Sonstiges [Verweigerte Ausnahmegenehmigung] Wer kann was dazu sagen?

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von kleiner pyro, 23. August 2004.

  1. #1 kleiner pyro, 23. August 2004
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2004
    wer kann was dazu sagen

    hi pyros
    ich hatte gerade ein nettes aber erfolgloses gespräch mit dem ordnungsamt krefeld
    ich wollte anfang okt.für den vorletzten noch nicht verheirateten engen freund in meinem bekanntenkreis ein feuerwerk klasse2 machen zu seiner hochzeit
    nun meinte der nette herr das das wohl nix wird da er keine erlaubnis erteilen darf aufgrund einer internen anweisung der bezirksregierung düsseldorf und nur scheininhabern eine erlaubnis ausstellen würde weil er da ja keine wahl hat und es müsse
    und laut der anweisung ein normaler geburtstag oder eine hochzeit kein grund waere
    sondern nur kulturele veranstaltungen und das die die sie genehmigen würden ihnen eh schon genug ärger beschehren würden ( beschwerden von bürgern wegen lärm)
    ich halte das doch für quatsch und würde sagen das er nur nicht wollte oder ?
    ich weiss das ich es schriftlich machen muss und wollte eigendlich nur fragen was es kosten würde soein antrag einzureichen
    ich weiss auch das sie den antrag ablehnen können aber die ausrede das es da eine interne anweisung gibt glaube ich nicht
    was wisst ihr darüber ? hab bis jetzt nie prob gehabt aber war auch meist im raum wesel münster und viersen

    GRÜSSE DER KLEINER PYRO
    p.s. die sache sollte in krefeld steigen
     
  2. Da ist Krefeld nicht die einzige Stadt in der Feuerwerke (auch Kl. II) zu privaten Anlässen grundsätzlich abgeleht werden. Begründet wird die meist mit der Lärmbelastung für die Anwohner. Irgendwo ja auch verständlich wenn jemand beispielsweise neben einem Hotel wohnt in dem regelmäßig Hochzeitsgesellschaften mit Feuerwerken abfeiern, oder?

    Einer professionellen Großfeuerwerksfirma hingegen können die Beamten mit dieser Begründung allerdings so leicht kein Feuerwerk ablehnen, da dies ja nahezu einem Berufsverbot gleich kommen würde. Ich kenne Kollegen die gegen solche allgemeinen Beschränkungen erfolgreich geklagt haben. Gerade in Zeiten knapper Arbeitsplätze und vieler Firmenpleiten dürfen da die Chancen vor Gericht gar nicht so schlecht stehen. Wenn aber höhere Interessen wie Umweltschutzgründe, oder Brandschutzbedenken als Begründung genannt werden wird es auch für einen Profifeuerwerker schwer werden eine Show genehmigt zu bekommen.

    Andreas
     
  3. ja eigendlich können sie es ja nicht ablehnen sie können die verwendeten fw.körper beschrenken sprich kein knallfeuerwerk u.s.w.oder wenn sie es ablehnen dann nur wenn was schützendswertes in der nähe is z.b. krankenhaus u.s.w.
    andernfalls hat das doch keine grundlage
    naja wenn ich es öfter da mache klar können sie es auf einmal da beschränken waere logisch aber meins wird aufm land aum bauernhof sein ... naja was solls nochjemannd turbo saluts im keller mit t1 aufdruck ? das war ein scherz
    bekommt er halt nur ein bild geschossen und bengalen oder so mir wird schn was einfallen gibt ja noch legale möglichkeiten
     
  4. Ja und in anderen Städten wird Kl. 4 Feuerwerkern die Auflage gemacht das wenn sie brennen wollen die Berufsfeuerwehr zwecks Brandschutz vor Ort sein muß ebenso wie die Polizei. Kostet natürlich...

    Dort lohnen keine kleinen Feuerwerke mehr weil sonst sind die Kosten höher sind als das Budget. Also kann man auf diese Weise auch nen Riegel vorschieben.

