News Wahrscheinlich bald kein P1 mehr

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Sandy, 2. Februar 2021.

  1. Habe den Ursprungsbeitrag editiert.
     
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  2. Die Frage, die ich mir als Nicht-Deutscher als erste stelle: Betrifft die eine Änderung die deutschen Gesetzeslage oder eine Modifikation der EN 16263 ?
     
  3. Wer weiss? Zuersteinmal betrifft sie aber ganz besonders die Gerüchteküche. ;) Wirklich irgendwas konkretes gibt es im Moment doch sowieso nicht. Es gibt nur ein paar Anmerkungen von Röder und eine seltsame Aktion des VPI.
     
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  4. Ich sehe auch die Schuld bei den Herstellern, da man versucht so ziemlich alles. Was man damals in F3 erwerben konnte. In die Kategorie P1 zu schieben, wenn dann die Leute ihre VE's zeigen. Wird auch der müdeste Beamte aufmerksam.
     
  5. Da muß ich wieder an die eMail von Pyroland denken, die mal irgendwo veröffentlicht wurde, daß unter dem Jahr keine P1 Ware mehr versendet wird ... Vielleicht gibt es da zusammenhänge ...?
     
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  6. Die könnten sich dann eine Ausnahmegenehmigung mit Glaubwürdiger Begründung geben lassen.(bringt halt jedesmal 25€ in die Stadtkasse)

    Dann ist das halt so.
    Es wäre nicht das erste Eil-Gesetz ohne Sinn und Verstand,entstanden aus blankem Mediendruck und Symbolpolitik.
     
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  7. Nein, die sind ja einfach nur der Meinung dass man P1 Artikel nur an Silvester verwenden darf.
    Sprich sie haben nur Halbwissen...
     
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  8. So bitter es auch klingt: "vernünftig mit P1 umgehen" heisst für den Gesetzgeber definitiv, dass sie nicht wie Feuerwerks-Böller zu verwenden sind! Weil das aber großen Stil passiert, wird sich bald etwas ändern!

    Auch bei uns in Österreich wurden frei verkäufliche Blitzknallböller nicht abgeschafft damit sie im selben Kostüm durch die Hintertür wieder auftauchen!
     
  9. Was ich immer interessant finde ist, das hier immer wieder darauf hingewiesen wird welche Restriktionen usw. für P1 gelten. In Deutschland ist es aber in keinem Gesetz geregelt (bisher) und es gibt nur DIN (?) Normen, die nicht öffentlich einsehbar sind und für den Verbraucher so meiner Meinung nach irrelevant sind(ich selber habe sie auch noch nie gesehen sondern nur hier und da gelesen was dort drinstehen soll). Was verbietet also dem Endverbraucher die Schallerzeuger zu Silvester zu verwenden(Außnahme ist natürlich, wenn auf der Packung ein expliziter Verwendungszweck steht)? Oder gibt es noch irgendwo eine öffentliche EU Verordnung oder Ähnliches?
     
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  10. Der Verwendungszweck ist auf dem P1 PTG vermerkt. Da findest Du auch die benötigte PSA und den Sicherheitsabstand. Das sind meines Wissens nach die Restriktionen. Wenn Du an Silvester eine Schallmessung benötigst, um bspw. zu überprüfen, wie weit ein Sicherheitsabstand für Zuschauer in unterschiedlicher Höhe (Kinder, Erwachsene) mindestens notwendig ist, dann kannst Du das machen.
    Wie wäre es, wenn wir mit Argusaugen einfach abwarten, was da tatsächlich kommt. Vorher ist alles doch nur stochern im Nebel:confused:
     
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  11. So sehe ich das auch. Ich schließe daraus, dass bei einem nicht Vorhandenseins eines Verwendungszwecks eben auch keiner besteht(Beispiel Funke Böller). Ob das in Einklang mit irgendwelchen Normen ist kann ein Endverbraucher ja nicht wissen.
     
