Bestimmung Zulassung von Anzündmitteln

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Rocket Man, 18. Juli 2018.

  1. Hallo zusammen,
    heute brauche ich mal Euren Rat zu folgender Fragestellung:

    Wie werden heutzutage Anzündmittel üblicherweise zugelassen / registriert?

    Entweder:
    Erhalten sie - ähnlich wie aktuelle F1/F2-Artikel - eine "ganz normale" Registrierung / Zulassung mit einer CE-Ident-Nr.
    wie z.B. 0589-P1-0812 (nur eben nicht als F1/F2 - sondern als P1-Artikel, außer Stoppine - die dürfte P2 sein)?

    Durch "irgendeinen" Notified Body in der EU? (ganz so wie F1/F2?)
    Auch ohne Verpflichtung, irgendeine BAM-Ident zuzuordnen und / oder aufzudrucken?

    Und an so einer "schlichten" CE-Ident-Nr. kann ich dann auch nicht mehr erkennen, ob es sich um Litze, elektrische Anzünder, Visco oder sonstwas handelt???

    Oder:
    Unterscheidet sich die Zulassung von Anzündmitteln doch noch irgendwie grundsätzlich / systematisch von den normalen F1/F2-Zulassungen?
    Gibt es - evtl. im Hintergrund ohne Verpflichtung zum Aufdrucken auf die Gegenstände - doch noch eine BAM-Systematik ungefähr nach folgendem Muster:

    P1-ZZP = Anzündschnüre für pyrotechnische Zwecke
    P1-ZA = Anzündlitzen
    P1-ZZL = Anzündlichter
    P1-ZZA = Mechanische Anzünder
    P1-ZZE = Elektrische Brückenanzünder
    P1-ZZB = Elektrische Anzünder für Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe
    P2-ZZS = Stoppinen

    Gibt es dieses Z../ ZZ../ ZZP.. etc. System überhaupt noch in irgendeiner Form?
    Oder ist es mit der Neuordnung des CE-Zulassungs-/Registrierungs-Procederes KOMPLETT über Bord geflogen und gar nicht mehr existent?


    > Ich habe schon ziemlich lange zu diesen Fragen online recherchiert, aber ich stoße immer wieder auf widersprüchliche Hinweise, die mal eher auf die eine, und dann auch wieder auf die zweite oben genannte Variante hinweisen.
    Und was richtig "Offizielles" habe ich zum aktuellen Zulassungsverfahren von Anzündmitteln auch kaum gefunden...

    Kann mir also jemand mit verlässlichen Infos sagen, was denn aktuell nun wirklich "Sache" dazu ist? :)
    Oder kennt jemand Quellen, Links etc. wo man das verlässlich nachlesen / herausfinden kann?

    Kann natürlich auch sein, dass ich mich ungeschickt anstelle beim Suchen - und irgendwie den Wald vor lauter Bäumen übersehe... Aber auch dann würde mir ein Tipp von Euch helfen.

    Danke schon mal -
    und schönen Abend!

    Euer Rocket Man
     
  2. So ist es.

    Gruß,

    Nisch`l
     
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  3. Diese Zeichen

    P1-ZZP = Anzündschnüre für pyrotechnische Zwecke
    P1-ZA = Anzündlitzen
    P1-ZZL = Anzündlichter
    P1-ZZA = Mechanische Anzünder
    P1-ZZE = Elektrische Brückenanzünder
    P1-ZZB = Elektrische Anzünder für Schwarzpulver zum Sprengen und schwarzpulverähnliche Sprengstoffe
    P2-ZZS = Stoppinen

    waren in der 1. SprengV von 2013 noch in Anlage 4 beschrieben.

    In der aktuellen Fassung gibt es scheinbar nur noch Auflagen für die Zeichen von Sprengzubehör (vgl. Anlage 4).

    Somit gilt wohl nur noch 0589-P1-1234. Ergo ist wohl aus der Zulassungsnummer nicht mehr ersichtlich, ob es sich um Schallerzeuger oder Zündschnüre welcher Art auch immer handelt.
     
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  4. @Nischl
    @audiopyrophil

    O.k. - dann schon mal Danke! an Euch beide! :)

    Genau -
    die Z.. ZZ... ZZP..- Kennzeichen hatte ich zuletzt in den 2013er-Regelungen (1. SprengV / Anlage) gefunden,
    aber ich war mir nicht 100% sicher, ob das heute für Anzündmittel womöglich noch weiter gilt, oder eben nicht...
    Und wie gesagt - dazu habe ich dann auch widersprüchliche Meinungen gefunden, wenn auch nicht unbedingt immer von ausgewiesenen Fachleuten ;).

    Ich geh´ dann jetzt mal davon aus, dass Ihr Recht habt, und auch Anzündmittel nach aktueller Rechtslage vom System her schlicht so zugelassen werden wie F1/F2 auch,
    also mit "0589-P1-1234" (Beispiel) - und fertig. Keine Extra-Wurscht-Kürzel mehr!

    Auf der einen Seite schade, dass man dann über die Zulassung / Registrierung nicht mehr erkennen kann, um was für einen Typ Anzündmittel es sich handelt.
    Auf der anderen Seite vereinfacht es die Systematik natürlich ein ganzes Stück, wenn man gar nicht mehr zwischen diesen ganzen Z.. ZZ.. ZZP...-Kürzeln unterscheiden muss.

    Damit wäre meine Frage dann auch insoweit beantwortet. :cool: Super!

    (Falls jemand aber doch noch was anderes weiß - oder womöglich was Gegenteiliges ;) - soll er´s (oder sie... ) bitte hier noch schreiben....
    .. zusätzliches Wissen schadet selten!)

    Danke nochmal und Grüße!
    Rocket Man
     
  5. Ich hab Freitag Lieferung bekommen. Kannst Dir 100% ig sicher sein!

    Gruß,

    Nisch`l
     
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