Bestimmung 27er - So in Ordnung?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Fanatics, 5. März 2024.

  1. Bitte um Alternativen Begriff. Es ist doch mittlerweile bei den meisten bekannt das der Begriff F2+ so in Wirklichkeit nicht existiert....
     
    ViSa gefällt das.
  2. 20/4 das neue 08/15
     
    ViSa, T.o.1 und Blitzcracker gefällt das.
  3. Mag sein.
    Wen kümmerts?

    Diejenigen die sich mit dem Thema FWK beschäftigen wissen eh was gemeint ist.
    Und wer mit diesem Begriff bei seinem SB vorstellig wird sollte das mit dem Schein eh besser lassen..

    Oder Alternativ tatsächlich 20/4? ;):nerd:
     
  4. Ich persönlich finde die Begrifflichkeiten auch Wumpe, weil wie bereits erwähnt die Leute wissen worum es geht. :D;)

    Und vor ein paar Jahren, als ich noch nicht ganz so tief in der Materie war, hat mir die Bezeichnung sogar etwas beim Verständnis geholfen, was darunter fällt :p
     
    ViSa gefällt das.
  5. Wenn man denn da unbedingt noch unterscheiden möchte, wo es nichts zu unterscheiden gibt (F2)... :)
     
  6. Wozu alternativen Begriff? Einfach ignorieren. Ein Gespräch mit Inhalt F2+, ist genau wie Klamotten von Ed Hardy bzw. Yakuza - man kann Idioten schon von weitem erkennen... :rofl:
    :good:

    Dieser unsägliche F2+ Unsinn, hat sich hauptsächlich durch die Firma Röder etabliert... Leider kam nie ein Statement/Gegendarstellung - und ich hab es weiß Gott versucht.


    On Topic:
    Lass den Schein wie er ist. Ich hab schon weitaus schlimmere gesehen. Für den Normaluser ist der eigentlich okay.
     
    schnix, Fanatics, ViSa und 2 anderen gefällt das.
  7. Wenn es um den 27er geht entsteht immer eine heiße Debatte. Hab meinen seit fast 5 Jahre und bin gerade dabei zu verlängern. Alles Relevante für mich steht drin und gut ist, damit er auch den Zweck erfüllt.
     
  8. Ich erfinde hiermit den Begriff "das andere F2". Ruhe im Karton. ;) Leute, ey...
     
    ViSa gefällt das.
  9. Das eine oder das andere...ist doch einerlei... :)
     
  10. Oder Zweierlei :D
     
  11. Jeder, wie er meint :)
     
  12. Solange es nicht explizit ausgeschlossen kann man F2+ auch mit dem 27er erwerben, bei mir steht F2/F3 ohne Auflagen/Einschränkungen drin
     
  13. Einfach mal §20 Absatz 4 der 1. SprengV lesen und verstehen. Kannst du nicht oder willst du es nicht verstehen ?
     
  14. #39 ViSa, 6. März 2024
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2024
    Natürlich kann man F2+ mit dem 27er erwerben, aber NICHT mit dem F3(!) 27er.
    Als F4(!) 27er darf man das schon.

    Ohne Wissen, nur Bauchgefühl/ persönliche Meinung/ Verständnis:
    Dann ist deine Erlaubnis vermutlich fehlerhaft bzw. dein SB hat keine Ahnung von der Materie.

    Soweit ich es weiß - bzw. es mir erkärt wurde sind "F2+" (also PTG -> §20 Absatz 4 der 1. SprengV) Artikel i.d.R. von der Erlaubnis ausgenommen. Weil F2 generell (egal ob nun mit oder ohne "+" der GG differenziert hier nicht) im Gegensatz zu F3 nicht "Ortsgebunden", sprich an einen festen Abbrenner gebunden sind.

    Völlig ab davon was in deiner Erlaubnis drin steht, wenn du z.B. an Silvester mit F2(!) klassifizierten BKS-Böllern oder Raketen größer 20g NEM auf öffentlichem Grund oder an einer anderen Stelle als in der Anzeige angegeben rumballerst und die Polizei die PTG bei einer Kontrolle überprüft (Sofern die Polizei selbst da auch nicht völlig Ahnungslos ist ..) wird es mindestens Diskussionen, eher ziemlich sicher Anzeigen geben.

