Handhabung & Technik Wo hört erlaubnisfreies Verwenden auf ?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von unkrautEx, 4. Okt. 2006.

  1. Einige sehen hier eine Grauzone, aber ich habe die Hoffnung, dass es nur nicht ausdiskutiert ist.

    Einfach machen, weil´s jeder tut - oder auch wirklich dürfen ... ist die Frage.
    MIR ist die Antwort nicht egal, schließlich will ich mit ruhigem Gewissen zündeln und nicht nach dem Motto: Legal, illegal ? Merkt eh keiner.

    Ich bin mir nicht endgültig sicher, was denn erlaubnisfrei bleibt, wenn man pyrotechn. Gegenstände verwendet und sich dabei nicht wörtlich an die Anleitung hält, oder zusätzlich noch was anderes unternimmt.

    Ich fang mal ganz üblich an, mit Fächern von Batterien:

    Da steht meistens was drauf wie:
    "Gegenstand auf ebenen Boden stellen, dass Inhalt senkrecht nach oben ausgeworfen werden kann."

    Senkrecht heißt imo nicht, dass ich ´ne Wasserwaage dranhalten muß. Eine Abweichung in Richtung der Waagrechten, die jenseits dem halben Weg zu dieser liegt, paßt.
    Zahlenmäßig: "auf den ersten Blick" deutlich sichtbar weniger als 45° von der Senkrechten weg.
    Aber: um so freier ich mich um den Sollwert bewege, um so doppelt sicherer muß ich sein, dass nichts passieren kann.

    Kurz: Gesunder Menschenverstand ist angesagt und wird nicht von spezialisierten Vorschriften abgelöst.

    Habe ich keinen "ebenen Boden" dann darf ich _selbstverständlich_ einen bereitstellen.
    Ich nehme ein Brett, das nicht kippen kann, oder Erdnagel, oder ein Gestell. Dass dabei der BAM-(mit)geprüfte Standfuß u. U. flöten geht, spielt keine Rolle, solange man nach menschlichem Ermessen sicherstellen kann, dass die Sache schlüssig sicher ist- schließlich hält man folglich seinen eigenen Kopf dafür hin.

    Ich ahne, dass nun Argumente kommen, wie "verändern ist verändern" und nicht erlaubt.

    Imo bezieht sich verändern auf den expl. gefährl. Stoff und dessen Wirkung:
    Alles, was ich mit dem ptG anstelle, gilt als erlaubte Vorbereitungstätigkeit, solange ich weder die physikal. oder gar die chem. Eigenschaften eines Gegenstandes ändere.
    (Quelle: BAM-Mitteilung zum Verleiten)

    Beispiel:
    Mache ich aus mehreren zugel. Rölis einen "neuen" Verbund, (indem ich sie bspw. fächere und durchverleite) dann ändert sich die Bruttomasse, die Schußzahl, die Anzündverzögerung, die GesamtNEM, die Standbefestigung und ev. die Umhüllung.
    Alles physikalische Daten, die nichts mit dem ex-Stoff (oder dessen Wirkung) zu tun haben: bestimmungsgemäße Verwendung.

    Steighöhe, Laut/-Leuchtstärke und die verwendeten Sätze selbst bleiben jedem Einzelgegenstand erhalten (, sonst wäre es ja erlaubnispflichtiges Bearbeiten oder gar Herstellen o. Ä.).

    Ergo: Zulassung besteht weiter: Ich darf das.

    LG
    Thomas
     
  2. Hi,
    schön geschrieben und ich seh das eigentlich genauso, aber ist das jetzt ne Vermutung/Schlussfolgerung von Dir oder ist das jetzt "BAM-abgesegnet"?
    Was doch wirklich wichtig ist, is das vorher-denken und dann sinnvoll handeln. Da ist man meist sicherer, als die angetrunkenen Böllerwerfer, obwohl man die Batt. ja auch nicht gelotet aufstellt ;)
    Leider ist das Mitdenken in Deutschland nicht sonderlich weit vorgedrungen wenn ich mich nurmal im Strassenverkehr umschaue... Da sind mir die Franzosen schon lieber, die fahren nicht immer strikt nach Vorschrift, dafür läuft der Verkehr (verhältnismäßig zumindestens ;) ) (ok und die autos haben Beulen, aber die sind ja vom parken).

    cya Tobi
     
  3. Wie wahr.

    Allerdings glaube ich nicht, daß uns der Gesetzgeber und die ihm bei- bzw. untergeordnete Behörden im Bereich Kl.2-Kleinfeuerwerk auch nur im Entferntesten sowas wie gesunden Menschenverstand zutrauen, da hätte der Amtmann ja gar keinen Gesetzes- oder Verordnungstext, auf den er sich berufen könnte. Nicht auszudenken!! ;)

    Demzufolge schätze ich, daß dir/uns in nicht allzu ferner Zukunft bei der fröhlichen Verleiterei wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht wird, auch auf die zu erwartenden Änderungen auf EU-Ebene gebe ich keinen Pfifferling, denn hier werden sich wohl wieder nur die Bedenkenträger durchsetzen.
     
