Handhabung & Technik Welche Strafe steht auf Abbrennen eines Klasse II Feuerwerks

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Marvin81, 19. April 2004.

  1. ??? Gehts noch? Wo schiebe ich mir was zurecht?


    Nach Deiner Argumentationsschiene müßte dann JEDE Art von Feuerwerk, egal ob Kl.I oder Kl.II verboten werden, da praktisch restlos alle Feuerwerkskörper dazu geeignet sind, starke Verletzungen hervorzurufen, wenn man sie unsachgemäß benutzt.


    logisch nachvollziehbare Gesetze. Warum soll denn das Abbrennen einer größeren Wunderkerze an Weihnachten verboten sein, während man die kleineren, die ja nur kürzer brennen, aber sonst fast das selbe Abbrandverhalten haben, das ganze Jahr über benutzen darf?

    Du drehst Deine Argumente auch hin, wie Du sie brauchst: Was hat das allgemeine Verbot offenen Feuers im Wald im Sommer mit dem klassebezogenen Abbrennverbot großer Wunderkerzen zu tun? Den Wald kann man auch mit Streichhölzern oder kleinen Wunderkerzen abfackeln.

    Da gebe ich Dir recht! :D

    Der aber mit nicht-nachvollziehbaren Bürokratengesetzen nicht gestärkt wird. Mehr Eigenverantwortung wäre besser. Wenn der Benutzer weiß, WARUM etwas verboten ist, wird es ihm leichter gemacht, dieses Verbot auch zu befolgen.
    Eine Gechwindigkeitsbeschränkung auf einer breiten, übersichtlichen Straße befolgt man auch leichter, wenn der Grund genannt wird, zum Beispiel Lärmschutz oder nicht sofort erkennbare Fahrbahnglätte durch einen schlechten Belag.

    Tja, von denen gibt's allerdings schon einige...

    freundlicher Gruß,

    Gunnar
     
  2. Fein, aber wo ziehst du die Grenze? Wie groß/lang/breit/dick darf eine Wunderkerze sein bevor man sie nicht mehr das ganze Jahr über abbrennen darf. 5 Meter Länge? 50 Minuten Brenndauer? 2 Zentimeter Dicke? 3 Kilo Satzgewicht?

    Auf irgendwelche Werte muss man sich diesbezüglich nun mal verständigen.

    Und das hat man in der 1. SprengV getan (3 Gramm Satzmenge) - für mich übrigens durchaus logisch nachvollziehbar. ;)
     
  3. 1.) Wir haben in D viel zu viele Gesetze und Regelungen
    2.) Andere Länder zeigen, wie es geht ohne dass man in Anarchie und Chaos kommt
    (das gilt allgemein)
    3.) Wunderkerzen:
    Das Gefährdungspotential von Wunderkerzen ist sehr hoch
    Da sie mißbräuchlich in geschlossenen Räumen verwendet werden, am Weihnachtsbaum hängend auch noch ist die Brandgefahr und Gesundheitsbeeinträchtigung enorm !
    Deshalb bin ich dafür Wunderkerzen als Kl-IV einzustufen und so dem privaten Markt ganz zu entziehen.
    Wenn die Logik der deutschen Gesetze stimmt, müßte dies gemacht werden. Egal welche Länge Wunderkerzen haben.

    Ansonsten gilt:
    Man kann alles regulieren, verbieten und bestrafen. Aber andere Länder zeigen sehr wohl, dass "laschere" Gesetze keine negativen Auswirkungen haben. Auch in vielen anderen Bereichen der Politik ist das so. Hier wird immer nur alles negativ gesehen (in diesem Sinn bin ich für das Verbot von Schraubenziehern, unsachgemäss benutzt eine tödliche Waffe !)

    Wie jemand geschrieben hat - das Problem ist nicht das Produkt sondern der Anwender... hier in D wird das Produkt verboten statt der Anwender erzogen. Zur Bestrafung aller anderen. (auch das gilt universell und nicht nur auf Feuerwerk bezogen).
     
  4. Wie wahr :D

    Nunja, das sind halt andere Länder ;)
    Ist leider wirklich so, das die wo anders auch anders damit umgehen. Manchmal besser, manchmal schlechter.

    Hm.

    :D
     
  5. Au, ja, her damit!

    Hallole,

    Wooow! DAS wäre doch was! *gg* Aber dann mit eingebautem Crackling, bitte! ;)

    Naja, aber es sollte ja auch in Relation zur Gefährlichkeit des Satzmaterials selbst stehen, und Wunderkerzen sind nun mal naturgemäß nicht gerade explosionsgefährlich oder auch nur laut oder störend. Ich finde, auch diese Gesichtspunkte sollten bei der Einstufung eine größere Rolle spielen. Schließlich ist wirklich nicht nachvollziehbar, weshalb eine größere Wunderkerze, die weder tiererschreckenden Lärm noch nennenswerte Rauchmengen produziert, nicht auch in anderen Jahreszeiten benutzt werden darf - unter Einhaltung anderer Regeln natürlich, etwa Waldbrandgefahr, die aber nichts mit dem Grund der Klasse-II-Einstufung zu tun hat, die sich in diesem Fall einzig am Satzgewicht orientiert.

