Bestimmung Verträglichkeitsgruppe: 1.4S oder 1.4G bei Klasse I / II - Artikeln ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Rocket Man, 1. Mai 2018.

  1. Hallo zusammen,

    es gibt ein Thema, da tue ich mich schwer, wirklich verlässliche Infos zu finden:
    Die Zuordnung von alten Klasse I- und Klasse II-Artikeln zur korrekten Verträglichkeitsgruppe 1.4S oder 1.4G.

    So ein paar Hinweise findet man ja:
    • China-Böller scheinen in der Regel 1.4S zu sein.
    • Deutsche Kanonis können wohl je nach Artikel beides sein: 1.4S oder 1.4G.
    • Batterien und Raketen sind wohl meistens 1.4G (aber es scheint Ausnahmen zu geben).
    • Klasse I kann wohl auch je nach Artikel beides sein.

    Frage also:
    Wenn es um einen ganz bestimmten alten Klasse I / II - Artikel geht:
    Wie kann ich dann VERLÄSSLICH herausfinden, ob er 1.4S oder 1.4G ist (bzw. war)?
    Draufstehen tut´s ja leider nicht! :)

    Diese Zuordnung ist ja vermutlich im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt -
    gibt es also womöglich Artikellisten mit diesen Angaben? BAM-Listen vielleicht?

    Oder kennt jemand wirklich eindeutige Regeln, nach denen die Zuordnung zu einer dieser Verträglichkeitsgruppen erfolgt ist?

    Wäre Euch für Hinweise / Infos wirklich dankbar!

    VG -
    Rocket Man
     
  2. #2 Gipsbombe, 1. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2018
    Naja, wir "Datenbänkler" tun uns da alle recht schwer und möchten es gerne doch ordentlich machen;).
    Also auch ich würde Euch bitten, daß ihr uns dazu Hinweise geben würdet:).
    Vielen Dank Rocket Man für das Eröffnen dieses Threads; das war schon lange mal nötig.
    Also liebe Leutz, laßt mal Eure Informationen und Tipps raus;):cool:

    LG,
    Gipsi
     
  3. Hallo zusammen,

    ich kann an dieser Stelle nur von der Website der Feuerwerksvitrine zitieren.

    Feuerwerk der Gefahrgutklasse 1.4S
    "..." Unter die Gefahrgutklasse 1.4S fallen Silvesterartikel der Kategorie F2 (bzw. PII), die keine weitschießenden Effekte haben, z.B. Böller und Leuchtfeuerwerk. Außerdem gehört Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 (bzw. PI) sowie Technisches Feuerwerk der Kategorie T1 dazu. "..."

    Feuerwerk der Gefahrgutklasse 1.4G

    "..." Unter die Gefahrgutklasse 1.4G fallen alle Silvesterartikel der Kategorie F2 (bzw. PII), die weitschießende Effekte haben, z.B. Batterien und Raketen. "..."


    Da diese Information von einem seriösen und erfahrenen Händler ausgeht, würde ich dem vorerst Glauben schenken.

    Grüße
     
  4. Oh, Meister Brakelmann!
    DAS ist cool!
    Die Liste ist super!

    Vielen Dank!
     
    Knallbiest und Jack-Beauregard gefällt das.
  5. #6 Gipsbombe, 2. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2018
    Es sieht so aus, daß wirklich alle der China-Böller in Verträglichlichkeitsgruppe 1.4S einzuordnen wären.
     
  6. Super link von dir!:) Damit können bestimmt viele Sammler hier, ihre eigene DB füttern....:D
     
    Knallbiest und Jack-Beauregard gefällt das.
  7. Kannte den Link zwar schon, aber ich habe jetzt zum ersten Mal die Liste "Feuerwerk ohne Zulassung" gesehen. Da können Hersteller offenbar vorab bzw. völlig unabhängig davon, wo und von wem die PtG zugelassen werden für ihre Versandeinheiten eine LGZ beantragen.

    U.a. finden sich in der Liste auch die Funke Böller (Art.-Nr.: 490, 510, 460, 480, 500). Und zwar mit 1.4S. Warum dann z.B. die Superböller 1 (500) aktuell doch wieder 1.4G gelabelt sind und auch so verschickt werden.... Keine Ahnung o_O
     
    PyroMaestro und buuii gefällt das.
  8. Eine Lager/Transportzulassung wird nunmal meist für jeden Artikel mitsamt seiner Verpackung einzeln getestet. Man kann also nicht pauschal "Böller = Gruppe x, Batterie = Gruppe y" sagen.
     
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