Bestimmung Zünden mittels E-Zünder

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Haudegen, 17. Juli 2018.

  1. Em Ende ist es doch für den Fragenden egal. Ohne Fachkunde darf er rechtlich gesehen an den pyrotechhnischen Gegenständen eh nicht rumbauen. Einen Zünder anlegen und dann ist Schluss. Nix Stoppine anschneiden, nix Litze kürzen, kein Loch reinmachen.

    Und nun kommt halt dazu was wie in der Fachkunde steht und was davon überhaupt auch eingetragen ist. Wo Bearbeiten und Verarbeiten anfängt, da streitet man sich eh immer mal. Daher gibts auch unterschiedliche Eintragungen bei den Behörden. Das soll wohl nicht mal rechtlich eindeutig deffiniert sein.

    Einen Feuerwerkskörper im Sinne von SFX zu zerlegen und zu verwenden ist bei mir auch kein Widergewinnen in dem Moment.

    Aber um das be- und verarbeiten braucht man sich ja als Neu-Pyro eh kein Kopf mehr machen, ist ja nach neuen Lehrinhalt und Fachkunde eh nicht mehr gestattet.
     
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  2. Ich hab mit nichts anderem als Sarkasmus gerechnet

    Ich habe hier für mich gesprochen und habe hier niemand ein OK gegeben ...
     
  3. Aber die Verwendung von Tapematch das durch E-Zünder gezündet wird ist erlaubt, wenn ich das an die visco dran mache ?
     
  4. Wie kann man nur so sein... fällt mir nichts mehr zu ein..
    Von sich ablenken anstatt einfach zu zugeben das man sich in dem Punkt getäuscht hat ist wohl einfach nicht mehr möglich. Aber mit dir zu diskutieren ist reine Zeitverschwendung. Mach du dein Ding und ich meins.

    Steichholz zeigt wie es richtig geht... sachlich diskutieren ohne sich durch dumme Sprüche selbst zu disqualifizieren
     
  5. genau, sind ja alles zugelassene Anzündmittel, die du so verwendest, wie sie vorgesehen sind.
     
  6. Dann würde aber jede Bombe an der man die Visco abschneidet und die Stoppine für eine Kette freilegt ihre Zulassung verlieren? Das ist sinnlos. Dann dürfte ich die Bombe nur ins Rohr lassen und am äußersten Ende der Anzündschnur anzünden............
     
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  7. Über dieses Thema wurde genug diskutiert. Jeder soll machen wie er meint und sich hier nicht noch selbst ins Bein schießen.
     
  8. Das könnte der Grund sein, weswegen ich diese reine Visco Lösung nur noch von älteren Bomben kenne, wenn dann ist da jetzt immer die Visco und ein extra Zipfel reine Stoppine dran ... nur ne Vermutung weil soviele verschiedene (Hersteller) Bomben bekomme ich nicht in die Hand, wäre mal interessant wie des bei verschiedenen Herstellern bei AKTUELLEN Chargen ist.
     
  9. Also die aktuellen Chargen von Blackboxx (2,5" bis 6"), Startrade (2" bis 5"), JGWB (3" bis 6") und Jorge (2,5" - 8") haben jedenfalls keine Visco.
    Eventuell gibt es ja noch solche Bomben, aber wie Carsten schon gesagt hat sind das vermutlich alles ältere Bomben.

    Beste Grüße
     
  10. Ich finde eigentlich die Frage viel interessanter wie sich das Material verändern wird, wenn die Neu-Pyros nicht mehr be- und verarbeiten dürfen. Eigentlich darfste da nicht mal an nem Zink Bodensalut nun Zünder setzen. Geschweige denn andere Sachen tun. Wobei es ja auch Batterien mit zwei Zündmöglichkeiten gibt. Bin ich froh alles zu dürfen und da nicht eingeschränkt zu sein.
     

  11. Guten Morgen

    genau so ist es , leider dürfen die Kollegen dann tatsächlich wohl nur aus dem Karton nehmen auf oder hinstellen und Feuer frei. Alles wo du Schwarzpulver brauchst wird dann wohl leider nicht mehr möglich sein oder wie du sagst die Bodenblitze oder halt handwerklich tätig werden muss.

    Da kann man tatsächlich froh sein das wir das noch dürfen

    Habe schon ein paar Kugeln gesehen mit Visco und diesen Stopfen für die Pille .

    Ich hoffe nur ganz stark das diese Artikel dann nicht im Preis steigen oder auf Dauer vom Markt verschwinden weil es ja dann immer weniger Kollegen verwenden dürfen.

    Vielleicht sind die neun Single Shots von Zink ( momentan noch in der Zulassung ) ein erster schritt in diese Richtung


    PS. einziger Vorteil bei der "neuen" Prüfung sie brauchen ja halt nur noch ihre 20 Nachweise. Aber dafür wird die Prüfung schwerer ,länger und dadurch auch kostenintensiver :-(
     
  12. Schon erschreckend wie wenig einer ‚Fachkraft‘ mit Befähigung noch zugetraut wird. Ich kann mich jetzt nicht an Unfälle in diese Richtung erinnern.. Desto weniger man mit der reinen Materie zu tun hat lässt auch das Fachwissen nach. Rein stopfen und anzünden/bezündern kriegt jeder Depp hin.
     
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  13. Das anleitungsgemäße Anbringen eines Anzüners gehört zum "Verwenden", das hat mit "Bearbeiten" nichts zu tun. Daher dürfen ja auch Nicht-Scheininhaber einen Anzünder an einer F2-Batterie anbringen.
     
  14. #39 pxt, 8. August 2019
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2019
    Das ist zwar schon ein alter Thread, das Thema interessiert mich aber aktuell, da ich in den nächsten 1-2 Jahren meine Prüfung ablegen wollte - es gibt neue Bestimmungen was das "Bearbeiten" von Effekten angeht? Also ist es tatsächlich so, dass ich selbst mit einer §20/§27 Bescheinigung bspw. kein Loch in eine Stoppine einer Bombe knipsen darf, um bspw. eine Litze durchzuführen? Wie soll man dann bitte Mörserkästen verleiten, ohne dass jeder Effekt einzeln elektrisch gezündet wird?

    Und der elektrische Anzünder darf damit auch nicht in die Stoppine eingearbeitet werden? Wie soll denn das dann in Zukunft laufen?
     
  15. Wenn Du einen Befähigungsschein nach §20 hast, ist die Fachkunde bescheinigt und Du darfst z.B. Stoppine an / abschneiden um einen Satzauslöser einzubringen. Mit dem 27er allein geht es nicht, weil Stoppine in Kat 4 eingestuft ist. Ausser, diese Kategorie ist in der 27er Erlaubnis eingetragen.
     
  16. Ne dobi, dass meint er nicht. Er meint schon den 20er mit F4. Für zukünftige Pyrotechniker wird wahrscheinlich das bearbeiten von PTG's und der Umgang mit TS verwehrt bleiben. Demnach dürftest du noch nicht Mal Stoppine kürzen. Ich weiß es aber nicht zu 100prozent. Ich habe es auch nur gehört.
     
  17. Es wird ja immer bescheuerter und kann durchaus sein, dass sich mal wieder was geändert hat. Sind ja auch nicht mehr 26, sondern nur noch 20 Helferscheine nötig. Werde meine Arbeitsweise trotzdem nicht ändern;).
    Demnächst müssen die Mörser vor dem Befüllen mit Erdnussbutter bestrichen werden. Gut, dass ich schon so alt bin:rolleyes:
     
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  18. Hab ich auch noch nichts davon gehört, aber, auch ich höre nicht alles :unsure:
    Eine Quelle würde mich natürlich auch interessieren.

    Das wäre ja ähnlich dem Maurer den Umgang mit der Kelle zu untersagen :D
     
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  19. Zitat aus den neuen Lehrgangsgrundsätzen (siehe Bundesanzeiger vom 16.04.2018, dann Anlage B 20):
    Was das nun aber konkret bedeutet, kann ich auch nicht sagen. Eventuell ändert sich doch nichts Wesentliches, weil "Bearbeiten" und "Verarbeiten" nun einfach anders zu verstehen sind... so wirklich genau wird das ja IIRC auch nirgends definiert.

    Die Verladeartikel von Zink sind ja über den Umweg der Europanorm auch kein Problem, weil sich daraus ergibt, dass es natürlich kein "Herstellen" ist...
     
  20. Meinst du die Zink Bombetten? Stimmt das Verladen ist nicht Herstellen. Wenn aber der Umgang mit TS weg genommen wird, dann hat sich das Verladen der Zink Bombetten ja erledigt.
     
  21. Es soll tatsächlich rundum verboten sein, fertige Gegenstände mit CE zu verändern. Und das Kürzen von Stoppinen am fertigen Produkt, fällt wohl auch darunter.. Im Grunde ist man in diesem Land auch mit Erlaubnis und Co ein blutiger Anfänger dem nur Steine in den Weg gelegt werden.
     
  22. Die Geschichte mit dem Löchern der Stoppine ist in meinen Augen sowieso kompletter Humbug. Ich nehme schon immer Verzögerungsketten welche man auch frei konfigurieren kann. Das ist wesentlich effektiver und meiner Meinung nach auch am besten.
    Aber wenn es tatsächlich so weit kommt dass man selbst das von dir genannte nicht mehr darf als Befähigungsscheininhaber, dann gute Nacht... :(
     
  23. Na super, das mindert ja schon etwas die Lust an der Sache. Soll das dann nur für neue Bescheinigungen gelten oder dann auch für die (verlängerten) alten?

    So hats mir ein Pyrotechniker gezeigt. Die Devise war möglichst günstig Mörserkisten zu bestücken.
    Ich lass mich aber gern eines besseren belehren.
     
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  24. Soweit ich weiß,sollen die neuen Bestimmungen nur für die neuen Pyrotechniker gelten.
    Mfg
     
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