Pläne & Erlebnisse VorFrust 2015 ... es geht leider schon wieder los!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Holzkit, 1. Oktober 2015.

  1. Ihr macht mir Angst :shocked:

    Ich hatte auch noch vor bei der Vitrine etwas zu stornieren! :mmh:

    Hoffe ich komm da besser klar :(


    Gruß
    PyroBlatt
     
  2. Denke auch dass sich die Händler dahingehend absichern, dass man nicht einfach seine Ware Monate nach Bestellung und Bezahlung einfach so wieder stornieren kann, es sei denn die Ware ist beschädigt oder in schlechtem Zustand.

    Die Sache ist eben, wenn es so in den AGBs steht und du die Frist verstreichen lassen hast, kann das Vorgehen der Vitrine mit den 40% schon rechtens sein.
    Menschlich gesehen hätte man es auch anderst lösen können, ist ja nicht z.B. kurz vor 2017 und der Händler kann es nicht mehr verkaufen.

    Was ich nicht ganz verstanden habe, wolltest du dann die ganze Bestellung stornieren oder hat man dir dann einfach alles storniert und du sollst jetzt 40% der gesamten Bestellung bezahlen, bzw. musst nun nichts bezahlen aber man hat einfach alles storniert?
    Ich denke das geht ohne deine Einwilligung nicht.
     

  3. Das ist so nicht ganz korrekt.
    Wird eine Ware geliefert beginnt die Frist erst mit Lieferung der Ware. Voraussetzung dafür ist, dass bis
    dahin auch die Widerrufsbelehrung erfolgt ist.

    In den AGB der Vitrine steht es in §3 Nr.3

    Grüße
    Inflammable
     
    Limzero gefällt das.
  4. Hab mir das nie so genau angesehen, aber danke für den Hinweis :)

    D.h. man kann wirklich noch in den erstem beiden Januarwochen alles zurückgeben, ohne dafür extra bezahlen zu müssen? :dontthinkso:
     
  5. Ein gesetzlicher Kaufvertrag kommt zustande in dem ich Waren bezahle und sie erhalte. Diesen Kaufvertrag kann ich nach den AGB dann innerhalb der Frist (2 Wochen) widerrufen.
    Wenn ich nicht bezahle oder der Verkäufer nach Erhalt meines Geldes nichts an mich übergibt dann ist dieser Vertrag wirkungslos.
    Das ist mir aus meinem Wirtschaftsunterricht aus der Schule noch hängen geblieben.
    Bitte korrigiert mich falls es nicht stimmt. Ist schon ein bisschen her.
     
  6. #31 Minos, 16. Oktober 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2015
    Hallo Inflamable,

    man muss unterschiende zwischen dem Widerrufsrecht (schützt den Käufer z. B. vor überschwänglichen Spontankäufen bzw. versehentliche abgeschlossenen Kaufvertägen - vor allem früher ein Problem, als man mit einem einzigen Klick etwas kaufen konnte) und dem immer bestehenden Recht auf Reklamation, wenn der Kaufvertrag händlerseitig nicht zufriedenstellend erfüllt wurde (auch ein befristetes Rückgaberecht bei Nichtgefallen kann durch den Unternehmer eingeräumt werden). Das läge vor, wenn die falsche Ware geliefert wird oder die Lieferung unvollständig ist oder zugesicherte Eigenschften fehlen, z. B. der Kaufgegenstand ist mangelhaft (Bsp. Raketen sind zerbrochen o.ä.).

    Die entsporechende Pasage in den AGBs irritiert mich auch und einen explizitebn Hinweis auf das Widerrufsrecht habe ich eben beim schnellen Durchlesen nicht gesehen (vielleicht auch übersehen; zu den AGBs schreib ich snsonsten lieber nichts; sollen sich andere damit auseinandersetzen).

    EDIT: meine beiden Beiträge stellen keine Wertung des von LanGo geschilderten Vorgans dar.
     
  7. In den AGB steht doch:
    "*Bestellungen, die bei Feuerwerksvitrine.de getätigt werden, sind verbindlich und rechtskräftig. Der Kunde stellt mit Abschluss der Bestellung einen Kaufantrag, woraus, wenn durch Feuerwerksvitrine.de bestätigt, ein rechtsgültiger Vertrag wird. Tritt ein Kunde vor Erfüllung des Vertrages zurück oder kommt es durch Nichtzahlung oder durch schlussendlich nicht erreichtem Mindestbestellwert zum Vertragsbruch, kann Feuerwerksvitrine.de bis zu 40*% des Bestellwerts beim Kunden geltend machen. Kosten, die durch bereits bestellte Ware beim Großhändler entstanden sind, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern dieser Schuldner am Vertragsbruch ist."

