Bestimmung Zirkuszelte und Brandgefahr durch Funkenflug

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Rias, 23. Dezember 2022.

  1. Hallo, liebe Pyrogemeinde,

    in der Nähe meines bisherigen Hauptabbrennplatzes befindet sich momentan ein Zirkuszelt (Luftlinie ca. 50 bis 80 Meter). Natürlich plane ich nicht, in unmittelbarer Nähe zu zünden, aber ich mache mir ein wenig Sorgen, dass durch Wind eventuell einzelne Funken oder Sterne in Richtung des Zeltes wehen könnten. Ich denke mal, dass das Zelt aus einem brandhemmenden Material besteht, aber konnte im Internet leider nichts Näheres dazu finden. Weiß jemand, wie die Brandschutzklasse für das Material von Zirkuszelten ist und wie die verwendeten Materialien und eventueller Beschichtungen der Plane heißen? Meint ihr, es besteht Brandgefahr durch Funkenflug? Lieben Dank für fachkundige Antworten.
     
  2. Wenn es doch so nah ist frag doch mal persönlich nach;)
    Die werden sicherlich am besten Wissen wie es darum steht.
     
  3. Das Zirkuszelt wird mindestens B1 Zertifiziert sein (Schwer entflammbar)
     
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  4. den Raketenständer vielleicht nicht unbedingt in deren Richtung neigen, dann sollte es doch unkritisch sein.

    Bin eh ein Verfechter davon, Raketen so gerade wie möglich zu schießen, die ganzen Bogenlampen und Tiefflieger auf YouTube sind ein bisschen gruselig :eek:
     
    ViSa gefällt das.
  5. Keine Lust, da als Sonderling wahrgenommen zu werden und wenn es am Ende doch brennen sollte (in der Gegend ist viel los), was ich zwar eher nicht glaube, werden sie sich womöglich an den Typen erinnern, der gefragt hat. Deswegen frage ich lieber hier :)
     
  6. Wenn es nicht gerade die Blättertanz von Funke sind, wären vielleicht die Raketenstäbe das größere Problem. Die bohren sich auch mal in den Boden. Das Zelt sollte schon brandhemmend sein.
     
  7. Hallo

    Das ist schwierig zu beurteilen, wenn man die örtliche Bedingungen nicht kennt.
    Für die Beurteilung einer Brandgefahr durch Funkenflug spielen mehrere Parameter eine Rolle.
    Die Beurteilung eines Parameter kann jedoch nicht alleine Rückschlüsse auf die Brandgefahr geben.
    Deshalb kann der Parameter "Material des Zirkuszelts" allein für sich genommen keine umfassende Beurteilung der Brandgefahr darstellen.

    Folgende (nicht abschließende) Parameter wie z.B. Feuerwerkskörper, Wind/Wetter, Örtlichkeiten, Standsicherheit ect spielen eine Rolle.

    Parameter "Feuerwerkskörper"
    Entscheidet ist zum Beispiel welche Feuerwerkskörper eingesetzt werden.
    In diesen Zusammenhang natürlich auch welche Steighöhe, Anzahl, Dauer ect.
    Als Beispiel wäre ein Vulkan mit einer Steighöhe von 3 m ist anders zu bewerten als eine Batterie, Rakete oder Kugelbomben ect.
    Jeder Feuerwerkstyp hat unterschiedliche Feuerwerkstypische Gefahren, die eine Rolle spielen können in der Gefährungsbeurteilung.

    Parameter "Wind"
    Entscheidet ist z.B. gibt es überhaupt Wind, Windrichtung, Stärke ect.
    Auch hier ein subtiles Beispiel:
    Kommt der Wind vom Zirkuszelt zum Feuerwerk ist die Gefahr geringer für das Zirkuszelt als wenn der Wind vom Feuerwerk zum Zirkuszelt weht. Hier würde eine höhere Gefahr sein. Jedoch auch nur dann wenn entsprechend die Stärke da ist usw.

    Parameter "Örtlichkeiten"
    Hier hängt es z.B. auch davon ab, was ist in der unmittelbare Umgebung und in welchen Höhenunterschied.
    Sind zum Beispiel Gebäude, ein Berg oder Bäume vorhanden?
    Eine Luftlinie berücksichtigt in der Regel nicht das Vorhanden sein von solchen Hindernissen.
    Sie wirken sich jedoch auch entsprechend aus.

    Das ist nur ganz grob ausgeführt und soll verdeutlichen, dass man alle Parameter berücksichtigen muss.
    Übrigens stehen sie in einer Beziehung zueinander.
    Die meisten Unfälle sind Ergebnis von einen Zusammenspiel mehrere unglückliche Faktoren. Niemals allein kann ein Parameter alleine verantwortlich sein.

    Nun zur deiner Frage:
    Parameter "Material des Zirkuszelts"

    Es gibt hierfür eine Norm DIN EN 13782. In dieser Norm wird auch über das Brandverhalten gesprochen und auch verschiedene Querverweise zu anderen Normen, die eine Rolle spielen.
    In der Regel sind die Stoffe schwer entflammbar nach B1.
    Jedoch definiert die Norm auch, dass Materialen für Dächer oberhalb von 2,3 m nicht schwer entflammbar sein müssen.
    Jedoch bestehen die Zirkuszelte in der Regel aus gewebeverstärkte PVC-Planen, die schwer entflammbar sind.

    Jedoch bedeutet die Einstufung B1 schwer entflammbar nicht, dass die Brandgefahr durch Funkenflug gebannt ist.
    Der Fachbegriff »schwer entflammbar« beschreibt die Baustoffklasse B1 gemäß DIN 4102-1 von grundsätzlich brennbaren Produkten, die aber selbstverlöschend sind – also nicht selbsttätig weiter brennen.
    Wenn der Funke also auf das Material trifft, dann kann ein Schaden entsteht (z.B. ein Brandloch).
    Jedoch wird wahrscheinlich nicht das gesamte Zelt abbrennen.

    Kurzum:
    Mehrere Parameter sind entscheiden um den Funkenflug als Brandgefahr zu beurteilen.
    Ein Schaden kann trotz schwer entflammbares Produkt entstehen, wenn die Bedingungen dafür vorliegen.
     
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  8. Zirkus heißt meistens auch: Tiere, Stroh, teure Spezialfahrzeuge...
    Ich würde halt so schießen, daß die nicht im größten Fallout stehen..
     
    Jenny, Eistee und Elroh gefällt das.
  9. Alleine schon wegen den Tieren würde ich mir einen anderen Abbrennen suchen...
     
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