Bestimmung was darf ein pyrotechniker alles?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Silvesterfreak, 11. Januar 2012.

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  1. Kurze frage die mich brennend interessiert,was darf ein pyrotechniker mit 27er schein alles? Darf er legal feuerwerk aus anderen eu ländern kaufen und dies in deutschland abbrennen?die hat ja theoretisch keine bam nummer.
     
  2. Moin,

    ein Pyrotechniker mit Erlaubnis nach §27 SprengG darf (nach vorheriger Anzeige versteht sich) nicht-gewerblich Feuerwerke abbrennen, d.h. er darf aus den Feuerwerken keinen Gewinn machen bzw. genau genommen, darf er auch nicht dafür bezahlt werden (genaueres dazu im Wiki).

    Die BAM Nr. hat erstmal nichts damit zu tun. Feuerwerkskörper der Kategorie 4 (und alles ohne BAM-Nr. ist das schonmal prinzipiell in Deutschland) benötigen, um sie als Pyrotechniker verwenden zu dürfen eine sog. Qualitätssicherung, auch kurz QS abgekürzt. Sofern die Artikel eine derartige QS-Prüfung durchlaufen haben, kannst Du sie als Pyrotechniker selbstverständlich verwenden - unabhängig aus welchem EU-Land sie stammen.

    Für Pyrotechnische Gegenstände, die innerhalb der EU transportiert werden ist keine Verbringungsgenehmigung notwendig lese ich gerade in der o.g. Quelle - für pyrotechnische Sätze hingegen schon. Zuständig für diese Genehmigung ist die BAM. Siehe dazu hier http://www.bam.de/de/microsites/erfa-pyro/erfa-pyro_medien/zimbal.pdf

    Selbstverständlich sind bei dem Transport die ADR-Vorschriften einzuhalten.

    Artikel ohne Qualitätssicherung dürfen nicht eingesetzt, sondern nur ordnungsgemäß (auf einem passenden Gelände und vorheriger Anzeige) vernichtet werden.

    Gruß,
    Fietje
     
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  3. Also kann ein Pyrotechniker theoretisch seine Zulassung verlieren wenn er zu Silvester einen Ex Klasse 1 Falter zündet und dieses vorher nicht anzeigt. Oder aktuell wenn er zu Silvester zum Beispiel einen Artikel besagter Familie gezündet hätte ohne dieses vorher anzumelden. Ein PT muss also in diesen Fall über die aktuelle BAM Liste Kenntnis haben , was für den Normalo lt aktueller Rechtsprechung nicht zumutbar ist. ?
     
  4. Sobald Du Pyrotechniker bist, bist du eigentlich der gear...te. Selbst an Silvester, wenn die Nachbarn fröhlich ohne jedes Sicherheitsbedenken wild rumböllern, müsstest Du theoretisch Dein Feuerwerk anzeigen und alle Bestimmungen und Auflagen einhalten. Bei Verwendung von Kat 4 Artikeln sowieso.

    Das ist/wäre ja auch jetzt das Problem mit den beanstandeten Lesli Artikeln gewesen. Keine BAM-Nummer UND keine QS. Nichtmal als Pyrotechniker hätte man die verwenden können/dürfen. CE Kennzeichnung alleine reicht in D nicht.
     
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  5. und was is zum beispiel mit cobra 6 böllern, retorno oder was weiß ich was es alles so für sachen gibt?kann man solche dann als protechnikr legal in deutschland zünden? woher weiß ich denn ob die durch ne qs gelaufen sind? eigentlich müssen doch alle fw-artikel durch ne qs...ob das panda,jorge oder italienische feuerwerksherstelle sind,oder nicht?
     
  6. Wie oben schon erwähnt, darfst Du solche Artikel NUR dann zünden, wenn das als Großfeuerwerk angezeigt ist. Mit allen Konsequenzen, Auflagen und Kosten, die dazugehören. Solltest Du das nicht anzeigen und nur so rumböllern, kann das sehr schnell deinem Schein gefährlich werden.
    Auf den Artikel stehen Los-Nummern drauf. Daran lässt sich das nachprüfen und JA, alle Hersteller, die in Deutschland etwas verkaufen wollen, egal ob Kat 2 oder Kat 4, müssen entweder die QS oder BAM Prüfung über sich ergehen lassen.
     
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  7. alles klar...so hab ich mir das gedacht.also hat man es selbst als pyrotechniker nicht leicht in diesem staat.im gegenteil...

    wenn man es zu silvester dann ordentlich krachen lassen will,auch mit klasse 4 fw.
    wie hoch fallen da die kosten für genehmigungen an? dachte so ne genehmigung kostet nix...
     
