Termin | News Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 5. Nov. 2016.

  1. Es kommt jetzt also doch die Änderung des §23 wo man verhindert, das die Böllerschützen mit Ihrem §27 das Kat2 einfach nur anzeigen brauchen. Das war ja schon länger angekündigt. Wenn Ihr jetzt Pech habt, drehen die auch noch am Gesetz und machen mit dem §27 für Kat3 Schluss.
     
  2. Also das kann ich derzeit entkräften. Der entsprechende Absatz bleibt bestehen. Vielleicht dann bei der nächsten Änderung. ;)
     
  3. Ja nicht nur das , für mich liest sich das ganz klar so das für 27 er . mit F4 auch Schluss ist :shocked:



    Die legale Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F4 und T2
    durch „private“ Bürger, die Inhaber nichtgewerblicher sprengstoffrechtlicher Erlaub-
    nisse nach § 27 SprengG sind, ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, da diese
    Personen in der Regel nur als Angehörige der Wirtschaft (professionelle Pyrotechni-
    ker) über die entsprechenden gewerblichen Erlaubnisse nach § 7 SprengG oder Be-
    fähigungsscheine nach § 20 SprengG verfügen.
     
  4. Entspann dich. Das stammt ja nicht aus der Verordnung. Es geht lediglich um den Erfüllungsaufwand für den Bürger. Und da Normalo nicht mit F4 umgehen darf trifft die Regelung über die Anlage 6 (zur Zeit Py 2012/2) meist nur Leute zu die sowieso gewerblich damit umgehen. Der Bürger braucht für F4 zb. keine Sicherheitsabstände berechnen. Etwas anderes sagt das nicht aus.

    Steht übrigens auf Seite 34 und nicht auf Seite 40 wie oben angegeben
     
    skydancer gefällt das.
  5. Ab wann tritt das ganze in Kraft ?

    Habe ich jetzt nirgends lesen können, bzw bestimmt überlesen.
     
  6. das steht noch nirgendwo. Aber fürs SprengG steht:
    Der Schuh drückt also. :D
     


  7. Ok danke , sorry aber das mit dem Erfüllungsaufwand war davor unklar für mich .
     
  8. Ich steh glaube ich irgendwie auf dem Schlauch.

    Verstehe gerade gar nix.

    Wo genau steht das man in Zukunft auch mit 27er eine Ausnahmegenehmigung braucht ?

    Und wenn noch kein Datum festgelegt ist ab wann das gilt, dann ist das aktuell ja alles nur heiße Luft oder sehe ich das falsch ?
     
  9. Das ist das Problem wenn irgend etwas ohne Zusammenhang geschrieben/ zitiert wird.

    Aber da hilft man sich doch gerne gegenseitig. :)
     
    skydancer gefällt das.
  10. Also in der Vorlage für den Bundesrat steht das auf Seite 16

    Derzeitiger Wortlaut:

    Streich mal jetzt den §27 raus. dann steht da :


    Wie das nachher von den Ämtern umgesetzt wird weiß ich nicht. Faktisch darf der 27er F2 unterm Jahr nicht mehr verwenden. Ob er das trotzdem tut wenn er ein F3 Feuerwerk anzeigt steht erstmal nicht zur Debatte. Da man aber eigentlich in der Anzeige vermerken muss was verwandt wird besteht für den 27er keine Chance F2 anzuzeigen. So jedenfalls mein Derzeitiges Verständnis. Aber ich lerne auch gerade neues so wie alle.
    Aber man kann davon ausgehen das alles so kommt wie dort beschrieben schließlich liegt es dem Bundesrat bereits vor und da die Änderungen in der SprengV auch das SprengG betreffen, welches ja bereits vom Bundestag abgesegnet wurde und nur noch auf das Abnicken des BR wartet, ist es nur noch eine Frage der Zeit. Mich würde es wundern wenn man noch vor dem Jahreswechsel für Verunsicherung sorgt, aber Möglich ist alles. In ein paar Tagen wissen wir sicher mehr.
     
    tribun77, skydancer und Farben im Himmel gefällt das.


  11. Na ja, erstmal müssen die Ämter das verstehen ;) nach all den Jahren wissen die meisten nicht wan Anzeige oder Ausnahmegenehmigung , und jetzt schon wieder neue Gesetzte !Was sollen die noch alles wissen :D:D

    Das mit dem F2 macht für mich zum jetzigen Stand keinen Sinn ....
     
    pyromanusdiaboli gefällt das.
  12. Das Gesetz wird 27er abhalten die keine Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk haben. Aber ich glaube das die "kleinen" 27er eher auf F3 umschwenken und dann das ganze aushebeln.
     