    Kurz und knapp: "F2+" ist NICHT für F3(!) 27er zulässig, weil man eben nicht möchte das in der Öffentlichkeit mit BKS-Böllern und großen Raketen hantiert wird.
    Bei F3 ist das anders, die sind nur "Ortsgebunden" (angezeigter Abbrenner) verwendbar. Aus dieser Tatsache resultiert auch diese angebliche "Unlogik" zu dem Thema welche hier immer wieder auftaucht. Im Nachinein ist es gar nicht mal sooo unlogisch wenn man die Intention dahinter erstmal verstanden hat.

    Sollte ich damit falsch liegen, bitte ich um entsprechende Korrektur mit Verweis auf die Quelle.
     
  15. Wie wäre es zunächst mal mit einer Quelle, was F2 mit ortsgebunden zu tun hat?
    Wo steht das?
     
    We❤Pyro gefällt das.
  16. Seufz ... ich gebe auf ..
     
    Micha87, inflamess, Djsz.10 und 4 anderen gefällt das.
  17. Ich nicht, ich mache immer weiter :)
    Danke, Funke! :D
     
    Esnomia und We❤Pyro gefällt das.
  18. natürlich geht das sprich zB Zink 905 mit den F3 27er, sprich in den gängigen Shops wird einen das Produkt freigeschaltet bzw konnte man wenn denn meinte zu wollen käuflich erwerben
     
    We❤Pyro gefällt das.
  19. Mit "ortsgebunden" ist wohl die Anzeigepflicht gemeint. ;)

    Um wieder zum Topic zurück zu kommen: der Schein des TE ist bilderbuchmäßig ausgestellt.

    Beim überfliegen:
    1. kein Erwerb zulässig
    2. Anlage 6 2.SprengV bezieht sich auf gewerbliche Kleinmengenlagerung
    3. Der Unfallanzeigeklimbim bei einem (willkürlich) Amt.
     
  20. #46 ViSa, 6. März 2024
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2024
    Frage:
    Das steht doch so in der SprengV, richtig?
    WER entscheidet dann über diesen Passus/ Eintrag? Der SB? Die Behörde? Oder jeder so wie er lustig ist?:confused:

    Ich meine der Gesetzestext ist de Facto selbsterklärend. Die Erlaubnis gilt NICHT für für "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 entsprechend §20 (4) 1. SprengV" oder in Kurzform: "F2+"

    So wie ich diesen Text lese und verstehe ist F2+ eben nicht erlaubt.
    Da wird einem ja ganz schwindelig ... :crash:
     
  21. Nein, anders rum wird ein Schuh draus.In der Verordnung steht : Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden.....und dann die Artikel
    Schließt der SB es in der Erlaubnis nicht aus, darf derjenige sie auch verwenden. Und das kann der SB entsprechend einschränken.
    Anders wäre diese Einschränkung für F2 wohl nicht möglich
    § 20 1. SprengV - Einzelnorm
     
  22. Dass betrifft dann nur die Erlaubnis selber. Der § 20 (4) SprengV sagt ja aus:

    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:

    =

    §27 (1) SprengG

    (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
    1.
    explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
    2.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
    bedarf der Erlaubnis.

    =

    §7 (1) SprengG (Gewerblich)

    (1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
    1.
    mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder
    2.
    den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will
    bedarf der Erlaubnis.



    §20 (1) SprengV sagt also schonmal dass für diese Artikel z.B. die Erlaubnis nach §27 SprengG benötigt wird.
    An diesen Stellen steht schonmal nichts von einer benötigten Fachkunde oder dass diese Artikel grundsätzlich auszuschließen sind.
     
    We❤Pyro und ViSa gefällt das.
  23. #50 rommels, 6. März 2024
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2024
    @Condomino
    Ich glaube, da muss ich Dich korrigieren. Der Begriff wurde von Zink damals selbst benutzt. So erinnere ich mich.
    Es wurde damit bei einer Produktvorführung geworben, dass die 905 jetzt eine Zulassung in Kat. 2 hat.
    In Deutschland allerdings nur für Scheininhaber also quasi eine Kategorie 2+, so die Aussage.
    §27er für Kat.3 gab es da noch nicht.

    Grüße
     
    Hakky gefällt das.
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden