Firmen & Shops Weco Preiserhöhung ??!!

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von microstar, 19. März 2007.

  1. AFAIK gibt es in Europa keinen Hafen mehr, an dem 1.1G importiert werden darf, aber ich kann mich diesbezüglich täuschen. Oder gab es Probleme mit dem 1.1G Versand innerhalb Chinas? Ach was solls. Auf jeden Fall kommt AFAIK und IIRC kein 1.1 aus China mehr hier her.

    [edit: Obiges scheint falsch zu sein. Siehe Skyflowers Posting weiter unten - wobei es letztendlich egal ist, ob ptg der Gruppe 1.1G nicht importiert werden weil es verboten ist oder weil der Transport zu teuer ist]

    Und Großkaliber (>=200mm?) werden immer erstmal als 1.1G eingestuft (BAM. Ob Anderswo auch weiß ich nicht) (es ist wohl möglich - oder war - sie prüfen zu lassen und dann entsprechend niedriger einzustufen).
     
  2. Hallo Mondfeuer,

    ich glaube, ich muss mal etwas klar stellen. Selbstverständlich ist es auch heute noch jederzeit möglich, großkalibrige Bomben oder Salutbomben ( also 1.1G Material) ohne besonderen Aufwand oder besonderen Erschwernissen aus China zu importieren.

    Die Einteilung in 1.1G (schon lange für Salutbomben) resultiert aus Versuchen der BAM. Stichwort: Massenexplosiv. Bei manchen 200mm Bomben kann ich je nach Effekt nicht nachvollziehen, aber ok, irgendwie muss ja eine Grenze gezogen werden.

    Das grössere Problem resultiert aus den Internationalen Transportvorschriften für Gefahrgut und hier besonders die IMDG (International Maritime Code for Dangerous Goods) Vorschriften für den Seetransport. Einen Container mit 1.3 G darf ich auf einem Containerschiff (räumlich natürlich getrennt) mit anderen Gefahrgütern transportieren und es gibt auch hier gewisse Ausstattungsvorschriften für die Schiffe. Für 1.1 Transport müssen rund um den Container Freiräume gelassen werden. Also nicht Container an Container, sondern rundum jeweils 1 oder 2 Plätze frei. Diesen teuren Leerraum lassen sich die Reedereien voll bezahlen. Andersrum gesagt, steigen die Kosten für den Transport um ein Vielfaches. Und das will der Endverbraucher natürlich nicht zahlen.

    Das ist nur eine grobe Erklärung, bei Interesse kann ich die Vorschriften gemäß IMDG in einem neuen Fred mal genau erklären.

    Und was die Einstufung von Klasse II Material in 1.3G betrifft, ist es genau der gleiche Vorgang. Die einzelnen Klassen werden mit einer bestimmten Wirkung beschrieben. ( Massenexplosiv, schwere Wurfstücke, kleine Wurfstücke, etc....) Und diese Artikel fallen halt mir ihrer Wirkung (u.U. bei nicht sachgemäßer Handhabung oder bei einem Unfall) in die Kategorie 1.3G. Damit ist das Schicksal des Artikels klar.....

    Skyflower
     
    freedomforsilvester und mondfeuer gefällt das.
  3. Dann bitte ich um Entschuldigung für das Mißverständnis - ich hatte es so verstanden, dass neuerdings gar kein Import von 1.1G auf dem Seeweg mehr möglich ist. Die Erläuterungen bezüglich des IMDG würden mich persönlich sehr interessieren.
     
  4. Hamburg und Rotterdam nehmen jederzeit noch Klasse 1 Container an. Alle anderen Häfen rund um europäische Festland sind für Klasse 1 geschlossen. (Egal ob 1.4 oder 1.1) hat zur Folge, dass der gesamte Explosivstoffverkehr für Europa durch old Germany rollt........ Die polnischen Häfen werden nach der Einverleibung in die EU auch interessant werden.

    Und was China angeht. dort ist eigentlich auch der Transport von 1.3 über Strassen verboten. Aber die asiatische Mentalität lässt jedem sehr viel Spielraum Vorschriften zu ignorieren.......
     
