Besucher VS in Österreich

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Andal23, 30. Dez. 2018.

  1. Mal eine Frage dazu:

    Wir nehmen an, dass P1-Knallpatronen soweit erstmal legal sind. Wie kann Otto-Normal ohne irgendwelchen Scheine die Teile verwenden? Verladen definitiv nicht. Für SSW fehlt (meines Wissens nach) die PM-I Zulassung (VS mit Blitz sind aber PM-II. Zündschnur selber ran friemeln dürfte wohl auch nicht legal sein.

    Wie soll das überhaupt legal zu verwenden sein? Rein auf die Zulassung in Deutschland bezogen
     
  2. Schön das man einmal was von offizieller Seite sieht.:)
    Danke fürs veröffentlichen.
     
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  3. Indem mal sie über einen lauf schiebt.
    Dann würde es nicht mehr unter das deutsche Waffenrecht fallen.
    Mit den Scream VS von Funke müsste das technisch möglich sein.
    Man bräuchte also einen Zusatzlauf für die SSW der so dünn ist dass er in das innere des VS passt so dass man den VS auf den Lauf stecken kann. Der Zusatzlauf braucht aber eine PTB Nummer da er an der SSW montiert wird...
     
  4. Da verändert man ja das Ptg somit ist eine Verwendung. In P1 für die BRD irrelevant da hier ja PM2 greift. Ist ja dasselbe wie im Ausland frei erhältliche Ptgs mit BKS.
     
  5. Wird aber äußerst unwahrscheinlich, dass das überhaupt legal machbar ist. Außerdem denke ich mal, dass der Druck beim Abschuss zu groß wird und es den VS oder was auch immer sofort zerreist
     
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  7. Na ja ob man das damit vergleichen kann bezweifle ich. Immer hin ist bei einer SSW der Gasdruck. Und hier nur ein Stab mit kaum Reichweite. Es dreht sich um den BKS und nicht das abfeuern selbst. Irgendwann geht das mit dem ganzen P1 nach hinten los. Aber das Thema wurde ja schon ausgiebig besprochen.
     
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  8. Deutschland PM2 Österreich P1gleicher Inhalt verwendung durch Schreckschusswaffe in AT Erlaubt
     
  9. Also die BKS P1 Diskussion müssen wir hier glaube ich nicht führen...
    Fakt ist: Zur Zeit ist BKS in DE erlaubt in P1.
    Fakt ist auch: Alles was DURCH einen Lauf geschossen wird mit heißen Gasen ist Munition und fällt unter das Waffengesetz
    Die Frage von @firepowerfranken war ja eher ob man die P1 VS (von Funke z.B.) überhaupt irgendwie in DE verwenden kann. Verladen oder Zündschnur dran wäre nicht bestimmungsgemäß. Verschießen aus einem Abschussbecher ist verboten weil der Artikel keine PM2 Zulassung hat. Auf der Packung steht aber dass der Artikel mit einer PTB Waffe im Kal. 6mm verschossen werden muss. Da bleibt in DE eigentlich nur der Weg ÜBER den Lauf. Dass das vielleicht eine sehr sehr dumme Idee ist weil einem der VS sehr wahrscheinlich wieder auf den Kopf fällt könnte sein. Allerdings gebe ich zu bedenken dass die Pfeile von Jörg Sprave weit über 7,5J entwickeln (sagt man das so?!). PM dürfte allerdings max. 7,5J haben in DE (darum haben die großen Kaliber auch Bohrungen im Abschussbecher) ich könnte mir also durchaus vorstellen dass man auch über einen Lauf die VS hoch genug bekommen KÖNNTE (ich will es nicht ausprobieren....). Der VS könnte auch beim Abschuss direkt hoch gehen... aber das ist ja alles nur Theorie weil es zur Zeit eh keinen solchen Zusatzlauf/Abschussbecher gibt (mit PTB Nummer) über den man einen VS stecken kann....