  4. Sehe ich wirklich anders.
    Die Sache mit der Fächerbildung wurde ja explizit von Tirsales bei "der BAM" nachgefragt
    ... und ohne "offiziell anerkannt" eigene Verantwortung übernehmen, geht das ja nicht:
    "einfach mal" ´nen Fächer bauen.

    Ich habe
    A)
    den BAM-Text gelesen, in welchem 2 Tätigkeiten ggeinander abgegrenzt werden:
    ...und
    B)
    meiner Meinung nach zweifelsfrei interpretiert.

    LG
    Thomas
     
  5. #5 mondfeuer, 4. Okt. 2006
    Zuletzt bearbeitet: 4. Okt. 2006
    Das ist sicher richtig. Auf der anderen Seite könnte der Gesetzgeber einwenden, daß große Mengen solcher Konstruktionen aus verleiteten RöLis und Batterien nicht mehr den Charakter eines Kleinfeuerwerks haben, für das die Freigabe von Zündmitteln gedacht war, sondern mehr in Richtung einer semi-professionellen Pyro-Show gehen, für die ein Amateurzündler ohne Schein aufgr. fehlender Kenntnisse und Erfahrung im Grunde keine Verantwortung übernehmen kann, auch wenn er sich selbst dazu in der Lage sieht. Einen ähnlichen Hintergrund hatte übrigens meine Frage bezügl. Kl.2-Mascletas; daß das Verleiten in gewissem Rahmen grundsätzlich erlaubt ist, wußte ich schon vorher, aber eben nicht, wie weit diese Erlaubnis wirklich geht.

    Nicht, daß ich falsch verstanden werde, ich spekuliere hier über die Sichtweise der Behörden (basierend auf eigenen Erfahrungen), das Ganze deckt sich nicht zwingend mit meiner persönlichen Meinung zum Thema. Es wäre wirklich schön, wenn wir im Bereich Pyro-Gesetzgebung mehr Freiheiten hätten bzw. nicht nur der Kleinfeuerwerker, sondern auch der Gesetzgeber mit Augenmaß und dem Vertrauen auf den gesunden Menschenverstand vorgeht.
     
  6. Gut, nachdem die "Basics" nun doch recht widerspruchsfrei geklärt scheinen, geh´ ich mal einen Schritt weiter. (Bis es wirklich undurchsichtig wird.)

    Die angedeuteten Begriffe
    Bearbeiten, Herstellen, Verarbeiten, Delaborieren, Umlaborieren, Zerlegen, ...
    sind alle irgendwo (SprengVwV, BG-R) definiert und unzweifelhaft erlaubnispflichtig, zumindest wenn es um Kl. II geht.
    Die SprengVwV sollte "eigentlich" ohne weiteren Kommentar als Verwaltungsvorschrift "selbsterklärend" und "in sich schlüssig" sein; leider kommt es doch erfahrungsgemäß zu unterschiedlichen Interpretationen.

    Wieder ein Wald- und Wiesenbeispiel:

    Otto-Normal dröselt eine Kette Zisselmännchen auf.
    (Nein, das gilt nicht als historisch rechtmäßiges Brauchtum)

    Darf man das ?

    häufigste Antwort:
    NEIN, sowas ist Delaborieren und somit verboten.
    Dieser Begriff "Delaborieren" ist aber in der SprengVwV als "Entladen" erklärt.
    Macht man aus einem Ganzen (der Kette) viele kleine Miniböller, entläd man sicher nichts. Was nu ?
    Ahh, dann ist es Bearbeiten. SprengVwV-Definition: ex-Stoff in eine andere Form bringen, z. B. Pressen.
    Hmmm, unmittelbarer Umgang mit dem ex-Stoff selbst. Wie sieht es mit den anderen herstellernahen Tätigkeiten diesbezüglich aus ?
    Siehe da, ALLE betreffenden Begriffe (s. o.) haben zwei Dinge gemeinsam:
    • Zu irgendeinem Zeitpunkt hat man den explosionsgefährlichen Stoff (ev. als Satz) selbst angegangen, oder losgelöst von "Rest" vorliegen.
    • sie unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt.
    Sollte das Aufdröseln der Kette (und das Abbrennen der Einzelteile) nun entsprechend dem erlaubnisfreien Umgang zugerechnet werden können ?
    Grundvorraussetzung für die Erlaubnisfreiheit des Umgangs ist der Weiterbestand der Zulassung.
    Ändert man einen Gegenstand funktionell, ist diese futsch; spätestens, wenn man aus einem Gegenstand zwei halbe macht, hat man es geschafft.
    Doch halt. Man hat ja keine delaborierten pt. Gegenstände, sondern viele unversehrte Einzelgegenstände.
    Die sind zwar (im Vergleich zur geprüften Kette) verändert im Bezug auf Anzündverzögerung, Schußzahl, NEM, ... *hups* das sind doch die "freien" Werte beim Verleiten.

