Eine grundlegende Verschärfung was Abgabe und Verwendung betrifft ist durchaus erlaubt. F2 ist laut EU-Norm ab 16 Jahren erhältlich, in D erst ab 18 Jahren. Oder halt der Klassiker Blitzknallkörper. Gemäß EU-Norm für jedermann frei ab 18 Jahren, in D nur mit behördlicher Erlaubnis. In Ö äähhmm komplett verboten oder für Pyrotechniker/Feuerwerker zulässig? Aber komplett unabhängig davon, bleibt die Kategorisierung erhalten. Ein Blitzknallkörper mit CE-F2-Zulassung ist auch in D ein Artikel der Kategorie F2, aber halt besonderen Abgabe- und Verwendungsbestimmungen unterworfen. Aber einen Artikel mit bestehender CE-Zulassung, auf nationaler Ebene in eine andere Kategorie einzustufen, ist meiner Ansicht nach eben nicht zulässig.
Bin gerade auch noch auf eine interessante Stellungnahme der BAM bzgl. pyrotechnischer Munition gestoßen: https://ssr.tes.bam.de/de/sprengstoffrecht/pyro/pt-merbl/stellungnahme_bewert_munition.pdf Die Ansicht der BAM ist, dass die Munition in die Kat. P1 fällt, in DE aber zudem in PM II und aufgrund des WaffG somit MES-pflichtig ist. Jedoch ist in dem Dokument von Munition mit Schwarzpulver als Effektmaße die Rede, wobei die Zink Vogelschreck meines Wissens alle Blitzsatz und kein Schwarzpulver enthalten. Es wäre also denkbar, dass pyrotechnische Munition mit Schwarzpulver in Kat. P1 fällt und die neuen Patronen von Zink nur noch solches enthalten und keine Blitzsätze mehr.
@pyrovlbg Das mit dem Schwarzpulver bezieht sich glaube nur auf die Anfeuerung/Treibsatz. Der Knallsatz ist glaube schon BKS...
P1 ...sind u. A. in Österreich auch pyrotechnische Signalmittel und Munition. Allerdings dürfen die nur Schwarzpulver enthalten und keinen BKS. Vielleicht liegt da das Mißverständnis !!
Raketen über 20g sind auch in D Kategorie F2, aber eben genauso wie Blitzknallkörper besonderen Abgabe- und Verwendungsbestimmungen unterworfen. Diese findest Du in der 1.SprengV unter §20 Absatz (4) --> § 20 1. SprengV - Einzelnorm
Auch in Ö bleibt diese CE-P1-Zulassung bestehen bzw. hat auch in Ö Gültigkeit und ist damit P1. Wie und von wem dann in Ö solche Produkte zu erwerben und zu verwenden sind ist ein anderes Thema.
Habe heute mal ein paar der im österreichischen Gesetzgebungsprozess im Rahmen des PyroTG 2010 involvierten Personen kontaktiert und bin schon auf deren Antwort gespannt. Gemäß § 34 PyroTG 2010 sind ja bekanntlich mittlerweile alle pyrotechnischen Sätze mit Ausnahme von Schwarzpulver zur Knallerzeugung in der Kat. F2 ausgeschlossen, womit aber eine Verwendung von Blitzsätzen in der Kat. P1 nach dem geltenden Recht grundsätzlich weiterhin möglich ist. Wie man die letzten Monate gesehen hat, haben auch diverse Hersteller diese Tatsache erkannt und gehen nun den Weg über die Hintertür, sprich es werden neue Blitzknallböller in der Kat. P1 zugelassen. Hier ein paar Beispiele: Behörde warnt vor „Crazy Robots“-Böllern Atomic P1 Böller von di Blasio Feuerwerkskörper In dieser Sache wird man sich wohl etwas überlegen müssen, sprich das Verbot von allen andern pyrotechnischen Sätzen als Schwarzpulver zur Knallerzeugung in § 34 auch auf die Kat. P1 auszuweiten.
Und genau das wäre z.B. ein Weg, der zulässig ist. Aber man kann nicht einfach sagen "..bei uns ist ein Artikel mit gültiger CE-P1-Zulassung jetzt auf einmal ein P2-Artikel..."
