Raketen Zink Raketen (aber welche?)

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Starfaze, 22. Dezember 2013.

Schlagworte:
  1. Bin im internet auf einen Shop gestoßen der Zink Raketen verkauft.

    Link: http://vuurwerk-ab.nl/product/7/Zinkpijl

    Der Shop ist in Deutschland an der Grenze.
    Ich konnte nicht herausfinden welche Raketen der Shop genau verkauft.
    Sind es einfach nur sehr teure Zink Premium Raketen?
    Habe noch einen weiteren Link. Da steht ,dass sie eigens für den Shop angefertigt wurden,
    es scheinen aber die selben zu sein.

    2. Link https://www.vuurwerk24.nl/product/zink-pijlen/

    Weiß jemand um was für Raketen es sich handelt?
     
  2. Würde auf umgelabelte 910 tippen.

    Jedenfalls in Deutschland nur für Scheininhaber.
     
  3. Mir ist der Shop auch bekannt , nicht sonderlich weit weg von hier ..

    Vor Ort bekommst du die Raketen auch ohne Schein , ob du dir welche kaufst bleibt dir überlassen :D
     
  4. Könnte vor allem an der Grenze zu erheblichen Problemen mit den Herren in Grün kommen wenns zur Kontrolle kommt.
    Ausserdem sollte doch ansatzweise genügend Hirnschmalz vorhanden sein um ein solches Risiko so kurz vor Silvester zu vermeiden.

    Daher Finger weg! Unwissenheit schütz im vor Strafe nicht.
     
  5. Hier in Deutschland darf eine F2 Rakete eine NEM von 20 Gr haben. Ergo darf man diese ohne eine Erlaubnis nicht besitzen. Somit ist die Einfuhr nach Deutschland verboten. Und das Wort nahe an der Grenze liest sich wie schmuggeln immer. Das ist keine Unterstellung nur etwas Fantasie meiner seits.
     
  6. Tja, da aber inzwischen das Verbringen von CE gekennzeichneten FWK nach Deutschland auch von Privatpersonen erlaubt ist...
    Oder haben die genannten Raketen keine CE Kennzeichnung?
    Dann dürften sie auch in der gesamten EU nicht an Privatleute verkauft werden.
    Der Shop ist tatsächlich in Deutschland?
    Verkauft werden dürfen in Deutschland nur FWK mit BAM-ID.
    So ist jetzt der Stand der Dinge.

    Sorry, Dexter, deine Infos entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage.
     
  7. Ich frage mich wie das in der Praxis aussieht, denn die 905 mit 75gr von Zink haben CE, eine EU F2 Klassifizierung und eine F2 BAM ID
    Ich kann mir gut vorstellen das die Grünen aufgrund dessen denken, dass die in D legal sind
     
  8. Ich würde es lieber nicht ausprobieren ;).
    Generell gilt doch das gerade ab Anfang Dezember an den Grenzen schärfere Kontrollen mit Bezug auf Feuerwerk durchgeführt werden. Die Cops werden mit absoluter Sicherheit auch geschult sein oder im Zweifel nachfragen.
    Wie gesagt. Ich würde es gar nicht erst ausprobieren.
     
  9. Sorry aber was erzählst du für einen Schwachsinn? Artikel dürfen nur dann eingeführt werden, wenn eine gültige BAM-Nummer vorhanden ist (was dann auch immer gleichbedeutend ist mit CE-Kennzeichnung).

    Wäre der Import nur mit CE-Kennzeichen möglich, wäre es ja legal aus der gesamten EU Feuerwerk zu importieren. Glaubst du das wirklich? :dontthinkso:

    Btw der geläufigste Polenböller "La Bomba" hat seit 2012 eine CE-Kennzeichnung. Ist er in Deutschland legal?
    (Achtung rhetorische Frage! Falls ich das noch sagen muss... :rolleyes: )

    No offence! ;)
     
  10. Das sei mal dahin gestellt mit dem geschult :D
    Aber wenn jetzt der Deutsche Otto da einkaufen geht und sieht das die alle Prüfzeichen drauf sind die ein PtG brauchen und dann kauft?
    Ich mein man kann ja nicht von jedem Bürger erwarten dass er sich vorher über alle Aussnahmen schlau macht.
    Im Fernseher wird ja auch immer das Bam zeichen hochgelobt und wenn er sieht dass das drauf ist kauft er es in gutem Gewissem.
    Wieso haben die 905er überhaupt F2 Bam bekommen, ergibt für mich irgendwie wenig Sinn
     
  11. La Bomba hat CE F3
     
  12. Wenn es Schwachsinn wäre, würde ich es nicht schreiben.
    Davon ab glaube ich nicht, ich weiß es (wir reden hier von Kat F2 mit CE-Zertifizierung, und nichts anderem).
    Du kannst es selbst an anderer Stelle hier im Forum nachlesen.
    Suchen darfst du selbst:blintzel:
     
  13. Danke für die Info. Allerdings würde ja laut Blitzcracker ein CE-Zeichen reichen, um einen Import legal zu machen. Und dieses wäre ja vorhanden, ob CE F2 oder CE F3 - das CE-Zeichen ist bzw. bleibt ja vorhanden.

