Welche Artikel wird es ab 2017 aus welchem Grund nicht mehr zu kaufen geben? Ich habe das Thema nur am Rande mitbekommen. Wer weiß bescheid?
zum beispiel die diamond bombenrohre...es sind dann max. noch 30mm erlaubt(in batterien und bombenrohren)t ,bei feuertöpfen 50mm...desweiteren wird es die sogenannten schüttraketen treffen...aehm sollte ich blödsinn geschrieben habe, bitte ich um eine korrektur
Eigentlich JEDER, der bis dahin nicht zertifiziert ist. Es wird aber auch Artikel geben, die dann nur mehr in F3 oder F4 zu finden sind , also trotz Zulasssung nicht mehr frei verkäuflich sind.
Vor allem aber wird es alle Raritäten auf dem Markt treffen, da sich für diese Artikel niemand die Mühe machen wird eine neue Zulassung zu beantragen. Bzw ist ja bei vielen Artikeln der Importeur gar nicht mehr existent.
Das kommt darauf an, ob eine Firma Interesse daran hat, daß diese Bretter weiterhin in Kat2 verkäuflich sein sollen. Übrigens ist es meines Wissens so, daß die Importeure/Hersteller schon seit einiger Zeit massiv daran arbeiten (zusammen mit der BAM), viele Artikel der alten BAM-P in die neuen Kats überzuführen.
Richtig. Speziell in D kommt noch hinzu: Wirklich alles, wo nur Klasse II, BAM-PII- * draufsteht (oder PI oder T1), darf weder eingeführt, verbracht, vertrieben, verkauft oder anderen überlassen noch verwendet werden. Nur das Vernichten und Aufbewahren bleibt also freigestellt. Völlig schnuppe, ob 50mm oder 10, ob Hersteller X oder Y, ob alt neu oder was auch immer. "Legales" Silvesterfeuerwerk heißt dann: CE plus F2- * plus BAM-ID. Zusätzlich ist es so, dass bei der Zuteilung der BAM-ID bei gewissen F2-Gegenständen eine Befähigungs/ Erlaubnisauflage hinzukommt (Raketen >20g und Nichtschwarzpulverböller). (Möglicherweise gilt für ptG's, die vor dem 25. August 1969 legal im Verkehr waren, etwas anderes, aber da weiß ich nichts genaues drüber.) LG Thomas
ich frag mich, ob wir in Deutschland nach 2017 überhaupt noch Klasse2 Feuerwerk haben wie wir es kennen. Ich glaube wir werden uns noch wundern was wirklich alles verschwindet....
Was man bis dato nur definitiv sagen kann ist: Die Diamond Bombenrohre werden in der jetzigen Form verschwinden. Aber wie auch immer, kann ich mir nicht vorstellen, dass Klasse II-Artikel in irgendeiner Form geahndet werden. Die bereits erwähnten alten Zulassungen aus den 50er und 60er Jahren sind schon lange erloschen bzw. komplett ungültig und bis dato gald das ungeschriebene Gesetz, dass es in Ordnung ist, weil die Gegenstände einst eine gültige Zulassung in unserem Land hatten und man dem Ottonormalbürger nicht die Überprüfung der gültigen Zulassung aufbürgt. Das wird sich bestimmt auch in 2017 nicht ändern. Es word halt nur aktiv durch die Importeure nichts nachkommen. Auch für die 60er Jahre-Zulassungen (BAM 1234 II) gald übrigens solch eine gesetzliche Übergangsfrist bis ca. Mitte der 70er Jahre.
Es ist nicht zwingend so das es keine alten Artikel mehr geben wird, denn es besteht ja die Möglichkeit Klasse 2 & 1 Artikel ( wenn sie denn den neuen Normen entsprechen) sehr kostengünstig umschreiben ( zu kat f2 oder f1) zu lassen, Zeugnisse sind ja vorhanden. Dieses bestätigte mir seiner Zeit auch Panda per Mail. Ob das die Anbieter nutzen WOLLEN oder lieber "neue" Artikel, die ja meist auch mehr Gewinn einfahren, da teurer, verkaufen wollen, wissen nur sie selbst. Für die Anbieter ist es eine gute Gelegenheit sich von unliebsamen zu trennen und als Grund dafür die neuen Normen zu nennen, obwohl das gar nicht zutrifft.
Und wem es interessiert alle relevanten Daten zu den neuen Normen und Regelungen ( und deren Änderungen von 2007, 2009, 2011 und 2013) findest du hier http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Pyr_Gegst.html
Ich glaube, die "breite Masse " hier hat noch immer nicht überlauert, WAS der Unterschied der Bewertung früher Klasse .... jetzt Kategorie F.... ist. Nicht mehr Netto Explosivgewicht sondern Gefährlichkeit in der Verwendung - um es Verkürzt auszudrücken, sind die neuen Kriterien.