Ich kann nur dazu sagen, das bks p1 Böller bei uns überall verkauft werden. Egal ob Fachhandel oder Feuerwerks Container. Und sie wurden natürlich zu Silvester verwendet. Und man hat auch gemerkt das viele Leute die schon verwenden. Bei uns hat's geknallt wie früher wo bks Böller noch erlaubt waren in kl.2 Und pyromun Vogelschreck wurde auch von einigen Leute auch verheizt. LG. Aus Tirol. Und euch allen noch ein gutes neues.
Die Diskussion führt wieder mal zu nix! Da gibt´s ein Gesetz das eindeutig ist und dann gibt´s Importeure und Händler die pfeiffen sich um nix. Und letztendlich sind da noch Verbraucher, die freuen sich darüber. Man braucht sich daher nicht wundern, wenn die "Knallerei", die es von gesetzeswegen eigentlich gar nicht mehr geben sollte, von den Leuten angeprangert wird. Und Was da bei uns nicht Alles verkauft wird und eigentlich verboten ist. Radar und Laserwarner z.B.
@anton Auf was beziehst Du deine Aussage? ("Da gibt´s ein Gesetz das eindeutig ist") Falls Du das darauf beziehst, dass VS in Ö P2 sind, konnte ich immer noch keinen Paragraphen finden der das aktuell so beschreibt. Gemäß §47 inkl. der Übergangsbestimmungen ist die Einordnung in P2 spätestens seit 4. Juli 2017 Geschichte. Von welchem eindeutigen Gesetz sprichst Du also? Und selbst wenn es einen entsprechenden Paragraphen geben würde der noch aktuell wäre, wäre dieser nicht EU-konform. In dem Fall liegt das Versagen eher beim Gesetzgeber. Man kann doch die entsprechenden Artikel einschränken, aber eben nicht über die Schiene, dass man einen Artikel auf nationaler Ebene anders kategorisiert. Man braucht doch bloß, ähnlich wie bei F2 Blitzknallkörpern, ein Verbot für P1-Artikel mit BKS in das Gesetz aufnehmen. Schon ist die Sache geritzt. Wenn man dies aber nicht tut, dann bitte nicht den schwarzen Peter den Händlern und Importeuren zuschieben. In D hatten wir doch ein ähnliches Theater mit der BAM-ID. Da hatten wir auch ein eindeutiges Gesetz.... Hat aber nix geholfen, da es gegen EU-Recht verstoßen hat. Damit war die Sache erledigt.
Hallo die so genannten VS fallen unter das Pyrotechnik Gesetz somit sind ALLE 15mm Patronen die durch eine Schreckschusswaffe verschossen werden in Kat P1 einzustufen somit 1.4G. In DE dagegen fallen diese unter das Munitions und Waffenrecht
Wo steht DAS ??? Hallo die so genannten VS fallen unter das Pyrotechnik Gesetz somit sind ALLE 15mm Patronen die durch eine Schreckschusswaffe verschossen werden in Kat P1 einzustufen somit 1.4G. Ich verstehe nicht, Was es da zum Herumdeuteln gibt. §13 Z 2 Öst.PtG. Kategorie P2 Zu den PtG der Kat P2 zählen ..u. A. Pyroknallpatrone zur Schadvögelabwehr. 7. Nach § 47Abs. 1 Z 2 gelten......Knallpatrone zur Starenabwehr..als PtG der Kat 2!
Dann solltest den Paragraph 47 aber auch komplett zitieren!! Wie oft soll man noch erwähnen, dass der besagte Paragraph sich auf Übergangsfristen bezieht und diese sp. am 04.07.2017 Geschichte waren! Die Dinger sind in Ö P1, da eine Umkategorisierung gemäß EU-Harmonisierung, schlichtweg nicht zulässig ist. Ö würde in dem Fall gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Ob Du das nun begreifen willst/magst ist dabei völlig irrelevant.
Da wir diese selbst importieren haben wir dies Schriftlich von dem Ministerium aus Wien Eindeutig P1 Seit 2018 gibt es das Gesetz
Gut . Dann zeige mir bitte wo genau steht (und nicht wie es gehandhabt wird) , wo MkS in P1 erlaubt ist. Es geht hier nicht darum, WIE WAS von WO imortiert wird , sondern um´s Gesetz. (Das schon lange nicht mehr ernst genommen wird)