    Was ist das Gegenteil von Verleiten ?

    ... entleiten ?

    ???
    Thomas

     
  7. Kommt darauf an, wie du den Begriff verwenden willst.

    Beispiel Zisselmaennchen: Die einzelnen Knaller wurden bei der Herstellung verleitet und sind auch so von der BAM geprüft (und zugelassen) worden. IMHO waere das auseinanderfriemeln nicht gesetzeskonform, von der Bezeichnung mal abgesehen.

    Beispiel Römische Lichter-Verbund: Die Römischen Lichter wurden gesetzeskonform vom Verbraucher verleitet, meiner Meinung nach ist die Entfernung der Litze (oder anderer Zünschnur, die zum verleiten durch den Verbraucher benutzt wurde) nicht Problematisch. Hier würde entleiten wesentlich besser passen als beim obigen Beispiel.

    MfG
     
  8. Also erstmal vorrausgeschickt:
    Ich bin mir wirklich nicht sicher, stelle mich aber mal (theoretisch ;) ) in die Ecke des Bastlers.

    Das sehe ich instinktiv genauso, nur mit dem logischen Verständnis haperts. Zusammen"leiten" (länger und mehr) geht, auseinander (wenig, dafür passend getimed) nicht ...

    Gerade die Bezeichnung der fraglichen Tätigkeit ordnet diese doch ein: (?)
    Entweder in erlaubnispflichtige, zulassungsaufhebende Hersteller(nahe)tätigkeiten oder eben erlaubnisfreie Verwendung, sprich zulassungskonforme Vorbereitungstätigkeit.
    ... wie ich in Post 1 schon schrieb:
    "bezieht sich verändern auf den expl. gefährl. Stoff und dessen Wirkung:
    Alles, was ich mit dem ptG anstelle, gilt als erlaubte Vorbereitungstätigkeit, solange ich weder die physikal. oder gar die chem. Eigenschaften eines Gegenstandes ändere."

    Irre ich mich, oder wurden einige von Weco "einfach so" lose ausgeliefert, ohne neue Zulassung ?


    LG
    Thomas
     
  9. Es geht lt. der Verordnungen nicht, weil du damit den Originalzustand des Einzelartikels änderst, in dem er vom BAM zugelassen wurde. Aus einer kleinen Knallmatte wird so ein Häufchen einzelner Mäusefurze, die für sich betrachtet nicht in dieser Form geprüfte, ergo nicht zugelassene Kracher darstellen, so albern das in diesem Fall auch klingen mag.

    Beim Verleiten hingegen hängst du unveränderte Einzelartikel zusammen und sorgst damit für ein anderes Zündverhalten der verleiteten Artikel insgesamt, modifizierst aber nicht deren festgeschriebene Wirkungsweise oder Effekt, wie das prinzipiell bei einer Knallmatten-Vereinzelung geschieht.

    IMO ist Delaborieren alles, was tiefer in die Arbeit des Herstellers des zugel. Artikels eingreift (abgesehen von Banalitäten wie dem Abreißen irgendwelcher Papierchen), also z. B. Vereinzeln der Rohre einer Batterie oder eben das Aufdröseln einer Ladykracherkette, nicht nur das Entfernen des Satzes und/oder dessen anderweitige, nicht zugelassene Verwendung.

    So sehe ich jedenfalls die Reichweite des Delaborierungs-Verbots.

    Ich glaube, du irrst hier. Die Mini-Knaller gibt es schon einige Jahre, sie wurden auch früher unter dieser Bezeichnung als Einzelkracher neben den Paket-Krachern (am Strang) verkauft, zumindest kenne ich sie noch aus 90er-Jahre-Chinasortimenten. Wenn mich nicht alles täuscht, haben die auch eine andere BAM-Nr., das werde ich mal nachprüfen...

    Nachtrag: Es gibt innerhalb der Justiz ja den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Vereinzelung von Ladykrachern sollte wohl kein wirkliches "Delikt" darstellen, jedenfalls kann ich mir keinen Richter bzw. Staatsanwalt vorstellen, der allen Ernstes einen Prozeß gegen xy wegen Aufwickeln von Ladykrachern und deren Einzelnutzung anstrengt.

    Man muß sich schon sehr, sehr viel Mühe geben, um sich mit einem einzelnen Ladykracher, der zwischen den Fingern losgeht, gleichartige oder gar schwerere Verletzungen zuzuziehen, als das mit einer kompletten Kette möglich wäre... und selbst hier gibt es allenfalls schwarze Hände und ein paar Brandblasen.
     
