Bestimmung Wie wird man Feuerwerk wieder legal los?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Sancho, 24. Juni 2010.

  1. Hi!

    Ich hab mal folgende (fiktive?) Frage: Wie kann man sich legal von seinen Vorräten trennen die man nicht mehr braucht?

    Wie man legal unterm Jahr Klasse II kauft wissen wir ja (Ausnahmegenehmigung), wie man Feuerwerk legal unterm Jahr oder an Silvester vernichtet sowieso. Aber was wenn man z.B. keine Verwendung mehr für die Ware hat weil man keinen Abbrennplatz mehr hat oder aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zünden kann oder will.
    Darf man als Privatperson Feuerwerk weiterverkaufen und wenn ja unter welchen Bedingungen? Ü18 ist klar, laut §22 1.SprengV dürfte auch der Abgabezeitraum der letzten 3-4 Tage des Jahres weiter Bestand haben, gibt es sonstige Einschränkungen?

    Es geht explizit NICHT um gewerbsmäßigen Verkauf sondern eher vergleichbar mit Trödelmarkt "Ich hab was übrig, was zu Schade zum wegwerfen ist und was jemand anderes gebrauchen kann"...nur um da falschen Antworten und Interpretationen vorzubeugen. Achso, wegwerfen/unschädlich machen kommt natürlich auch nicht in Frage ;)
     
    Pyro tha dragon und Zündfuchs gefällt das.
  2. Gut wenn man Scheininhaber in seinem Freundkreis hat. Der kann dann schon mal die ein oder andere Batterie "abnehmen" :)
     
  3. Hallo Sancho, Dein nicht mehr benötigtes Feuerwerk der Klasse II kannst Du an volljährige Personen problemlos weiterverkaufen (Nichtgewerblichkeit vorausgesetzt). Wenn Du dazu noch auf Nummer sicher gehen willst, übergibst Du dem Käufer die Feuerwerkskörper an den zugelassenen Verkaufstagen am Ende des Jahres.

    Eine Sanktionsnorm für ein Überlassen (Verkauf) außerhalb des gesetzlich zugelassenen Verkaufszeitraumes von Privat an Privat habe ich bisher übrigens auch noch nicht gefunden...
     
  4. Ich sehe in der SprengV keine Ausnahme für private Verkäufe:

    Ob derjenige, der den Artikel überlässt privat oder gewerblich ist steht da ja nicht drin. Nur, dass dem privaten Empfänger (Verbraucher) diese Artikel nur in dem genannten Zeitraum überlassen werden dürfen.

    Außerdem ist auch nur der Verkauf von originalverpackten Artikel zulässig, keine Inhalte angebrochener Packungen, ausgepackte Batterien o.ä.
     
  5. Hi ivhp, die Gesetzesnorm ist kein Thema, aber wo findet sich die Sanktionsnorm?

    Anders gefragt: Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat, wenn man Feuerwerk der Klasse 2 außerhalb der gesetzlichen Zeiträume anderen privat überläßt (Verkauf, Tausch etc., Gewerberecht einmal außen vor)? Ist der Tatbestand bußgeld- oder strafbewehrt?
     
  6. *staubwegpust*
    Ich grab das Ding hier nochmal aus...

    Nehmen wir das "fiktiv" da oben im Anfangsthread mal raus...wäre ein Kleinanzeigeninserat hier auf dem Forum "legal"? Oder aufgrund der nicht 1000%igen Klärung lieber nicht? (wobei ich ja keinen Widerspruch zur Weitergabe an den Verkaufstagen gehört habe...)

    Bei mir ist der Funke so gut wie erloschen..
     
  7. Ah, Okay...stimmt, ich kann mich daran dunkel erinnern, habs aber nie durchgelesen, weil ich's nur auf Sammler bezogen hatte

    Besten Dank für die schnelle Antwort!
     
  8. Du kannst es mir ganz legal schenken, das ist nicht verboten. Ich kaufe dir dann deine schöne Weihnachtskerze für einen gewissen Preis ab auch ganz legal. Alles natürlich nur fiktiv
     
    Marlon0312 und rammstein@s gefällt das.
  9. also so gaaanz theoretisch....... unter uns.......
    kannst du ja an den besagten tagen eine anzeige schalten, oder sonst wie darauf aufmerksam machen......
    und entsprechend ordnungsgemäß loswerden....
    hast du keine kumpel??

    so fiktiv halt......


    mein liebster spruch dazu ist aber immer noch der......
    wer viel fragt geht viel irr.......


    gruß angel11
     
  10. Ich verstehe die Frage eher in die Richtung:

    Ich will es nicht mehr - wo kann ich es abgeben ?

    Also Feuerwerkskörper sind als Problemstoffe bzw. Sondermüll zu behandeln.


    Es wird sich keine Stelle finden, die verpflichtet ist so ein Zeug gratis zu nehmen.

    Sach und fachgrecht vernichten zu lassen , ist mit Kosten verbunden.

    Das Gemeinste aber wäre, das Zeug bei der nächste Polizeidienststelle als " Fundstücke" abzugeben.


    Wie schwer sich selbst "Fachleute" mit dieser Problematik tun , kann man an Hand folgender wahren Begebenheit sehen:

    Vor längerer Zeit brannte bei uns mal ein Baumarkt. Die Feuerwehr löschte - logisch.

    Ein paar Tage später hatte ich genau bei dieser Feuerwache wegen eines geplanten Feuerwerkes mit dem Chef dort ein Gespräch.

    Zum Schluß hatte er noch eine Frage . Im abgebrannten Baumarkt fanden sich im Keller etliche Schachtel Pirat - vom Löschwasser durchnässt, die er in seinem Büro !!!! noch immer feucht liegen hatte.


    WAS mach ich mit DEM Zeug ? fragte er mich.

    Wir als Erzeugerbetrieb konnte das wenigstens richtig entsorgen !
     
  11. höhöhö der war aber jetzt gut.......:D
     
  12. Wenn du Feuerwerk nicht mehr brauchst dann Verkaufe es doch verdienst nebenbei noch etwas Geld.Hier der Link www.pyrobid.de oder verschenkst es an Personen ab 18 Jahren zu Silvester die freuen sich bestimmt.
     
  13. Ist jetzt zwar etwas persönlich die frage, aber warum sagst du, das bei dir der Funke fast erloschen ist?

    Einfach kein interesse mehr an Feuerwerk?

    Sorry, aber ich frag mich einfach wie das passieren kann, das man keine lust mehr an Feuerwerk hat.

    Bei anderen Hobby's die man sonst regelmäßig ausüben kann, versteh ich ja das man da durchaus irgendwann mal das interesse verliert, oder aus zeit geldmangel.

    Aber bei Feuerwerk was man ja sonst nur einmal im Jahr richtig machen kann, mal abgesehn von ner ausnahme genehmigung ???
     
  14. Ich finde es mehr als in Ordnung, wenn sich der Fragesteller um Rechtssicherheit bemüht! Gerade dafür sollte doch auch solch ein Forum u.a. gedacht sein. Traurig, traurig, traurig ist es jedoch, wenn ich soeben richtig gelesen habe, dass sich sogar Fachleute nicht einig sind über diesen Zusammenhang?!:rolleyes:

    Und ich denke eher, dass genau deshalb Sancho´s Funke erloschen ist.:cry:

    Dennoch sollte man die Hoffnung nie aufgeben! Auch wenn es meines Wissens die "billigste" Farbe im Bereich des FWK´s ist. (Grün):joh:

    ich sage da gerne: nulla poena sine lege; was soviel heißt wie "Ohne Gesetz keine Strafe"

    P.S. Was ist eigentlich ein Verbraucher? Mädels kaufen auch des öfteren zu enge Schuhe, die sodann in Ihrem Schrank ihr Dasein fristen.:blintzel:
     
  15. Also in die Richtung geht's definitiv nicht ;)
    Kostenlos zur Entsorgung geben könnte ich das...ich könnte mich am 31. auch nach draussen begeben und einfach alles lustlos abfackeln, aber dafür ist's mir in beiden Fällen zu schade.

