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Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von fire 2, 13. Februar 2014.

  1. Jepp, das war sie. Danke für den Link. Einige vertreten dort zwar den Standpunkt, dass die Verwendung in Deutschland illegal wäre, das sehe ich aber auf Grund des oben verlinkten PDFs anders.
    Die BAM grenzt erstmal ein:

    "Seit 2009 sind legal auf dem Markt auch pyrotechnische Gegenstände mit EUKonformitätsbewertung
    („CE-Zeichen“) folgender Kategorien nach der Richtlinie
    2007/23/EG (in Klammer die vergleichbare Klasse nach altem Recht):
    F1 (P I), F2 (P II), F3 (P III), F4 (P IV),
    P1 und T1 (T1);
    P2 und T2 (T2)
    Personen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein für
    pyrotechnische Gegenstände können vom Grundsatz her nur Gegenstände der
    Klassen F1 und F2, T1 oder P1 mit sich führen."


    Jeder von uns - sofern man 18 Jahre und älter ist - darf zugelassene F2-Artikel mit sich führen.

    Dann schreiben sie, dass sich die Zulassung auf die CE-Prüfung bezieht. Nachfolgend dann ein wichtiger Satz:
    "Der Begriff Zulassung gilt im Weiteren für die pyrotechnischen Gegenstände, die vor
    dem 30.09.2009 gemäß § 5 SprengG von der BAM geprüft worden sind und, mit
    Ausnahme der pyrotechnischen Gegenstände für Fahrzeuge, bis zum 03. Juli 2017
    in Verkehr sein dürfen."


    Dieses 'im Weiteren' bedeutet juristisch nicht, dass es eine BAM und CE-Nummer haben muss, sondern beides haben kann, oder nur eines von beiden. In beiden Fällen handelt es sich um zugelassene Feuerwerkskörper. Am Ende des PDFs werden sie noch genauer:

    "Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung/Baumusterprüfung3) erkennt man am
    Fehlen eines BAM Zulassungszeichen oder am Fehlen einer Registriernummer und
    des CE Zeichens."


    Später folgt dann kurz und knapp unter dem Punkt:

    "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit
    Zulassung/Baumusterprüfbescheinigung

    2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
    Das bestimmungsgemäße Verwenden solcher Gegenstände durch Personen mit
    einem Alter ab 18 Jahre im Zeitraum vom 31. Dezember bis 01. Januar ist legal.
    "

    Punkt.
    Sagt die Bundesbehörde, die für die BAM-Nummern-Vergabe zuständig ist / war.
    Warum es hin und wieder Unklarheiten in der Diskussion gibt, liegt meines Erachtens an folgendem:
    Der Verkauf von Artikeln ohne BAM-Nr, sondern nur mit CE-F2-Nr ist in Deutschland (noch) nicht erlaubt. Und genau dadurch entstehen Falschmeldungen in der Presse, dass das Zeug samt und sämtlich illegal wäre (Vielleicht sind diese Falschmeldungen auch lanciert, eben weil das Thema so schwammig ist und die Problematik mit BKS-Böllern und Raketen mit mehr als 20g NEM und trotzdem CE-F2 besteht.).

    Wenn aber die BAM schreibt, dass

    1. PtGs zugelassen sein müssen
    2. eine Zulassung durch eine CE-Prüfung (mit erteilter CE-F2-Nr) erfolgen kann
    3. diese zugelassenen PtGs im Zeitraum 31.12. + 1.2. legal verwendet werden dürfen

    ist das meines Erachtens eindeutig, wie es eindeutiger nicht sein kann.
     
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  2. Ich fahre doch nicht 1000 km um mir Cakes aus Holland oder Belgien zu kaufen. Die sollen mal schön zu uns kommen die guten Dinger. ;)

    Wer lange weile hat. Schaut euch die Vids an. Top Cakes....klare saubere Farben...schönes Golde und Brokat ...gute Standzeit. Geil
     
  3. Das bleibt dir überlassen.
    Wenn man aber schon mal dort ist oder in der Nähe der Grenze wohnt ist es sicherlich interessant zu wissen, was geht und was nicht.
     
  4. Jeden seins....selbst wenn ich Grenznah wohnen würde....die Preise dort (fangt keine Diskussion über Preise an:rolleyes:) bezahle ich nicht. (Holland/Belgien)
    Die kommen schon....ist nur eine Frage der Zeit. :)
     
  5. Gibt dort aber auch wunderbare Sachen, die du hier nicht bekommst. Irgendwann wirst du sie vielleicht kriegen - aber jetzt halt noch nicht. Als ich auf der Zena-Trophy in Belgien war, habe ich selbstverständlich am nächsten Tag noch in einem Feuerwerksladen vorbeigeschaut. Mit der freudigen Erkenntnis, dass es dort Singlerows im Angbot gab: Kauf 2, zahle einen.
    Für 7,50€ das Stück krichst du die 8-Schüsser in Deutschland nicht. Und schon gar nicht mit Helioswirbeln oder mit bis zum Boden reichenden, goldenen Crackling-Crossettes. Und auf das hier:

    [youtube=Thor Mjölnir]hU_6lLo3UXw[/youtube]

    freue ich mich wie ein kleines Kind. Das wird ein Finalschlag, auf den du gerne noch ein paar Jahre warten kannst. Für mich ist das Warten bald vorbei.
    :p
     
  6. :)

    ...und zum leichten Ausklang ( Runterkommen ) ne locker flockige Mudda Russia; getimed natürlich:joh::blintzel::D

    hähä; EUROPA hat schon einiges zu bieten; lass es in die richtigen Hände gelangen!:p
     
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