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  12. Ich denke, die Frage ich nicht: Wie kann ich P1 Schallerzeuger möglichst intensiv als F2 Silvesterfeuerwerk nutzen ohne die (noch) bestehenden Gesetze zu verletzen. Sondern wie sorge ich dafür, dass die momentane Gesetzeslage, die den freien Erwerb von diesen Schallerzeugern ermöglicht, bestehen bleibt.
     
  13. Ich persönlich habe mich über Produkte, wie die großen Funke-Böller gefreut, die ohne P1 wohl nicht den Weg auf den deutschen Markt gefunden hätten. Auch möchte ich bspw. Cobra P1 nicht missen. Größere Kaliber sind mir auch mal recht, wobei man mit > 4 g BKS m. E. an die Grenzen der Zumutbarkeit unserer Umwelt stößt. Ist ein Erlebnis, sowas (mit Bedacht) zu verwenden. Je weniger P1 öffentlich zerredet wird, je weniger Vollhorste große Geräte missbrauchen, desto länger haben die wahren Genießer davon. Solange es eben noch geht.
     
  14. Ich wäre zwar nicht abgeneigt, auch mal die größeren Kaliber anzutesten, aber die gibt es ja soweit ich weiß in P1 eh nirgends mehr. Eigentlich reichen mir die Cobra/Zeus auch. Sollte es aber wirklich so kommen, werden auch die bald Geschichte sein. Wird also im Zweifel kein Schaden sein, sich einen kleinen Vorrat davon anzulegen, solange das noch möglich ist. Fressen ja kein Brot.
     
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  15. #40 progres99, 2. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2021
    MES, Schreckschuss und VS beantragen und auch erhalten(was aber noch weniger vom Staat gewollt ist).

    Als ich mich nach MES erkundigt habe, da ich den für die Arbeit brauche (Vertreibung von Saatkrähen) hat mir der zuständige Beamte gesagt: "Herr Mustermann, dafür können sie doch lieber Schallerzeuger der Kategorie P1 nehmen, davon haben sie als 27er doch sicherlich auch schon gehört." (Bei mir ist die selbe Abteilung für Waffenrecht und Sprengstoffrecht zuständig) Dann hat er mir noch die Kosten für MES und die Hardware mitgeteilt, da hab ich entschieden, lieber eine VE Schallerzeuger zu kaufen:D

    Beste Grüße
     
  16. Was ist ein MEZ?

    Einen MES für VS stellen die Behörden sehr ungerne aus. Aber es gibt dann doch einige, die den bekommen haben.
    Hier hat die Behörde aber einen Nachweis der Waffensachkunde und der sicheren Verwahrung (Tresor) gefordert.
    Bedürfnis kannst Du ja über den Beruf begründen.

    P.S. Die Kosten für den Schein selber sind nicht so hoch. Der MES aller Art hat bei mir kleiner 50€ gekostet.
     
  17. MEZ=Missile Engagement Zone, Einsatzraum bodengestützter Luftverteidigung?
    Bin kein Experte für Saatkrähen, aber das klingt nach "Kanonen auf Spatzen"...

    Zum Thema: Dass P1 Schallerzeuger oft bis fast immer zu reinen Vergnügungszwecken verwendet werden, dürfte wohl weitgehend unstrittig sein. Alleine schon Design, Marketing und Verkaufsstätten sprechen klar dafür, dass die technischen Zwecke einfach weitgehend vorgeschoben sind.
    Bin da irgendwie zwiegespalten. Funke P1-Böller, Honeybadger, Cobra P1 und auch die neuen von Pyrounion empfinde ich persönlich als absolute Bereicherung. Fügen sich einfach gut ins Silvester-Portfolio ein.
    Dass sich jeder hier völlig legal und jederzeit mit 5-10-Grammern eindecken kann, finde ich aber extrem problematisch. Kann schon verstehen, dass es Leute gibt, die auch solche Kaliber sachgemäß und verantwortungsvoll nutzen, aber meiner Meinung nach hat sowas zumindest in dicht besiedelten Gebieten einfach nichts verloren.
     
  18. In Wohnsiedlungen sind die Pyrounion P1 meiner Meinung nach schon die Grenze des Vertretbaren. Für was größeres findet sich eigentlich fast überall ein etwas abgelegenerer Platz. Das sollte kein Problem sein.
     
