Termin | News [CE-Kat.-F2 ohne BAM-ID] ZOLL / BAM / Verbringen / Verwenden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von svenhoernchen, 27. Dez. 2010.

  1. Es war nicht glauben etwas zu wissen, aber ich bin nicht auf den § 40 gekommen.

    Wobei es ja auch in anderen Artikeln bei der Bam steht das CE geprüftes Feuerwerk legal auf dem Markt ist.

    Siehe hier: Quelle Bam

    Rechtliche Einordnung von pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf den strafbaren oder ordnungswidrigen Umgang (hier Verbringen und Verwenden) nach Sprengstoffrecht
    Stand 30. Juli 2012

    Seit 2009 sind legal auf dem Markt auch pyrotechnische Gegenstände mit EU-Konformitätsbewertung („CE-Zeichen“) folgender Kategorien nach der Richtlinie 2007/23/EG (in Klammer die vergleichbare Klasse nach altem Recht):
    F1 (P I), F2 (P II), F3 (P III), F4 (P IV),
    P1 und T1 (T1);
    P2 und T2 (T2)
    Personen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein für pyrotechnische Gegenstände können vom Grundsatz her nur Gegenstände der Klassen F1 und F2, T1 oder P1 mit sich führen.
     
  2. Kat.4 braucht doch keine BAm ID oder ?

    Da reicht meiner Meinung nach definitiv nur CE plus QS für die Verwendung.
     
  3. Meiner Meinung gibts CE nur in Verbindung mit QS ohne QS kein CE bzw. CE ist der QS gleichzusetzen. Kann mich aber irren. Aber ich verstehe dies so.
    §6 1.SprengV
    (3) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände müssen zum Nachweis der Konformität nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit den Anforderungen der Anlagen 2 oder 3 entsprechen. Das hierfür anzuwendende Konformitätsnachweisverfahren besteht aus der Baumusterprüfung (Modul B) und der Qualitätssicherung. Für Explosivstoffe finden für die Qualitätssicherung die Module C, D, E oder F und für pyrotechnische Gegenstände die Module C, D oder E Anwendung. Dem in Satz 1 genannten Konformitätsnachweisverfahren steht die Einzelprüfung (Modul G) eines Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes und im Falle der pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 4 die umfassende Qualitätssicherung (Modul H) gleich.

    Und ich glaube für Kat4 gilt auch der §6 da ja im Allgemeinen von Ptgs gesprochen wird.

    §6 SprengV

    (4) Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller oder Einführer vor der erstmaligen Verwendung im Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesanstalt anzuzeigen. Der Anzeige ist

    1. für Explosivstoffe die nach Anhang I Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe k der Richtlinie 93/15/EWG und

    2. für pyrotechnische Gegenstände die nach Anhang I Nummer 3 Buchstabe h der Richtlinie 2007/23/EG

    vorgeschriebene Anleitung beizufügen. Die Bundesanstalt vergibt zum Nachweis der Anzeige eine Identifikationsnummer. Die Identifikationsnummer ist in die Anleitung aufzunehmen.

    Nachtrag: Zum Thema Kat.4 CE und ID
    Quelle: BAM

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 dürfen noch bis zum 04. Juli 2013 nach dem alten Verfahren (Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 4 der 1. SprengV in der bis zum 01. Oktober geltenden Fassung und Lagergruppenzuordnung) in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall erfolgt/erfolgte keine Zulassung bzw. Baumusterprüfung.

    Das heisst meiner Meinung nach, ab dem Datum darf nur noch CE geprüftes in Verkehr kommen und der §6(4) ist hier auch bindend. Es geht aber wohl nur um Neu in den Verkehr gebrachtes.
     
  4. Jo, aber das war vor 7 Jahren! :shocked:

    Ob die BAM das heute noch so sieht, wag ich zu bezweifeln...

    cheers
    Oli4
     
  5. Ich hoffe, du hast für deine Kat. 4 Lichterbilder aus Kat. 1 Traumsternen auch jeweils eine QS, sonst könnte es da eventuell auch Probleme geben.. ;)
     
  6. Brauch ich nicht! Unsere Lichterbilder sind aus Kat. IV Lanzen und die Traumsterne kommen (schön mit Tapematch verleitet) auf die Torte. Fertisch! Schon funktionierts - wenn man alles richtig macht. :cool:
     
  7. Wenn ich schon Sprengmittel auf Asia Märkten höre, bekomme ich Würgereiz. Dann ist im aktuell zugelassenen Flash Bang auch Sprengstoff drin !
     
  8. Sprengmittel ist auch was anderes wie Sprengstoff, wenn ich bei der Schulung richtig aufgepasst habe, ist schon so lange her :cool:
     
  9. Ähm es war wohl doch anders. Manche Blitzknallsalze reagieren so heftig das sie detonieren also intern mit Überschallgeschwindigkeit abbrennen. Dann sind es Sprengstoffe :)
     
  10. Wie auch immer. Alles Kriegsmaterial laut Presse ;)
     
  11. So, die Antwort der BAM hat ein paar Tage auf sich warten lassen, aber hier ist sie:

    Erstmal meine Anfrage:

    Und hier die Antwort:

     
    Pyro Mäcces und unkrautEx gefällt das.
  12. Wie GEIL ist das denn?
     
  13. Raffe das jetzt nicht ganz... heißt das CE reicht oder nein BAM muss sein?
     
  14. Tjaaa.....???

    Ich habe mir die 7 Seiten eben durchgelesen, muss das aber nachher noch einmal ganz in Ruhe wiederholen, da mir einiges, speziell bzgl. Kat. 2, noch unklar ist oder widersprüchlich erscheint. Bin mal gespannt, wie sich das alles auflöst.
     
  15. Wenn dem so ist, schmeiß ich ne öffentliche Party :D
     
  16. Ohohoh ich seh schon die ersten Staus vor den Grenzen der Nachbarländer. :D
     
  17. Dann bist Du vermutlich nicht "Normadressat für den § 46 Nr. 1a der 1. SprengV in Verbindung mit dem § 6 Abs. 4 der 1. SprengV"?! ;)
     
  18. Nö, ich will nur Party. ;) :D
     
  19. Kann mal jemand klar und deutlich sagen, ob man nun Feuerwerksartikel mit CE Klasse 2 nach Deutschland importieren darf? :blintzel:
     
    DerPyro97 und V3nom gefällt das.
  20. Wäre auch für Klartext. Ich habe aus der BAM Antwort verstanden. Wenn man CE-F2 (EU Version) Feuerwerkskörper einführt und verwendet, kann man dafür nicht belangt werden. Ist das so korrekt?
     
  21. So siehts aus.
     
    DerPyro97 gefällt das.
  22. Da MUSS es einen Haken geben. :D???:dontthinkso:
     
  23. Könnte es sein das dieses gar nicht dir BAM regelt? Die BAM gibt ja keinerlei Gesetze herraus. Kann es sein dss irgendein Bundesgesetz den "normal Burger" den Import von ausländischen Feuerwerk verbietet? Es kann ja nicht sein dss ich BKS Böller ( die ein CE haben) einerseits angeblich importieren darf anderer seits der Besitzt verboten ist
     
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