Pyrotechniker Zusammenfassung zu §7, 20, 27 ???

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von stedi, 5. Dezember 2009.

  1. Lies dir zum Thema "unentgeldliches Feuerwerk für die Gemeinde" mal den 2 Posts über dir verlinkten Thread "27er - Grenzen der Nichtgewerblichkeit" durch.
    Die daraus resultierende Antwort auf deine Frage: Nein, das wäre im Rahmen des 27ers nicht möglich.
     
  2. So wie ich meine, JA!

    Nur für den reinen Materialpreis.


    gruß
     
  3. Jut dann wär das geklärt! Danke! Da manches ein bisserl für mich unklar ist, da ich leider noch nicht Pyrotechniker bin.
    In den FAQ's habe ich gelesen:
    "...Man muß mindestens ein Feuerwerk alle zwei Jahre als verantwortlicher Feuerwerker abbrennen, sonst muß man den Lehrgang wiederholen. Außerdem muß man alle 5 Jahre einen Wiederholungslehrgang zum Erhalt der pyrotechnischen Fachkunde absolvieren...." Ist das egal...also das für den 7er als auch für den 20er und 27er gleich ist... wie kann dann aber der 20er verantwortlicher Feuerwerker sein, wenn er nur "Mithelfender Pyrotechniker" ist. In dem Fall ist er doch garnicht mehr der verantwortlicher Pyrotechniker ??? Oder etwa doch?
    ..und reicht es auch als 27er aus, wenn ich z.B. nur eine Kugelbombe 100mm als genehmigtes Kl.4 Feuerwerk, und das alle zwei Jahre abbrenne? Reicht das aus, sodass ich den Grund-Lehrgang nicht wiederholen muss oder gibt es da ein Limit.
    Sorry aber..:dontthinkso:
     
  4. Er ist dann verantwortlicher Pyrotechniker im Auftrag des 7ers. Der 7er muss nichtmal beim Feuerwerk anwesend sein. Der 7er "übergibt" quasi die Verantwortung an einen 20er.
     
  5. Genau die Frage wollte ich auch gerade stellen! =)
    Normalerweise hätte ich jetzt vermutet wenn du das anmeldest sollte es ja quasi als Feuerwerk gelten oder?
    Bin mal gespannt


    Lg Nico
     
  6. Klar, das wäre dann ja ein angemeldetes Feuerwerk.
    Im Zweifel nimmste dir 10 Effekt und machst ein "Erprobungsschiessen".
    In wiefern die Behörden wirklich auf diese Mindestnutzung des Scheins bestehen ist aber auch sehr unterschiedlich.

    Gruß
    Fabian
     
  7. So soll es ja auch sein - schließlich gibt es eine ganze Menge unterschiedliche erlaubnispflichtige Tätigkeiten.
    Die Ausnahme von der Bedürfnisprüfung im Rahmen des 27 ist ja auf allein Pyrotechnik beschränkt.
    Der 7er hat die Erlaubnis nur, um geschäftlich tätig zu sein, der 20er hat keine Erlaubnis.
    Bei z.B. Böllerschützen fällt somit das Bedürfnis als zwingender Versagengrund weg, wenn sie nichts tun.

    Der §11 schert sie halt alle über einen Kamm.

    Btw: Warum gibt es keine 7er Böllerschützen ? :winki:


    LG
    Thomas
     
  8. Puuh hey Leute!
    Ich hab jetzt 20 Seiten durchgewälzt und überall steht was anderes.
    Würd mich freuen, wenn ich jetzt kurz und knackig ´ne Antwort bekommen könnte:
    Nach welchem § muss mein Schein angemeldet sein, wenn ich als Privatperson, ohne Gewinnabsicht, im Jahr ein paar Feuerwerke für MICH abbrenne, mit der Erlaubnis, selber Kl.4 Artikel einkaufen zu dürfen.

    Also zusammengefasst:

    - Privat
    - ohne Gewinn
    - selber Kl.4 Artikel einkaufen und abbrennen


    Vielen vielen Dank =)
     

  9. §27



    Gruß

    Roli
     
  10. Perfekt =) Danke!

    MUSS ich da ne gewerbliche Haftpflicht haben oder reicht das auch wenn ich da sowas wie das von dem BVPK Verein habe?

    Ist ja eigentlich Quatsch ne gewerbliche zu haben wenns nicht gewerblicht ist....


    mfG
     
  11. Du brauchst eine HP, in meinem Schein stehen sogar die Mindestdeckungssummen. Gewerblich braucht die nicht zu sein, noch nichtmal permanent, sogar "eventbezogen" würde reichen. Das ist aber von Amt zu Amt unterschiedlich.
    BVPK wird aber mittlerweile auch von vielen Ämtern auch akzeptiert, warum sollten sie auch nicht.
    Solange du nur Kat.2 unterm Jahr schiessen willst reicht evtl. auch deine normale private HP. Meine dekt alle Kat.2 FW mit ab, ohne Mehrkosten.

    Gruß
    Fabian
     
  12. Der BVPK gibt da glaub ich allen 27er eine echt gute versicherung für ein gutes Geld!
    Aber da muß ich mich nu auch noch richtig einlesen!

    So ist das auch bei der WGV.

    Greetz Markus
     
  13. Also ich geh davon aus, dass da nur sehr wenig Kl.2 bei sein wird. Wenn ich schonmal was mache zum Geburtstag vom Opa oder so dann solls auch knallen wenn der Platz da ist.
    Mir gehts nur darum, dass ich günstig versichert bin, am besten Eventbezogen ( wobei das bei dem Bsp. BVPK ja egal wäre), ein paar Feuerwerke zum Vergnügen abbrennen kann und das Zeug auch selber kaufen kann.

    =)
     
  14. Wenn Du genau wissen willst was Du als BVKP-Mitglied brauchst erkundige Dich doch einfach dort.

    Ansonsten frag doch Deinen Pyrotechniker, was für eine HP er hat. Meist sind die garnicht so teuer - unser Hobby ist teuer, da sind 100-200 Euro mehr pro Jahr auch nicht die Welt. Wenn es daran hapert ist es auch fraglich, ob Du bei Omas 80. wirklich ein Feuerwerk abbrennen willst (als 27er). Denn die Materialkosten sind hoch. Kl-IV ist eben nicht billig und ne vernünftige Versicherung sollte schon drin sein
     



  15. Danke schonmal,
    hab dem letzte Woche schon ´ne email geschrieben. Aber da kam noch nichts. Vielleicht ist er ja im Urlaub oder so.

    Mit 200 Euro könnte ich leben, mein alter Lehrmeister sprach von 1500. Das wäre auf jeden Fall zu teuer. Wenn man, genau wie du (habe ich deinen ganzen Beiträgen entnommen :p); nen ganzen Ar*** voll Kohle für Kl.2 Batterien ausgegeben hat, dann finde ich die Kl.4 Preise gerade zu hmm sagen wir "einladend" :D
    schönen Abend noch =)
     
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