Signalmunition Vogelschreck (Zink, Funke...)

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von Tobias123, 17. Aug. 2017.

  1. Meinst Du Zink oder Funke? Funke vertreibt über Osteuropa wohl VS in P1 die fast jedes Zink produkt imitieren.....also Brokat, Rot, Gold, etc...
     
  2. Zink, lagen letztes Silvester vor mir
     
  3. Ahh ok, ich glaube sämtlich neuere VS-Produkte sind damit wohl nun in P1 eingestuft.
    Da gibt es noch so eine günstige Auftragsmarke die glaube ich in Italien produziert wird aber wohl auch als P1 in Osteuropa verkauft wird. Name ist mir gerade entfallen...
     
  4. Wenn ein PtG eine Zulassung in P1 hat dann darf man ihn ganzjährig ab 18 Jahren erwerben und selbstverständlich auch dem Zweck entsprechend verwenden....
    Ich versteh nicht wieso hier alles immer so penibel und ängstlich gesehen wird... ;)
     
  5. Hat mit Angst nichts zu tun... es sind schlichtweg zwei unterschiedliche Gesetze. Wie möchtest denn ein in P1 (SprengG) zugelassenen PtG mit einem Artikel (SSW) nach Zulassung gemäß WaffG verwenden, deren Pyromuntion ausschliesslich nach WaffG also PMI bzw. PMII, mit Zulassung, verwenden darfst ?
     
  6. Hmmmm, stimmt aber mit Zündschnur dran würdest Du ja diese Sache dann umgehen.....theoretisch und nicht vernunftsorientiert gedacht...
     
  7. das stimmt, aber dann machen die Teile für SSW keinen Sinn mehr. Nicht falsch verstehen, ich finde aufgrund der Entwicklung im SprengG der letzten Jahre, gehört das WaffG unbedingt mal überholt. Was sich alles so getan hat bei Batterien, Bombenrohren und Co...warum nicht auch mal im SSW-Sektor ?
     
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  8. Ich finde es schade, dass ich diese Produkte nicht kaufen kann, üben Sie doch eine gewisse Faszination, begründet durch alte Erinnerungen aus. Allerdings muss ich auch sagen, dass diese Teile freiverkäuflich schon deutlich riskanter sind als Böller, da ich sie ja auf Menschen schiessen "könnte". Gut, Böller könnte ich werfen aber vermutlich nicht mit der Präzision....

    Ich habe diese damals nur in der Jugend erlebt in den 80er und 90er Jahren und da waren diese schon "illegal" und trotzdem hatten die älteren Jugendlichen (16-18 Jahre) diese Teile in den örtlichen Geschäften normal gekauft... ;)

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese jemals freiverkäuflich für Deutschland/Österreich kommen werden.
     
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  9. In Österreich waren sie doch bis vor kurzem legal und die P1 sind doch auch immer noch legal oder?
     
  10. Ich schrieb ja auch "dem Zweck entsprechend zu verwenden..." :)
     
  11. Jo, wie hier schon geschrieben, quasi ein "Pseudo"-legales Produkt was eigentlich aus der SSW von "fast" niemanden außer der Weinkönigin und Gefolge auf Spatzen geschossen werden darf....
     
  12. Wo fällt die Strafe wohl höher aus bei Kat 4 VS oder P2 Vs?Vermute mal mit den VS ausm Laden ist man mehr dran als mit VS vom Pyrotechniker von nebenan ?!
     
  13. Es gibt zum Glück nur noch P1 und F4 von Zink.
     
  14. Aber in PM2 muss es sie doch auch geben? Denn das wäre ja die einzig legale Möglichkeit, sie in De mit einer SSW zu verwenden...
     
  15. Man lässt sich hierzulande schon gewaltig an der Nase herumführen...
    Ganz ehrlich, wieso wird hier ständig auf die "Illegalität" des Schießens der P1 Variante aus einer SSW hingewiesen?! Vom Sicherheitsaspekt sind beide Varianten exakt gleich! Diese völlig absurde Gesetzgebung ist der Fehler und das Vergehen! Und ihr glaubt doch nicht ernsthaft dass es irgendjemanden ernsthaft juckt (solange nichts passiert natürlich) wenn ihr die P1 Vogelschreck verschießt?!....
     
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  16. Gibt es auch noch. Bekannter ist Obstbauer, der hat PMII
     
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  17. Aktuelle oder Restbestand? Wir haben im Waffenshop nur noch P1. Dann hätte Zink ja jetzt 3 Zulassungen.
     
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  18. In einem deutschen Waffenladen?
     
  19. Waren, glaube ich, von 2016, wenn ich mich richtig erinnere. Frag ihn mal, ob er ein Foto machen kann. Die F4-Variante waren die 100er Packung der 533er oder ?
     
  20. Ja in einem deutschen, dass ist ja nicht so ungewöhnlich :)

    Ja, die F4 Varianten sind in der 100er Packung.
    2016 gab es auch nur PM2 und F4, die P1 Variante wurde 2017 hergestellt.

    Wenn es jetzt noch parallel eine PM2 Variante gibt, macht die P1 Version irgendwie keinen Sinn. Denn es wurde ja extra das Design der Verpackung und der Knallpatrone geändert.

    Ich denke P1, damit sich die Leute nicht ganz so strafbar bei der Verwendung machen. Und natürlich kann man so frei verkaufen. Ich finde die Änderung auf jeden Fall sehr gut.
     
  21. Also hab ich das jetzt richtig verstanden?
    Vogelschreck mit P1-Zulassung sind frei verkäuflich?
     
  22. #48 Jack-Beauregard, 12. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2018
    Jetzt wird's interessant...
     
  23. Wurde hier im Forum doch schon X mal geschrieben ...
    Frei Verkäuflich mit angeblich eingeschränkter Benutzung.

    Jungs entweder verschießt ihr die einfach und hängt es nicht an die große Glocke.
    Oder aber ihr macht wieder druck bis sie komplett verboten werden.

    Gabs das hier nicht schon mal ? hmmm Crazy Crazy
     
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  24. #50 Jack-Beauregard, 12. Mai 2018
    Zuletzt bearbeitet: 12. Mai 2018
    Ah ok... Wurde hier schon mal durchgekaut.

    Hinweis - [BAM] rechtliche Einordnung Kat. P1 Knallpatronen

    Kurz: Auch die Verwendung eines P1 VS ist in Deutschland nur mit MES erlaubt da selbiger mit einer SSW abgefeuert werden muß. Und da greift nun die Extrawurst Deutschland mit dem Waffenrecht. Somit muß ein VS, der aus einer SSW abgefeuert wird, eine PM2 Zulassung haben. Aber abwarten, wie sich alles in Zukunft entwickelt.

    Edit: Darüber hinaus ist mir kein offizieller Shop in Deutschland bekannt, der die P1 offiziell legal verkauft bzw. anbietet.
     
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