  10. Das finde ich intressant!

    Nur ein rein thoeretischer Gedanke, ich weis selbst es ist Schwachsinn, aber vieleicht denken manche so dann weiter.
    Wenn man sagt, dass auseinander legen einer Knallkette ist erlaubt, weil ich ja die Knaller nicht verändere.
    Wie verhält es sich dann bei einer Batterie?
    Möchte one shot`s haben, allso zerlege ich eine Batterie.
    Ich verändere ja nicht jedes einzelne Rohr! Also müste es ja erlaubt sein.
    Wenn man es ganz genau nimmt, darf man auch die Knallketten nicht zerlegen.
    Die BAM hat die Kette als ganzes getestet und dafür die Zulassung gegeben.
    Jetzt zerlege ich sie und komme zu dem ergebnis:
    1. Die Zündverzögerung stimmt nicht mehr. In Deutschland müssen FWK eine Verzögerung von 3 bis 5 Sekunden haben, so viel ich weis. Aber durch entfernen der Viscose habe ich die nicht mehr.
    2. Die von der BAM angegebene NEM stimmt nicht mehr. Auf welche sich die Zulassung bezog.
    3. Es bleiben lauter, von der BAM nicht geprüfte und zugelassene einzelteile zurück. Oder kennte jemand die Zulasungsnummer eines einzelnen Ladycracker´s?
    Also habe ich nur noch Müll.
    Klar wird sich niemand die Arbeit machen und wegen so etwas jemanden Anzeigen.
    Aber aus reiner Überlegung heraus ist es genauso wenig erlaubt, wie wenn ich eine Batterie zerlegen würde.
    Die einzelnen Packet Cracker die es jetzt giebt, haben sowie ich gehört habe, ja jeder Viscose als Zündschnur und somit wird die Zündverzögerung eingehalten.
     
  11. THema Ladycracker...

    vom gefühlten Verhalten her (kein Gesetzestext) ist es sicherlich so, daß man die Ketten auflösen kann und die einzelnen Cracker auch einzeln zünden.
    Warum ? Weil ja die Satzmenge des einzelnen FW-Körpers sich nicht erhöht
    Die Zündschnur des einzelnen Teils brennt zwar schnell ab, da man FW-Körper sowieso nicht in der Hand zünden soll, ist es aber ungefährlich
    Soweit mal das gefühlte Verhalten

    Von der Logik her sollte es ebenfalls in Ordnung sein, da die BAM-Nr. der Weco-Ketten denen der Weco-Einzelteilen entspricht (wenn es anders ist, bitte korregieren)
    Daher sieht wohl auch die BAM die Teile als "gleichwertig" an. Von den Fotos her haben die einzelnen Cracker zwar die grüne Zündschnur, brennen also kontrollierter ab, aber wie gesagt, es bleibt ja beim "auf den Boden legen, am äussersten Ende anzünden und sich rasch entfernen"....

    Kann nun ja sein, daß dies laut Gesetz so nicht richtig ist - dann aber wäre eben das Gesetz zu durchdenken... wenn es denn dann klar ist, daß man die Ladycracker nicht mehr auseinanderdröseln darf, werde ich es auch nicht mehr machen.

    Thema "Delaborieren von Batteriefeuerwerk"
    Interessanter Punkt vom "alten Schweden" :) - vollkommen richtig !
    Ich sehe es beinahe genauso
    Die Paketcracker sind ja an sich einzelne Kracher, die zur Sinnhaftigkeit miteinander verbunden sind. Da sie sehr leicht auseinandergemacht werden können ohne den Sinn zu verlieren (peng) sind sie nicht verändert.
    Allerdings ist die Verzögerungszündung nicht mehr gegeben !!!

    Um den Batterievergleich zu nehmen würde jemand argumentieren daß ich nun das SP aus den Crackern puhlen könnte - dessen Sinn (SP brennt mit ca. 350m/s ab) bleibt ja gleich. (Ausnahme Verzögerung)

    Denn eine Batterie mit z.B. 20 Schuss und fest miteinander verleiteten Rohren kann ohne Hilfsmittel (neuer Standfuss oder Konstrukt (in der Erde vergraben) nicht seinem Sinn zugeführt werden.
    Wäre es ein "zusammensteckbares" System (im Profibereich gibt es sowas m.E. nach als Blackbox, oder irre ich mich da) könnte man anders argumentieren.

    Aber natürlich ist das nur "gesunder Menschenverstand" und wie "Pyroshow an" ja vollkommen richtig schreibt, es ist nur extrem zuende gedacht, bzw. die Verzögerung der einzelnen Cracker stimmt nicht mehr.
    (der folgende Passus war vor dem erneuten Durchlesen mit der Zündverzögerung)
    Vor Gericht kann man teilweise nicht von Logik und Intelligenz ausgehen sondern von Idiotie und Unsinn (zumindest auf Basis "gesunder Menschenverstand) - denn Gesetze können Lücken in der Logik haben (Beispielsweise gab/gibt es Subventionen von der EU wenn man Milch aus Frankreich durch Deutschland nach Polen bringt und sie dort vernichtet.... die Idee war eine andere, aber das wurde dann eben ausgenutzt)

    Thema "Verleiten" + "semi-professionelles" Feuerwerk (hier schreibe ich ausschliesslich meinen Standpunkt)

    Wenn ich 50 Röli miteinander verbinde, ist dies dann ein neuer Verbundfeuerwerkskörper mit mehr Satzmenge als erlaubt ?

    Nein - denn jedes Röli erfüllt ihren Sinn (6-20 kleine Leuchtkugeln)

    Wenn ich 20 TDV "auf Schlag" zünde (egal ob mit gleichlangen Zündschnüren oder E-Zünder), habe ich ja ein Effekt mit 4 KG Satzmenge - ist dies illegal ?

    Nein - denn jede TDV brennt ihrem vorgesehenen Zweck nach ab

    Wenn ich einen Fächer baue, widerspreche ich damit dem Zweck ?

    Ja - denn eine bewusste Abweichung (egal ob um 5 oder 90 Grad) ist durch die BAM nicht vorgesehen. Dennoch wird niemand jemanden, der einen Fächer in seinem Feuerwerk einbaut hier Probleme machen, da derjenige ja die Sicherheitsabstände einplant. Allerdings - wenn z.B. ein Betrunkener auf den Abbrenner eindringt und sich durch die gefächerte Batterie verletzt ist der Hobby-Feuerwerker "dran".

    Wenn ich 20.000 Ladycracker auf "einen Haufen" lege und eine Kette anzünde, die dann wieder alle anderen auslöst, ist dies illegal ?

    Zwei Antworten:
    Ja - denn die Satzmenge des Effektes ist zu gross
    Nein - denn jeder einzelne Cracker ist unverändert bzw. jede Kette
    (ich tendiere zu Nein)

    meiner Meinung nach hat Weco genau aus diesem Grund die Kette abgeschafft - da es keine eindeutige Regel dazu gibt, aber versicherungstechnische Gründe dagegen und rechtliche Gründe dafür sprechen.

    Wenn ich einen Raketenständer mit 30 Raketen habe, die durchzünden... oder eine Mascaletta
    Dies ist nicht illegal, aber wenn was passiert zahlt man trotz Sicherheitsabstand usw... trotzdem (aus Versicherungsgründen)

    Wenn ich 20 Batterien miteinander verbinde (ohne Notaus)

    Dies ist nicht illegal - aber auch hier gilt, wenn etwas schief geht wird man zwar juristisch nicht belangt aber versicherungstechnisch.

    Mein Fazit:
    Der Abbrenner muss einfach sehr gross sein, so daß das Publikum weit genug weg steht. (mindestens 50m im Radius)
    Wenn ich dann meine Batterie-Bretter fächere oder hintereinander durchzünde (Bilder) dann bin ich juristisch abgesichert aber versicherungstechnisch muss ich trotzdem aufpassen.

    Wer also in der Stadt wohnt und zu Silvester seine Batterie auf die Strasse stellt riskiert viel Ärger. Egal ob es nun einzelne Batterien/Raketen sind oder eben die ausgeklügelten Feuerwerksbatterie-Systeme unserer Spezialisten

    Allerdings unterstelle ich Hobbypyronauten, die mit einigen hundert- bis tausenden Euros ein grosses geplantes Feuerwerk abbrennen , daß sie den Sicherheitsaspekt verantwortlich berücksichtigen.
    Diese Gruppe (sehr sehr klein) ist eigentlich kein Kl-II-Silvesterzündler mehr, aber juristisch und von den Verordnungen her kein Kl-IV-Feuerwerker (auch weil die Ausbildung fehlt und vieles mehr)
    Weshalb ich ja gerne einen Kl-III-Feuerwerksbereich wünschte, wo wir "Halben" reinpassen könnten.

    Das dies aus Furcht vor Konkurrenz bzw. Mißbrauch nicht zustande kommen wird ist mir auch klar. Dennoch könnte eine derartige Einstufung die Gesetzeslage für Klasse II wesentlich vereinfachen ohne den Hobbypyronauten die Möglichkeiten zu nehmen bzw. diese erst recht in die Kl-IV zu drängen (was dann wieder das Konkurrenzproblem vergrössert). Denn wer einmal die Möglichkeit hatte, Kl-IV zu schiessen wird sich nicht mehr um Kl-II-Produkte reissen wollen (was diese nicht abwertet - aber die Möglichkeiten sind nun einmal beschränkt)

    Ansonsten bedanke ich mich bei den Vorpostern für die interessanten Einsichten... :)

    (Edit: wegen Überlesens der Aussage "Zündverzögerung)
     
  12. Die eigentliche Frage für Gesetzgeber, Justiz und Ordnungshüter sollte doch sein, wie sicher die, sagen wir mal, "variable Verwendung" (schließt bestimmte Umbauten mit ein) von Feuerwerkskörpern für den Verwender und die Allgemeinheit generell ist. Eine buchstabengetreue Umsetzung der Gesetze wie etwa im Fall einer aufgedröselten Ladykracherkette macht schlichtweg keinen Sinn und führt nur zu unnötigen Ausgaben für Justiz und Polizei, der Allgemeinheit (in deren Namen ein evtl. Urteil ja gesprochen werden würde) brächte ein solches Theater jedenfalls keinerlei Nutzen und ist somit abzulehnen.

    Das nur mal als persönliche Anmerkung zur Sache.

    Man sieht aber an den Beiträgen in diesem Thread und vor allem an den Beispielen mit Krachern, gefächerten RöLis und Batterien, wie fließend die Grenzen zwischen erlaubtem Verleiten und verbotenem Herstellen eines neuen Artikels sind. Der eine sagt, das Zusammenkleben von fünf RöLis mit Packband und parallele Verleiten der Zündschnüre ergibt einen sicher aufgebauten Fächer, der andere sagt, da entsteht ein neuer Verbund, der so nicht zugelassen wurde...

    Hier kommt wohl wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel, sprich, wenn man es nicht gar zu arg übertreibt, sollte es rechtlich und versicherungstechnisch kein Problem darstellen, auch aufwendigere bzw. ungewöhnlichere Vorbereitungsarbeiten für sein privates Feuerwerk zu machen und das Ganze hinterher seiner Bestimmung zuzuführen.

    Zugegeben, das ist jetzt vermutlich kein rechtlich haltbarer Ansatz (um den es in diesem Thread offensichtlich geht), aber hier eine eindeutige Antwort zu finden, halte ich nach längerem Nachdenken über die Sache sowieso für extrem schwierig bis unmöglich. Vom SprengG über öffentliche Sicherheit und Lärmschutz und wahrscheinlich sogar auch dem Abfallbeseitigungsgesetz sind bei mehr oder weniger öffentlich durchgeführten, verleiteten Kl.2-Privatfeuerwerken eine Reihe von Verordnungen und rechtliche Bereiche betroffen, was die Sache insgesamt nicht gerade einfacher macht.

    Ich denke, ob eine Verleitung, Veränderung in kleinem Rahmen oder anderweitige Verwendung von Kl.2-Artikeln letztlich problematisch bzw. illegal oder gefährlich ist, muß von Fall zu Fall untersucht werden, denn bisher gibt es nach meinen Informationen außer der von Pyro geposteten Stellungnahme des BAM keine allgemeingültigen Vorschriften für bzw. gegen System-Abbrennerei ab einem gewissen Umfang und die damit verbundenen Vorarbeiten.

    Groß aufgezogene private Kl.-2-Feuerwerke zu Silvester mit hunderten von verleiteten Einzelartikeln sind ohnehin nur in bestimmten Gegenden bzw. auf dem eigenen Grundstück möglich, ich kann ja schlecht 100 Batts und div. Gerüste einfach so auf die Straße vor dem Haus schleppen und dort ein 20-minütiges Inferno mitten zwischen geparkten Autos und Passanten erzeugen... sowas sollte man wie ich denke in unser aller Interesse vermeiden.
     
  13. ich möchte mich hier nur zum letzten Abschnitt äussern...

    wer "zwischen parkenden Autos auf der Strasse" hunderte von Batterien zündet sollte strengstens bestraft werden. Denn damit kann unter KEINEN Umständen eine angemessene Sicherheit hergestellt werden.

    Was man dem Silvester-20-Euro-für 2 Batterien-ausgebende Familenvätern durchgehen lassen muss (anderenfalls müsste Feuerwerk der Kl-II streng genommen verboten werden) sollte dem ambitionierten Hobbypyronauten verboten sein (nicht nur vom Gesetzesgeber sondern von einem selbst)

    Argumente FÜR das Abbrennen ohne Sicherheitsabstand sind genauso "wertvoll" wie Argumente fürs besoffen Autofahren. Punkt.

    Zumindest für diejenigen unter uns, die eben "richtiges" Feuerwerk abbrennen möchten, d.h. die sich mehrere Bretter mit jeweils mehreren Batterien aufbauen. Ansonsten hätten die "ewig nörgelnden" Grossfeuerwerker recht mit ihren teilweise sehr kritischen Äusserungen zum Thema "Silvesterzündler". Denn einen ahnungslosen Traditionszündler (also die Eltern, die sich eben 1 - 2 Raketensortimente bzw. mehrere Batterien kaufen) kann ich nicht mit einem Semipro (von den Ambitionen, nicht vom Können (zumindest auf mich bezogen :D Da bleibe ich Silvesterzündler) vergleichen
     
  14. Nein, kann man nicht. Deswegen sind diese "Traditionszündler", von denen du sprichst, aber auch nicht zwingend weniger informiert über den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern, nur weil sie wg. der wenigen Einzelartikel, die sie schießen, nicht gleich einen 50x50m Abbrenner abstecken und mit Absperrband umgeben.