    Sowas will auch noch Kulturhauptstadt werden.... lach!:fftopic:

    Donnerknall

    P.S. Such die ne nette Firma in deiner Umgebung die dort schon öfter Fw Angezeigt hat, vielleicht ist dort jemand bereit dein Feuerwerk anzuzeigen und das ganze lässt sich für den Abend mit gutem Essen für den Feuerwerker belohnen. Vielleicht stellt er Dir ja auch ne Zündmaschine und verkabelt einen Schaltkreis, so das wenn das Brautpaar drückt ein Lichterbild zündet, kommt sehr gut an.
    Wichtig ist nicht gleich aufzugeben...
     
  5. Hallo kleiner pyro !

    Das mit der internen Weisung der Bezirksregierung Düsseldorf kann ich zumindest in Hinsicht auf die Stadt Velbert bestätigen.

    Dort wurde mir gesagt, dass es für Privatpersonen sehr schwer geworden ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, weil die Bezirksregierung in Düsseldorf das nicht mehr möchte (hat scheinbar ein wenig überhand gewonnen, für jegliche Veranstaltung ein Feuerwerk abbrennen zu wollen).

    Gruß @PJ
     
  6. Hallo kleiner Pyro,

    ich frage mich, woher du die Selbstverständlichkeit nimmst, daß man das Feuerwerk genehmigen müsste.

    Nur zur Information:

    1. SprengV § 23

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet(abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach §7 oder §27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach §20 des Gesetzes abgebrannt werden....ff

    §24

    (1) Dir zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des §20 Abs.1 und 2, des §21 Abs. 1 und des § 23 Abs. 1 aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.....


    Die Behörde kann, muß aber nicht, eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Viele Gemeinden untersagen inzwischen "Otto Normalverbraucher" eine Ausnahmegenehmigung aus Gründen des Lärmschutzes und immer mehr aus Sicherheitsgründen. ( Thema: Haftpflichtversicherung)

    Also bitte ganz klein halten unter Umständen einen Kollegen um die Anmeldung und Übernahme bitten und fertig. Für ein paar Euro ist bestimmt jeder Kollege bereit vor Ort zu sein und das Ganze als "Befähigter" zu überwachen.

    Pyrodance
     
  7. Ich würde jetzt aus dem Paragraphen schliessen, dass ein Feuerwerker, dass ganze Jahr über Klasse 2 schiessen darf ohne es anzuzeigen ??
     
  8. Hallo Manuel,

    wie so oft, liegt die Wahrheit im Kleingedruckten. ich habe die einzelnen §§ nicht komplett zitiert.

    §23

    (2) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II in der Zeit vom 2.Januar bis zum 30 Dezember, der Klassen III, IV oder T ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstrassen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich anzuzeigen......

    Alles klar?
     
  9. Ahhh !! Alles klar, besten Dank :)
     
  10. Ausnahmegenehmigung

    Im amtlichen Kommentar zum Sprengstoffgesetz von "Apel & Keusgen" (das ist der Wälzer, welcher von Richtern in dieser Angelegenheit konsultiert wird) steht ausdrücklich das das Abbrennen von Klasse II Feuerwerken Normalbürgern im Regelfall zu besonderen Anlässen gestattet werden muß. Dies stammt aus der Zeit (60er) als es noch nicht generell verboten war Feuerwerk unter dem Jahr abzubrennen (durch Privatpersonen). Mit der Ausnahmegenehmigung sollte mit Einführung des Abbrennverbots ausserhalb Sylvester eine Möglichkeit geschaffen werden das ALLE über 18 Jahre auf Antrag ein Kleinfeuerwerk abbrennen können. Ein generelles Versagen ist nicht (!) zulässig, es sei denn schwere Sicherheitsbedenken sprechen dagegen (Reetdächer, große Brandgefahr, Kirchennähe, etc.). Wenn eine Kommune kein Klasse II Feuerwerk will (z.B. aus Lärmgründen) dann muß sie ine generelles Abbrennverbot für Klasse II erlassen (das gilt dann für alle !!! Auch an Sylvester !). Wer mutig ist kann dagegen klagen und spätestens vor dem Verwaltungsrichter (der sich an "Apel & Keusgen" orientieren wird) Recht bekommen. Die Kommunen denken sich oft Sachen aus die nichts mit den Regelungen des geltenden Sprengstoffrechts zu tun haben.