  19. Ja, natürlich finden sich da Plätze. Ich sag ja, sachgemäßer Umgang ist durchaus möglich.
    Meine Befürchtung ist aber, dass bei flächendeckender Verfügbarkeit auch die Nutzung in Wohngebieten ansteigen würde.
    Ein oft vorgebrachtes Argument ist ja "Wer die unbedingt haben will, besorgt sich die sowieso - egal ob legal oder nicht". Da stimme ich auch völlig zu. Habe nur eben die Befürchtung, dass die Verbreitung (und damit der unsachgemäße Umgang) eben doch deutlich ansteigen würde, wenn die Dinger völlig unreguliert für jedermann verfübgar sind.

    Sieht man ja sehr gut auch beispielsweise an Batterien/Verbünden, die in Wohngebieten teilweise völlig ohne nötige Sicherheitsabstände genutzt werden. Dahinter steckt dann eben meist keine böse Absicht, oder der Wille "******e zu bauen", sondern einfach Unbedarftheit. Trotzdem meiner Wahrnehmung nach zunehmend problematisch.
     
  20. ... weil? Sind mittlerweile nahe zu alle für "Historische Nachstellungen und Brauchtumspflege" zugelassen. Auch die Funke China Böller... neueren Fabrikaten stehts mittlerweile auch extra auf dem Schinken.
     
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  21. Ja. Der gute alte Brauch zwischen 500g-Batterien und deutlich größeren Verbünden noch ein paar extreme BKS-Bodenknallkörper im Wohngebiet zu zünden. Wer kennt es nicht?

    Wer tatsächlich ein historisches Silvester nachstellt und sich dafür auf Funke-Böller und andere Traditionsartikel beschränkt, hat hier 'nen Punkt. Ansonsten halte ich das aber ehrlich gesagt für vorgeschobenen Quatsch.
     
  22. Es ist brauch an Silvester Feuerwerk zu zünden...

    ... aber was du als extrem ansiehst finde Ich doch schon witzig :lol:
    In Deutschland bekommt man 0,5g-1g BKS Schallerzeuger mit LGZ (Sonst halt Schwarzpulver 1 bis ehemals 8 Gramm).
    Im anderen EU Raum gab es zwischenzeichtlich mal bis zu 10 Gramm, aber auch dort gibt es mittlerweile selten mehr als 3 Gramm.
    Das würde Ich auf jeden Fall nicht extrem nennen :rofl:

    Du legst dir das aber auch wie viele andere hier wieder lustig aus.
     
    Snajdan, KracherFan und chr gefällt das.
  23. Magst du grad nochmal meinen ersten Ursprungsbeitrag (#42) zu diesem Thema lesen?
    Ich sag doch, dass ich die "LGZ-P1-Vertreter" für Silvester sehr zu schätzen weiß und auch angemessen finde. Dann würden sie aber prinzipiell in F2 gehören.
    Das eigentliche Problem und der Grund für mögliche Änderungen dürften doch klar die mittlerweile legalen (oder halblegalen, oder meinethalben auch grauzonigen) nicht-LGZ-Importe sein.
     
  24. Die Massen haben doch jetzt durch das Verbot erst richtig davon mitbekommen dass es so was wie P1 Böller gibt.
    Jetzt versucht man eben den Schaden etwas einzudämmen.

    Hoffen wir einfach das es bei Gerüchten bleibt.

    Die Verwendung unter dem Jahr ist sicherlich Sachgemäß...mir ist noch nichts anderweitig zu Ohren gekommen.
    Zu Silvester sind ein paar gute Böller auch nicht schlecht...man sollte sie aber achtsam (Auch auf andere achten), zweckdienlich und sparsam gebrauchen
     
  25. #50 Blitzcracker, 2. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2021
    In F2 unterliegen sie aber eben den entsprechenden Kriterien dieser Kategorie, und wären so vermutlich/wahrscheinlich nicht auf den Markt gekommen.
    Es gibt schon Unterschiede, zwischen P1 und F2, die nicht allein in der Satzart und -menge begründet liegen.
     
    Galaxy-Max gefällt das.
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