    Die Gruppe der Systemfeuerwerker, die zu Silvester mit großem Aufwand schöne Pyro-Shows machen, ist im Vergleich zu Otto Normalzündler verschwindend klein, deshalb tragen die Verordnungen und die allgemein hohe Verwendungssicherheit der Einzelartikel auch ohne große Sicherheitsabstände eher den Bedürfnissen bzw. dem Verhalten letzterer Gruppe Rechnung, was uns aufgr. einiger Unbelehrbarer auf der Minus-Seite natürlich auch viele eigentlich unnötige Gesetzesverschärfungen einbrachte; "kein großer Sicherheitsabstand" heißt ja nicht "überhaupt kein Sicherheitsabstand", leider scheinen das nicht alle Leute zu kapieren.

    Wie auch immer, nix für ungut, aber hier wird mir manchmal a bissl zuviel auf den "Silvesterzündlern" herumgehackt. Schon klar, es gibt so'ne und solche, aber zu stark verallgemeinern braucht man m. E. auch nicht.
     
  15. Ich sehe es halt so, die schwarzen Schafe werden dazu benutzt, um Gesetzeslagen zu verschärfen.

    99,99% der Normalo- Silvesterzündler gehen verantwortlich mit den Sachen um - keine Frage. Es lag mir auch fern, diese zu kritisieren. Mir ging es nur um die Verantwortlichkeiten eines Hobbypyronauten, da passt Vorausplanung//Verantwortung eben nicht mit "mal eben auf die Strasse in die Häuserschluchten der Großstadt stellen" zusammen.

    Wer eine Batterie (auf der ja auch nichts von x Metern Abstand halten steht) zündet, verhält sich normalerweise nicht unvernünftig. Das wollte ich wirklich nicht sagen - aber wenn dann doch was passiert, ist derjenige eben nicht abgesichert sondern "schuldig". Es ging ja um den Zusammenhang zwischen Recht und Gesetzeslage einerseits und dem Verhalten der Nutzer andererseits (einzelne Ladycracker sind m.E. eine geringere Gefahr als eine Kette, aber aus Sicht der Juristen eventuell nicht)
     
  16. Meine Ansicht zum Thema Traditionszündler war übrigens eher allgemein gehalten und nicht nur auf deinen vorletzten Kommentar bezogen. Natürlich passieren im "semi-Pro"-Bereich weniger Unfälle, weil sich der ambitionierte Hobbypyro meist sehr intensiv mit allen Aspekten seiner Leidenschaft beschäftigt, wozu natürlich auch Sicherheitsfragen gehören, die meisten Probleme entstehen schon im Bereich der "Familiensortimentskäufer", die die Wirkung einiger Artikel aufgr. fehlender Infos falsch einschätzen und beim anschließenden Abbrennen u. U. kritische Situationen erzeugen... wobei dies wiederum auch ein negativer Aspekt der Art und Weise ist, wie Kl.2-Artikel heutzutage verkauft werden, denn gegen fehlende Infos hilft nur die richtige Beratung.

    Im Grunde paßt diese Sache ganz gut zur vorliegenden Diskussion zum Thema erlaubnisfreie Verwendung. Die Pyro-Gesetze haben sich bisher ausschließlich auf den Traditionszündler und Neujahrs-Böllerer konzentriert, insofern gibt es für viele Vorgehensweisen heutiger Kl.2-semi-Profis keinen direkten rechtlichen Hintergrund.

    Die Zündmittelfreigabe in gewissem Rahmen zeigt allerdings, daß der Gesetzgeber dem Verlangen der semi-Pros zum Systemfeuerwerk mit orchestriertem Aufbau grundsätzlich stattgibt, auch die bisher überraschend wenig verklausulierten Äußerungen des BAM zum Thema könnten glatt den Eindruck vermitteln, Staat und Behörden würden uns Zündlern zur Abwechslung mal ein gewisses Maß an Vernunft und Umsicht unterstellen und schlicht erwarten, daß wir mit unseren Aufbauten und der Verleiterei verantwortungsvoll umgehen.

    Also kommt man wieder mal zum Punkt: Solange sich die Sache in gewissen Grenzen bewegt und wir Polizei und Behörden keinen Anlaß zur Beschwerde liefern, sollte es möglich sein, in Ruhe unser Ding durchzuziehen.

    Oder mache ich hier die Rechnung ohne die wiehernden Amtsschimmel?

    Naja, die nächsten Jahre werden es zeigen...
     
  17. 99,99% der Normalen Silvesterzündler gehen verantworlich mit den Sachen um


    das halte ich für ein gerücht!
    Schau dich nur mal in den Großstädten um, da wirst du vom gegenteil Überzeugt.
     
  18. Hehe, da must du dich noch nicht mal in Großstädten umschauen....

    auch wirst du meistens in allen Städten vom Gegenteil überzeugt.... leider...
     
  19. Nun - mal so rum gefragt,, wenn 10 Mio Menschen Feuerwerk abbrennen, dann sind 0,01 % immerhin 10.000 Leute, die sich falsch verhalten - eine ganze Menge

    Aber ich gebe zu, ich war zu Silvester noch nie in einer Großstadt, meine Erfahrungen beruhen auf Städte bis 100.000 Einwohner (Ludwigsburg) oder darunter

    Auf diesen Einzugsbereich bezog ich mich.
     
  20. 99,99% ist viel zu viel!

    Vielleicht war es früher mal so, aber heute sind es vielleicht noch 90%, würde ich mal sagen.

    gruss
     
  21. Hi,
    und warum sind die Menschen heute nicht mehr so vorsichtig?
    Die meisten wollen doch den "Kick" wenn sie einen Kanonenschlag etc. zünden, bei den Kanonis heute gibt es aber eben keinen "Kick" mehr :(.
    Deshalb versuchen die anders an den "Kick" zu kommen und sind unvorsichtiger.
    Also: Um so besser und lauter das FW ist, umso vorsichtiger sind die Leute.
     
  22. Nun - die Argumentation, daß "schwache" Böller zu mehr Unvorsichtigkeit führen teile ich nicht.

    Denn "schwach" ist relativ. Man kann sich mit 300Km im Porsche gegen die Wandfahrend umbringen oder eben mit 140 im Suzuki Swift. Tod ist man in beiden Fällen.
    Es mag sein, daß bei nem A-Böller weniger Respekt vorhanden ist als bei einem "alten" Feistel-KO-Schlag, aber alleine dieser Gedanke ist schon falsch und zeugt von grundlegend fehlerhaftem Verhalten

    Respekt vor Feuerwerk ist das A und O. Wer hier fahrlässig ist, sollte kein Feuerwerk benutzen dürfen. Egal ob 18 oder 58....

    Ich bezog mich stärker auf den Normal-Zündler, also Vater Maier, der eben mit dem 12 und dem 14jährigen Filius bei Lalldi einige Batterien und Raketen einkauft.
    Der durchaus gewissenhaft die Beschreibung liest und dann eben in der Hochhaussiedlung 3 Meter von den Leuten entfernt seine Tanz der Vampire zündet. Was ja nicht verboten ist und was der Vater eben auch nicht anders weiss. Die Effektwirkung ist aber wesentlich heftiger als früherer "Dicke Bertas". Daher wären Sicherheitsabstände wünschenswert. In der Schweiz steht auf jedem Feuerwerkskörper ein Sicherheitsabstand drauf - Made in Germany. Also weshalb kann hier nicht ähnliches passieren ?
    Ich bin sicher, Vater Maier wird dann eben statt 3 Metern Abstand 10 Meter einhalten (wenn 20 draufstehen), sicherlich eine erhebliche Verbesserung. Und daher zähle ich Vater Maier zu den 99,99% dazu

    Die Chaoten, die Feuerwerk solange in der Hand halten, bis einer von beiden wegwirft (und der ist dann Hasenfuß) kann man eh nicht verhindern. Oder diejenigen (Hörensagen) die sich Böllerschlachten liefern. Aber nur das Verbot JEDEN Feuerwerks könnte diesen langfristig das Handwerk legen. Da wäre es mir lieber, in Städten nur noch Plätze zuzulassen an denen geschossen werden darf.
     
  23. Meiner Meinung nach ist dies ein weiterer (treffender) Grund für den Klasse III-Schein (wie schon oft diskutiert, deshalb nur nebenbei).

    Schöne Grüsse vom Ölüdeniz/Türkei!
     
  24. Wenn du Familie Maier meinst dann kommen deine 99,99% schon hin.

    Ich rede von den minderjährigen bzw die die grad 18 geworden sind, ich sage mal das 90% aller Minderjährigen aktiv am sylvesterabend abbrennen, davon sind es vielleicht 50% die damit ordentlich umgehen, der rest macht spielereien, böller im briefkasten, telefonzelle usw.

    Ich bin jetzt 22 Jahre alt, und habe schon früh mit dem Knallern angefangen, ich habe aber immer respekt vor knallern gehabt, wenn ich jetzt am ersten verkaufstag die Kiddis sehe die beim Lidl sich die Knaller kaufen und dann anfangen *******e zu bauen, dann graut es mir hinzusehen, was die jungs treiben, habe es schon mitbekommen wie ein 12 jähriger einem Mädchen einen D-böller in den Kragen geworfen hat, aber das ist ein anderes Thema.

    Aber mal im Ernst:
    Wer dreht denn den Feuerwerkskörper um und liest die Anwendung durch???


    mfg
     
  25. Soso? Tut das der Gesetzgeber? :D
    Gibts da nen Paragraphen zu?
     
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