Großfeuerwerk Wieder mal das leidige Thema Kat F2+ und F3

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Der alte Mann, 3. Feb. 2018.

  1. Achtung @Pyrofreak2019:
    Das ist eine alte Version meiner Zusammenfassung. Schau mal in den Kommentaren des Post in der FB-Gruppe, da hatte ich eine aktuelle Version hochgeladen.

    Darin ist auch ein Vermerk über sie PTGs nach §20 Abs. 4 1. SprengV
     
  2. Interssant wäre wie wurde der Antrag verfasst. Vordruck oder schriftlich.
     
  3. Normal wird ihn da der Umgang mit 75 gr z.b untersagt. Wenn ich jetzt nicht Lüge.
     
  4. Ja, überwiegend werden die PTGs nach §20 Abs. 4 1.SprengV beschränkt.
    Wobei die Sinnhaftigkeit mehr als strittig ist....
     
  5. 75 gr Hämmern halt mehr als die 200 wo man bekommt lol. Ich denke die wollen Kontrolle haben. Den das ist ja nicht anzeigepflichtig.
     
  6. Kontrolle? Kann nicht sein. Man beruft sich auf den Gesetzestext, welcher noch dazu von einem Gericht passend bestätigt wurde.
    Kontrolle wäre doch, wenn es durch den Schein erfaßt würde.
    Verbringen und verwenden kann ja auch nicht kontrolliert oder geahndet werden...
    Da hättens mit Schein sofort mehr Kontrolle, anstatt garnicht.
     
  7. Soweit ich weiß oder gelesen habe, gibt es einen Beschluss. Das man hierfür eine Fachkunde braucht. Wer es nicht drinen stehen hat. Bekommt sie ohne wenn und aber. Ist halt ein zwei schneidiges Schwert. F3 wird zu jeden Bundesland anders geregelt da ist nichts einheitlich.
     
  8. Würde ich normalerweise von ausgehen, daß ein Händler sie rausrückt, wenn nichts im Schein ausgeschlossen ist.
    Es gibt ja auch Scheine, die F2 mit eingetragen haben (was ja eigentlich nicht geht). Völlig wirr, Passierschein A38...
     
  9. Es ist alles möglich :D der wo keine Hürden hat. Der hat so zu sagen einen 6er im Lotto.
     
  10. Vordruck Herr dexter mfg...
     
  11. Der sagt dir eigentlich damit das Du z.b die 75 Gr Zink wo sie alle scharf darauf sind nicht bekommst. Und so toll sind die Teile auch nicht, Stardrade 75 usw. sind besser.
     
  12. Der gute Mann vom Amt hat recht. PTG nach §20 Abs. 4 sin Befähigungsscheinpflichtig. Mit dem §27er ist nur normales Feuerwerk der Kat. F2 und F3, aber nicht die "sogenannte Kat F2+" (die es so ja garnicht gibt) erhältlich, da du keine Befähigung nachweisen kannst.
     
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  13. Das ist nicht korrekt! Da steht explizit der Erlaubnisinhaber nach §27 mit drin. Der Fehler liegt mMn an einer anderen Stelle. Dort wo der Fachkundezwang für F3 aufgehoben wird, wurde F2 einfach vergessen...
     
  14. Zitat: ....... jedoch wurde die beantragte Erlaubnis nicht für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nach § 20 Abs. 4 1. SprengV wegen fehlender Fachkunde erteilt. Die auf Erteilung einer unbeschränkten Erlaubnis gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Regensburg mit Urteil vom 17. April 2012 ab.
     
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  15. Das Urteil ist mir bekannt, hat aber erstmal nichts mit deiner vorherigen Aussage zu tun.
    Du hast ausschließlich den Befähigungsscheininhaber genannt und das ist einfach falsch. Auch ein 27er kann eine Fachkunde haben.

    Dennoch bin ich der Meinung, dass die gesetzliche Grundlage einfach falsch ist. Das sieht mein zuständiges RP genauso.

    Mal eine andere Analogie:
    Du darfst PKWs und LKWs fahren, aber keine Sprinter....

    Und im §20 Abs. 4 1.SprengV steht nichts über die Fachkunde....
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Urrteil angefochten werden kann.
     
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  16. Ja sorry, mein fehler. Fachkundepflichtig, nicht Befähigungsscheinpflichtig. Steht ja auch so im Urteil.
    Und das diese Regelung Quatsch ist sind wir uns glaube ich alle einig. Das Urteil kann natürlich angefochten werden. Aber wer will sich das den antun. Die Mühen, die Nerven, die Zeit und das Geld für ein paar blöde Raketen? Bisher war da ja wohl noch keiner so scharf drauf :)
     
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  17. Anfechten kann man alles dennoch ist die BRD, was das Waffen und Sprengstoffgesetz angeht sehr empfindlich. Manche neigen sogar dazu KWS Besitzer zu besuchen. Ich hatte mit einigen gesprochen. Am besten genießt man so etwas. Und hängt es nicht an die grosse Glocke.
     
  18. Ich möchte ja lediglich nur F3 beantragen hmmm
     
  19. Dann ist doch alles in Butter :)
     
  20. Ist bei mir so upload_2018-12-5_18-1-45.png
     
  21. Aber der gute Herr will ne fachkunde
     
  22. Und warum? Auf welcher rechtlichen Grundlag. Du hast doch hoffentlich den Verweis auf die 1. SprengV §4 Abs. 4 gemacht.

    "Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
     
  23. Hallo das mit verwenden habe ich den ja mal geschickt dann kommt immer von dem §20 Abs 4.
     
  24. Für F3 benötigt man keine Fachkunde, den Link (FW Shop) hättest ihn nicht schicken sollen. Ich hatte meinen damals schriftlich verfasst. Weil ich solche Vordrucke allgemein hasse.
     
  25. Dann musst du das mal ein wenig aufdröseln. Manchmal "Testen" die Ämter einen auch mit solchen Nickligkeiten um zu sehen ob du dich ausfürlich mit der Materie beschäftigt hast.
    §20 Abs 4 1. SprengV:

    Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1.Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.Schwärmer und
    4.pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    Also im §20 Abs 4 1. SprengV get es nur um die Kat. F2. Wenn du den Antrag nur für F3 gestellt hast interessiert die Kat F2 nicht, da §20 Abs 4 1. SprengV sich nicht auf die Kat F3 bezieht.
    Das wäre ja genau so, wenn du einen PKW-Führerschein beanragst und er dir sagen würde, also ohne Flugschein kann ich ihnen keinen PKW-Führerschein ausstellen :confused:
    Das ganze könnte so aussehen. Wenn er sich so an dem §20 festklammert, kann er ja den Text übernehmen. Dann kannst du dir auch F2 schon früher besorgen.
    Erlaubnis 2.jpg
     
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