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<p>[QUOTE="skydancer, post: 1053003, member: 12595"]Ganz ehrlich ? Zu Silvester interessiert das keine Sau , da es geduldet wird so lange nichts bei der Aufbewahrung passiert . Lass mal ne Bude abbrennen wo zig Kartons unterm Weihnachtsbaum präsentiert , im Kinderzimmer verteilt oder in der Mietsbude lagen . Mal sehen wie schnell gegen ein Verstoß gegen das SprengG ermittelt wird .</p><p><br /></p><p>Schallerzeuger mit bis zu 10g BKS die massenexplosionsfähig sind sind aber auch ne andere Hausnummer wie 1.4G Artikel .</p><p><br /></p><p>Die BAM bezieht sich extrem auf die LGZ da die Artikel ganzjährig ab 18 Jahren für jedermann verfügbar sind , das sehen die Behörden nun mal kritisch . Sie wollen jetzt aber auch Zeit gewinnen und beziehen sich auf geltendes Gesetz und somit auf die LGZ ( was das Verwenden ja nicht einschränkt .) bis die Neuregelung der dB Grenze endgültig greift und es keine Artikel in P1 mehr in den polnischen Läden gibt die verbracht werden können . Neuzulassungen von Artikeln die dieses Kriterium nicht erfüllen werden ja jetzt schon nicht mehr bewilligt .</p><p><br /></p><p>Die BAM hat also Zeit , viel Zeit und sie haben das SprengG auf ihrer Seite .</p><p><br /></p><p>Wie du siehst ist das Thema eine Endlosschleife und wir können es noch 100x durchgehen , wir werden an der Tatsache nichts ändern .</p><p><br /></p><p>Aber auch die BAM kann an der Tatsache 2013/29/EU nichts ändern , was man jetzt persönlich daraus macht liegt an jedem selber <img src="styles/default/xenforo/clear.png" class="mceSmilieSprite mceSmilie2" alt=";)" unselectable="on" unselectable="on" /></p><p><br /></p><p>Für mich ist dieses Thema jetzt hiermit durch .[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="skydancer, post: 1053003, member: 12595"]Ganz ehrlich ? Zu Silvester interessiert das keine Sau , da es geduldet wird so lange nichts bei der Aufbewahrung passiert . Lass mal ne Bude abbrennen wo zig Kartons unterm Weihnachtsbaum präsentiert , im Kinderzimmer verteilt oder in der Mietsbude lagen . Mal sehen wie schnell gegen ein Verstoß gegen das SprengG ermittelt wird . Schallerzeuger mit bis zu 10g BKS die massenexplosionsfähig sind sind aber auch ne andere Hausnummer wie 1.4G Artikel . Die BAM bezieht sich extrem auf die LGZ da die Artikel ganzjährig ab 18 Jahren für jedermann verfügbar sind , das sehen die Behörden nun mal kritisch . Sie wollen jetzt aber auch Zeit gewinnen und beziehen sich auf geltendes Gesetz und somit auf die LGZ ( was das Verwenden ja nicht einschränkt .) bis die Neuregelung der dB Grenze endgültig greift und es keine Artikel in P1 mehr in den polnischen Läden gibt die verbracht werden können . Neuzulassungen von Artikeln die dieses Kriterium nicht erfüllen werden ja jetzt schon nicht mehr bewilligt . Die BAM hat also Zeit , viel Zeit und sie haben das SprengG auf ihrer Seite . Wie du siehst ist das Thema eine Endlosschleife und wir können es noch 100x durchgehen , wir werden an der Tatsache nichts ändern . Aber auch die BAM kann an der Tatsache 2013/29/EU nichts ändern , was man jetzt persönlich daraus macht liegt an jedem selber ;) Für mich ist dieses Thema jetzt hiermit durch .[/QUOTE]
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