Bestimmung Versicherung untersagt dem Veranstalter das Helfen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Boffy, 25. November 2011.

  1. Hallo zusammen,

    es gibt bei uns folgende Konstellation:
    Ein e. V. organisiert ein Feuerwerk, der 1. Vorstand ist selbst schon länger Helfer bei Großfeuerwerken.
    Das Feuerwerk wurde beim der Firma beuftragt, bei der der 1. Vorstand Helfer ist. Auch bei diesem Feuerwerk will er natürlich helfen, ABER die Versicherung sagt, das geht nicht.
    Ein genauer Grund wurde nicht genannt.

    Daher die Frage: wieso ist es ein Problem, dass ein Helfer nicht mithelfen darf, nur weil er ein Vertreter des Auftraggebers ist?

    Danke schon mal für eure Antworten!

    Gruß Boffy
     
  2. Welche Versicherung? Die des e.V. oder die der ausführenden Firma?
     
  3. Die Versicherung der beauftragten Firma
     
  4. Die sehen da wohl einen Interessenskonflikt. Sollte, womoglich gar durch den betroffenen Helfer selber, ein Schadensfall auftreten ist er ggf. gleichzeitig Mitarbeiter der versicherten Firma als auch Vorstandmitglied des schadensersatzberechtigten Vereins.
     
  5. Ich könnte mir nur vorstellen das es im Schadensfall dadurch keine klaren Fronten gibt zwischen Auftragsgeber und ausführende Firma. Ansonsten kommt es ja einem Arbeitsverbot des Helfers gleich.
     
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