    Laßt euch nicht alles gefallen ...

    MSW
     
    unkrautEx gefällt das.
  11. Naja, aber wegen sowas würde ich nicht vor Gericht klagen :blintzel: Obwohl du vielleicht Recht hast..
     
  12. danke msw genau so hab ich es auch gelesen .. und da da keine schützenswerten bauten wie kirchen denkmähler.. oder gebäude unter ophut wie altenheime krankenhäuser in der nähe sind
    ( is ja ein bauernhof im fast grünen ...)
    stände dem nix im wege ;)
    kann also pyrodance nicht ganz zustimmen obwohl er auch recht hat kommt halt darauf an wer von welcher grundlage ausgeht
     
  13. Hallo MSW,

    stimme dir zwar in Hinsicht auf Apel&keusgen zu, aber im Endeffekt ist es ein Kommentar! Und der ist nicht bindend.

    Es kommt also immer auf die Auslegung an. Und ich kenne Gemeinden, die folgende Regelung haben: Keine Feuerwerke für private Zwecke außer am 31.12. Und diese Regelungen halten jeder Überprüfung stand!!

    Es ist und bleibt eine "KANN" Vorschrift. Und am häufigsten höre ich den Einspruch "wegen Versicherungsschutz".

    In unserem Kreis ist es bis auf wenige Ausnahmen in keiner Gemeinde möglich ein Privatfeuerwerk zu schiessen. Außer man beauftragt eine Fachfirma oder kann einen expliziten Versicherungsschutz nachweisen. Keine private Haftpflicht haftet für Feuerwerksschäden in der Zeit vom 2.1. bis zum 30.12.

    Pyrodance
     
  14. Ausnahmegenehmigung

    Hallo Pyrodance!

    Ich habe selbst eine diesbezügliche Auseinandersetzung mit einer Behörde gehabt. Ein generelles Abbrennverbot ist definitiv nicht zulässig (schriftliche Erklärung der zust. Behörde anfordern), es sei denn für alle! Ihr glaubt nicht was ein guter Rechtsanwalt für einen tun kann. 3 x Schriftverkehr und 2 Telefonate eines Spezialisten fürs SprengG und seitdem werde ich sehr sehr freundlich behandelt...

    Behördenmenschen sind auch nur Menschen und haben Angst Fehlentscheidungen zu treffen. Z.B. Beschwerden der Nachbarschaft sich anhören zu müssen. Wenn aber jemand ihnen sehr deutlich mit einer entspr. Klage vor dem Verwaltungsgericht droht (muß man auch den Mut haben durchzuziehen!) wird die Angst vor einem verlorenen Verfahren plötzlich größer als vor der Nachbarschaft... alles menschlich und nachvollziehbar. Aber wenn alle immer einknicken wird bald gar nichts mehr gehen. Immer freundlich aber direkt sprechen.
     
  15. #15 kleiner pyro, 25. August 2004
    Zuletzt bearbeitet: 25. August 2004
    ja so sehe ich das auch immer direkt freundlich und vorallem sachlich mit den leuten sprechen und ich denk mit dem zusätzwissen das ich ndurch dich matthias habe sind natürlich auch argumente bei
    die man clever angewand nicht von der hand weisen kann
    ich werde gleich mal mit der stadt köln telefonieren ob sie nicht auch unter den regierungsbezierk düsseldorf fallen da düsseldorf ja landeshauptstadt is ... oder wie das gehandhabt wird ...
     