    Sorry für die Österreicher die diesen Quatsch lesen müssen. :D
     
  10. Ich finde es ist ohne hin ein problem
    In DE Pm2 also bestelle ich aus DE in AT Pyroknall klasse P1 gibt es ja in Deutschland somit müsste es ja eine Grauzone sein fast Legaldenke es ist Auslegungssache
     
  11. Normalerweise müsste oben stehen "In De PM2 In Österreich P1",somit gäbe es keine Unklarheiten!
    Aber wenn ich schiessen will greif ich sowieso zu meiner Glock,hab nicht mal eine SSW :(
     
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  12. Bis auf die Versandgeschichte wäre es keine Grauzone. Das PMI oder PMII ist ausschließich für Deutschland bindend. Genauso wie das PTB-Zeichen auf SSWs.
     
  13. Wahrscheinlich ist dir an ner SSW zuviel Metal dran *duck*

    ps:
    https://www.dailymotion.com/video/x6tigzl
    :D

    Sorry für OT :D
     
  14. Also wenn ich zwischen den zeilen lese ist es erlaubt die P1 Knallpatronen in PL oder At zu kaufen und zu besitzen allerdings das Verwenden ist Verboten in DE mit SSW
    Somit wenn es ein Abschussgerät geben würde wie ein Signalstift währe es wiederum erlaubt
     
  15. Ich hatte vor ca. 3 Jahren Umarex Pyroknallpatronen in PM2 waren aber ohne CE.
    Gibts die hier in AT noch, oder sind nun alle Knallpatronen in P1 mit CE??
    Der Verwendungzweck ist ja meiner Meinung nach der selbe.
    Ich blick da nicht mehr ganz durch:confused:.Wie ist es bei uns rechtlich mit den P1 "Schallerzeugern"??
     
  16. P1 für Jedermann ab 18!
    BG
     
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  17. Also. Die Knallpatronen in P1 sind die gleichen wie in PM2
    ABA Zink Umarex haben diese in PM2 für DE in AT P1 1.4G CE

    In At ab 18 JahrenfreiVerkäuflixh in
    DE mit munitionserwerbs schein pm2

    Der Kauf von P1 un das Verbringen müsste Legal sein auser dass es wie bei ABA draufsteht dass es in DE Erwerbsscheinpflichtig ist
    Das Verwenden in DE mit SSW istVerboten ausermit entsprechendem Schein denke ich habe es nun richtiggeschrieben
     
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  18. Da bei allen mir bekannten 15mm Pyrogeschossen mit CE-P1-Zulassung, laut Anleitung/Verpackung die Verwendung auf SSW beschränkt ist, wäre also das Schießen aus einem Signalgeber eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung und dementsprechend auch verboten. Jedenfalls in Deutschland.
     
  19. PyrokauzAT und tribun77 gefällt das.
  20. Vielen Dank! Das wollte ich wissen.
    Hab hier einmal gelesen das Pfeif und Ratterpatronen auch schon in P1 sind und nicht mehr PM1.
     
  21. Das es diverse Produkte in P1 mit Bks gibt ist nichts neues.
    In P1 ist Blitzknallsatz erlaubt!
    Die P1 Knallpatronen enthalten Bks, werden in De wie Pm2 behandelt, da durch die Ssw Waffengesetz greift.
    Dann gibt es hier noch Knallpatronen in F4 und Pm2.
    Das ganze wurde in einem Knallpatronen Thread schon durchgekaut.
    Ohne entsprechende Erlaubnis (F4 oder Munitionserwerbsschein) keine Pyroknallpatronen zur legalen Verwendung.
    Hinweis - [BAM] rechtliche Einordnung Kat. P1 Knallpatronen
     
  22. Ich würde nur endlich nach einem Jahrzehnt gerne mal eine Packung ABA VS bekommen ! sind dermaßen schwer zu bekommen in AUT
     
  23. aber die großgoscherten österreicher sind eher damit beschäftigt wer jetzt recht hat und wer nicht
     
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