  5. Das wäre in der Tat interessant, schön wenn du da etwas zu schreiben könntest - wäre sicherlich auch etwas fürs Wiki.
     
  6. Danke für die umfassende Info. Jup, das wäre in der Tat ein Fall fürs Feuerwerk-Wiki.

    Den Gesichtspunkt des internationalen Seerechts beim Transport gefährlicher Güter habe ich bisher übersehen, das ist offenbar die Crux des (aus Amateur-Sicht) Lagergruppen bzw. Gefahrenklassen-Heckmecks, zumindest, was Importe betrifft. Logisch, daß sich hieraus Mehrkosten für Hersteller wie Importeure ergeben, die zum Großteil auf die Kunden umgelegt werden... woher sollen sie's auch sonst nehmen...

    Nach meinem Verständnis greift auf Länderbene dann die europäische Transport-/Gefahrgutverordnung, die sich nahtlos an das internationale Recht anschließt, also keine Schlupflöcher bzw. "Freihäfen" für gefährliche Güter zuläßt, da ein Artikel, der nach internationalem Transportrecht z. B. 1.1 oder 1.3G ist, diese Einstufung auch national bzw. europaweit hat und somit entspr. behandelt werden muß. Korrekt?

    Eines interessiert mich noch: Gibt es hier denn nicht aktuell Unterschiede innerh. der EU-Mitgliedsstaaten bezügl. Auflagen für Händler bei der Lagerung von 1.1 bis 1.3-Artikeln bzw. deren Abgabe an den Endkunden? Die EU-Verordnungen definieren zwar, was bei Transport und Lagerung solcher Artikel beachtet werden muß, aber bei der nationalen Umsetzung gibt es für die einzelnen Länder wohl noch Spielraum. Kann es somit sein, daß ein Händler in EU-Land A eine Excalibur auch nicht anders als 1.4 lagern muß, während in Land B schärfere Gesetze existieren, die z. B. Bunker und ähnlich hochsichere Lagerplätze vorschreiben?

    Sorry, das ist jetzt vielleicht etwas OT... :)
     
  7. Ich nehme an Skyflower weis was Klasse I und Gefahrengut 1.1 ist.
    Trotzdem ist es schon vorgekommen, dass die Hafenpolizei in Hamburg 1.1 G nicht reinlässt.
    Bei RICHTIGER Deklaration gibts immer wieder Probleme ! Wenn Skyflower andere Erfahrung hat dann soll es mir recht sein. Dass der GANZE Transport über D rollt stimmt nicht ganz. Italien hat da auch noch den Fuß in der Tür.
    Und daß da was im Busch sein könnte liegt insofern nahe als die Chinesen schon vor 2 Jahren in Europa Firmen gesucht haben wo sie 200 und darüber produzieren könnten !!??

    Ich glaube das Ganze ist wirklich nur mehr eine Frage der Zeit ! ..und wenn in nächster Zukunft wieder einmal was gröberes wo passiert geht das noch schneller !

    Über und von Polen kommt jetzt schon eine Menge und gar nicht mal so schlechtes Material und zu Preisen (von Polen weiter) die noch ganz unten liegen.
    Überhaupt ist der ehemalige Ostblock was Feuerwerk betrifft unglaublich geldausgabebereit ! In Rumänien gibts Feuerwerke da bleibt einem die Spucke weg.
     
  8. Hallo Anton, du kannst mir glauben, dass ich bestens weiß, was Klasse 1 im "Gefahrgut" (nicht: Gefahrengut, zumindest in Deutschland) und die Unterklassen 1.1 bis 1.7 bedeuten. Als staatl. gepr. Gefahrgutbeauftragter für Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt und Seeverkehr muß ich das regelmäßig unter Beweis stellen. ;)

    Das kommt immer und überall vor. Mal stimmen die Papiere nicht 100%, manchmal macht eine 1.3G Bombe "Dark Flower" neugierig oder die Ladungssicherung ist nicht vorhanden oder mangelhaft....Es gibt zig Varianten. Ich habe bisher nur 2 mal Probleme gehabt, die aber schnellstens behoben wurden.

    Und sind aufgrund der europäischen Vorschriften und den Investitions- und Lohnnebenkosten dankend wieder abgereist.

    Da geb ich dir 100% recht.... Wobei mir da noch die etwas lasche Art weh tut. Nicht umsonst gibt es einige polnische Großfeuerwerkserzeugnisse, die nicht nach Deutschland dürfen....

    Skyflower
     
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