Bestimmung Wie lange hat man Zeit Erlaubnis nach §27 zu beantragen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von RandonGuy, 13. Nov. 2018.

  1. Hallo,

    ich habe im August ein Seminar für Vorderlader und Böller erfolgreich absolviert. Wie lang habe ich nun mit dieser Teilnahme Urkunde Zeit die Erlaubnis nach §27 zu beantragen?
     
  2. Aus dem Gedächtnis: Man muss wohl mindestens nach 6 Monaten das Ding beantragen... (kann aber auch eine längere Frist sein...) Wobei sich dies auf Feuerwerke und Pyrotechnik bezieht... Vorderlader und Böller sind eher keine Feuerwerksthemen...
     
  3. Du hast 5 Jahre Zeit:

    "Die zuständige Behörde soll eine abgelegte Prüfung als Nachweis der Fachkunde ganz oder teilweise nicht anerkennen, wenn seit deren Ablegung mehr als fünf Jahre verstrichen sind und der Antragsteller seit dem Zeitpunkt der Prüfung die erlaubnispflichtige Tätigkeit rechtmäßig nicht oder überwiegend nicht ausgeübt hat."

    § 29 1. SprengV - Einzelnorm
     
  4. Ja aktuell sind es 5 Jahre ( habe gestern erst mit der Behörde telefoniert )

    Ich gebe meinen Schein ab, das Wiederladen rentiert sich kaum noch. Für Kat 2 und 3 Pyrotechnik wäre er ja noch ganz interessant, aber ich wüsste nicht wo ich Kat 3 abbrennen soll obwohl ich auf dem Land lebe.
     
  5. ich hab den 27er ebenfalls für vorderlader und böller. aber das mit den 5 jahren bis zur beantragung ist mir neu. der schein an sich ist 5 jahre gültig und muss dann erneuert werden. uns hat man damals gesagt das man innerhalb eines jahres den 27er beantragen soll, weil sonst wohl kein richtiges bedürfnis vorliegt
     
  6. Also ich hatte meinen erst nach ca. 2 Jahren beantragt, ohne Probleme...
     
  7. #7 ArneKoe84, 4. Dez. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dez. 2019
    Hehe schon lustig, mir hatte man bei dem Seminar gesagt, dass man 1 Jahr Zeit hat und in diesem Jahr muss mindestens ein Feuerwerk nachweislich abgebrannt sein sonst verwirkt das an recht auf die Beantragung. Wenn du das dann verstreichen lässt musste den Kurs neu machen :eek:

    Edit: 09:03Uhr
    Das hängt wohl damit zusammen, das diese s.g. "erlaubnispflichtige Tätigkeit" nur bei den Gewerbetreibenden gilt also 7/20 schein und nicht bei dem 27.
    Da du ja den 27 bei deiner Zuständigen Waffenbehörde (Kreisverwaltung) beantragst und nicht wie beim 7/20 bei der Gewerbeaufsicht und bei Gewerbetreibenden wäre eine nicht Anerkennung der Sachkunde eine Einschränkung der Beruflichen Freiheit der Ausübung...….. oder so.
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden