Anmelden oder registrieren
Foren
Foren
Direktauswahl
Foren durchsuchen
Themen mit aktuellen Beiträgen
Medien
Medien
Direktauswahl
Medien suchen
Neue Medien
Kalender
Kalender
Direktauswahl
Monatlich
Wöchentlich
Täglich
Agenda
⚑ Product Show
✈ International Events
Archiv
Menü
Nur die Titel durchsuchen
Erstellt von:
Trenne Benutzernamen durch Kommata.
Neuer als:
Nur dieses Thema durchsuchen
Nur dieses Forum durchsuchen
Die Ergebnisse als Themen anzeigen
Mehr...
Nützliche Suchen
Themen mit aktuellen Beiträgen
FEUERWERK.net Forum
Startseite
Foren
Besucher & Gäste
Kurze Fragen, schnelle Antworten
Besucher
Wer darf P1 zünden?
Auf dieses Thema antworten
Benutzername:
Überprüfung:
Beitrag:
<p>[QUOTE="Pyropath_, post: 1002188, member: 39276"]Hey, sorry dass ich das Thema noch mal aufgreifen muss, aber so richtig vertraue ich der Aussage des Zollbeamten nicht. Im 2. Sprengstoffgesetz §4 steht doch Folgendes:</p><p><br /></p><p><i>Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, gewerbsmäßig herstellt, </i><b><i>in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt</i></b><i> oder einführt und </i><b><i>selbst aufbewahren</i></b><i> oder einem anderen überlassen will, hat die Stoffe und die Art der Verpackung der Bundesanstalt anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben enthalten über (...)</i></p><p><br /></p><p>Wenn ich nun von Tschechien nach Deutschland einen Artikel ohne LGZ transportiere, dann handelt es sich doch um eine Verbringung des Artikels in den Geltungsbereich des Gesetztes. Zudem habe ich ja nur die Möglichkeit, den Artikel entweder aufzubewahren oder einem anderen zu überlassen... Heißt also, dass ich in der Pflicht stehe, den Artikel anzuzeigen, oder verstehe ich das falsch :/. Ich weiß, dass die Thematik LGZ häufig im Forum bereits aufgegriffen wurde, allerdings konnte ich keine eindeutige Antwort finden, die sich mal konkret auf das Sprengstoffgesetz bezieht. Ich gehe stark davon aus, dass das "gewerbsmäßig" sich ausschließlich auf das "herstellen" bezieht.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Pyropath_, post: 1002188, member: 39276"]Hey, sorry dass ich das Thema noch mal aufgreifen muss, aber so richtig vertraue ich der Aussage des Zollbeamten nicht. Im 2. Sprengstoffgesetz §4 steht doch Folgendes: [I]Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, gewerbsmäßig herstellt, [/I][B][I]in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt[/I][/B][I] oder einführt und [/I][B][I]selbst aufbewahren[/I][/B][I] oder einem anderen überlassen will, hat die Stoffe und die Art der Verpackung der Bundesanstalt anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben enthalten über (...)[/I] Wenn ich nun von Tschechien nach Deutschland einen Artikel ohne LGZ transportiere, dann handelt es sich doch um eine Verbringung des Artikels in den Geltungsbereich des Gesetztes. Zudem habe ich ja nur die Möglichkeit, den Artikel entweder aufzubewahren oder einem anderen zu überlassen... Heißt also, dass ich in der Pflicht stehe, den Artikel anzuzeigen, oder verstehe ich das falsch :/. Ich weiß, dass die Thematik LGZ häufig im Forum bereits aufgegriffen wurde, allerdings konnte ich keine eindeutige Antwort finden, die sich mal konkret auf das Sprengstoffgesetz bezieht. Ich gehe stark davon aus, dass das "gewerbsmäßig" sich ausschließlich auf das "herstellen" bezieht.[/QUOTE]
Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Besitzt du schon ein Benutzerkonto?
Nein, erstelle jetzt ein Benutzerkonto.
Ja, mein Passwort ist:
Hast du dein Passwort vergessen?
Angemeldet bleiben
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
Akzeptieren
Weitere Informationen...
Information ausblenden
FEUERWERK.net Forum
Startseite
Foren
Besucher & Gäste
Kurze Fragen, schnelle Antworten
Besucher
Wer darf P1 zünden?