Termin | News Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 5. November 2016.

  1. In der Schweiz ist das erwischen eines Temposünders auch dreimal so hoch wie in Deutschland, vor allem auf der Autobahn! Dort sind vielleicht die Strafen mit schuld, aber das hat auch damit zu tun das viele dort auch erwischt werden (Im Gegensatz dazu in Deutschland), aber Abseits davon ist es genau so schlimm wie in Deutschland.

    Wenn du in Deutschland genau soviel kontrollieren würdest, wäre hier die Autofahrer auch sehr vorsichtig. Das gleiche kannst auch auf Feuerwerk beziehen!
    Mehr Kontrollen gleichzeitig auch weniger Fehlverhalten, aber wer soll bitte die Kontrollen übernehmen und dann auch bezahlen?
    Was würde es bringen 100000€ Strafe z.b. für verbotenes Feuerwerk, wenn ich z.b. in Berlin das Zünden von Kugel,Zylinderbomben... nicht verhindern kann? Selbst bei bekannten Schwerpunkten ist die Polizei überfordert das Gesetz durchzusetzen. Klar hat das jetzt weniger mit dem Schein zu tun, aber es geht um das Prinzip der harten Strafen wenn das eh kaum einer Kontrollieren kann.

    Auch ein kleines Beispiel von mir: Bei uns in der Stadt ist seid Jahren ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt, aber erst letztes Jahr als es Kontrollen gab haben sich die Leute auch dran gehalten. Aber Laut Auskunft der Stadt war das richtig Teuer, den es musste eine Private Firma für die Ordnung sorgen mit drei Beamten vom Ordnungsamt. Gutes Beispiel was bessere Kontrollen bewirken, da müssen die Strafen nicht unbedingt härter werden.

    Das soll nochmals verdeutlichen das wir in Deutschland einfach zu wenig Personal in den Kontrollstellen haben. Und solang das so ist bringen auch härtere Strafen null, den es kann einfach nicht flächendeckend kontrolliert werden ob das Gesetz eingehalten wird.

    Oliver
     
  2. @Carsten

    Oli hats ganz gut beschrieben ... hier fehlt die "Kontrolldichte".

    Die Chance erwischt zu werden tendiert doch beinahe gegen Null. Sehe ich immer wieder daran wie oft FP3 & Co. verballert werden und die wenigsten Nutzer dieser Artikel werden diese offiziell bezogen haben .. ;)

    Und unsere Polizei hat so viele Baustellen zu bewältigen (z.B. als Hundertschaften anwesend sein weil türkische Politiker der Meinung sind hier ihren Wahlkampf zu zelebrieren ...) ja ich weiß ... bin schon wieder in die Politik abgedriftet, aber leider lässt es sich nicht immer so exakt trennen, dennoch sorry dafür. Aber was würde passieren sollte man hier aufstocken ... dann ist schon wieder das Hauptsächlich Links-Grüne Geschrei von "Polizeistaat" da, wetten ?! ;)

    Würde in CH nicht so engmaschig kontrolliert würden da auch viel mehr schneller fahren, dessen bin ich mir sicher. Rein von der Sache her gebe ich dir durchaus Recht, aber wie gesagt härtere Strafen werden auch nichts nützen, siehe o.g. Beispiele.

    Man kann einfach nicht alle Eventualtitäten ausschließen, es sei denn man lebt in Nordkorea oder so ... da tanzt garantiert niemand aus der Reihe wohlwissend das ihm ein sofortiger Genickschuss folgt sollte er gegen was auch immer verstoßen.;)

    Man wird sehen was die Damen und Herren entscheiden ... und mein Bauchgefühl sagt nix gutes .. :rolleyes:
     
  3. In CH funktioniert die Geschwindigkeitsmessung auch anders als in D. Wenn ein Auto eine bestimmte Strecke zurück legt und dabei die Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als die Erlaubte, dann gibt es schon eine Strafe. D.h. es wird mehrmals gemessen und dann der Durchschnitt ermittelt. In D ist das nicht erlaubt, soll aber eingeführt werden. Es wird nur ein mal geblitzt. D.h. man hat hier mehr Glück, bei niedrigem Tempo erwischt zu werden. Nach dem Blitzer treten die meisten so wie so wieder aufs Gas :).

     
  4. Naja ich lese sehr viel ausreden ich bin bestimmt 50 mal durch die Schweiz gefahren (quer durch) und die Streckenmessung ist auch da eher noch die Ausnahme, insofern ...

