Besucher VS in Österreich

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Andal23, 30. Dezember 2018.

  1. Servus

    Kann man in Österreich VS kaufen? Bzw darf man sie auch zünden ?
     

  2. Was bitte ist VS ? Meinst du etwa "Vogelschreck"?

    Ist P2 und somit Sachkundekurs .- und bewilligungspflichtig.
     
  3. @anton

    Auch in Ö? Knallpatronen gibt's defacto bei jeden Waffenhändler zu kaufen. Verwendung zum Jahreswechsel ist natürlich ein anderes Thema.
     
  4. Welche Vogelschreck sind denn P2? Die meisten sind doch F4 oder P1...
     
  5. Wir reden hier von Österreich !!

    Und bei uns heisen die genau: Pyroknallpatronen zur Schadvögelabwehr und sind P2.
     
    OskarMOOG gefällt das.
  6. Aber es gibt ja definitiv seit einiger Zeit P1-Knallpatronen (z.B. von Zink). Diese dürfte man in Österreich vermutlich verwenden, oder?
    In Deutschland darf hingegen nur PMx aus SSW verschossen werden.
     
  7. Ich kenne die P1 von Zink nicht. Es muß aber drauf stehen wer sie wie und unter welchen Umständen diese besitzen und verwenden darf. Oder eine entsprechende Kategorie.
     
  8. Dass wären die P1 Knallpatronen die ich zuhause habe glaub, dass es auch die gemeinten sind, Abgabe ab 18 kein Verwendungszweck angegeben
     

    Anhänge:

    Mathau und Chelios gefällt das.
  9. Ich gebe zu, dass ich vlt nicht auf dem aktuellsten Stand bin, was diese Artikel angeht.
    Aber "bei uns sind sie P2" kann ja eigentlich nicht stimmen, die Zulassung ist ja europäisch geregelt. Nur die Abgabebestimmungen können national geregelt werden.
    Ich weiß, dass es von Zink welche in P1 gibt, die sind bei uns somit auch auf jeden Fall für jeden ab 18 legal zu erwerben, Schein braucht man dafür keinen.
    Es gibt von Zink aber auch welche in F4.
    In P2 wären mir noch keine untergekommen, aber ist natürlich gut möglich, dass es die gibt.
     
    Mathau, Chelios und Zamm gefällt das.
  10. Ich nehme mein Pyrotechnikgesetzbuch her. Und zitiere auszugsweise:

    Seite 56

    §13. ..sonstige pyrotechnische Gegenstände die von §§11 und 12 nicht erfasst sind.

    ...werden unterteilt nach ihrer Gefährlichkeit und Lärmpegel in P1 und P2.

    P1 ..geringe Gefahr.

    P2 Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten


    Seite 57

    unter Punkt 6 Zu den pyrotechnischen Gegenständen der Kat.P2

    u. A. :pyroknallpatronen zur Schadvögelabwehr




    Unter P1 ist da überhaupt nichts Ähnliches zu finden.
     
  11. Ich kannte bislang nur die hier:

    Zink 533 Knallpatronen (Kat. F4) - mit BKS
    Zink 539 Pfeifpatronen (Kat. F4)
    Zink 550 Knatterpatronen (Kat. F4)
    Zink 725 Leuchtspur-Knallpatronen (Kat. F4) - mit BKS
    Zink Pyroknallpatronen - mit BKS (in DE PM II und MES-pflichtig / dürften am ehesten in Kat. F4 oder P2 fallen)

    Seit kurzem gibt es neben anderen Fabrikaten wohl auch diese hier:

    Zink Knallpatronen (Kat. P1 / in DE PM II und MES-pflichtig)
    Funke Vogelschreck (Kat. P1 / in DE PM II und MES-pflichtig)

    Meine Vermutung ist daher, dass die neuen Knallpatronen keinen Blitzknallsatz sondern nur noch Schwarzpulver enthalten, weshalb auch eine Einstufung als Kat. P1 (sonstige pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel) möglich ist. Näheres müsste man direkt beim Hersteller oder der BAM erfragen.

    Fakt ist, diese Knallpatronen/Vogelschreck mit BKS sind extrem wuchtig und gehören definitiv nicht in die Hände von Laien. Eine solche Patrone in der Hand durchgezündet und es sind unausweichlich mehrere Finger weg! Im Großfeuerwerksbereich verwendet man die 15mm ganz gerne als Topping für Bomben und als Bündel, wobei ich das persönlich für wenig als sinnvoll erachte.
     
