Sicherheit Versicherung

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Hirntoasta, 8. Dezember 2014.

  1. Hallo Pyros! Wer wie ich an Silvester Großmengen schießt mit Zuschauern sollte über eine extra Versicherung nachdenken. In meinem Fall zählen meine ca 100 Batterien und 100 Raketen, Böller und diverse Kleinteile nicht mehr unter haushaltsübliche Menge,das deckt die normale Haftpflicht nicht. Habe also für knapp 120€ eine Versicherung abgeschlossen bis 3 Mio Deckung. Lasst Euch also lieber bei Großmengen auch beraten
     
  2. Wenn man mit so einem "Anliegen" in Österreich zu einer Versicherung kommt, läuft man Gefahr, eine Vorladung zum Amtsarzt zu bekommen.
    Unabhängig davon ist die gesetzeskonforme Verwendung von PtG der Kat F1/ F2 im Falle eines verschuldeten Unfalles durch die Haushaltsversicherung gedeckt.

    Würde es sich aber um einen Unfall durch Produktionsfehler handeln, geht die Streiterei sowie so los !
     
    shot gefällt das.
  3. Richtig ,

    Jedoch nicht bei Großmengen mit Zuschauern
     
  4. Falsch !

    1.) Was sind Großmengen ( Außer die Angaben von Angebern)

    2.) Gilt nur dann nicht, (bei meiner Versicherung in Ö.) wenn Kat 2 kommerziell abgeschossen wird

    Kenne auch keine Auflagen von einer Versicherung, dass vor dem Abbrennen Augenbinden ausgegeben werden müssen. ( Um Leute am Zuschauen zu hindern)
     
  5. Ich würde mich vorher wirklich vergewissern,ob deine Versicherung bei einem Schaden durch Feuerwerk den Schaden deckt.Meine Hausrat tut das nicht.
     
  6. genau deswegen

    hab ich den Tip hier reingeschrieben,meine deckt das nämlich auch nicht
     
  7. Hausrat? Feuerwerk?
    Du meinst wohl Haftpflicht...

    Warum sollte die Haftplicht nicht zahlen? Zeig doch mal die Passagen in welchen "Grossmengen" ausgeschlossen werden.

    Gruss
     
  8. Haftpflicht natürlich, dadurch das ich dieses Jahr sozusagen als Veranstalter ist die Versicherungslage etwas anders,wer ähnliches vorhat, Beispiel Rambos Light a Dream sollte sich mal beraten lassen
     
  9. Prinzipiell deckt deine Haftpflicht auch dein Silvesterfeuerwerk mit ab (da du ja an den Tagen ganz legal ballern darfst und dies somit zum üblichen Verischerungsumfang zählt).

    Schießt du mal per AG woanders und/oder für jemand anderen, so springt auch hier - manchmal - deine Haftpflicht mit in die Bresche, dies aber bitte erfragen.

    Profis sind sowieso pflichtversichert.
     
    anton gefällt das.
  10. Meine tut´s. Und wenn Wer eine hat die´s nicht tut -Versicherung wechseln !!
     
    saibot_100 gefällt das.
  11. Hab bei meiner Versicherung angefragt. Am 31.12 und 01.01. ganztags sowie mit AG sind Feuerwerke der Kat. II ohne Mengenbegrenzung mitversichert.
     
  12. Na eben !!

    Ich weis jetzt nicht ob ich das schreiben darf, hab´s mir auch gründlich überlegt und tu´s trotz des hohen Risikos, vielleicht wieder eine Verwarnung zu bekommen trotzdem, und werde versuchen, meine Meinung in gedämft - leichter Form kund zu tun.

    Also..

    Vielleicht ging´s dem thread-Eröffner in erster Linie gar nicht um die Versicherungsinformation sondern um die "freudige Ankündigung einer doch beachtlichen Menge an Feuerwerksmaterial, das zu Silvester angezündet werden soll"
     
    hagbard gefällt das.
  13. Da ich aus der Versicherungsbranche komme, kann ich jedem einzelnen nur raten sich bei seinem Betreuer zu informieren!!
    Ich traue mich nicht zu behaupten, dass jede Gesellschaft das Feuerwerkrisiko in der privaten Haftpflicht mit eingeschlossen hat. Zumindest kann man versuchen mit seinem Betreuer in den besonderen Vereinbarungen niederschreiben, das Feuerwerke der Kat. F2 (in Haushaltsmengen) mitversichert werden. Alles was man schriftlich hat ist besser als eine mündliche Zusage :blintzel: besonders im Schadensfall.
     
    Eistee gefällt das.
  14. Da meine Versicherung mein Hobby nicht versichert,bin ich dem Feuerwerksclub von Röder beigetreten.Das passt schon.:victory::applause::phantastic:
    Diese Smileys sind aber auch zu lustig.....
     
  15. So steht es bei mir ,


    Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schäden durch
    das Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung

    Eingeschlossen ist das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks.
    Kleinfeuerwerke sind gem. § 6 Abs. 3 der Ersten Verordnung
    zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) pyrotechnische Gegenstände der
    Klasse II.
     
  16. Müsst "ihr" nicht grundsätzlich öfter vorstellig werden ? ;):D:haehae:
     
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