Bestimmung Lagerung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von AS Pyrotechnik, 14. Jan. 2024.

  1. Ich bin noch auf eine Idee gestern gekommen.

    Es gibt ja diese Storage Unternehmen die Übersee Container vermieten zum einlagern von Möbeln etc.

    Die frage die mir dabei aufkommt ob man dort nicht auch Feuerwerk aufbewahren kann.
    Natürlich sollte im Mietvertrag Feuerwerk nicht ausgeschlossen werden.

    Da bleiben für mich aber trotzdem noch fragen offen die rechtlich wahrscheinlich schwer werden.

    - Schlüssel
    Ich denke bei den meisten Anlagen wird es so geregelt sein das das Unternehmen auch einen Schlüssel hat.
    Dadurch hätten die ggf Zugang zu F3/F4 Feuerwerk.

    Anderseits: Im Mietvertrag wird ja stehen das der Zutritt für den Vermieter verboten ist und nur in Absprache. Daher wäre ja für ihn vertraglich der Zutritt verboten. In der Realität wäre dies aber möglich

    Brandabsdschnitt:

    Wenn ich das richtig verstanden hab dürfen in einen Brandabschnitt nur 1 Container mit Feuerwerk stehen. Oder verwechsle ich das mit der kleinmenegen Regulierung?


    Weil sonst könnte das doch für viele eine mögliche Aufbewahrungsort sein
     

  2. Im Normalfall haben die im Vertrag stehen

    Nix was Brennbar ist oder Explodieren kann
     
    Kosmo und alfons schwabbelbacke gefällt das.
  3. Ja wenn es geregelt ist, ist es ja klar das daraus nichts wird.

    Aber wenn genau das nicht geregelt ist, man das mit den Besitzer noch abklärt (schriftlich) wäre das dann legitim?




    "Dazu gehört auch, dass sie keine brennbaren Stoffe oder Gegenstände lagern, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen."
    --> Gesetzliche Vorschrift einhalten
     
  4. "Edit":
    Falls wer andere Rechtliche Bedenken hat sagt gerne bescheid
     
  5. Also ich weiß von men freund der Lehrgangsordner war wenigstens 2 Fingerbreit mit Gesetzten vorschriften und Paragrafen gefüllt
     
  6. Kosmo gefällt das.
  7. nunja hier lagerte aber soweit mir bekannt aber auch jede Menge 1.1g illegal
     
    Vakarian und Pyro_mit_JP gefällt das.
  8. Im Video sieht man das dort 1.1G gelagert wird. (Massenexplosifähig)

    Es geht ja auch nicht darum was schief gehen kann, sondern ob sowas erlaubt wäre oder nicht.
    Weil es ist ein Fakt das man gewerblich in einen Container 350kg NEM aufbewahren darf.

    Die Frage ist nur ob sowas realistisch bei Storage Unternehmen (Welche im Industrie Gebiet angesiedelt sind) möglich ist. Aus den oben genannten Fragen.
     
  9. Du sagst es schon ,gewerblich in „einem „ Container und nicht in einem containerdorf. Es gibt nicht umsonst Bunker bzw,Lagerstätten die im nirgendwo liegen.
     
  10. Erlaubnispflichtige Ware muss gegen jegliche Wegnahme und Zugang gesichert sein. Durch einen Pasus im Mietvertrag, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt, aber nicht reingehen darf, ist es nicht gesichert.
     
    Pyro_mit_JP, Vakarian und Condomino gefällt das.
  11. In Enschede, ja.

    Das video war aber ein Versuch der BAM zum Thema Lagergruppen. Der Auslöser war zwar Enschede, das video hat per se aber nix mit dem Unglück zu tun.
    Das war ein kontrollierter versuch suf einem sprengplatz.

    Und zum Thema Selfstorage ... vergesst das mal ganz schnell wieder, ihr werdet kein Unternehmen/Vermieter finden der euch das erlaubt.
    Ist wohl auch so das bei manchen Unternehmen regelmäßig spürhunde vorbeikommen, zwecks Drogen und anderen Illegalen Dingen.
    Also selbst wenn ihr da illegal aufbewahren wollt, früher oder später flattert euch da die Anzeige ins Haus.

    Wäre das Thema Lagerung so einfach wie sich hier manche vorstellen, hätten wir keinerlei Probleme mit zu wenig Bunker/Lager.
     
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