    Aber auch mich hat es mal vor einer Ortschaft beim umfahren eines Staus erwischt wo 50 war und man hat mich doch tatsächlich mit 54 (nach toleranz) erwischt und es hat 80 EUR gekostet!

    Und ja ... das schreckt ab.

    Anderes Beispiel ... jemand ist in CH besoffen gefahren ... Unfall ... neben den Kosten für den verursachten Schaden kam ein Ticket von umgerechnet 15.000 EUR hinzu.

    Ja ihr habt recht in diesem Fall hats nichts geholfen, ABER der wird das nie wieder machen und ich bin mir ziemlich sicher einige andere überlegen sich das dann doch.

    Ich habe bei den Fahrten zich deutsche gesehen, die in D fett über den 120 waren und schwups in der Schweiz ... Ende, brav 120 nach Tacho. Oha aber nein Strafen helfen nicht, die fahren so "vernünftig" wegen der Überwachungsdichte!

    Und nein ich habe in all der Zeit NIE eine Streife oder mobile Verkehrkontrolle gesehen, dafür haben die den ein oder anderen Blitzer, aber da weiss man wo. Also weiss ich jetzt nicht was das mit der Überwachungsdichte zu tun hat. Wie in vielem sind die einfach schlauer als wir und das Konzept der Strafen bringt denen in meinen Augen merkbar was.

    Aber genau an dieser Diskussion sehe ich ja leider was hier Sache ist und deswegen ist das hier auch so.

    Und wieder mal, wenn Strafen nix bringen können wir Sie ja ruhig einführen? Nur um zu sehen was passiert!

    Nennt mir ein vernünftiges Argument wieso 20km/h Überschreitung des Limits nicht 5000 EUR kosten soll, wenn man das 2. mal erwischt wird? Oder bei 50 km/h drüber Führerschein weg für 3 Jahre.

    Carsten
     
  5. Meine VERMUTUNG:

    Die Einnahmen aus Verkehrskontrollen sind heute eh in der Kalkulation vieler Städte & Kommunen fest mit eingerechnet. Das wird man natürlich NIE offiziell zu hören bekommen, da geht es selbstverständlich immer nur um die Sicherheit ;) :D

    Das beste Beispiel habe ich direkt vor meiner Tür, bei uns durch den Ort führt eine Bundesstraße 4-Spurig in beiden Richtungen und 2 stationäre Blitzer. Nun wohne ich in einer Straße die mehr oder weniger parallel zu zur BS verläuft, was glaubst wo die ganzen Raser nun langfahren ? Richtig, durch unsere 30er Zone.

    Die Stadtverwaltung antwortete lapidar auf unsere Bitte mal auch in unserer Straße zu blitzen damit das zu wenige Autos da durchfahren und es sich "nicht lohnen" würde.

    Und genau das ist der Grund, GELD !!! Die wollen gar nicht das zu viele ihren Führerschein verlieren, denn würden alle vernünftig fahren würden eben genau diese kalkulierten Einnahmen wegbrechen und das will man nicht !!

    Um mal wieder BTT zu werden:
    Ich denke mittlerweile auch das es um Geld und/oder Macht/Verbote geht. In der Tat ist das Anzeigen zu "Kundenfreundlich", eine AG bringt jedesmal Geld in die Kasse und man kan den Feuerwerker schön mit irrsinnigen oder aufwendigen Auflagen malträtieren das ihm die Lust vergeht, die abgelehnte AG muss dennoch bezahlt werden, eine weitere Lizenz zum Gelddrucken und der Machtausübung, nichts weiter ..
     
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  6. Stimmt... einfach bei jedem verpflichtend ne Kamera auf die Mütze schrauben, per AI zentral auswerten lassen und dann stimmt die Kontrolldichte endlich... :rolleyes:
     
  7. Ich denke du weißt ganz genau wie ich es gemeint habe. ;)
     
  8. Zum weiteren Ablauf: Sollte sich am Freitag der Bundesrat dazu entschließen, die Ausschussempfehlung zu akzeptieren, man spricht dann von einem Beschluss mit Maßgabe, geht die Verordnung zurück an die Bundesregierung. Das federführende Ministerium, hier also das Innenministerium, nimmt zum Beschluss des Bundesrats Stellung und die Regierung kann die Verordnung dann entweder in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung annehmen oder sie noch einmal verändern, was dann wieder eine Abstimmung im Bundesrat nötig machen würde. Es müssen also irgendwann beide Seiten derselben Version der Verordnung zugestimmt haben, damit diese in Kraft treten kann.
     
  9. Das ist nicht korrekt, dass nur eine AG Geld bringt. Zum Beispiel darf das Land Hessen für eine Anzeige nach §23 zwischen 40 und 300€ kassieren. Ich zahle hier bei uns für eine Anzeige mit F3 Feuerwerk genau 100€, für eine AG nit f2 aber nur 50€
     
  10. Es wäre schön wenn man seine Ideen einbringt um vielleicht einen Lösungsansatz zu bieten.
    Es geht ja nicht darum jemanden zu verurteilen oder zu bestrafen. Es geht darum das die Möglichkeit der Anzeige von Feuerwerken durch Feuerwerker im privaten Rahmen jetzt von einer Gruppe Hobbyfeuerwerker genutzt wird die für diese Art nicht vorgesehen war. Für den Privatmann("Nicht-Profi") war einfach die AG nach §24 vorgesehen.
    Jetzt wo eine mögliche Diskussion durch den Gesetzgeber über Veränderungen im Gesetz (§27) ins Spiel gebracht wird, gilt es für uns sachliche Argumente zu finden die für die jetzige Regelung sprechen oder aber welche Kompromiss Vorschläge man anbieten kann.
     
  11. Dass eine Einschränkung in irgendeiner Form kommen wird, ist seit dem ursprünglichen Entwurf der hier diskutierten Verordnung klar. Die Art der Umsetzung über ein Verwendungsverbot für 27er jedoch fand ich damals schon unglücklich und bin sehr froh, dass der Innenausschuss das auch mit relativ deutlichen Worten abgekanzelt hat. Ob das nun auch beim Bundesrat, im Innenministerium und bei der Regierung Gehör finden wird, steht aber auf einem anderen Blatt.

    Ich kann die Argumente gegen eine Fachkundeprüfung für alle, wie ich sie weiter vorne vorgeschlagen habe, verstehen. Allerdings kann ich auch die Sicht des Gesetzgebers nachvollziehen, dass dieses simple "Freikaufen" von der Pflicht, sich eine AG nach §24 der 1. SprengV zu holen, unterbunden werden soll.

    Von daher wäre es wohl meiner Meinung nach, wenn man eine Einschränkung vornehmen will, das Fairste, Fachkunde zur Voraussetzung für eine Anzeige zu machen. Wie das dann genau formuliert wird, darüber müssten sich die Juristen den Kopf zerbrechen.
     
  12. Ich sehe das auch so!

    Die Fachkunde ist ja dafür da, dass der Scheininhaber selbst prüfen kann, ob irgendwas gegen die Durchführung des Feuerwerks spricht. Er macht eine Abbrennplatzbesichtigung, berechnet die Sicherheitsabstände, schaut ob Flughäfen in der Nähe sind, prüft ob die PtG's höher als 300m steigen, sichert den Abbrennplatz ab, hat mindestens einen Helfer und und und... Darüber ist der Scheininhaber mit Fachkunde informiert und wird das auch einhalten. Daher reicht m.M.n. eine normale Anzeige aus. Die Behörde muss nicht selbst die komplette Prüfung übernehmen, da der Scheininhaber selbst fachkundig ist. Die Behörden gehen ja größtenteils auf den gleichen Lehrgang wie die Scheininhaber. Zusätzlich kann die Behörde dann stichprobenweise den Abbrennplatz kontrollieren.

    Ohne Fachkunde muss man davon ausgehen, dass die Scheininhaber nicht richtig über die aktuelle Gesetzeslage, Sicherheitsmaßnahmen und die praktische Herangehensweise informiert sind. Sie sind nicht geschult und könnten durch Unwissenheit Fehler machen. In dem Fall muss die Behörde prüfen, ob das Feuerwerk durchgeführt werden kann oder ob etwas dagegen spricht. Daher ist bei Scheininhabern ohne Fachkunde die Genehmigung sehr sinnvoll, um Missverständnisse / Halbwissen und daraus resultierende Schäden zu vermeiden. Zusätzlich kann die Behörde dann stichprobenweise den Abbrennplatz kontrollieren.

    Also nochmal kurz:

    Mit Fachkunde: Anzeigen, da die wissen was sie tun und geschult sind
    Ohne Fachkunde: Genehmigen, da sie nicht wissen was sie tun und nicht geschult sind

    Dem Scheininhabern mit Fachkunde die Möglichkeit der Anzeige zu verwehren, wäre reine Geldverschwendung auf beiden Seiten. Durch die Genehmigung entstehen mehr Kosten als bei einer Anzeige. Die Behörde muss den ganzen Vorgang prüfen und melden. Bei einer Anzeige muss man nur melden. Es ist gut, dass der fachkundige Scheininhaber den Behörden die Arbeit sozusagen abnehmen kann. Außerdem kostet die Fachkunde ja auch eine Stange Geld, sodass die Kosten fair verteilt sind. Wenn jetzt hier eine Genehmigung mit Kosten durchgeboxt wird, bewirkt das nur, dass die 27er mit Fachkunde dann ein Gewerbe anmelden werden. Dadurch wird die Anzahl der Feuerwerke insgesamt erhöht, da die Kosten nicht mehr selbst vom Scheininhaber getragen werden, sondern nur noch von den Kunden. Mehr Feuerwerke = mehr Feinstaub. Da Konsumentenfeuerwerk in Zukunft sicher mehr eingeschränkt wird, entsteht hier auch ein größerer Markt für den gewerblichen Scheininhaber. Ich wäre daher bei solchen Entscheidungen sehr vorsichtig. Es ist doch gut, wenn die 27er privates Geld rein stecken, denn das ist soweit beschränkt, je nach dem wie viel Kapital und Wille dahinter steckt. Davon profitieren die Firmen (Umsatz) und der Staat (Steuern). Wenn der 27er wegfällt, wird sich der Marktbereich komplett verändern. Wahrscheinlich zum Negativen der etablierten Firmen, da mehr Konkurrenz. Ein hauptberuflicher Pyrotechniker kann ja schlecht mit einem nebenberuflichen Pyrotechniker konkurrieren, wenn der nebenberufliche im Hauptberuf schon alleine schon wesentlich mehr verdient, dass er viel günstigere Preise anbieten kann und daher keine Konkurrenz hat. Und genau das ist den geweblichen Firmen ein Dorn im Auge. Also wäre aus gewerblicher Sicht die Einschränkung des 27er mit Fachkunde eher ein Schuss ins Knie.
     
  13. Doch viele wissen schon was sie da tun nur ihnen fehlt eben die anerkannte Prüfung.
    Ansonsten volle Zustimmung.
     
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  14. Ja aber man muss ja immer von der Masse ausgehen. Wenn einige wenige sich nicht an die Regeln halten, muss jeder F3 Inhaber bald eine Fachkunde ablegen oder mit Einschränkungen rechnen. Oder generell jeder 27er. Beispiel unser Schneemann...

    Also liebe F3 Inhaber, bitte nicht persönlich nehmen. Es geht hier lediglich darum, dass die Behörden ein Mittel brauchen, um den F3 Inhaber als fachkundig einzustufen. Ohne Fachkunde ist das schwierig, denn dann könnte ja jeder kommen und behaupten, alles zu wissen. Eine Anzeige kann nur dann möglich sein, wenn der Scheininhaber fachkundig ist und über die Materie bescheid weiß.

    Vielleicht ein anderer Ansatz aus Behördensicht:
    Wie wäre es, wenn die F3 Inhaber einfach nur die F4-Prüfung in abgespeckter Variante ablegen? Also ohne Lehrgang, hohen Kosten und statt F4 nur F3.
    Das wäre doch eine gute Lösung, oder? Dann hätte die Behörde den Nachweis und müsste nicht mehr separat prüfen.
    Das müsste dann aber jemand anbieten, inkl. Lernsoftware oder Unterlagen. Hier sind dann wieder die Ausbilder gefragt.
     
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  15. Und wieder sind wir am Anfangspunkt, man kann auf einer Seite Leute die alles Vorschriftmäßig machen nicht immer weitere Steine in den Weg legen. Aber auf der anderen Seite muss man die unwissenden aussortieren.
    Ich wäre da ehrlich bei einem Test ala Führerscheinprüfung nur halt ohne Unterricht, bedeutet man muss sich selbst schlau machen mit Infomaterial. Und danach eine schriftliche Prüfung ablegen und somit das Wissen bestätigen.

