Indoor- und SFX Waffenrechtliches Problem teilweise geklärt

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von RA Wübbe, 24. Juni 2008.

  1. Liebe SFXler,

    das BKA hat letzte Woche die SFX/Waffen-Problematik insoweit "entschärft", daß es eine generelle Ausnahmegenehmigung für sprengstoffrechtlich Berechtigte erteilt hat.

    http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/av_usbv.pdf

    Die Konsequenz hieraus ist:

    1. Das BKA sieht die Gegenstände als verbotene Waffen an, denn sonst hätte es die Ausnahmegenehmigung gar nicht erteilen dürfen (und auch nicht erteilen brauchen). Sie sind daher nach Sicht des BKA nicht bereits aufgrund des Verwendungszwecks als Darstellungsmittel keine Waffen.

    2. Die Regelung ist als Allgemeinverfügung gefaßt, d.h. sie gilt für alle und jeden ab sofort und bundesweit. Eine einzelne Antragstellung beim BKA erübrigt sich daher nach meiner Ansicht.

    3. Es ist die ganze Nummer 1.3.4 erfaßt, d.h. die Regelung erfaßt nicht nur Darstellungen von Kofferbomben,u.ä., sondern auch die Brandvorrichtungen, wie Lyco-Trichter, Benzin-Lifter für Autos, etc.

    Damit sollte eigentlich das Problem geklärt sein.

    Tip: Es kann sicher nicht schaden, sich die Allgemeinverfügung auszudrucken und in den Koffer zur Erlaubnis zu legen, bis die angesprochene gesetzliche Regelung erfolgt ist.

    Viele Grüße,
    RA Wübbe
     
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  2. #2 tirsales, 24. Juni 2008
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2008
    Wir freuen uns über die Klarstellung des BKA und darüber, dass die Anfrage des BVPK an das BKA heute ebenfalls positiv beschieden wurde und in diesem Bereich für Profis Rechtssicherheit bringt.

    Leider ist die Problematik damit noch nicht endgültig geklärt - beispielsweise werden Lycopodium-Mörser in der Ausnahmegenehmigung nicht angesprochen (damit ist nicht eindeutig geklärt ob sie unter das WaffG fallen), genauso wie das Problem auch für Nicht-Scheininhaber nicht angesprochen wurde. Damit herrscht zwar Rechtssicherheit (und eine allgemeine Erlaubnis) für Scheininhaber, aber für Nicht-Scheininhaber hat sich durch diese Ausnahmegenehmigung erst einmal nichts geändert.

    Da Lycopodium-Mörser gerne in der Amateur-Filmerei eingesetzt werden, wird der BVPK sich bemühen, auch für diese Teile des Problems eine Klärung zu erreichen.
     
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  3. Moin trisales: Eigentlich wurde die Situation für die NICHT-Scheininhaber ganz klar geregelt -> Sie dürfen damit nicht umgehen.

    Die richtige Frage die sicht stellt ist eine Andere. In dem Gesetzestext ist von leicht "entflammbaren" Stoffen die Rede. Dieser Begriff ist nicht besonders eng definiert. Darunter fällt auch Lyco.
    Anders sähe es aus, wenn von leicht "entzündlichen" Stoffen die Rede währe. Dieser Begriff ist über das Chemikaliengesetzt geregelt.

    Bleibt es bei dem Begriff leicht "entflammbar", ist ganz klar jeder stoff einbezogen, mit dem man eine solche Stichflamme erzeugen kann.

    So weit MEINE Auffassung der Sache.

    Diese Sache sollte zügig geklärt werden, da in sehr vielen Foren und i-net Seiten der Bau von Lycomörsern und Wirbelkammern erklärt wird, was aber einen ganz klaren Gesetzesverstoß bedeutet, da auch die Veröffentlichung von "Bauanleitungen" unter Strafe gestellt wurde.

    Gruß,

    Sebastian

    PS: wie sieht es eigentlich mit Wirbelkammern aus...???
     
  4. Richtig - vermutlich bedeutet das derzeit genau das. Und ja - was ist mit den vielen Anleitungen, den YouTube-Videos (auch hier im Forum), etc - sind die jetzt alle verboten?
    All diese Punkte müssen noch geklärt werden und wir werden uns bemühen hier zu einer positiven Klärung zu kommen.
     
  5. Leider hat das BKA in seiner Antwort nun bis auf weiteres geklärt, dass Nicht-Scheininhaber Lycopodium-Mörser oder ähnliche Feuereffekte NICHT einsetzen dürfen. Diese fallen unter das geänderte Waffengesetz, eine Verwendung ohne Ausnahmegenehmigung ist also eine Straftat.
    Es ist noch nicht klar, was dies für Internetportale bedeuet, die alte Anleitungen zum Download anbieten. Wir würden aber auf jeden Fall empfehlen bis auf Weiteres keine neuen Anleitungen zu erstellen - weder für Wirbelkammersysteme noch für Systeme auf pyrotechnischer Basis, denn auch dies stellt nach dem neuen WaffG eine Straftat dar.

    Wir werden uns weiterhin um eine akzeptable Klärung des Problems (Gesetzesänderung oder allgemeine Ausnahmegenehmigung) bemühen.
     
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  6. Habt ihr die Stellungnahme schriftlich bekommen...???

    Den Text hätte ich gerne. Denn es gibt viele foren, in denen diese Systeme publiziert werden.

    Gruß, Sebastian
     
  7. Schick mir eine PN mit deiner Emailadresse, dann maile ich dir die Stellungnahme gerne zu.
     
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  8. Moin´sen...

    Gibbet eigentlich schon neues zum Thema Lyco- Wirbelkammern und Mörser...?

    Und kann inzwischen wer Auskunft geben, wie es mit "alten" Bauanleitungen in Foren aussieht?

    Gruß, Sebastian
     
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