    Aber zugegeben, für jeden einleuchtend wird man das wohl gar nicht hinkriegen können, weil sich so viele verschiedene Eigenschaften überschneiden (Beispiel: Satzmenge - Lautstärke)

    amüsierte Grüße,

    Gunnar
     
  6. wo kein kläger ist ist auch kein richter... und die grün weißen haben von nichts eine ahnung, den könntest du erzählen das das kinderfeuerwerk ist

    man hätte sich in den gesezen sinvollerweise auf das gefahrenpotenzial beziehen können
    3g rdx in kinderböllern währe ja schon lustig
    10g magnesium ist nicht so kritisch

    anderes beispiel für gesetze ohne hirn ist die regelung der leuchtmittel im kfz es ist die leistung der leuchtmittel festgelegt nicht die lichtausbeute...
    bin echt froh das auf den geschwindigkeitsschildern nich 5l auf 100km steht
     
  7. Hat man doch? So unterscheidet man z.B. zwischen Effekt- und Knallsatz, wobei die Art des letzteren klar definiert und ihrerseits mit unterschiedlichen Satzgewichtsauflagen verbunden ist.

    Ich hatte den Link ja schonmal gepostet, hier ist er nochmal. Von wegen 3 Gramm RDX.... ;)
     
  8. Warum nicht nach detaillierter nach Effekt bzw. Satzmischung unterscheiden? Was in den Klassen III und T1 mit Wasserfällen und Bengalsätzen geht, könnte man doch auch mit Wunderkerzen für die Klasse I machen.

    Andererseits halte ich bei Klasse I auch die Brenndauer für ein k.o.-Kriterium. Die Gefahr, daß Kinder eine 100er nach einiger Zeit langweilig finden und dann unbeaufsichtigt weiterbrennen lassen, ist auch zu berücksichtigen. Insofern ist die T1-Zulassung für die großen Exemplare gar nicht so verkehrt. Wer die wirklich braucht, bekommt sie und wegen des Aufwands (schriftlicher Auftrag usw.) wird es sich Otto-Party-Pyromane zweimal überlegen, ob er nicht lieber eine Großpackung kleinere Wunderkerzen anschafft.
     
  9. Flexiblere Regeln denkbar?

    Hallo, nochmal,

    Was ich haptsächlich meinte, war nicht allein die Frage, ab welchem Alter bestimmte Artikel gekauft werden dürfen, sondern insbesondere, wann diese Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

    Hier fände ich es sinnvoll, die Klasseneinteilung nicht stur mit der erlaubten Zeit zum Abbrennen zu verknüpfen, da diese zeitlichen Einschränkungen doch vor allem ihren Grund in der möglichen Störung anderer Mitmenschen oder der Tiere hat. Diese ist aber bei Artikeln wie Wunderkerzen und anderen "ruhigen" Effekten ja kaum gegeben, besonders, wenn wenig Funkenflug, Rauch oder Lärm verursacht wird.

    Wenn also die" Klabautermänner" mit ihrem für Klasse I martialischen Abschuß noch zulässig sind, müßte nach solchen Kriterien auch eine große Wunderkerze ganzjährig erlaubt sein, unabhängig von der Altersbegrenzung, die ja trotzdem nach Kl. II geregelt sein kann.

    Das Argument mit der Brenndauer halte ich übrigens für unsinnig, denn dann müßten logischerweisen auch Teelichter als Klasse-II-Feuerwerk verkauft werden, denn auch diese könnte ein gelangweiltes Kind unbeaufsichtigt weiterbrennen lassen, und das stundenlang! :D :D

    Wer ist eigentlich für die Einteilungs- und Zulassungskriterien zuständig?

    schöne Grüße,

    Gunnar
     
  10. Das Sprengstoffgesetz regelt die Satzmenge und die BAM überprüft und teilt ein. Oder ? ???
     
  11. aloah

    ich weis net genau ob das so stimmt aber das kommt auf die menge des inhaltes (pulver) an--->deshalb sind auch die maxiwunderkerzen kl2 .........glaub ich:)

    LG
     
  12. @Marvin81

    Um nochmal drauf zurück zu kommen um was es hier eigentlich ging....Was würde passieren wenn ich die Römer zünde und ich bekomme Ärger mit der Polizei, weil mich ein Mitbürger anzeigt... Selbst wenns ne Ordnungswidrigkeit ist, kannst du dir eigentlich schon ausrechnen was im schlimmsten Fall passiert, da du im Besitz der Befähigung nach §20 bist. Ich glaube ich würde meinen Schein net riskieren wollen, für 3 Römer.

    gruss

    PS: gerade gesehen, aber alter Beitrag, da hattest ja glaube ich noch keine Befähigung.
     