Ich befürchte ein wenig, dass einige Anbieter die "Gelegenheit" nutzen werden, sich vom ganzen Kleinkram zu lösen. Damit sind sie dem Ziel, irgendwann komplett auf Batteriefeuerwerk umzustellen, einen großen Schritt näher. Sollte das jemals passieren, wäre Silvester für mich gestorben.
kannst du das mal näher erläutern im hinblick auf befähigungs/erlaubniauflage...und wir wird das funktionieren,sofern du das mit einfacheren worten erklären kannst...das ist mir zu hoch
Naja, das wäre also beispielsweise eine Rakete mit EU-CE-Konformität und dem Kat.2-F2 Schriftzug. Die ist so "nackt" noch nicht wirklich Kat.2 in D (der Erstimporteur muß sie mit ner Menge Papier bei der BAM vorstellen), dann bekommt sie eine deutsche Gebrauchsanweisung und eine BAM-ID. Falls sie aber mehr als 20 g NEM hat, bekommt sie zusätzlich den Spruch: ... obwohl sie nun ja definitiv Kat.2 ist. Ich fürchte, einfacher geht's nich - ist ja das Resultat einer Gesetzesnorm. LG Thomas
Oder man kein Interesse (bzw. nicht die Möglichkeit), sie wieder zu produzieren. Leider werden auch solch schöne Sachen wie der zyl. Kanonenschlag C und D von Nico betroffen sein, die Nico Spezial Petarde oder die Comet-Reiber wie Kanonenschlag A, Schwärmer A und Schweizer Kracher. Ich mag gar nicht daran denken. Schade, denn die genannten Produkte bekommt man heute meist noch zu erschwinglichen Preisen, es dürfte auch noch einiges auf dem Markt sein. Natürlich sind auch gute alte Chinaböller betroffen, aber die richtig guten von den größeren Kalibern sind mittlerweile eh sehr teuer geworden und zum verknallen fast zu schade. Jedenfalls muss man sich mit dem Gedanken vertraut haben, dass man ab 2017 keinen vernünftigen zyl Kanonenschlag mehr erwerben kann, selbst wenn er einem viel wert wäre. Ich bin gespannt wie die Shops reagieren, die viele "Raritäten" anbieten. Die dürfen diese ab 2017 ja nicht mehr anbieten. Ob es dort zum radikalen Ausverkauf demnächst kommen wird?
Wie oben schon gesagt: Eigentlich betrifft dies jetzt schon Artikel mit alter BAM oder gar CTR/MPA-Zulassung, geschweige (eigentlich) nicht zugelassenes DDR-Feuerwerk.
Ich sehe da schon einen Unterschied: Alle BAM-P...Nummern, die nach bundesdeutschen Richtlinien ausgegeben worden sind, werden definitiv ungültig. Ist aktuell (jedenfalls vor 2017) eine alte BAM-Nr.... verfallen, z. B. weil es die Firma nicht mehr gibt oder eine Firma die BAM irgendwann nicht verlängern ließ, sehe ich das unkritischer, bzw. es fällt nicht so auf. In der BAM-PII-Liste fehlen ein paar Feistel-Artikel, die vor ein paar Jahren noch aufgeführt waren. Die BAM-Nr. ist nur verfallen, nicht (z. B. aufgrund von Gefahr oder geänderten Richtlinien) entzogen worden. Nun haben wir aber EU Richtlinien, die ab 2017 in D verbindlich sind, d. h. jeder Feuerwerkskörper, den ich erwerbe und zünde muss dann eine BAM F... -Nr. tragen. Hat er keine, dann zünde ich was illegales, selbst wenn eine alte BAM-P... draufsteht. Wie streng das im Eventualfall verfolgt wird, kann ich nicht voraussagen. Als normaler Zündler fällt man damit auch wohl nicht auf (versicherungstechnisch könnte es womöglich heikel werden, wenn etwas passiert) Für Shops aber, die nach 2017 weiterhin alte Artikel ohne Zulassung nach verbindlichern EU-Richtlinien anbieten, könnte es unangenehmer werden. Ein Shop, der DDR-Feuerwerk anbietet, ist mir bisher nicht aufgefallen. Fände ich auch ziemlich riskant.
Minos, ich meinte die alten Zulassungen nach dem Schema BAM 1234 II und CTR/MPA. Die werden ganz normal in Shops verkauft ("60er Jahre"). Ich habe jetzt im Gesetz nachgesehen: Bei Einführung von BAM-P gald die Übergangsfrist bis zum 31.12.1972. Genau dies wiederholt sich nun.
Also geht es grob gesagt eigentlich darum, dass einige aktuelle und auch noch zu erwerbende ältere Feuerwerkskörper zu "gefährlich" sind und diese deshalb aus dem Verkehr gezogen werden sollen?
Nö, die sollen ihre Zulassung verlieren um nicht mehr im Umlauf zu sein. Man müsste die Zulassung ggf. ja nachprüfen können, was bei Fabrikaten anno pief halt nicht machbar ist. Damit diese alten Exemplare nicht weiter rumgeistern, entzieht man ihnen die "Verkehrszulassung". Die Gefährlichkeit spielt hierbei gar keine Rolle, es ist eine rein rechtliche Frage. Welche Firma für das aktuelle Produkt X kein neues Nummernschild bestellt, will oder darf es halt nur nicht weiter verkaufen.
Nun, auf der Homepage von Pinto Feuerwerk, welches in Österreich verkauft, gibt es Anaconda zu 100 Stück und es unterscheidet sich von der Verpackung her kaum von den alten "Schweizern". Aber es steht auch Spezialkracher oben und im Eck auf der Verpackung "Neu". Zu erwähnen ist, dass Reibkopfknaller kaum mehr zu finden sind und die Anaconda sind auch nur "kleine Schweizer mit Zündschnur". Hier die Verpackung.