind alles n bissel schwammige Aussagen finde ich. Versteht mich nicht falsch, ich will hier nicht den Oberlehrer spielen und den dicken Zeigefinger schwingen aber da würd ich mich lieber auf schriftliche Aussagen der Versicherung verlassen als auf Erfahrungswerte.
     
    skydancer gefällt das.
  8. Wie funktioniert eigentlich die 1000 Punkte Regleung? Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und habe das so verstanden, dass alle Gefahrgutprodukte miteinander multipliziert werden. Aber woher weiß ich, welche Zahl ich z.B. bei 1.4G Feuerwerkskörpern nehmen muss?

    LG Cedrik!
     
  9. cedrik gefällt das.
  10. Der Gesetzgeber hat die 1000 Punkte Regelung geschaffen laut ADR und somit ist die Sachlage klar.

    Verbringen im PKW bis 1000 Punkte. Haftpflicht.
    Die Versicherung darf sich da nicht rausmoggeln nur weil es Gefahrgut ist.
    Deswegen ja die 1000 Punkte EX Fahrzeug nicht erforderlich.

    Es erlischen auch nicht automatisch die Versicherungspolicen von Millionen Bürgern, welche zwischen dem 29 und 31 ten
    das Zeug durch die Gegend fahren.


    Salut Tom
     
  11. Viel ist das ja nicht. Da überschreitet man ja schon beim Silvesterverkauf die 1000Punkte.

    Bei einer 500g Batterie sind es ja schon 1500Punkte.

    LG Cedrik!
     
  12. Cedrik,

    KG NEM mal Multiplikator 3

    500 Gramm NEM mal 3 sind 1,5KG NEm

    1.4G bei multiplikator 3 wären 333KG NEM mal 3 = 999Punkte

    333KG NEM im PKW kannst DU nicht transportieren weil das Bruttogebicht mit Verpackung ca. 8 x so Hoch wäre.
    Das entspreche fast 2 Tonnen 1.4G
    Salut Tom
     
  13. Hi!

    Ja gut vielen Dank für eure Antworten! Dann werde ich mal weitergucken!

    gruß

    Daniel
     
  14. Oh man wie peinlich von mir:) KG natürlich. Naja, kann mal passieren.
     
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