  13. Da mußte aber auch erstmal die 25m haben um das dann zu schießen. Ist schon nen Unterschied ob Kat 3 oder 2.
     
  14. Zitat:
    Zitat von Nemo Tenetur [​IMG]
    ...
    Es handelt sich hierbei um ein Gesetzentwurf, Änderungen im Detail sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens durchaus noch möglich (z.B. Änderungswünsche des Bundesrates).
    ...


     
  15. Und nein... Als §27 inhaber für f2/3 darf man keine 75g Raketen verwenden. Denn nach einem Gerichtsurteil (finde es Grade nicht), benötigt man dafür Fachkunde. Man kann also davon ausgehen das die Scheine ohne Einschränkung nach §20 spätestens zur Verlängerung eingezogen oder geändert werden. Genauso wie Kategorie 2 komplett aus den Scheinen verschwinden wird. Ist es schlimm?

    Nö, solange f3 bleibt ist es halb so wild, der Erwerb bleibt ja. Unterm jahr dann eben nur F3 oder hakt eben pa f2 cakes dazu stellen und fertig.

    Der §20 ist so wie er ist nicht geändert worden. War vorher schon so.

    Freuen wir uns einfach das ab nächstes Jahr keine bam mehr nötig ist und es viele neue Hersteller und Produkte bei uns geben wird, hoffentlich auch in Kat 3, aber das liegt in den Händen unserer Händler.
     
  16. Selten so ein Müll gelesen..
     
  17. Dann erkläre doch was daran Müll sein soll.
     
  18. Das Gerichtsurteil bezog sich logischerweise auf das damals bestehende Gesetz. Wenn sich das Gesetz aber diesbezüglich ändern sollte, dann ist es ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung natürlich zulässig 75g Raks etc. zu erwerben und zu verwenden. Wie gesagt, vorausgesetzt, dass sich vom Gesetz her was ändert.
     
    Mannermau gefällt das.
  19. Achja? Hab ich was überlesen in den ganzen Beiträgen bezüglich §27? Macht für mich gerade keinen Sinn, wenn ich bei meinem Händler mit "kleinem" §27-Schein Zink-905 erwerbe aber sie nicht verwenden darf.
     
  20. Du brauchst Fachkunde für ptg bei §20 Dings bums. Schon immer... Man muss nur malalles richtig lesen.
     
  21. Es gibt aber etliche 27er (Kat. 2/3) wo keine Auflagen zwecks Raks >20g oder Blitzknallkörper drin steht.
     
    Pyroghost gefällt das.
  22. Dann mal los ! :D Seit wann braucht man für F2(+) eine Fachkunde? Erlaubnis oder Befähigungsschein Ja, Fachkunde Nein.

    Die 905 sind F2+ und dafür brauchst du einen Befähigungsschein §20 oder Erlaubnisschein §7 / §27. Erlaubnisschein §27 für F2/F3 = Zink 905.
     
    Big Nut und Pyroghost gefällt das.
  23. Er schrieb doch: Bei §20 brauchst du Fachkunde-richtig.
    Ansonsten hast du recht,Silberschweif.
    Ich steige hier bald überhaupt nicht durch.Jeder weiß ein bißchen,usw.
     
  24. So siehts aus!

    Für den Befähigungsschein §27 F2/F3 ist definitiv KEINE Fachkunde nötig (lesen: SprengV §4 Abs. 5). Habe selbst erst einen Befähigungsschein §27 F2/F3 bei meiner Behörde beantragt. Der Antrag und die erteilte Erlaubnis bezieht sich meist auf den Erwerb und den Umgang von pyrotechnischen Gegenständen.
    Die Begriffsdefinition des Gesetzgebers zum "Umgang" steht in SprengG §3 Abs. 2 Nr.1
    Voraussetzung für den Umgang von F2 >20g ist natürlich, dass es keine Beschränkung diesbezüglich im Befähigungsschein gibt.

    Wie das jetzt mit
    aussieht kann ich leider nicht genau sagen :rolleyes: aber du hast schon Recht: Man muss nur mal alles richtig lesen :D.
     
  25. Fakt ist aber auch, daß es dieses Gerichtsurteil gibt, in dem die vom Gesetzgeber geforderte Fachkunde für die im §20 genannten Gegenstände (Blitzböller und Raketen mit mehr als 20 Gramm, jeweils Kat F2) bestätigt wird.
    Somit ist für mich ebenfalls Fakt, daß es darüber keine Rechtssicherheit gibt, wenn verschiedene Behörden die entsprechenden Scheine unterschiedlich ausstellen.
    Solange das nicht einheitlich gehandhabt wird, kann hier jeder schreiben, was er will, und alles und niemand hat wirklich recht.
     
    audiopyrophil gefällt das.
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden