Pyrotechniker Wiederholungslehrgang

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Hacky4u, 18. Okt. 2019.

  1. Guten morgen zusammen.

    Ich benötige euer Wissen.

    Bisher war es möglich den Wiederholungslehrgang innerhalb der laufenden 5 Jahre zu leisten um eine Fortführung des Erlaubnis-/ Befähigungsscheines zu erwirken.
    Nun wurde an mich heran getragen das sich da was maßgeblich verändert hat.

    Leider konnte ich weder im Forum noch im www eine klare Ausschreibung finden auf was nun zu achten ist.

    Kann mir da bitte jemand Licht ins Dunkle bringen?

    Besten Dank

    Empfehlungen für einen Wiederholer in Ba-Wü oder umliegend wäre auch super.
     
  2. @pingufreak83

    Vielen dank für den Link zum Thread und der weiterleitenden .pdf
    Hab mich da ml durchgesucht...
    Allerdings wird hier nicht erwähnt oder geklärt in welchem Zeitabstand ich diesen Wiederholer machen muss/darf.
     
  3. Kein Ding. Du musst schon relativ früh alles neu beantragen. Ich würde das 1 Jahr vor Ablauf der 5 Jahre machen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Wie folgt vorgehen:
    - ein Jahr vor Ablauf der 5 Jahre (Zeugnis, nicht der Schein selbst!)
    - UB beantragen
    - UB erhalten, zum Wiederholer anmelden
    - Zeugnix erhalten, Scheine verlängern

    Das ist alles.

    Geändert hat sich nicht viel. Es kommt ein Wissenstest dazu, der aber anonym ist.

    Bei Grundlehrgängen fehlt jetzt das Verarbeiten und Bearbeiten. Generell ändert sich dadurch aber nix. Zink Artikel dürfen m.W.n. weiter verwendet werden.

    Steht bei dir noch das Verarbeiten und Bearbeiten im Schein drin? Wenn ja, bleibt so oder so alles beim alten.
     
  4. Hat sich auch was an der Fachkunde vom SFX-Lehrgang geändert? Habe gehört, dass der jetzt gut kastriert wurde, aber keiner weis was genaues
     
  5. Keine Ahnung ob der SFX Lehrgang eingeschränkt wurde. Mir ist nichts darüber bekannt. Es gibt ja immer wieder hier und da Gerüchte. Am besten man liest das selbst nochmal im Detail nach. Wenn nichts festgeschrieben ist, wird wohl auch nix geändert.
     
  6. Also nach längerer Recherche hat sich diese Halbjahresklausel nicht erhärtet.

    Meine Info war: Man muss den Wiederholer innerhalb der letzten 6 Monate vor Fristende (5 Jahre) machen und nicht wie "bisher" innerhalb der laufenden 5 Jahre.

    Nun Suche ich im Bereich Stuttgart nach einer Wiederholer möglichkeit. Weiß da jemand was?
    Ich fahr auch nach Siegen oder nach Laubach oder Thüringen, bleib aber auch gerne etwas in der Nähe.
    Also ohne 4 Stunden im Auto für eine Strecke zu verbringen.

    Infos gerne hier. Würde mich sehr freuen.
     
  7. Thüringer Feuerwerkerschule
    staatl. anerkannter Lehrgangsträger gem. §32 1. SprengV. sowie §7 Waffengesetz
    www.sprengmeister.info
     
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