    An sich ne gute Idee, aber da Klasse 2 dort nur von gewerblichen Händlern verkauft werden darf, bin ich aus der Nummer raus.
    Ist durchaus gerechtfertigt die Frage...bei mir ist's so, dass ich ja auch Helfer bin, also auch durchaus mit dem "großen Spielzeug spielen" kann und darf. Dazu kommt, dass ich die Schnau*e von den letzten 4 Jahren SIlvester gehörig voll habe. Jedes Mal Plan gemacht, Sachen mitgeschleppt, alles vorbereitet und dann kam ne halbe Stunde vor'm Feuerwerk das Wetter (3x Nebel mit Sichtweite von 5m und einmal Starkwind mit 8 verschiedenen Windrichtungen pro Minute...nicht gut zwischen Hochhäusern mit Balkonen)
    Also alles wieder einpacken und auf's nächste Jahr warten, vielleicht irgendwelches Kleinzeug geschossen, aber das wars dann auch.

    Im Moment ist bei mir nicht der Hauch von Feuerwerksvorfreude zu finden, ich hab keinen Plan welche neue Sachen es gibt, geschweige denn was es wo gibt und wieviel das kostet. Ich hab keine Ambitionen irgendwelche Abbrennpläne zu basteln, keine Bretter zu bauen o.ä.

    Das Einzige was ich im Moment an Feuerwerk noch interessant finde, ist die Fotografie. Alles andere reizt mich (auch aufgrund von Rückenproblemen und eingeschränkter "Tragkraft") überhaupt nicht mehr, zumindest im Moment. Vielleicht ändert sich das auch wieder, aber aktuell ist da nicht mehr Nervenkitzel wie bei Otto Normalbürger auch.
     
  16. Mensch... geb Dir´n Ruck und fackel das Zeug an diesem Silvester unter írgendeinem Vorwand ab... Das Jahr hatte doch bestimmt Highlights und war nicht nur düster...

    Dann bist Du es auf jedenfall los...

    Und wenn der Funke erloschen wäre, dann hättest Du auch kein Spaß mehr an dem "großen Spielzeug"

    Also, ran an die Cakes und gib Ihm! ;)


    viele Grüße

    SHorty
     
  17. Möglich ist es auch die Pyrotechnischen Artikel über Egun.de zu verkaufen.
    Verschicken kannst du es in der Zeit wenn auch das normale Feuerwerk verkauft wird.
    Vom Käufer ein Altersnachweis zusenden lassen und dem Verkauf steht nichts im Weg.

    Bei Egun sind Jahr für Jahr immer wieder kurz vor Silvester Pyroartikel (Batterien, alte Pyroartikel, Raketen, Zündanlagen etc.) zu finden.
     
  18. Da kommt mir eine ähnliche Frage.
    Wie sieht es aus als nicht Scheininhaber.
    z.B.: Silvester ist um wir haben den 2.12.2012,
    Fall1: OH... Da liegt noch ein geschlossener Beutel Böller.
    Fall2: OH... Da sind noch ein paar pakungen Böller (z.B. 3 Packungen a 4 Böller in der roten Folie), kein Karton oder Tüte vorhanden.

    Ist es nun legal das bis zum nächsten Jahr aufzuheben, wenn man es sicher
    verstaut?
    Oder
    Muss ich das irgendwo abgeben?

    Das würde mich echt mal Interessieren, wenn ich so Youtube durchstreife lese ich
    immer wieder: "...bald Feuerwerk kaufen, aber ich hab ja noch restbestände."

    Mfg,
    Marcel
     
  19. fahr einfach irgendwo hin wo du schießen kannstzu silvester, und auserdem wer will sich schon von seinem feuerwerk trennen:D
     
  20. Wieso sollte man sowas tun? Freu dich doch einfach aufs nächste Jahr und bewahre die Artikel irgendwo auf.
     
    Oldie68, ViSa, Marlon0312 und 6 anderen gefällt das.
  21. sehe ich auch so ;) ich sage nur Verkaufsverbot an Silvester :rolleyes: so habe ich wenigstens was da im Notfall :D bevor wieder alle los rennen und F1 leer kaufen.
     
  22. Du könntest sie einem Pyrotechniker unter dem Jahr übergeben.

    Schreib ne mail und sag ihm dein Problem. Bestimmt nimmt er dir das Zeug dann ab.
     
  23. Legal wieder am 28.12.24, oder du findest einen Scheininhaber, der dir das abnimmt
     
    Peter Shaw gefällt das.
  24. Vorhin zufällig entdeckt: Ankauf - lagerfeuerwerksverkauf lastrup
     
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