Sonstiges Wo brennt ihr eure Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen ab?

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von tcsilvio, 18. Juni 2023.

  1. #1 tcsilvio, 18. Juni 2023
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juni 2023
    Ich würde gerne wissen, an welchen öffentlichen Orten ihr als 27er Besitzer eure Feuerwerke abbrennt.
     
  2. Unterm Jahr? Nirgends.
    Silvester? F2 auf der Straße, F3 nirgends.

    Ich mache angezeigte Feuerwerke ausschließlich auf nicht öffentlichem Grund. Hab keine Lust auf die Gemeinde angewiesen zu sein und ggf. eine Latte an Auflagen zu bekommen.
     
  3. viel interessanter ist es ob und wie man sich die Genehmigung für den öffentlichen Grund einholt, bei dem Thema bin ich auch gerade angelangt, sprich ob das anzeigen vom Ordnungsamt reicht samt Lageplan und Schussliste

    ansonsten würde ich bei öffentlich Grund mich auf leises Boden Feuerwerk beschränken
     
    tcsilvio und Niklaspyro0203 gefällt das.
  4. Bei mir wird es schwierig, da ich so gut wie keine Personen kenne, denen ein privates Grundstück gehört. Daher gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Ort zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der festlichen Jahreszeiten etwas schwierig.
     
  5. Da bleibt nur, es zu versuchen, es gibt für 27er kein Anrecht auf öffentlichen Grund...
     
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  6. Da wäre die Frage, ob man das einfach beim Amt anzeigt oder sich vom Grünflächenamt noch eine Genehmigung holen muss.
     
  7. Zwar nicht öffentlich und nur per Ausnahmegenehmigung:
    Auf Vereinsgelände, natürlich mit der Erlaubnis
     
  8. Keine Ahnung, welche Kompetenzen das Grünflächenamt besitzt, möglicherweise wird es miteinbezogen, wenn die betroffene Liegenschaft in deren Zuständigkeit liegt.
    Ich habe wiederholt und problemlos mein Silvesterfeuerwerk auf einem öffentlichen Bolzplatz abgebrannt, in Bayern (auf einem Feldweg) wurde vorab noch eine Straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis verlangt, welche mir jedoch auch problemlos erteilt wurde...
     
  9. Hmm na wenn die sich nicht melden werde ich das einfach beim Ordnungsamt anzeigen samt Schussliste und Bildern vom Platz bzw. Google Maps Karte. Probieren geht dann wohl über studieren.
     
  10. So einfach ist das nicht. Definitiv vorab Kontakt zum Grünflächenamt aufnehmen. Teil der Anzeige sollte ja auch immer die Grundstücksnutzungserlaubnis des Eigentümers sein.
     
  11. Meine Erfahrung hat gezeigt das genau das der optimalste Weg ist.
    Aussagekräftige Anzeige, umfassende Karten mit Bemaßung und Feuerwerks- und Zuschauerpositionen.

    Bisher hab ich nie richtige Probleme gehabt. Ganz im Gegenteil. Mir wurden dadurch schon das ein und andere mal bessere Abbrennbereiche ermöglicht.

    Selbst Feldwege/ Spazierwege/ Verbindungswege wurden mit ermöglicht.

    Für mich war immer wichtig eine Gefahrenbewertung der Bereiche mit einzureichen.
    - Aufschlüsselung der Absperrung während des Aufbaus.
    - Betrachtung von möglichem Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Hundeführer etc.)
    - Weitreichende Absperrung zum Feuerwerk und frühzeitige Beschilderung mit Warnhinweis und Uhrzeit des Feuerwerks damit sich etwaige Personen darauf einstellen können (anderen Weg nutzen)


    Erst jetzt bin ich in Feuerwerksplanung auf Gemeindegrund. Zusage der Grundnutzung (geschotterter öffentlicher Parkplatz) wurde ohne Wiederworte erteilt.
     
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  12. Ich habe letztes Jahr meinen Feuerwerks-Schein gemacht und dann gleich für meinen Sohn zum 18. Geburtstag gezündet.
    Nun würde ich aber gerne auch mal zwischendurch was hochgehen lassen.
    Mir fehlt aber auch so ein bisschen die Idee wo.

    Bei meinem Sohn hatte ich einfach über die Gemeinde angefragt, die haben mir erlaubt, bis um 22 Uhr ein Feuerwerk zu machen, war aber auch ein Privatgrundstück...

    Ich fand es aber total blöd nur bis 22 Uhr. In den Sommermonaten ist es da noch viel zu hell.

    Bekommt man denn auch länger Genehmigungen?
     
  13. das hängt von der Monaten ab - siehe z.B. Berlin

    Feuerwerk | Pyro - ganzjährig und an Silvester - Berlin.de

    Das Feuerwerk muss

    • in der Winterzeit (November bis Februar) spätestens 22:00Uhr
    • während der Mitteleuropäischen Sommerzeit (März bis Oktober) um 22:30 Uhr
    • in den Monaten Mai bis Juli um 23:00Uhr ( Nachtruhe )
    beendet sein.

    p.s. bloß keine Begriffe wie Feuerwerks-Schein oder hochgehen lassen verwenden ;)
     
  14. Danke für Deine Infos... ich passe auf , was ich schreibe :)
    ;)
    Darf man denn auch auf einem freien Feld oder wirklich überall nur privat?
    Es schient ja auch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede zu geben.
     
  15. du darfst überall so lange es nicht im SprengG augeschlossen ist ( also direkt neben dem Altersheim,Krankenhaus etc etc.) nur ist es bei öffentlichen Grund notwendig dass der Besitzer = Senat / Land zustimmt bzw. nicht dagegen ist bzw. halt privat grundsätzlich erforderlich vom Besitzer
     
  16. Erstaunlich welche Fragen hier von einigen 27igern kommen... wo bekommt man denn seinen Schein, wenn schon so einfache basics fehlen?
     
  17. #17 Mathau, 20. Juni 2023
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2023
    Ich vermute, dass 90% aller Scheininhaber ohne Fachkunde nur über gefährliches Halbwissen verfügen - war bei mir genauso. U.a. deshalb habe ich den Schein auch nicht verlängert.

    Auch bei vielen, die öfters mal schreiben "das müsste man als 27er aber wissen", fallen mir an anderen Stellen dann teils nicht unerhebliche Lücken auf.

    Auch wird gerade dieses spezielle Thema, um das es hier geht, von den Gemeinden wohl unterschiedlich gehandhabt. Man hat ja auch schon gelesen, dass einfach auf einem Wendehammer oder so angezeigt wurde, ohne vorher eine "Erlaubnis" einzuholen. Für mich ist das alles megaschwammig - aber mittlerweile eigentlich auch nicht mehr relevant.
     
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  18. Als Privatperson ist es meistens immer sehr schwer ein Feuerwerk auf öffentlichen Grund anzuzeigen. Es mag sein, dass einige Ämter das genehmigen, aber die Regel ist das nicht. Anders sieht es bei §7ern aus, hier würde eine Ablehnung einem Berufsverbot gleich kommen. Daher gibt es dort nur selten Ablehnungen auf öffentlichen Flächen. Am besten ist es immer als 27er auf privatem Grund anzuzeigen, das bietet dann dem Amt nicht so viele wirklichen Gründe das feuerwerk abzulehnen.

    Das mit dem Halbwissen unter den 27ern halte ich auch für ein Problem, aber leider macht die jeweilige Unwissenheit der einzelnen Sachbearbeitern das ganze auch nicht besser. Ich habe letztes sogar eine Ausnahmegenehmigung für mein Feuerwerk mit F4 erhalten. Der SB hatte halt Ahnung von einer Anzeige, er kannte nur die Ausnahmegenehmigung nach §24.
     
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  19. Ich finde es sehr verwirrend mitlerweile.
    §27er und §27er.
    Same same but different.
     
  20. ??? na mit oder oder ohne Fachkunde für Pyrotechnik
     
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  21. Ich finde die Wahrheit liegt oft in der Mitte ;)

    Wie ihr schon sagt, sollte man sich als 27er ein wenig mit der Materie auseinandersetzen, aber alles gleich perfekt zu wissen, wissen vermutlich die wenigsten. :D

    Hier ist es dann aus meiner Sicht auch schade bzw. zweifelhaft, wenn man denn hier mal nachfragt, man oft Antworten bekommt ala "müsste man doch wissen" :rolleyes:. Es gibt ja auch viele die sich entwickeln und dazu lernen wollen, :) ein Fahrschüler hat auch mal angefangen, aber viele vergessen dies. :p

    Und wie ihr auch schon sagtet sind viele SB ebenfalls unwissend, bei meiner Antragstellung sprachen die immer von Lagerung, wo ich dann sagte "ja für die Aufbewahrung" und die dann wieder Lagerung sagten :rofl:
     
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  22. Achja, ich will ja nicht schon wieder den Schlaumeier raushängen lassen, aber genau das habe ich nun schon mehrmals auch angesprochen, und bin desöfteren dafür niedergemacht worden... :mad:
    Ich verstehe es auch nicht, wie man diesen Schein offenbar ohne jedwedes Grundwissen 'erlangen' kann?!
    Aber schon ok, es wird ihn eh' nicht mehr lange geben. Davon bin ich felsenfest überzeugt !!! :haehae:
     
  23. Könntest du mal kurz den Unterschied eines 7'ers und 20'ers zum 27'er erklären? Danke.
     
  24. :rofl::good:
     
  25. Naja das ist halt das aktuell geltende Recht in D, nicht mehr und nicht weniger. ;) "Keine Fachkunde erforderlich"

    D. h. wenn du den Antrag ausfüllst, Haftpflicht und Aufbewahrung nachweist, ein sauberes Führungszeugnis hast und die Gebühr überweist, ist der Schein dein. :D

    Auf der einen Seite schreien wir oft auf, wenn es um mögliche Verschärfungen / Einschränkungen geht und auf der anderen Seite rufen wir teilweise indirekt selbst danach, in dem Fall warum der 27er kaum an Auflagen gebunden ist ;)
     
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