    Edit:

    @ Blitzcracker: Ich glaube wir reden an einander vorbei. :good: Mir geht es darum, dass man selbstverständlich nicht alle Artikel importieren darf, nur weil sie ein CE-Zeichen haben. Es gibt auch Klasse 3 (wie von 1899 erwähnt - LaBomba) und Klasse 4 Artikel mit CE-Zeichen, die selbstverständlich nicht nach Deutschland importiert werden dürfen. Um diesen Unterschied geht es mir und das wirst du sicherlich auch einsehen und verstehen. :thumbup:
     

  14. Wie du unten schriebst es ist eine BAM-ID nötig, ergo kannst du auch keine CE Böller einfach mit bringen. Also was nützt dir die CE Zulassung wenn du ein Straftat begehst wenn du z.B die Raketen ab brennen würdest. Vielleicht ist mal einer bereit diese Experiment durch zu führen. Ein Ptg nur mit CE Zulassung kaufen vor einem Beamten zu behaupten alles geht mit legalen Dingen zu.
     
  15. Nochmal: Nur Kat F2 mit CE!

    Ich habe es weiter oben ergänzt.
    Allerdings wage ich zu bezweifeln, daß Zoll/Polizei bereits darüber hinreichend informiert sind,
    und die sitzen erstmal am längeren Hebel und sind schnell mit Beschlagnahme und Vernichtung (Verbrennungsanlage).
     
  16. Könnte es sich bei den Raketen um die "Profi"-Serie handeln, die es auch in Deutschland ein Jahr (2010, glaube ich) gab, aber dann nicht mehr, die aber weiterhin produziert und zumindest in die Niederlande exportiert werden? Soweit ich hier mal gelesen habe, sind dort bis 40g NEM bei Raketen erlaubt. Die Rakete soll ein (Gesamt-)Gewicht von ca. 50g haben.

    Für mich sieht das nach einem grenznahen Shop an, der sich vor allem an Holländer wendet. Die Produkte, die ich mir angesehen habe und die es zum Großteil auch in D gibt (mit Bam ID), sind für hiesige Verhältnisse ziemlich teuer, vielleicht aber für holländische Verhältnisse nicht(?). Problematisch ist, dass der Shop in Deutschland Raketen verkauft, die hier nicht ohne Schein erworben werden dürfen, auch wenn Kat F2 zugeordnet und mit BAM-ID. Es sind auch Raketensortimente von Heron im Angebot, die ich auf dem deutschen Markt noch nicht gesehen habe.
     
    Neonium gefällt das.
  17. Also ich habe in dem besagten Shop nochmal nachgefragt ob er sich sicher sei diese frei verkaufen zu dürfen und ob es Probleme mit den Behörden geben könnte , die Antwort kam prompt :D

    "The zinkpijl are aproved for consumers"

    Sehr seriös das ganze :whistling:
     
  18. Die Verbindung zu Heron ist wahrscheinlich.
    Und ja, zulässige Satzmenge bei Raketen für die Niederlande beträgt max. 40 Gramm.
    Solche hat Heron auch im Programm.
    Und ja, diese dürfen auch mit Kat 2 und BAM-ID nicht in Deutschland verkauft werden.
    Lediglich das Verbringen aus dem EU-Ausland wäre erlaubt.
     
  19. Ich bin mir ziemlich sicher das Minos Recht hat. Eine Zink 91x hat viel mehr NEM so um die 150-200g. Auf der HP steht 50g also kann das keine Zink 91x sein. Es gab/gibt von Zink eine Premium Serie mit 40g NEM. Da kommt das Gewicht schon eher hin. Was mich stutzig macht ist das Kaliber.
    Trotzdem dürfen die nur an 27er ausgegeben werden mit F2 eintragung ohne Auflagen.