    Wenn man dann gleich eine, wie ich es aus dem ersten Post zu dem Thema lese, patzige Mail schreibt und blöd macht, braucht man sich über eine solche Reaktion nicht wundern.
    Wenn ich ein Hotelzimmer reserviere und die schreiben das ich innerhalb der ersten 2 Wochen kostenlos stornieren kann, dann darf ich mich nach 6 Wochen nicht beschweren wenn es eine Gebühr kostet.
     
    Mario_S. gefällt das.
  8. Zum Thema Feuerwerksvitrine:

    Vor einigen Jahren hatte ich mit der Feuerwerksvitrine ähnlich gelagerte Probleme, welche letztlich zur Stornierung meiner gesamten Bestellung führten. Damals ging es um Bezahlfristen, die zu diesem Zeitpunkt in den AGB der Vitrine meiner Meinung nach (bewußt oder unbewußt) schwammig formuliert waren. Der schriftliche Kontakt mit dem Herrn Nowottnick verlief äußerst unerfreulich, mein Eindruck war, daß er in mir als Kunden lediglich eine Art "Melkkuh" sah, welche die Risiken des Kaufs und der Lieferung alleine tragen sollte.

    Für mich ein wenig intelligentes Verhalten und seitdem meide ich die Vitrine konsequent. Den Umsatz haben danach andere Händler gemacht und es gab nie Probleme.

    Jedem, der mit seiner Lieferung oder dem Geschäftsgebaren der Vitrine unzufrieden ist kann ich nur raten,
    fristgerecht zu bezahlen, bis zur Lieferung der Artikel abzuwarten und dann das (gesetzliche) Rückgaberecht zu nutzen, siehe auch § 1 Abs. 3 der Feuerwerksvitrine-AGB.

    Ist man der Ansicht, abgezockt zu werden, so sollte man die Gegenseite am besten mit den eigenen Waffen schlagen;-).
     
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  9. Trotz dessen beginnt die Widerrufsfrist bei Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge erst ab Erhalt der Ware.
     
  10. Hey Minos,

    bei Online-Käufen (Fernabsatzverträgen) von Waren hat der Käufer grundsätzlich (bis auf wenige
    Ausnahmefälle, Datenträger, verderbliche Ware u.ä.) ein Widerrufsrecht das er innerhalb von 14 Tagen
    nach Lieferung wahrnehmen kann. Dazu reicht es schon wenn das Produkt z.B.nicht gefällt. (es muss also keine Mangel in dem Sinne vorliegen)
    Das wurde deshalb eingeführt, da der Kunde sich die Ware nicht, wie in einem Geschäft, direkt vor Ort
    angucken kann sondern erst bei Lieferung. Würde das Widerrufsrecht vor Lieferung der Ware auslaufen
    würde es diesem Sinn entgegenstehen.

    Reklamation ist nochmal ein ganz eigenes Thema das hat damit natürlich nichts zu tun.

    In diesem Merkblatt der IHK ist die aktuelle Rechtsalge seit dem 13. Juni 2014 nochmal ganz gut zusammengefasst.
    http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/do...t_Datenschutz/Widerrufsrecht_ab_13.6.2014.pdf

    Grüße
    Inflammable
     
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  11. Die AGB sind eindeutig eine deutliche Benachteiligung des Konsumenten und halten einer anwaltlichen Überprüfung sicherlich nicht stand. Die Drohung mit Klage bringt allerhöchstens den Anbieter in Verlegenheit.

    Eine Vertragsstrafe in solcher Höhe könnte allenfalls bei Einzelanfertigungen gerechtfertigt sein, keineswegs aber bei lagernder Massenware bzw. Gegenständen, die ohne Probleme noch abverkauft werden können. Der Nachweis eines Vermögensschadens dürfte den Betreibern dieses Onlineshops recht schwerfallen, da die Waren ohne Zweifel noch verkauft werden oder aber ohnehin zu auch über den Jahreswechsel lagernden Beständen gehören.

    Selbst bei einem nicht sofortigen Abverkauf (nach dem Zahlungstermin), kann allenfalls eine kleine Bearbeitungsgebühr oder ein Zinsschaden in Betracht kommen. Das sind so lächerlich geringe Beträge (BGB Zins sind 4 % jährlich auf den Schadensbetrag), dass sich jedes Gericht für ein Verfahren herzlich bedanken würde.