  16. nunja der nette herr von ordnungsamt köln meinte nur das es soeine anweisung nicht gibt und das sie speziell für krefeld wohl auch keine geben wird denn beide unterstehen der bezirksregierung düsseldorf
    in düsseldorf selber sieht man das genauso nu mal sehen
    wat dat gibt bin mal gespannt wie ein flitzebogen
     
  17. also das gespräch mit der bezirksregierung düsseldorf is nu so verlaufen:
    es gibt dieses rundschreiben das diese sachen eingeschränkt werden sollen wegen der lärmbelestigung ,flugverkehr...
    es is nicht i.o. das es generell verboten wird sondern duch auflagen eingeschränkt sprich steighöhenbeschränkung wegen flugverkehr, kein knallfeuerwerk u.s.w.
    und ich soll es noch in jedem fall schriftlich machen was ich eh vorhatte mit einer auflistung der feuerwerkskörper und ihren effekten
    dann auf die detailierte begründung warten
    sollte diese negativ sein kann ich es von ihm prüfen lassen
    na ich bin mal gespannt eine negative auskunft das dieses interne schreiben nicht existiert waere mir lieber gewesen
    und ich kann es nicht verstehen das man in köln wie düsseldorf das sogar online machen kann und in köln sogar direkt ne preisstaffel dabei is also leichter geht es nu wirklich nicht :rolleyes:
     
  18. so nu heisst es warten das ding iss raus
    habs mal angehängt denke mal wenn das nicht durchgeht weiss ich auch nicht
    denn der riesenauftritt is es ja nicht und da keine schützenswerten gebäude oder ähnliches in der nähe sind
    die sache mit dem luftverkehr auch der wind aus den segeln genommen is von wegen steighöhen u.s.w.
    bin ich mal gespannt was bei ner ablehnung als begründung steht ?!
    aber sie waren auf einmal ganz anders die herren als ich bei ihnen war und konnten garnicht gegenargumentieren was ich ihnen alles so vorgetragen habe sprich meine telefonate mit der bezirksregierung u.s.w.
    nu bleibt nur mal abzuwarten ;) ich bin gespannt wie ein ...
    lassts krachen michael
     
  19. Hoffe die Sache geht zu deinen Gunsten zu Ende.

    lg

    Wolfgang
     
  20. so um der sache noch eins aufzusetzen hab ich gerade nochmal nachgehackt weil ich noch nichts gehört hab
    und siehe da am di.28 is eine sitzuing wegen dem thema bei der stadt krefeld
    is also alles noch am kochen ;) und nu ja auch schon 2 wochen her seid der antragstellung uiuiuiui
    düsseldorf hat sogar auf iher internetseite stehen das es rund 15 min dauert mit der bearbeitung
    naja is krefeld mit dann 3 wochen doch schnell ???
     
  21. das :D erklärt alles aber freitag 9 uhr war auch allerletzte min . für die genehmignung ... ohne worte
    naja es war ein nettes kleine feuerwerk
     
  22. Glückwunsch....

    bei uns im Rems-Murr-Kreis (Backnang) sind sie soweit, daß sie GARKEIN FW mehr von Privatpersonen zulassen, egal ob von nem Profi gemacht oder nicht - muss ein *******verein sein, da kann man natürlich (vermutlich schiessen dann besoffene Beamte illegale Knallkörper nachts um 3 ab)

    Ich meine, wenn ich ne Firma beauftrage, die ein FW abbrennen soll - auf dem Feld, weit weit weit weg von jedem Gehöft oder Stadt, kein Schutz usw... mit allen Vorschriften und die lassen es nicht mal zu daß man mit ihnen spricht... ist echt klasse.