    Zu dem ein CE Zeichen reicht für den Import. Du kannst nach z.b. nach Holland fahren dir eine Zink 905 kaufen die dort eine CE Nummer hat und nach deutschland importieren. Legal nutzen darfst du sie nicht. Da laut SprengG und SprengV nur Raketen mit 20g NEM zulässig sind (ohne Erlaubnis).

    Eine BAM ID ist nur da damit der Artikel in deutschland verkauft werden kann.
     
  20. Ist doch einfach: Haben sie mehr als 20g, eine CE (und die Kat.2), aber keine BAM-ID, verwette ich meinen Hintern, dass sie (im Falle einer Kontrolle) eingezogen werden.
    Stellt sich dann heraus, dass sie wirklich mehr als 20g NEM haben, hat man den §20(4) der 1.SprengV an der Backe. Diese Dingens dürfen an Nichtscheininhaber nicht überlassen werden.
    Ich halte es für öhhh - optimistisch ;) , wenn man argumentiert:

    Naja, ich bekam es außerhalb des Geltungsbereichs des SprengG überlassen, deswegen verbringe ich es legal, übe legal die tatsächliche Kontrolle drüber aus und das Verwenden - hab' ich gar nicht vor.

    Bei dieser Argumentation kann man diskutieren, sich winden und Worte drehen, wenn es um "normale" -EU-Kat.2 mit CE, aber ohne deutsche ID geht - jedoch bei den größer 20g-Raketen (und dem Rest aus dem 20(4)) geht man ohne wenn und aber baden, völlig schnuppe. welche Kat.:
    Die Freistellung vom Erlaubnisvorbehalt (SprengV1, §4, Abs. 2) greift hier nicht. Never. Ganz sicher. Ausdrücklich. Unmißverständlich. Wörtlich.
    §7 oder 27SprengG, egal: jeder Umgang und zudem jeder Verkehr ist untersagt, wenn es am Schein fehlt.

    Gibt n langweiliges und kurzes Ermittlungsverfahren. Die zu erwartende Geldbuße dürfte reichen, sich einen Pyrotechniker hier in D zu engagieren, der _noch_ größere Raketen schießt :D

    Die verstehen an der Grenze keinen Spaß :stopit:

    Edit PS.
    In der Praxis sieht es so aus, dass mit der BAM-ID auf dem selben Aufkleber steht:
    Abgabe nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis!
    ... was die "Grünen" dann denken, läßt sich erraten ;)

    LG
    Thomas
     
    Dexter gefällt das.
  21. Minos hat wirklich recht, Zink hat in der Vergangenheit eine eigene Serie für Holland (und andere, ich glaube Frankreich?) aufgelegt. Die Raketen besitzen die Größe und den Körper einer F2-Profirakete (also wie die 10er Bündel, die in deutschen I-Shops verkauft werden), nur eben mit stärkerem Treiber und mehr Füllmenge. Aus der gleichen Serie gibt es (oder besser gab es) auch eine Nur-Treiberrakete mit BS-Füllung als Salutrakete. Wir haben die vor einigen Jahren mal alle bei einem unserer privaten Kl.IV-Testschießen im Feuerwerker und Helferkreis ausgiebig getestet.
    Der Effekt ist nicht um soo viel größer und eindrucksvoller als unsere eigenen Kl.II-Varianten, dass man die jetzt unbedingt herbeisehnen müsste, die neuen CE-Pseudo 905er in F-II für unsere Nachbarn in der Schweiz und Co. sind da besser. Die Knallraketen allerdings waren was feines. :p DAS wäre was geniales in F-II, leider für uns Deutsche nicht erlaubt.....
     
  22. Sie haben Aber BAM F2 und keinen Hinweis alla "Abgabe nur an Personen mit behördlicher Erlaubnis" und trotzdem 75gr
     
  23. Oh ok sry ich nehm alles zurück
    ich hatte aber mal ein bild gesehen wo dies nicht draufstand
     
  24. Vieleicht kann ich bei der Aufklärung behilflich sein:


    Der erstgenannte Shop in Post 1 ist mir nicht bekannt.

    Der zweitgenannte gehört tatsächlich zu Heron.
    Dort verkauft man direkt an holländische Endkunden.

    Die gezeigten Zinkraketen haben 40g NEM (die Heron Raksets haben auch bis 40g) und sind nur für die NL, dort sind 40g NEM als Maximum für eine Rakete zugelassen (am Rande: Heron Raks und diese Zinkis sind 1.3G).
    Sollte also Shop 1 tatsächlich in D verkaufen, hätte er ein Problem...als Händler ptGs ohne BAM ID verkaufen?...nicht gut!!!
     
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