  8. Die Anzeige selbst kostet auch nichts, es werden aber sehr häufig Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Damit sind gemeint, die Weiterleitung an entsprechende Behörden wie Polizei, Feuerwehr, Amt für Arbeitsschutz usw., hinzu kommt eventuell noch eine Ortsbegehung. Bei uns in der Umgebung schwanken die Gebühren zwischen € 40,- und €100,-. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für Feuerwehr, falls sich das bei der Ortsbegehung als erforderlich erweist. Das wird aber, wie der Name schon sagt, vor Ort entschieden. Hier waren es letztes mal ca. € 450,- nochmal extra für die Feuerwehr (6 Personen 1 TLW). Freiwillige Feuerwehr wurde leider nicht akzeptiert.
     
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  9. ei ei ei,die holen sich die kohlen wo sie nur können. freiwillige feuerwehr wird nicht akzeptiert? ? ? also war das bei dir jetzt nur mal ne ausnhame oder wird die grundsätzlich bei feuerwerken nicht akzepiert? das is ja der oberhammer,bin selber mitglied und dachte wenigstens da könnte man kosten sparen:) *g*
     
  10. Nein, Du kannst als Scheini mit Kat2 ganz normal Feuerwerk abbrennen OHNE ein Feuerwerk anzeigen zu müssen. Aber nur am 31. und am 1.
    Als Scheini hälst Du die Sicherheitsabstände ein, d.h Raketen aus der Hand, Batterien 2m von Autos entfernt usw. machst Du nicht (aber welcher Scheini (oder auch nichtschein) mit Hirn wäre so dumm?), das Feuerwerk anzeigen musst Du aber nicht.

    Weil auch Scheinis sind Menschen und an Silvester darf jeder Ü18 Feuerwerk Kat2 abbrennen.
    Ansonsten hast Du natürlich recht - ohne QS kein Abbrand, ohne Anzeige kein Kat4-Feuerwerk!
     
  11. in erster Linie,als Pyrotechniker egal ob du Befähigungsschein hast 20§ Erlaubnis ein 27er§ oder mit 7§.Du unterliegst auch zu Silvester der vollen Verantwortung,welchen Sachen du verwendest,was ja laut Verordnung §SprengG jedem Legitim ist als Scheininhaber.Solange nach der EU Norm die Artikel ihre QS und in D der EU-Norm CE-Zeichen entsprechen und die Schutzabstände zb 8M gerade bei Artikel der Kat2 F2 eingehalten werden,so bist du als Profifeuerwerker im grünen Bereich,mal zum Silvestertema.Wir wissen alle und kennen gewisse Problematiken bei Großfeuerwerk Kat 4 Klasse 4.Beispiel:Ich hatte mit einem Kollegen der eine 27§Erlaubnis hat ein Großfeuerwerk abgebrannt mit meiner Freundin im September letztes Jahr,wobei ein Bauer Landwirt klagt da ihm Hühner abgehauen und Rinder den Zaun platt gemacht hatten und Sachschaden entstand.Der Schutzabstand wurde eingehalten wir hatten 200M Sicherheitsabstand und bis Bomben Kal 150MM und eine Blitzbombe von Blackbox 150MM als Salut im Feuerwerk.Aber ich wollte zumindest damit sagen ohne große Diskussionen und Haarspaqlterei,wenn sich der Zuständige Pyro an seine EU Bestimmungen hält und verwendet Zulässige Ware mit QS-Qualifikation und nach der EU Zeichen-Norm in D erlaubt ist,sowie der Vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wird.Zudem ist bekannt das ab 2012 jetzt die Ordnungsämter OT der Sache annehmen die vorher GAA unterwiesen waren wie mir noch 2011 zuletzt bekannt wurde.

    LG Suko
     
  12. Und zuletzt : Wenn der einzige Grund für dich wäre einen Schein zu machen , um illegales Feuerwerk einführen zu dürfen , dann solltest du es sein lassen .. :rolleyes:
    Pyrotechniker wird man aus der Liebe zum Feuerwerk - du würdest dich wundern , was das eigentlich teilweise für anstrengende Arbeit ist .
     
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  13. 0x0 bleibt 0,oder?
    Selbst Als Pyrotechniker darf ich natürlich keine "Illegalen PtG`s" einführen.;)
    Warum sollte er also Allein dafür einen Schein machen wollen?
    Lg,PoT
     
  14. Es geht mir mir auch nich darum illegales feuerwerk einzuführen.Nein,ich würde es aus liebe zum feuerwerk machen,wie du so schön sagtest.feuerwerk ist meine leidenschaft. ich bin süchtig danach:D

    @ pot: also alle sagen ich kann feuerwerk aus anderen eu ländern einführen. Jetzt schreibst du in anführungszeichen das ich illegales feuerwerk nicht einführen darf. Was genau meinst du mit illegal?
    Würde mich jetzt mal interessieren.
     