    PS: wir reden hier nicht von Grossstadt oder so, sondern ländliches Gebiet. Gibt ne Aussage, daß man sich nach den Regeln der Stadt Backnang richtet, die FW untersagt, ausser auf traditionellen Festen (egal welche Klasse, die wollen GARKEIN FW haben, da können auch die Profis dumm aus der Wäsche schauen).

    PPS: Wenn die *******behörden (die Pest über deren Angestellte) natürlich auch die Person auf den Posten schieben, die FW auch an Silvester verbieten will dann kann das ja nix sein (greift da eigentlich der Notwehrparagraph ?)

    Echt da rege ich mich schon wieder auf... grrrrr
     
  23. Hallo, Adnan.
    Ich bin selbst Beamter - wenn auch nicht in einem für 24er Ausnahmegenehmigung zuständigen Amt - aber langsam fühle ich mich durch deine Beiträge hier persönlich angegriffen.
    Ich würde es sehr begrüssen wenn du dich diesbezüglich etwas mässigst.
    Deine Behauptung, daß ein Profi-Feuerwerker von der Behörde keine 'Genehmigung' (na, ja) bekommen hat finde ich nach wie vor fragwürdig. Ich würde immer noch gerne die Hintergründe der ominösen Hochzeits-Feuerwerks Ablehnung durch das Ordnungsamt gegenüber einem Kl. IV Feuerwerker erfahren.
    Cheers,
    -Michael
     
  24. siehe PM.
    Nenn es Genehmigung oder wie auch immer... aber lies bitte selbst.

    im Übrigen, nicht alle Beamten sind schlecht, nicht alle Behördler sind schlecht, nicht alle für Feuerwerk zuständigen Sachbearbeiter sind schlecht. Die im Rems-Murr-Kreis zuständigen die ich gefragt hatte, halte ich für schlecht. War KEINE Verallgemeinerung und auch nicht auf Dich gemünzt. Bis gerade wußte ich nicht mal daß Du Beamter bist.

    Als was denn ? Sag jetzt aber nicht, als im Rems-Murr-Kreis für die Erteilung von FW zuständige Instanz :D

    Wie gesagt, lies bitte die PM.
    und auch gerne öffentlich
    Du warst nicht gemeint, es gibt aber auch solche "Behördler" die eben nicht besonders toll sind. Wirklich ;)

    Was den Rest betrifft, wenn Du Dich auskennst, wie man denen eins aufs Auge drücken kann (sprich die Freigabe für ein Privatpersonenfest-Feuerwerk durch nen "Grossfeuerwerker") bist Du herzlich willkommen.
     
  25. #25 Bomby, 3. November 2004
    Zuletzt bearbeitet: 3. November 2004
    Hallo Pyros,

    Ich glaube, dass ich mir mit nachfolgender Antwort keine Freunde mache …Denn wenn es nach mir geht, würde ich die Ausnahmereglung außerhalb der Silvesterzeit für Privatzündler abschaffen.

    Mit meinen gesammelten Erfahrungen, ist das mittlerweile erhältliche Batt.-Feuerwerk nicht ganz ungefährlich.

    Zum Zeitpunkt wo das Gesetz gemacht wurde, hatten die Artikel nicht so hohe Satzgewichte wie heutzutage. Von den Artikeln geht eine Gefahr aus, die von vielen Anwendern unterschätzt wird. (damit meine ich nicht Pyros, die eine gewisse Erfahrung haben!) Ich konnte des Öfteren Hochzeitsfeuerwerke beobachten, wo ich dachte …wenn das mal gut geht. Batterien wie Tanz der …, King …., Golden R…., abgefeuert 10 Meter neben dem Publikum und parkenden Autos. Alle drei genannten Batterien haben sich bei mir schon zerlegt …und das war nicht ohne! Nicht auszudenken, wenn das zwischen den Fahrzeugen und Passanten passiert …Aber es hat hier zum Glück alles richtig funktioniert.

    Es fehlen eindeutig Hinweise auf den Artikeln, die Sach- und Personenschäden einengen könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bomby
     
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