    Vielen Dank an LanGo für die Veröffentlichung dieses Themas, man kann daraus recht interessante Schlüsse ziehen.

    LG

    GoldDragon
     
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  12. Hatte auch mehrere Probleme mit der Vitrine,
    hatte zu Silvester eine VE bestellt da sie eigentlich sehr günstig dort waren...es kam aber keine an.
    Habe daraufhin eine Mail geschrieben und diesen Fall geschildert.
    Dann musste ich mehrmals erklären um was für eine VE es sich handelte bis dann rauskam das DPD sche...e gebaut hat (wo genau das Paket geblieben ist habe ich bis heute nicht erfahren).
    Sie haben mir die VE für dieses Jahr versprochen, was ist wenn sie dieses Jahr wieder nicht kommen sollte?
    Wenn ich hier von den ganzen Problemen höre, denke ich das sie (also Feuerwerksvitrine) das wieder mal alles auf DPD schiebt und ich dann am Ende auch 40% zahlen darf....
    Aber das eigentliche Problem was ich noch hatte...ich habe im gesamten nicht viel bestellt.
    Ein bis zwei Böllersortimente, Kanonenschläge und sonstige Böller (darunter 1 Schinken).
    Jetzt durfte ich für den Versand der VE nochmal extra Versand zahlen was glaube nicht ganz verkehrt war aber für das normale Paket ja auch schon Versand und dann hatte ich eine Nachbestellung gemacht mit ein paar Artikeln (nochmal ein paar Raris und ein paar aktuelle Böller, wirklich nicht viel) und durfte nochmal Versand zahlen.
    Dies wurde mir hinterher immer per Mail mitgeteilt.
    Also insgesamt 3x Versand und diese Artikel waren (außer der VE) hinterher in einem Paket?!
    Bei einem Paket wird soweit ich weiß auch nur 1x Versand nötig.
    Naja, ich hoffe jedenfalls das dieses Jahr meine gesamte Bestellung ankommt und darunter auch endlich meine VE und dann werde ich dort nicht mehr bestellen.
    Der Kontakt/Service wie hier andere schon sagen ist wirklich nicht immer "nett" was auch noch dazu beiträgt.
    Habe sowieso 2 gute Shops auf die man sich verlassen kann und wo alles immer wirklich perfekt ist und wo mit einem wirklich freundlich umgegangen wird.
     
  13. Dann verlangst du dein Geld zurück, was du meiner Meinung nach schon beim ersten "Versuch" hättest machen sollen. Es ist übrigens ganz egal ob die Vitrine oder DPD schlampt die Vitrine ist dein Vertragspartner die haben das zu verantworten und wenn DPD mist baut mit denen zu klären.
     

  14. Ja werde ich auch machen, denke halt nur das die mir dann auch was aufschlagen wollen....
    Ja ist sowieso komisch das die so auf die schnelle keine 2. rausgeschickt haben....
    Wenn keine ankommt, wird auch keine mehr kommen hatte ich mir gedacht.
    Was ich wie gesagt komisch finde, den Verbleib dieser VE wovon ich wirklich bis heute nichts mehr gehört habe.
    Finde ich in meinen Augen etwas komisch, sowas "großes" kann nicht einfach verschwinden.
     
  15. Hi, ich kann dir nur für die Zukunft empfehlen, von solchen Mauscheleien abstand zu nehmen, erspart dir eine menge Ärger und schont die Nerven;);)

    Zum Thema Vitrine möchte ich den Vorgang nicht bewerten, allerdings finde ich es merkwürdig, das sofort und ohne weitere Kundeninformation die ganze Bestellung storniert wurde. Hmmm, dazu denk ich mir mal meinen Teil :D
     

  16. Hi, ja danke dir ;) werde ich auch machen.
    Mit den Nerven schonen hast du auch recht, man hat so schon genug Stress zu Silvester mit verleiten, befestigen und planen allgemein, da kann man sich einfach nicht noch um sowas kümmern bzw. mit sowas rumschlagen ;)
    Aber wie gesagt, war die letzte Bestellung.

    Ja, finde ich auch sehr merkwürdig.
     