  15. Langsam, langsam...

    Du darfst Artikel mit QS einführen. Das ist erstmal nicht so viel. Im Ausland ist bisher die QS nicht erforderlich, QS machen nur Firmen die bewusst den Deutschen Markt bedienen wollen.

    Es gibt in Österreich 2,3 Firmen, in Polen 1 und viel mehr fällt mir da schon nicht mehr ein.

    Die QS machen in der Regel die (nach D) Importierenden Firmen selbst bzw. lassen diese machen... Und das lohnt sich nur bei größeren Mengen, denn der Spaß kostet richtig Geld.
     
  16. Ich meine damit einfach das "illegal" eben "illegal" bleibt....
    Vielleicht drückt ihr Euch einfach etwas falsch aus;),so war das gemeint.
    Auch als Scheininhaber darf man eben wie bereits mehrfach genannt nur Artikel mit der erforderlichen QS einführen und verwenden,Artikel ohne Zulassung/QS eben nicht.

    Du bist seit 2005 hier im Forum angemeldet,bist Du auch schonmal in die tiefen Forenecken gekommen oder nur in Silvesterrubriken,denn dann sollte eine solche Frage ja nicht unbedingt auftauchen,jedenfalls wenn man etwas intensiver liesst ;)
    Grüsse,PoT
     
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  17. Um die Frage mal aus meiner Sicht zu beantworten:

    Ein Pyrotechniker mit § 27 hat die Erlaubnis zum:

    • Erwerb und
    • Umgang -> Verarbeiten, Aufbewahren (nicht lagern!), Verbringen, Verwenden, Vernichten, Transport und Überlassen an Berechtigte
    von z.B.

    • Schwarzpulver (eingetragene Menge)
    • Pyrotechnische Gegenstände aller Klassen
    • pyrotechnische Sätze
    weiterhin darf er:

    • sich mit unendlicher Bürokratie herumärgern
    • sich mit Umweltaktivisten auseinandersetzen (ganz schlimmer Feinstaub)
    • sich mit irgendwelchen Pferdehaltern herumschlagen, die meinen die Huftiere hätten jetzt einen irreversiblen Schaden bekommen. (Ich liebe Pferde auch: aber nur als Horsetail am Himmel...:D)
    • sich mit Tierschützern auseinandersetzen, die meinen alle Tiere fallen tot vom Baum, wenns mal rumst
    • täglich hoffen das er nicht irgend ein Verfahren am Hals hat
    • Bei jedem Kack-Wetter bis tief in die Nacht hinein Schleppen und sich den Rücken krumm buckeln.
    is doch was oder?


    Auch "illegales" darf der Pyrotechniker nicht, deswegen ist es ja illegal und illegal heißt: verboten! (s. Pyromane on Tour) Das was er legal darf ist das, was für den nicht Schein Inhaber illegal ist. So einfach is das.


    Gruß Rippenbruch
     
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  18. @Rippenbruch ja das war mal ganz genau auf den Punkt bezogen hier im Bezug mit einer Erlaubnis nach § 27.Die Kehrseite der Medallie den ganzen Ärger mit Landwirten,Tierschützer,und soweiter was Kollege Rippenbruch auch kennt.Daher ist hoher Versicherungsschutz,Rechtschutz, guter Anwalt,auch besonderst sinnvoll zu betrachten.Ich denke wir Großfeuerwerker,Profis Pyrotechniker haben keinen Freibrief und können nicht aus Jux selbst Feuerwerke abbrennen und schießen wie wir wollen,denn um es mal genau auf den Punkt zu bringen.Der Verkehr mit Sprengstoffen 1.4G 1.3G 1.1G1 1.1D Überlassen, Überbringen,Verwenden, Vernichten,meist im Rahmen der Betriebsstätte eines §7 oder §27.Der allgemeine Verkehr mit Sprengstoffen bewegt sich im Rahmen der Erlaubnis nach §7 §27 und §20.Ein Kolege meinte mal zu mir wir müssen die Wichtigsten Gesetze in der Verordnung des SprengG beherzigen wie die Straßenverkehrsordnung als Autofahrer.Vergnügen und Freude haben Profifeuerwerker meistens dann,wenn das Feuerwerk abgebrannt ist,und alles gut verlaufen ist denn dafür ist die Sache viel zu ernst und Sicherheit geht vor.Denn wir Profifeuerwerker,egal ob Großfeuerwerker,Bühnenpyro, SFX ergänzen uns gegenseitig und kooperieren mit der Zuständigen Behörde ob GAA oder OT,da wir unsere Grenzen einhalten im Rahmen des Machbaren gewerblich wie auch als Hobbiepyro.



    LG Suko
     
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  19. Wird das Thema Versicherung und Rechtsschutz auf dem Fachkundelehrgang eigentlich ausführlich behandelt? Scheint ja recht großen Raum einzunehmen!
     
  20. Hi ,nein leider nicht wirklich.Die gesamte Bandbreite aller dazugehörigen Dinge kann man einfach nicht wirklich in solch kurzer Zeit lernen und erfahren.
    Das ganze Leben lehrt Dich ständig Neue Dinge,also fein die Augen und Ohren auf;)
    Mit stetigen Änderungen von Gesetzen/Vorschriften schon nicht umsetzbar.Oberflächlich wird drüber gesprochen,den "Rest" musst Du Dich belesen usw.
    Lg,PoT
     
  21. Vor allem gibt es ständig etwas Neues oder Änderungen... Als Pyrotechniker lernt man nie aus. Nie. :D
     
  22. nein das Sachgebiet Versicherung ist mir auch bekannt das es auf dem Lehrgang nicht behandelt wird.Logischerweise ist aber doch jedem bekannt wer mit Sprengstoffen zb Großfeuerwerk verkehrt vorallem gewerblich §7 oder §27 das gerade da ohne Versicherung nichts läüft.:blintzel:!!! Einer mit Befähigung nach §20 handelt ja im Auftrag eines §7gewerblich und ist somit über die Firma versichert,und brennt somit auch als Verantwortlicher Pyrotechniker ein Feuerwerk ab egal ob Großfeuerwerk,oder Kleinfeuerwerk.Für Personen welche eine Ausnahmegenehmigung beantragen nach §24 und beantragen §23.3 Klasse 2 oder Kat 2 F2.wird auch nicht nach Versicherungsschutz gefragt.Im falle wenn was passiert wird erstmal der Grundstückseigentümer haftbar gemacht.Stellt sich raus das es ein Feuerwerker mit Schein abgebrannt hatte,wo zb bei Kat 2 kein Abstand von 8M eingehalten wurde kann man schon ein Problem haben zumindest mal als Profifeuerwerker.Zum Thema Versicherung,macht sowieso nur Sinn für gewerbliche,oder die Hobbiefraktion Leute mit §27er welche hier und da mal in Gemeinde und Dorf auf Profinzebene mit Feuerwerk als Profis verkehren.Für den normalen Verbraucher Silvesterzündler der gerne mal ein Feuerwerk abbrennt für Opas 80.Geb oder sonstigen runden Geburtstag, Hochzeit usw macht es sinn eventuell mal bei der Huk-Coburg Versicherung nachzufragen,da die eventuell zumindest beraten können was im Schadensfall die Mindestdeckung Summe pauschal aufkommen,denn fragen kostet nichts.:p Ansonsten macht es keinen Sinn für Ambitionierte Feuerwerksfans,oder Silvesterzündler extra eine Versicherung abzuschließen für paar Feuerwerke im Jahr mit Klasse 2 Kat 2.Besser wäre dann den Sicherheitsabstand von mindest 20M einzuhalten bei Privatfeiern,und wenn T1 noch hinzukommt es wegen der Öffentlichen Versammlungsstätte beim OT anzuzeigen,wenn das ervorderlich ist.

    Ich feiere dieses Jahr im August meinen 50.Geb und weiß das ich es mal genieße wenn Kollegen mir gewerblich ein Feuerwerk abbrennen,da es als Vollblutpyro einfach dazugehört,da jede Menge Gäste zt Freunde Feuerwerker sind auch darunter.Für meine Freundin dagegen ein Jahr später 40.Geb geht es eher ruhiger ohne Feuerwerk da sie eher Intresse an der Handhabung und Technik am Abbrennplatz hat und schöne Effekte liebt.

    LG Suko:)
     
  23. Wobei dies in den Versicherungsunterlagen aufgeführt sein muss ob der 20er den Du losschickst wirklich über den 7er versichert ist.
    Ich habe vor kurzem gelesen das sich oftmals solche Haftpflichtversicherungen auf 1 Feuerwerk am Abend und der damit verbundenen befähigten Person bezieht.Was ist wenn 2 Feuerwerke an einem Abend stattfinden sollen an 2 unterschiedlichen Orten zu selbiger Zeit?
    Lg,PoT
     
  24. bei zwei Feuerwerken am gleichen abend,oder zur gleichen Uhrzeit an zwei Orten,müßte im Vorfeld mit der zuständigen Versicherung abgeklärt sein,was da geht,gute frage.

    LG Suko
     
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