  13. Ich würde sogar für einen Römer meinen §20-Schein riskieren, wenn er in Lebensgefahr wäre. ;)
     
  14. Moin Jungs,

    mal abgesehen vom manchmal etwas undurchsichtigen SprengG gibts noch eine Wunderwaffe die fast unschlagbar ist - mache ich jedesmal, wenn ich irgendwo ein Hochzeits- oder Geburtstagsfeuerwerk abbrenne.
    Einfach 2-3 Tage vorher mal inder Nachbarschaft umhergehen (speziell auf Dörfern), klingeln und bescheid sagen. In der Regel freuen die Leute sich dann nämlich, fühlen sich ernst genommen und kommen um zu gucken und nicht um die Polizei zu bemühen. Kann man auch schriftlich machen, kostet aber mehr und hinterläßt nicht ganz den Eindruck.

    Ich hatte es sogar mal, das ein Polizei-Bulli 15 Minuten vor Anschuß kam, stoppte, 6 Mann ausstiegen, mir Löcher in den Bauch fragten und dann nur zugucken wollten. Schön war, dass einer der Jungs dann danach 'nen Auftrag gebucht hat ;-).

    Manchmal gehts doch...!!

    VG,

    Tom
     
  15. 3 gramm Satzmenge

    Apropos 3 Gramm Satzmenge! Warum sind dann D-Böller Klasse II? Die ham doch auch nich mehr (soweitichweiß)
    _____________________________________________________________________

    Freiheit für die Dönertiere!
     
  16. Maximale Knallsatzmasse in Kl. I: 0,5g Nitrocellulose (max. 12,6%N) oder 2,5mg Silberfulminat oder 10mg Chlorat- oder Perchloratsätze.

    Nix 3 Gramm SP. ;)
     
  17. Und wo ist die magische 3-Gramm-Grenze von der schon sooft gesprochen wurde
     
  18. Das ist die generelle Satzmenge für kl. I Artikel. Knallsatzmengen werden weiter eingeschränkt.

    Auf dieser Seite findest du eine Aufstellung aller Satzmengenbeschränkungen für pyrotechnische Gegenstände.
     
  19. auf jeden fall gibt es eine strafanzeige (gestern abend selbst erlebt) .da ist nix mit einem kleinen bußgeld.
     
  20. Moment - hat die Polizei den Sachverhalt aufgenommen und weitergemeldet (bsp. bei OWI auch der Fall)? Oder hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen begonnen? Oder gar Strafantrag gestellt?
     
  21. Nur der Interesse halber - weshalb genau hast du denn Probleme bekommen?

    Gruß
    Rocket
     
  22. Entweder hat er selbst die Erfahrung gemacht oder er war Zeuge eines solchen Sachverhalts...

    Wie dem auch sei, ich will dir abraten, deiner Mutter zum Geburtstag die römischen Lichter anzuzünden, back ihr lieber einen Kuchen und steck ein paar Kerzen drauf.

    Und falls du das mit den römischen Lichtern dennoch tun solltest - ich habe ausdrücklich davon abgeraten- dann solltest du dies hier nicht unbedingt Preis geben, denn du wirst dir nur Ärger einhandeln.

    Und mal ganz erhlich: Den Geburtstag möchtest du doch sichelich als Vorwand nutzen, um ein paar Sachen zu zündeln, oder? So wäre es jedenfalls bei mir, denn bei mir würde keiner versteift darauf bestehen oder sich gar "wünschen", dass ich ihn mit pyrotechnischen Effekten überrasche..

    jedenfalls nicht ohne AG, und die habe ich in solchen Fällen sicherheitshalber IMMER in der Tasche.

    Kurz und knapp meine Meinung: wenn du die röm. Lichter zündelst, wird höchstwahrscheinlicht überhaupt nichts passieren und du wirst deinen Spaß haben.
    ABER: sollte doch irgendjemand Ärger machen, dann wird es teuer.

    Daher solltest du dir überlegen: ist es dir das wert? Oder mache ein ordentliches Kl.2 FW mit Genehmigung, dann kannst du schön unterhalb des Jahres ballern, hast deinen Spaß (deine Mutter eventuell auch, hoffe ich ) und dir kann nichts passieren.

    Das wäre meine kurze, ehrliche Anmerkung.
     
  23.  
  24. :p :p :p Ja das kenn ich auch, jedoch hatte ich keine Problem letztens gehabt, nachdem ich der Polizei, die dann natürlich zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort erklärt hatte, warum ich das kurze Kl. 2 Feuerwerk abgeschossen habe (80 Geburtstag meiner Oma). Sie meinten nur "Du, Du" aber schlecht fanden sie es auch nicht :D .

    Ja ja Polizei, dein Freund und Helfer!!!

    Aber bitte jetzt nicht drauf verlassen, daß alle Polizisten so denken, wie schon voran gegangen geschrieben wurde, lieber ne Genehmigung holen...

    Gruß an alle Feuerwerker
     
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