    Problem:
    Es werden kaum genug Leute in einem Bereich zusammen kommen, dass sich sowas lohnt. Auch die Kosten würden sehr hoch für sowas sein.

    Alles in allem ist die Frage nach dem richtigen Weg sehr schwer.
     
  16. An eine Führerscheinprüfung habe ich auch gedacht, jedoch nicht getraut es zu schreiben. Es soll ja noch seriös bleiben :D. Einen Fragenkatalog und Software zum SprengG wäre sicher das geringere Problem. Da könnte ich auch helfen eine Webseite zu bauen.
     
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  17. Ich bin strikt gegen irgendeine Form der Fachkunde bzw. einer Prüfung für F3. Das würde auch völlig gegen europäisches Recht sprechen und würde auch einfach übers Ziel hinaus schießen.
    F3 ist und bleibt Konsumenten-Feuerwerk . Hier sind schlicht keine Fachkenntnisse erforderlich, alles was man wissen muss steht auf der Gebrauchsanweisung. Eine Überprüfung der Personen die diese Kategorie verwenden wollen halte ich hingegen für sinnvoll da Deutschland doch recht stark besiedelt ist und zum Schutz der Bevölkerung Regelungen durch das Gesetz notwendig machen.
    Allerdings bin ich weiterhin für eine völlige Freigabe der Kategorie F2 ohne Extra Wurst ala §20Abs.4 ( wenn man genau in die Entwürfe schaut sieht man für den Bereich auch bereits einen kleinen Auslegungs Spielraum der mich glücklich machen könnte )
     
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  18. Ich bin auch gegen eine Prüfung für F3. Aber wenn es nicht anders geht, ist mir das lieber als den 27er komplett einzuschränken.

    F3 ist für mich hier in DE kein Konsumentenfeuerwerk sondern schon Mittelfeuerwerk. Also nicht in der Privathaftpflicht, längere Brennzeiten, mehr NEM, 100er PGE Raketen etc. Das kann schon gefährlich sein. Jedoch kann auch F2 gefährlich sein, wenn man direkt in den Cake schaut und eine Bombette abbekommt.

    Man muss halt einen guten Mittelweg finden, falls überhaupt notwendig. Die Schwelle wird dadurch festgelegt, wie viel oder wenig Unfug mit F2 / F3 statt findet. Ob überhaupt zu viel schief läuft mit dem F3er oder 27er allgemein, kann ich gar nicht beurteilen. Das wissen die Behörden besser und können eher beurteilen, was Sinn macht oder nicht. Wir erfahren vielleicht gerade mal 20% der Vorkommnisse über die Medien. Im Bundesanzeiger kann man auch ein bisschen sehen, wie oft was schief läuft.
     
  19. Gibt es eigentlich überprüfbare Erfahrungswerte darüber, warum ein F3-Scheininhaber tendenziell mehr "Missbrauch" mit seiner Erlaubnis treiben sollte als jemand mit F4-Fachkunde?

    Verfügt derjenige, der zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld in die Hand genommen hat automatisch über die größere charakterliche Eignung?
     
  20. Ganz einfach. Eine Abschaffung des §27 Scheins heißt F3 frei verkäuflich zu machen. Ist ja immerhin noch EU. F3 komplett untersagen wäre gegen EU Richtlinie, geht also nicht. Also geht nur die Einschränkung mit Schein und oder eben mit Fachkunde.. F3 anzeigen ist erlaubt aber f2 nicht? Macht kein Sinn und das haben die ja nun selber festgestellt.

     
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  21. Zudem geht es ja garnicht darum f3 und 27 einzuschränken sondern nur die Anzeige nach §23 für f2 Feuerwerk. F3 bleibt völlig unberührt.
     
  22. Nein. In jedem Bereich gibt es schwazre Schafe, die trotz Lizenz betrügen, lügen und fahrlässig handeln.
     
  23. Es geht auch um den 27er für Feuerwerk im Allgemeinen. und wenn es um F2 geht dann auch um F3 denn es gibt keinen F2 27er sondern nur den für F3 mit dem du auch F2 darfst.

     
  24. Wenn se den 27er komplett abschaffen muss f3 frei verkäuflich werden. So sieht es die EU vor. F3 komplett verbieten oder nur mit fachkunde wäre ebenfalls gegen EU Gesetze. Warten wir es ab
     
  25. Nationale Einschränkungen sind weiterhin möglich, ist beispielsweise in den Niederlanden oder Italien nicht anders.....
     
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