  17. Der Julius ist bestimmt nur wütend darüber, dass sich doch immer mehr für Röder und Co. entscheiden, doch woher kommt das wohl? :D
     

  18. Das glaub ich auch :D
    Ja, woran das wohl liegen wird, gute Frage ;) ^^
    Aber im Ernst, der Kontakt war bei mir oft nicht sehr nett...finde ich eigentlich nicht in Ordnung.
    Und ich habe alles normal erklärt und geschildert, auch wenn man etwas gefragt hat, hatte man nur patzige Antworten bekommen.
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  19. naja, die vitrine wird meiner meinung von jahr zu jahr unzuverlässiger...
    habe dieses jahr ca 9 bestellungen gemacht, bestimmt 3x musste ich nach einer auftragsbestätigung fragen das sie nach 7 tagen noch net da war...

    was aus der vitrine 2017 ohne raritäten wird weiß ich nicht, um erfolgreich zu sein muss sie sich von den anderen mit produkten und kundensupport absetzen...
    schafft sie das?wer weiß das schon...
     
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  20. @wecopyro345
    Ich hatte bei der Vitrine auch mal ein Erlebnis, allerdings war das bei Weitem nicht so schlimm wie die hier geschilderten Fälle.
    Dort habe ich von Blackboxx die Lila Lena bestellt und sie war im Shop noch ausreichend vorhanden. Nach dem Bezahlen hieß es dann in einer e-mail, dass die irgendwie ausverkauft sei und im Onlineshop wurde sie dann auch demensprechend als ausverkauft markiert. Am Tag darauf war die dann wieder in größeren Mengen verfügbar. ??? Da hätte man doch grad so gut sein können und sie zu meinen Paketen miteinpacken können. Als Ersatz gabs dann nur irgendwelche Artikel, die weder den Wert, geschweigedenn einen vergleichbaren Effekt hatten. Auch ein paar der anderen Artikel sind nicht mitgeliefert worden, aber das wurde weder in einer e-mail, noch in einem "Beilegzettel" erwähnt. Und dort gab es dann auch nur "Ersatz", der nicht im Verhältnis zur fehlenden Ware stand.
    Seit diesem Tage ist die Vitrine bei mir unten durch. :p
     

  21. Ist schon eine echte Frechheit, da hätte es mir auch sofort gereicht.
    Warte jetzt dieses Jahr ab, ob meine VE kommt und wenn nicht, will ich mein Geld zurück und dann nie wieder.
    So verdienen die ihr Geld, nebst meist überteuerten Artikeln und Versand doppelt und 3-Fach berechnen der eigentlich nicht mal nötig ist auch noch sowas.... [emoji35]
    Hab den Karton samt Aufkleber noch da, es waren keine 10kg also mussten nicht 2x die 6,90€ Versand berechnet werden.
    Als Shopbetreiber wäre bei mir normalerweise klar gewesen, diese auch so wie vom Kunden bestellt einzupacken und nicht "günstigere" und vergleichbar "schlechtere" Ware einzupacken.
    Zudem hatten die sich eigentlich melden können, wenigstens Rückmeldung/Konversation mit dem Kunden wäre eigentlich angebracht.
    Da kann ich bei meinen 2 Shops des Vertrauens drauf bauen, es wird sich jedes Mal um Sachen gekümmert die nicht im Shop verfügbar sind und werden geordert und es wird mir auch immer auf Nachfrage genau gesagt um welche Charge etc. es sich handelt. Und auch allgemein sind die Kontakte dort sehr sehr nett! :)
    In dem Fall Feuerwerksvitrine scheint das nicht alles so zu klappen.
    Ist klar das einem irgendwann die Kunden weglaufen, da sie durch solche Sachen verärgert sind.
    Durch mich wieder einer weniger.
     
  22. Genau aus diesem Grund lasse ich mir immer das Geld zurück geben wenn Artikel nicht lieferbar sind.
    Was will ich mit Artikeln die ich nicht bestellt habe?
     

  23. Ja eben, aber wenn die sowas schon Vorhaben dann sollen die lieber erstmal fragen ob Ersatz und was als Ersatz oder Artikel streichen und Geld zurück.
     
  24. Ersatzartikel die man bekommt ohne das man vorher darüber informiert wurde und nicht haben möchte sollte man innerhalb einer angemessenen Frist wieder abholen lassen.
     
  25. Mir wurde mal als Ersatz für die Weco Profi Line 8.07 die legendäre Bazooka vom Lidl geliefert. Wenigstens wusste ich vorher was aus dem lahmen Ding rauskommt und gab sie an einen Kumpel weiter.
    Unten durch ist die Vitrine deswegen bei mir nicht. Für meinen Shop Wechsel gibts andere gute Gründe die sich eher auf meinen jetzigen Shop beziehen. Ich bestelle dort wo meine gewünschten Artikel verfügbar sind.
     
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