  12. Das kann ich mir kaum vorstellen, wenn man sich die Videos davon anschaut ;)
     
  13. Also mal wieder Behördenunsinn.... Österreich kann einen Artikel mit bestehender CE-Zulassung (in dem Fall CE-P1) nicht einfach anders kategorisieren. Sie können den Verkauf/Erwerb andersweitig einschränken, ähnlich wie Blitzknallkörper. Aber VS mit CE-P1-Zulassung sind und bleiben auch in Ö Artikel der Kategorie P1. :rolleyes:
     
    Eistee gefällt das.
  14. #14 pyrovlbg, 1. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2019
    Kann sein. Ein Verbot für knallerzeugende PTG mit Blitzknallsatz existiert nur im Rahmen der Kat. F2. In Kat. F3, F4, P2 sind Blitzsätze zur Knallerzeugung erlaubt.

    Persönlich ist meine rechtsauffassung aber die, dass Blitzsätze aufgrund ihrer Gefährlichkeit analog zu dem Verbot in F2 auch in P1 verboten sein sollten. Es kann bei BKS in entsprechenden Mengen (die eine solche VS-Patrone mit ca. 4.5 Gramm NEM jedenfalls enthält) schlichtweg nicht von einer geringen Gefahr und geringem Lärmpegel ausgegangen werden. Eine zweckgebundene Abgabe und Einstufung in der Kat. P2 oder als Kat. F4 Artikel sehe ich aber kein Problem.

    Vielleicht kann @anton dazu noch etwas sagen?
     
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  15. Anton, Du irrst Dich bei gegenständlicher Thematik!
     
  16. Vogelschreck/ Knallpatronen haben auch in P1 BKS. Die sind mittlerweile alle in P1 eingestuft (Wie auch Pyromunition ohne Knalleffekt). Nur in Deutschland fallen sie unter das Waffengesetz und benötigen eine besondere Zulassung.
     
    buuii und tribun77 gefällt das.
  17. Ich lese DAS aus meinem Gesetzbuch so heraus.
    Außerdem wäre das, falls man es als Verladeartikel ansieht, ebenfalls P2.
    Und Blitzsätze zur Knallerzeugung sind erst ab F3 erlaubt
     
  18. Es gibt auch in F2 BKS-Bodenknallkörper (z.B. Mefisto von Manna mit 0,3 g NEM). In De allerdings nur für Scheininhaber. Keine Ahnung, wie das in At gehandhabt wird. Aber P1-BKS-Böller gibt's bei euch ja wohl problemlos zu kaufen.
     
  19. Blitzknallkörper in F2 sind auch in Österreich seit einigen jahren verboten.
     
    Mathau gefällt das.
  20. Ich habe einfach mal euer Pyrotechnikgesetz im Internet angeschaut: RIS - Pyrotechnikgesetz 2010 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 02.01.2019
    §13 ist so zu finden wie Du es beschreibst

    Der von Dir genannte Punkt, zwecks Pyroknallpatronen wird unter §47 aufgeführt:
    Ich würde das jetzt so interpretieren, dass bis zum 4. Juli 2010 die österreichische Kategorisierung Gültigkeit hatte, danach aber nicht mehr. :confused:
     
  21. #21 pyrovlbg, 2. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2019
    Da ich die Thematik rechtlich spannend finde, habe ich heute ein Ersuchen um Klarstellung an das Bundesministerium für Inneres eingebracht. Werde Euch informieren, sobald ich eine konkrete Rückmeldung erhalten habe. In diesem Zusammenhang ist außerdem die Tendenz der letzten zwei Jahre interessant, wobei Hersteller vermehrt Zulassungen von Knallerzeugnissen (mit Blitzsätzen) in der Kategorie P1 erhalten haben. Es scheint als ob diese Hintertür von den div. Herstellern bewusst ausgenutzt wird, um das Verbot von Blitzsätzen in der Kat. F2 zu umgehen.
     


  22. Mit Übergangsbestimmungen vorhandener PtG. so viel ich weis bis 4. Juli 2017
     
    tribun77 gefällt das.
  23. Und danach greift ausschließlich die EU-Norm, oder? Jedenfalls was die Kategorisierung betrifft.
     
  24. Möglicher Weise haben da andere Länder gleiche oder ähnliche Artikel verschieden benannt?
    In der Regel sollte es EU.weit gelten. Abweichungen gibts aber länderspezifisch auch in anderen Bereichen.
    Siehe z.B. Alterslimit, Zugang zu F3, F4, und deren Verwendung.ect. aber auch die Verwendung von F2.
     
  25. Vielleicht kann @Mr.Kanonenschlag was dazu sagen wie P1 in AT gehandhabt wird....
     
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